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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das ist der Grund, weshalb ich auf Überweisung oder Bargeld bestehe.
Vor allem bei Beträgen unter 5000 Euro. Bei mehr , Bank , seine! nicht meine. So etwas ist auch mir passiert. Kaufpreis 1500 . Angezahlt 500 . Rest nie erhalten. Die 1000 kann man nicht eintreiben. Und wenn , dann kostet Dich das 2000. Ohne Erfolgsgarantie. Monate später erhielt ich einen Mahnung von einer Wohnungsbaugesellschaft. Der Wagen ist trotz Kaufvertrag nicht umgemeldet worden, 3 Monate später dann stillgelegt. . Stand dann ausgeschlachtet ohne Reifen Motor und Sitzen auf dem Parkplatz der Wohnungsbaugesellschaft. Der Käufer wohnte da schon seit Monaten nicht mehr, Wohnort unbekannt. Und ich war der letzte Halter... Hat mich zusammen noch mal 350 gekostet, den dort wegschleppen zu lassen + Geldbuße von der DEGEWO. Du bist nicht der Einzige, der wegen Gutmütigkeit schon mal in die braune Masse gegriffen hat . Grüße Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (05.06.2019 um 19:00 Uhr)
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#27
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Bei ausstehenden Forderungen sehen hier offensichtlich alle nur noch rot.
Ohne die Fakten u Wirtschaftlichkeit im Auge zu behalten. Es geht hier um zwei unterschiedliche Dinge: Ggf strafrechtliches Verfahren u Forderungseinzug (zivil), wobei ich davon ausgehe, dass zweiteres im Sinne von Christian ist. Mit ersterem kann er sich den Popo abwischen. Christian, mit den Daten könntest Du sehr wohl einen MB beantragen (alles vertraglich geregelt). Aber ich würde Dir raten, mit Ankündigung auf ein gerichtliches Verfahren, die Schuldner nochmal schriftlich (nicht WA) aufzufordern. Ob Du DANEBEN nochmal hinfährst, bleibt Dir überlassen. Die MB-Gebühr beträgt übrigens nicht nur 15,00 Eur. Guckt mal in Paragr. 11, II, VV Nr 1100 RVG. Und auch da sollte man überlegen, was man tut u wie es weiter gehen soll. Anwaltszwang gibt es hier nicht, aber ohne Kenntnisse ist so ein Verfahren und die folgende Vollstreckung kaum durch zu führen.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#28
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Moin moin,
Zitat:
Deine Ansprüche kannst Du nur zivilrechtlich durchsetzen, und das Verfahren dazu lautet nicht 'Anzeige', sondern 'Klage', und zwar in diesem Fall verklagst Du als Partei Deinen Bekannten als zweite Partei auf Zahlung der noch ausstehenden Summe. Für genau diesen Fall (also die gerichtlich angeordnete und auch durchgesetzte Beitreibung von Geldschulden) gibt es nun noch ein spezielles vereinfachtes Verfahren, eben das Mahnverfahren, mit dem man den teuren Klageweg vermeiden kann, wenn der Gegenüber denn mitspielt. Und zu dem 'zur Anzeige verpflichtet sein' - das gibt es (zum Glück!) im deutschen Strafrecht nur bei ein paar ganz wenigen Straftaten, bei denen man Kenntnis davon erhält, daß sie geplant oder bereits begonnen werden und sich die Ausführung der Straftat noch abwenden lässt. Die abschließende Liste davon findet sich in §138 StGB. lg, justme |
#29
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M.W. Nach könnte er sich aber an ein Strafverfahren anhängen , spricht Adisionsverfahren.
Das hätte für ihn keine Kosten.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
#30
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Und die ganze unendliche Geschichte hätte es nicht gegeben, wenn du den Brief jetzt heißt es wohl anders solange behalten hättest bis er dir die letzten 100Euros gebracht hätte
Mfg der Bootspeti |
#31
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Dann hätte der Käufer aber nicht das Auto auf sich ummelden können.
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#32
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Das Geld wäre mir egal. Das enttäuschte Vertrauen und das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein, wiegt ungleich schwerer. Die Forderung unentgeltlich an eine "familiäre Gemeinschaft " aus dem prekären Nachbarstadtteil abtreten fände ich eine gute Lösung. Die würden nur noch Steckrüben fressen, bis der letzte Cent beglichen ist.
