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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Gruß Jörg |
#27
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@ birgit:
Zitat:
Jeder darf jeden anrufen, auch "ohne Erlaubnis" (von wem auch). ob der Angerufene dann Auskunft erteilt, ist ihm natürlich freigestellt. In der Praxis ist es doch schon lange so, dass aufrgund der sehr wohlwollenden Zeugnisrechtsprechung ein potentieller Neu-Arbeitgeber eher zum Telefonhörer greift, als den in der Regel vom Arbeitnehmer vorformulierten Zeugnistext zu glauben oder zu interpretieren. Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#28
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Zitat:
Da bist als GF einer kleinen GmbH eher dran wegen Isolvenzverschleppung, oder was auch immer als so einer - außer man will ihn loswerden - was gerade bei Siemens geschieht. Aber warte mal, die Welle ist gemacht und Du wirst nichts mahr davon hören, wenn doch, dann war alles nicht so schlimm. Siehe Ackermann&Co.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#29
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Tom, im Innenverhältnis (Firma gegen Manager) gibt es eine Beweislastumkehr, d.h. der Manager muss selbst beweisen, dass der (wirtschaftliche) Schaden auch ohne seine Fehlentscheidung enstanden wäre.
Das ist eins der entscheidenden Argumente für die Versicherung, von der Micha gesprochen hat. Die nennt sich D&O Versicherung (D&O= Directors & Officers). Versichert werden nur Mitglieder der Unternehmensleitung, geleistet wird aber natürlich nicht bei Vorsatz. "Die besondere Problematik der Innenhaftung besteht in der gesetzlichen Beweislastumkehr: nicht das Unternehmen muss die unsorgfältige Geschäftsführung unter Beweis stellen, sondern es ist Aufgabe der Organe, den vollen Beweis dafür zu führen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Die Organe haften gesamtschuldnerisch." Quelle: http://www.prettl.de/Versicherungsre...sicherung.html oder hier am Beispiel eines GmbH-Geschäftsführers "Schließt beispielsweise eine GmbH einen Vertrag ab, bei welchem durch eine mangelhafte Kalkulation ein Schaden entsteht, muss der Geschäftsführer beweisen, dass er seinen Organisations- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob er selbst oder seine Mitarbeiter das Geschäft durchgerechnet haben." Gruß Norman |
#30
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Zur Ergänung und Klarstellung, damit es nicht wieder heißt: Die da im Vorstand machen nur Mist und sind auch noch dagegen versichert:
Es muß immer eine so genannte Pflichtverletzung vorliegen. Schäden, die Folge einer Entscheidungen im Rahmen des unternehmerischen Handelns liegen, sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes; können aber trotzdem gegen den Manager geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz ist somit überschaubar. Hinzu kommt jetzt das neue Umweltschadengesetz, welches auch (u.a.) in Richtung Managerhaftung geht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#31
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Hallo Micha,
so ganz kann ich Dir da nicht zustimmen. Eine "Pflichtverletzung" kann auch schon eine leichte Fahrlässigkeit bei unternehmerischen Entscheidungen sein. Beispiel eines Anbieters: "Versicherungsschutz greift bei allen Fahrlässigkeitsformen. Als ideale Ergänzung beinhaltet der Versicherungsschutz auch den vorläufigen Rechtsschutz - für den Fall, daß die Parteien darüber streiten, ob der Geschäftsführer sogar vorsätzlich gehandelt hat. " Quelle Gruß Norman |
#32
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Zitat:
Aber du hast schon recht, natürlich kann ich anrufen wen ich will, aber ich darf nicht einfach jemanden nach jemandem anderen ausfragen. Das kann im Zweifelsfall nach hinten los gehen, wenn derjenige Wind davon bekommt, und dagegen angeht!
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Gruß Birgit |
#33
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@ birgit:
Euer "Firmenanwalt" wird sicherlich nicht die Auskunft gegeben haben, dass man einen Ex-Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Ex-AN anrufen darf. Das wäre grober Unfug.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#34
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... wahrscheinlich ist da was falsch überliefert worden
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#35
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Zitat:
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Gruß Birgit |
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