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  #51  
Alt 08.03.2019, 07:46
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Brunello Beitrag anzeigen
@Billi, ich denke seit 2012 gilt, Schiffsführer hat den Funkschein zu haben. Im Extremfall gilt eh, Not kennt kein Gebot.

Das klassische Beispiel war ja immer Ehemann hat SBF und Ehefrau hat UBI (aber kein SBF). Damals konnte man das so wohl noch tun, seit 2012 muss der Schiffsführer auch dann den Funkschein haben, sonst kann er in einem Boot mit verbautem FuG nicht die Rolle übernehmen.

Brunello
so hab jetzt noch mal folgende Unterlagen durchgesehen...

Binnenschifffahrtstraßenordnung: §4.05

Der Schiffsführer hat unbeschadet der Nummer 6 sicherzustellen, dass
  • die Sprechfunkanlagen seines Fahrzeugs oder seiner schwimmenden Anlage den Vorschriften nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a und b entsprechen und
  • sein Fahrzeug mit den nach Nummer 2 Satz 1 und Nummer 3 Satz 1 vorgeschriebenen Sprechfunkanlagen ausgerüstet ist.
Hier steht nicht das er einen Funkschein zu haben hat...

es steht sogar drin: Die Funkanlage muss nach den Vorschriften

  1. der in Satz 1 Buchstabe a genannten Vereinbarung, die im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (§ 1.10 Nummer 1 Buchstabe l) erläutert sind,
  2. den Vorschriften dieser Verordnung und
  3. der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
betrieben werden....



Handbuch Binnenfunk:

hier steht: die bedienende Person muss Inhaber eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
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  #52  
Alt 08.03.2019, 07:48
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Also zur Bedienung des Funkgerätes reicht der UBI-Schein, SBF muß man nicht haben (siehe Frage 27 aus UBI-Fragenkatalog). Der Schiffsführer muß auch nicht selber funken, er hat aber die Entscheidungsgewalt was gefunkt wird (siehe Frage 130 aus UBI-Fragenkatalog).

Wo steht denn, das der Schiffsführer einen Funkschein haben muß ?

Gruß Ulf
hab ich nie behauptet sondern Brunello ... lesen und verstehen scheint nicht deine Stärke zu sein oder?
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  #53  
Alt 08.03.2019, 07:50
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Kann man überhaupt den UBI machen ohne den relevanten SBF zu haben? Muss die Scheinnummer nicht bei der Anmeldung angegeben werden, bzw. der Schein vorgelegt werden? Ich meine mich an so etwas erinnern zu können...
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  #54  
Alt 08.03.2019, 07:53
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Kann man überhaupt den UBI machen ohne den relevanten SBF zu haben? Muss die Scheinnummer nicht bei der Anmeldung angegeben werden, bzw. der Schein vorgelegt werden? Ich meine mich an so etwas erinnern zu können...
ja klar kann man den machen....

wo sollte man deiner Meinung nach die Nummer des SBF in den Antrag eintragen...

https://mycg.de/wp-content/uploads/2..._Wiesbaden.pdf
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  #55  
Alt 08.03.2019, 07:53
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Hast recht und ich habe das mit dem Pyro verwechselt. Ist schon wieder was her und ich hatte SRC, UBI und Pyro an einem Tag gemacht...

Gruß

Totti
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  #56  
Alt 08.03.2019, 07:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Kann man überhaupt den UBI machen ohne den relevanten SBF zu haben? Muss die Scheinnummer nicht bei der Anmeldung angegeben werden, bzw. der Schein vorgelegt werden? Ich meine mich an so etwas erinnern zu können...
Nein!
siehe u.a.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #57  
Alt 08.03.2019, 08:09
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab ich nie behauptet sondern Brunello ... lesen und verstehen scheint nicht deine Stärke zu sein oder?
Was hast Du denn für ein Problem ??
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  #58  
Alt 08.03.2019, 08:12
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Was hast Du denn für ein Problem ??
Das du eine Behauptung aufstellst die nicht stimmt.... bzw. mir unterstellst eine andere Aussage getroffen zu haben als ich getan hab.