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Gruß Heiko |
#33
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Zitat:
Auch bei der Justiz arbeiten nur Menschen - die sagen schon, wenn man irgendwo was nicht ganz richtig gemacht hat und helfen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#34
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Mit meiner Kenntnis darüber, dass der Käufer meines Autos dieses einfach weiterverkauft hat, habe ich ihn noch nicht konfrontiert. Also er weiß nicht, dass ich es weiß.
Daher meine Frage im Eröffnungsbeitrag, ob diese Tatsache ein strafbares Vergehen ist (die von mir genannte Hehlerei) und ich ihn damit unter Druck setzen könnte. Denn wenn es Hehlerei wäre, steht der Vorwurf dessen für mich zumindest solange im Raum, bis ich mein Geld habe. Ich habe ja schon manchmal überlegt, die ganze Sache einfach zu vergessen. Ich habe für einen damals 14 Jahre alten Diesel mit 300.000 km ja insgesamt 800,- Euro bekommen. Aber das kann ich aus Prinzip nicht. Der Käufer hat dafür unterschrieben, dass er insgesamt 1500,- Euro bezahlt und er weiß auch, dass ich wahrscheinlich mit etwas Geduld die gleiche Summe von einem anderem Käufer sofort komplett erhalten hätte (weil ich mit einem Fremden keine Ratenzahlung vereinbart hätte) und ich somit mit dem Thema längst hätte abschließen können. Ich habe dem Käufer also einen Gefallen getan, dass ich ausgerechnet ihm das Auto verkauft habe. |
#35
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Mal ganz ehrlich, sind 700 € die Mühe wert?
Was da an Zeit verballert wird, ist doch viel kostbarer! Hast halt an einen Spacken verkauft, wusstes es bereits vorher und hast Dich kaufmännisch nicht umsichtig verhalten. Nennt man Lehrgeld.
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Hier stand mal mein Name.
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#36
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Also ich würde das nicht vergessen. Auch 800€ iss ne Menge Geld.
Ich würde ihn nochmal besuchen und ihm klipp und klar ne Frist von 14 Tagen einräumen. Wenn nicht bezahlt wird, gehts ne Instanz höher. Meist knicken solche Leute dann ein, wenn man mit Polizei oder Anwalt droht. Irgendwo hört Freundschaft auf. Hier ist es überschritten. Gesendet von meinem GT-I9506 mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#37
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Das versuche ich ja auch mit diesem Thread herauszukriegen.
Juristisch bin ich absolut ahnungslos. |
#38
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Für 6,50 machst du so einen Aufriss? Hast du Langeweile?
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#39
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Zitat:
Hakˋ den Spacken ab, setzˋ Dich in die Sonne, trinke ein Bier und genieße Dein Leben. Dein Seelenfrieden hängt doch nicht davon ab, oder?!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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#40
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Ich beauftrage bei nichtbezahlten Rechnungen inzwischen ein Inkassobüro. Das ist für mich der kleinste Aufwand und das Inkassobüro treibt es im Extremfall, wenn jemand nicht zahlen kann oder will bis zum Vollstreckungstitel. Das kostet mich eine Email ans Inkassobüro und wenn geklagt werden muss, muss ich noch ein Formblatt unterschreiben. Die Kosten trägt der Schuldner.
Früher habe ich Online-MB beantragt und den folgenden Papierkram selbst erledigt, das hat schon ziemlich Zeit gekostet und man geht mit den Kosten in Vorleistung. Bei einer Schuldnerin habe ich auch mal einen Anwalt eingeschaltet, da kam leider auch nix bei raus, da sie nicht zahlungsfähig war. Ich hätte dann den Anwalt auch noch zahlen müssen. Es hat sich herausgestellt, dass Sie eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung am laufen hatte, auch schon als sie bei mir den Auftrag erteilte. Ich habe dann Strafanzeige wegen Betrug gestellt und daraufhin hat sie den kompletten Betrag, inkl. Anwaltskosten bezahlt. Das Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft zwar eingestellt, war mir aber letztlich egal. Die Strafanzeige war schon ein sehr gutes Druckmittel @ billi Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen kein Klageverfahren wegen nicht bezahlten Rechnungen |
#41
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Kurz hinfahren und "richtig" mit ihm Sprechen.
