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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 07.12.2006, 13:53
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Trickski-Fee
Zitat:
Zitat von Bomber
Zitat:
Zitat von Trickski-Fee
Also für mich habe ich entschieden, ..., dass der Empfänger meiner Bewerbungsunterlagen, jederzeit Rückfragen zur Leistung an den Ex-Chef stellen darf
Das ist auch eine sehr gute Idee.

Darf man eigentlich unverblümt Auskunft geben, wenn sich ein möglicher zukünftiger Arbeitgeber eines Mitarbeiters bei mir nach dem betreffenden Mitarbeiter erkundigt?
Ja darf man! Allerdings darf man nicht den ehemaligen Arbeitgeber anrufen und fragen, ohne dass der Bewerber dazu auffordert, bzw. die Erlaubnis erteilt hat!
Auch wenn man es nicht darf, ich mache das trotzdem wenn ich jemand einstelle und erkundige mich über meinen neuen potentiellen Arbeitnehmer, da kamen schon die tollsten Sachen raus
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Gruß Jörg
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  #27  
Alt 07.12.2006, 21:43
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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@ birgit:

Zitat:
Ja darf man! Allerdings darf man nicht den ehemaligen Arbeitgeber anrufen und fragen, ohne dass der Bewerber dazu auffordert, bzw. die Erlaubnis erteilt hat!
sorry, aber das ist schon ne ziemlich schräge behauptung...

Jeder darf jeden anrufen, auch "ohne Erlaubnis" (von wem auch).

ob der Angerufene dann Auskunft erteilt, ist ihm natürlich freigestellt.

In der Praxis ist es doch schon lange so, dass aufrgund der sehr wohlwollenden Zeugnisrechtsprechung ein potentieller Neu-Arbeitgeber eher zum Telefonhörer greift, als den in der Regel vom Arbeitnehmer vorformulierten Zeugnistext zu glauben oder zu interpretieren.

Gruss
Lars
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  #28  
Alt 07.12.2006, 21:55
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TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge

Die werden u.U. im Rahmen Ihrer Managerhaftung belangt. Grundlage ist u.a. das so genannte KontraG-Gesetz. Du liest nur nie in der Zeitung darüber, weil natürlich niemand sagt: Hey, ich bin gefeuert worden und die Gesellschafter machen mich schadenersatzpflichtig. Es gibt sogar Versicherungen für das Risiko dieser Ansprüche.
...
Das Risiko ist eher zu vernachlässigen, denn Du mußt den Nachweis erbringen, dass der Manager gepennt hat - wer kann das schon zweifelsfrei

Da bist als GF einer kleinen GmbH eher dran wegen Isolvenzverschleppung, oder was auch immer als so einer - außer man will ihn loswerden - was gerade bei Siemens geschieht. Aber warte mal, die Welle ist gemacht und Du wirst nichts mahr davon hören, wenn doch, dann war alles nicht so schlimm. Siehe Ackermann&Co.
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so long -> Tom

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  #29  
Alt 07.12.2006, 23:00
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Tom, im Innenverhältnis (Firma gegen Manager) gibt es eine Beweislastumkehr, d.h. der Manager muss selbst beweisen, dass der (wirtschaftliche) Schaden auch ohne seine Fehlentscheidung enstanden wäre.
Das ist eins der entscheidenden Argumente für die Versicherung, von der Micha gesprochen hat. Die nennt sich D&O Versicherung (D&O= Directors & Officers). Versichert werden nur Mitglieder der Unternehmensleitung, geleistet wird aber natürlich nicht bei Vorsatz.

"Die besondere Problematik der Innenhaftung besteht in der gesetzlichen Beweislastumkehr: nicht das Unternehmen muss die unsorgfältige Geschäftsführung unter Beweis stellen, sondern es ist Aufgabe der Organe, den vollen Beweis dafür zu führen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben. Die Organe haften gesamtschuldnerisch."
Quelle: http://www.prettl.de/Versicherungsre...sicherung.html

oder hier am Beispiel eines GmbH-Geschäftsführers
"Schließt beispielsweise eine GmbH einen Vertrag ab, bei welchem durch eine mangelhafte Kalkulation ein Schaden entsteht, muss der Geschäftsführer beweisen, dass er seinen Organisations- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob er selbst oder seine Mitarbeiter das Geschäft durchgerechnet haben."

Gruß
Norman
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  #30  
Alt 08.12.2006, 08:15
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Zur Ergänung und Klarstellung, damit es nicht wieder heißt: Die da im Vorstand machen nur Mist und sind auch noch dagegen versichert:

Es muß immer eine so genannte Pflichtverletzung vorliegen. Schäden, die Folge einer Entscheidungen im Rahmen des unternehmerischen Handelns liegen, sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes; können aber trotzdem gegen den Manager geltend gemacht werden.

Der Versicherungsschutz ist somit überschaubar.

Hinzu kommt jetzt das neue Umweltschadengesetz, welches auch (u.a.) in Richtung Managerhaftung geht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #31  
Alt 08.12.2006, 08:51
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Hallo Micha,

so ganz kann ich Dir da nicht zustimmen. Eine "Pflichtverletzung" kann auch schon eine leichte Fahrlässigkeit bei unternehmerischen Entscheidungen sein.

Beispiel eines Anbieters:
"Versicherungsschutz greift bei allen Fahrlässigkeitsformen. Als ideale Ergänzung beinhaltet der Versicherungsschutz auch den vorläufigen Rechtsschutz - für den Fall, daß die Parteien darüber streiten, ob der Geschäftsführer sogar vorsätzlich gehandelt hat. "
Quelle


Gruß
Norman
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  #32  
Alt 09.12.2006, 11:22
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee
@ birgit:

Zitat:
Ja darf man! Allerdings darf man nicht den ehemaligen Arbeitgeber anrufen und fragen, ohne dass der Bewerber dazu auffordert, bzw. die Erlaubnis erteilt hat!
sorry, aber das ist schon ne ziemlich schräge behauptung...

Jeder darf jeden anrufen, auch "ohne Erlaubnis" (von wem auch).

ob der Angerufene dann Auskunft erteilt, ist ihm natürlich freigestellt.

In der Praxis ist es doch schon lange so, dass aufrgund der sehr wohlwollenden Zeugnisrechtsprechung ein potentieller Neu-Arbeitgeber eher zum Telefonhörer greift, als den in der Regel vom Arbeitnehmer vorformulierten Zeugnistext zu glauben oder zu interpretieren.

Gruss
Lars
Das ist keine schräge Behauptung, sondern wurde uns so von unserem Firmenanwalt gesagt!
Aber du hast schon recht, natürlich kann ich anrufen wen ich will, aber ich darf nicht einfach jemanden nach jemandem anderen ausfragen. Das kann im Zweifelsfall nach hinten los gehen, wenn derjenige Wind davon bekommt, und dagegen angeht!
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Gruß Birgit


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  #33  
Alt 09.12.2006, 22:44
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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@ birgit:

Euer "Firmenanwalt" wird sicherlich nicht die Auskunft gegeben haben, dass man einen Ex-Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Ex-AN anrufen darf.

Das wäre grober Unfug.
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  #34  
Alt 09.12.2006, 22:45
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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... wahrscheinlich ist da was falsch überliefert worden
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  #35  
Alt 09.12.2006, 22:46
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee
... wahrscheinlich ist da was falsch überliefert worden
Danke, das kann durchaus sein, habe es nur aus zweiter Hand!
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Gruß Birgit


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