ich habe immer gesagt das der Schiffsführer nicht im Besitz des UBI sein muss sondern nur jemand an Bord sein muss der einen UBI besitzt...
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  #59  
Alt 08.03.2019, 08:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... genau wie der Binnenfahrer im Seegebiet mit einem ATIS Gerät fahren darf...
man darf halt nur nicht am Funkverkehr teilnehmen....
Laut BNetzA darf und soll man in diesem Fall auf Kanal 16 mithören. Nur das Senden wäre ohne den entsprechenden Schein eine Ordnungswidrigkeit.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #60  
Alt 08.03.2019, 08:16
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Hallo liebe BF'ler, bin überwältigt von der Resonanz hier. Werde mir jetzt mal überlegen, wie ich es mache. Muss auch mal mit dem Mechaniker reden, der es einbaut, welche Möglichkeiten bestehen.
Schon jetzt mal vielen Dank für eure Anregungen.
__________________
Beste Grüße an alle,
Rudi
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  #61  
Alt 08.03.2019, 08:30
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das du eine Behauptung aufstellst die nicht stimmt.... bzw. mir unterstellst eine andere Aussage getroffen zu haben als ich getan hab.

ich habe immer gesagt das der Schiffsführer nicht im Besitz des UBI sein muss sondern nur jemand an Bord sein muss der einen UBI besitzt...
Hallo

Dann tut es mir leid, daß ich nicht alle vorhergeheden Beiträge von Dir dazu gelesen habe. Der letzte, von mir zitierte Beitrag, kam für mich halt so rüber, als ob Du den Beitrag von Bruenllo gerade bestätigst. Also etwas mehr Freunlichkeit bei der Kritik und alles ist gut.

Gruß Ulf
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  #62  
Alt 08.03.2019, 08:30
Brunello Brunello ist offline
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Ich habe auch noch einmal nachgeguckt und muß mich korrigieren.
Es geht auch in den Prüfungsfragen immer nur um den Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses. Oder eines Funkzeugnisses, das den den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Also @ billi, hier mit bei mir korrigiert. Den ursprünglich falschen Passus lasse ich stehen, sonst stimmen ja die Bezugskommentare nicht mehr.

Brunello.
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  #63  
Alt 08.03.2019, 08:33
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Brunello Beitrag anzeigen
Ich habe auch noch einmal nachgeguckt und muß mich korrigieren.
Es geht auch in den Prüfungsfragen immer nur um den Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses. Oder eines Funkzeugnisses, das den den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Also @ billi, hier mit bei mir korrigiert. Den ursprünglich falschen Passus lasse ich stehen, sonst stimmen ja die Bezugskommentare nicht mehr.

Brunello.
alles gut....

ich hab auch mal die Redaktion angeschrieben und um Stellungnahme gebeten...

auch ob sie den Strafzettel übernehmen wenn jemand wegen ihrem Artikel Binnen mit einem Handfunkgerät in Zukunft losfährt...
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  #64  
Alt 08.03.2019, 09:05
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Wird echt Zeit dass ihr alle wieder aufs Wasser kommt.

4 Seiten wegen so nem Mist der schon nach den ersten 2 Posts beantwortet ist. Habt ihr alle echt nix besseres zu tun
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #65  
Alt 08.03.2019, 09:17
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich teile durchaus die Meinung: Binnen müssen Schiffsführer (mit SBF) und "Funkanlagenchef" (mit UBI) nicht zwangsläufig ein und die Selber Person sein. Ich bin aber auch kein Jurist, Fachmann für Binnenschifffahrtsfunkrecht o.ä.