Hinterher für die 700,- eine Quittung als "erhalten" ausstellen. Den Spass wars dann Wert. Kenne auch solche Leute und hatte selbst schon das Vergnügen, leider auch im sehr guten Bekannten-Kreis. Dann noch mit so Geschichten wie: Woanders schlecht über den Verleiher reden, zeitgleich dort um weiteres Geld bitten. Ging hier aber um höhere Summen (knapp 5 Stellig). Das "Gespräch" war lustig, bei der Summe hat er danach von mir aber nur eine Teilzahlungs-Quittung über 10% bekommen. Handschriftlich. direkt vor Ort. Ohne Smileys. Chrischan |
#42
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Manchmal geht's eben um's Prinzip.
Erst recht bei 700,- EUR. Gerade weil viele den - vermeintlichen - Aufwand scheuen, kommen viel zu viele ungeschoren davon. Ich will gar nicht wissen, wie hoch die Dunkelziffer ist, wieviele daraus eine Masche gemacht haben. Aber vielleicht ist das der Weg zu einem neuen Boot: Einfach 1.000 Kleinanzeigen/Auktionen mit je 50,- EUR einstellen, bezahlen lassen und hoffen, dass die allesamt wegen 50,- EUR keinen Aufstand machen. Nee, das kann und darf so nicht laufen. Schon gar nicht bei 700,.- EUR.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#43
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Zitat:
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Gruß Falko |
#44
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Zitat:
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Gruss Sven |
#45
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Zitat:
Zitat:
Jemand der ein Auto mit 100€ abstottert lebt wahrscheinlich von einem pfändungsfreien monatlichen Betrag... Rechtlich wird man da in aller Regel nichts mehr... Moralisch / Emotional Druck machen, vielleicht. Da wird dann auch keiner 'einknicken', weil da vielleicht schon mehrere Titel offen sind... Ein Auto von 1500€ kann da auch pfändungsfrei sein, wenn man es für Kindertransport / Arbeitsweg, was weiss ich braucht... Solche Fälle nimmt dann auch kein (mir bekanntes) Inkassobüro ohne Kosten-Übernahmeerklärung des Gläubigers an (lasse mich gerne belehren). Bei Gewerbetreibenden ist das wieder anders als bei der hier zu Grunde liegenden privaten Vereinbarung zur Ratenzahlung... Zum Druck machen, kann eine Anzeige (Sachverhalt schildern reicht, die Einordnung des 'Delikts' nehmen die vor) oder kleines Geld für einen MB Sinn machen, von allem anderen würde ich die Finger lassen, schlechtem Geld kein gutes hinterherschmeißen oder so... Unter Insolvenzbekanntmachungen und so hast Du geguckt...?
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#46
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bleibt nur.... Moskau Inkasso...
Oder BF-Inkasso |
#47
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Was letzteres betrifft:
Ich habe in diesem Thread bereits erwähnt, dass die in unmittelbarer Nähe einer meiner Slipanlagen wohnen (Kolberg am Wolziger See). Ich selbst werde allerdings erst letzte Juni-Woche wieder Zeit zum Bootfahren haben (ich arbeite im Tourismus und Pfingsten viel zu tun), um dann das Angenehme mit dem (hoffentlich) Nützlichen zu verbinden, ohne extra hinfahren zu müssen. Da ich aber nur werktags Zeit zum Bootfahren habe, ist es fraglich, ob ich ihn zu Hause antreffe. Was er und seine Lebensgefährtin jetzt arbeiten und was für ein Auto sie jetzt fahren, weiß ich nicht. Kinder sind alle erwachsen und außer Haus. Vor deren drei bis elf Hunden habe ich keine Angst. |
#48
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Hingehen und alles einpacken was nicht niet und Nagelfest ist!
Ja ist auch nicht erlaubt, aber soll er doch mal zur Polizei gehen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#49
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Hinten im zur angrenzenden Wiese hin nicht eingezäunten Garten habe ich im Frühjahr zwei Boote stehen sehen.
Diese (mit denen er mir vor Jahren schon eine Mitfahrt versprochen hat, was bis heute nicht geklappt hat) wollte er schon vor Wochen verkaufen und dann würde ich mein Geld kriegen. Das ist eine von den vielen Ausreden, mit denen ich hingehalten werde. |
#50
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Dann häng eines an und stell es zu dir.
Kann der Käufer dann gegen Bares bei dir abholen..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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