u.a.
https://de.wikipedia.org/wiki/UKW-Sp...hifffahrtsfunk sagt dazu
Zitat:
Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt. Der Sachverhalt lässt sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nur indirekt erschließen. § 4.05 Nr. 4 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) legt fest, dass „jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug sich […] melden“ muss. Des Weiteren besagt § 4 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV), dass die Bedienung einer Schiffsfunkstelle von einer Person ausgeführt oder beaufsichtigt werden muss, die ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk besitzt.
Und hier ist noch angegeben bzw. in roter Schrift daraus geschlossen:
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Binnenschifffahrtstraßenordnung: §4.05

Der Schiffsführer hat unbeschadet der Nummer 6 sicherzustellen, dass
  • die Sprechfunkanlagen seines Fahrzeugs oder seiner schwimmenden Anlage den Vorschriften nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a und b entsprechen und
  • sein Fahrzeug mit den nach Nummer 2 Satz 1 und Nummer 3 Satz 1 vorgeschriebenen Sprechfunkanlagen ausgerüstet ist.
Hier steht nicht das er einen Funkschein zu haben hat...

...
Also im Grunde nach steht natürlich nirgends: "Der Schiffsführer muss das UBI haben, wenn Funk an Bord ist." Letztendlich steht aber auch nirgends: "Es reicht aus, wenn irgend eine Person an Bord das UBI hat auch ohne Schiffsführer zu sein." Man muss halt aus verschiedenen Vorschriften zusammen interpretieren.

Meine Überlegung dazu - folgendes könnte noch wichtig sein:
Zitat:
Zitat von BinSchStrO § 4.05 Sprechfunk
7.Der Schiffsführer und ... haben jeweils sicherzustellen, dass die Sprechfunkanlagen des Fahrzeugs ... nur in der in Nummer 1 Satz 2 und 3 (Inhalt u.a.ie Funkanlage muss nach den Vorschriften der Vereinbarung, die im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk erläutert sind,der BinSchStrO und der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung betrieben werden.), Nummer 2 Satz 2 und 3, Nummer 3 Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, und Nummer 3 Satz 3, Nummer 4 und 5 Satz 1 vorgeschriebenen Art und Weise betrieben werden.
Jetzt könnte man interpretieren: Wie will der Schiffsführer ohne selbst UBI-Inhaber zu sein dass sicherstellen?
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Liebe Grüße
Mattze

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  #66  
Alt 08.03.2019, 09:22
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen

Jetzt könnte man interpretieren: Wie will der Schiffsführer ohne selbst UBI-Inhaber zu sein dass sicherstellen?
In dem er den Inhaber des UBI damit beauftragt die Anlage gemäss den Regeln zu Betreiben...

Ist ähnlich wie der Chef einer Firma mit Meisterzwang... der Muss keine Ahnung haben von der Materie.... und auch selbst keinen Meister haben... er muss nur einen Meister eingestellt haben der für die Erteilte Aufgabe die Qualifiaktion hat.
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  #67  
Alt 08.03.2019, 09:26
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Wird echt Zeit dass ihr alle wieder aufs Wasser kommt.

4 Seiten wegen so nem Mist der schon nach den ersten 2 Posts beantwortet ist. Habt ihr alle echt nix besseres zu tun
Du musst es ja weder lesen noch kommentieren und dass es tatsächlich noch immer nicht völlig geklärt ist, kann man durchaus dem Verlauf entnehmen.
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  #68  
Alt 08.03.2019, 10:59
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Est überrascht mir regelmäßig wieder, das es Leute gibt die erst ein Schiff kaufen und sich erst dann um die Papiere wie SBF, UBI usw kummern.
Nicht nur in D, passiert auch in NL

Entschliest mann sich denn wirklich so kurz fristich sich ein Boot zu kaufen?
Sind wir eine ausnahme, da fast 3 Jahre fur genutzt zu haben ?
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Rob

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Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #69  
Alt 08.03.2019, 11:03
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Est überrascht mir regelmäßig wieder, das es Leute gibt die erst ein Schiff kaufen und sich erst dann um die Papiere wie SBF, UBI usw kummern.
Nicht nur in D, passiert auch in NL

Entschliest mann sich denn wirklich so kurz fristich sich ein Boot zu kaufen?
Sind wir eine ausnahme, da fast 3 Jahre fur genutzt zu haben ?
naja wenn beim Gebrauchtbootkauf das Boot plötlich mit Funk ausgerüstet ist und du vorher Jahre ohne Funk gefahren bist... bleiben dir 2 Möglichkeiten... den Funkschein machen (was der TO ja macht) oder das Funkgerät ausbauen....

beim TO geht es jetzt um ca. 6-8 Wochen wo er das Boot schon am Liegeplatz haben will aber die Prüfung zum UBI noch nicht hat...

in den 6 Wochen kann man am Boot am eigenen Liegeplatz schon viel machen und auch schon das Boot nutzen.. (ohne es zu fahren)
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  #70  
Alt 08.03.2019, 11:11
Benutzerbild von Meer-Basti
Meer-Basti Meer-Basti ist offline
Captain
 
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Wie verhält es sich denn, wenn ich mit nem Binnen und Seefunkgerät, was registriert und angemeldet ist, auf dem Meer, innerhalb der 3 Meilen Zone fahre, aber nur den UBI Schein habe
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Gruß Basti
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  #71  
Alt 08.03.2019, 11:18
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Meer-Basti Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich denn, wenn ich mit nem Binnen und Seefunkgerät, was registriert und angemeldet ist, auf dem Meer, innerhalb der 3 Meilen Zone fahre, aber nur den UBI Schein habe
wurde doch schon beantwortet.. einfach nochmal alles lesen...
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  #72  
Alt 08.03.2019, 11:26
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ist ähnlich wie der Chef einer Firma mit Meisterzwang... der Muss keine Ahnung haben von der Materie.... und auch selbst keinen Meister haben... er muss nur einen Meister eingestellt haben der für die Erteilte Aufgabe die Qualifiaktion hat.
Den muss er nicht mal eingestellt haben, es reicht wenn jemand der den Meister hat Bürge ist. z. B. für eine Motorrad-Werkstatt.

Ich habe übrigens als erstes die Antenne abgeschraubt als ich das Boot damals gekauft habe. Mittlerweile ist es ausgebaut weil kein Bedarf. Gilt es ohne Antenne als "betriebsbereit"?
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #73  
Alt 08.03.2019, 12:39
Sabrud Sabrud ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
naja wenn beim Gebrauchtbootkauf das Boot plötlich mit Funk ausgerüstet ist und du vorher Jahre ohne Funk gefahren bist... bleiben dir 2 Möglichkeiten... den Funkschein machen (was der TO ja macht) oder das Funkgerät ausbauen....

beim TO geht es jetzt um ca. 6-8 Wochen wo er das Boot schon am Liegeplatz haben will aber die Prüfung zum UBI noch nicht hat...

in den 6 Wochen kann man am Boot am eigenen Liegeplatz schon viel machen und auch schon das Boot nutzen.. (ohne es zu fahren)
Genau so ist es! Danke billi
Manche meinen einfach, sie müssen alle belehren, ohne den Hintergrund zu kennen.
__________________
Beste Grüße an alle,
Rudi
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  #74  
Alt 08.03.2019, 12:50
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Sabrud Beitrag anzeigen
Genau so ist es! Danke billi
Manche meinen einfach, sie müssen alle belehren, ohne den Hintergrund zu kennen.
wie gesagt wenn der Termin passt setz ich mich gern neben dich bei der Fahrt....
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  #75  
Alt 08.03.2019, 14:03
sebbij sebbij ist offline
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Frage 13 der UBI-Prüfung:
13. Welches Funkzeugnis berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk?
Antwort
a. Amateurfunkzeugnis

Gruß Ulf
Hallo Ulf,
ich rede auch nicht von der Teilnahme ( das war klar dass man nicht senden darf) , sondern vom Besitz in betriebsfähigen Zustand .
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