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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#126
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Ist hier in Experte der Antwort auf die Frage der Verjährung geben kann? Ohne Mehrwertsteuernachweis bekommt man auch kein T2L Papier vom Zoll, oder? Gruß Dirk |
#127
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Die Verjährungsfristen sind 7–10 Jahre...wenn das Boot 10 Jahre und ein T2L jünger als 3 Jahre hat dann ist man Save....der Mehrwertsteuernachweis ist ja auch nicht 100%ig....wenn das Boot bei bezahlter Mehrwertsteuer 3 Jahre außerhalb der EU war dann ist das Boot als unversteuert zu betrachten...trotz Nachweis bezahlter MWSt...aber wenn der Zoll mit T2L den Unionscharakter Bestätigt dann hast kein Kopfweh....und bei einem Schiff älter wie 10 Jahre interessiert niemand mehr ein Mehrwertsteuernachweis....außer an der Eu Aussengrenzen.....Abhilfe...wieder T2L......lg. bernhard
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#128
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Leute, es gobt derzeit im Umsatzsteuerrecht, ausser bei Leistungen die mit Grundstücken zusammenhängen, keine Verpflichtung Rechnungen aufzubewahren. Bei der Diskussion hier geht es um nicht bezahlte Einfuhrumsatzsteuer. Diese ist im Umsatzsteuergesetz geregelt. Wenn kein bergründeter Verdacht auf Hinterziehung der EUSt vorliegt, kann der Zoll als Hilfsbehörde des Finanzamtes nix machen. Man nenne mir bitte endlich eine entsprechende Vorschrift oder ein Urteil...
Gesendet mit meinen Wurschtfingern
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#129
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Händlerkauf
Folgendes :
Ich habe Vaters Boot ,eine Glastron Laraya RV 174 bekommen. Baujahr 1988 . Ein Kaufvertrag vom Händler in Bremen ist noch vorhanden. Da ist aber nur der Bruttopreis angegeben und nicht extra noch die Mwst. Ich gehe davon aus das der Händler verantwortlich ist für die Abgabe der Mwst. Da Bremen ja in Deutschland liegt ,gehe ich auch davon aus das das Boot (In Spanien gebaut ,nicht in USA)auch korrekt eingeführt und die Einfuhrsteuer bezahlt wurde. Wie sollte das sonst durch den Zoll kommen und in Bremen verkauft werden ? Für Versäumnisse des Gesetzgebers oder Händlers kann ja der Verbraucher nix. Reicht jetzt der Kaufvertrag ,oder was sollte man da noch machen ?
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#130
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#131
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Hab mir eins geholt zur Zeit des EU Beitritts von Kroatien und den damit verbundenen Gerüchten, was man als Bootseigner da alles vorlegen müsste. Im Endeffekt ging’s dem netten Herren vom Zoll nur darum, dass das (über 10 Jahre alte Boot) physisch vor seiner Nase stand. Wollte den IBS, hat Rumpf- und Motornummer abgeglichen und das T2L ausgestellt. Von sich aus hat er sogar noch die Trailerpapiere genommen und den auch noch vermerkt. „Braucht’s zwar nicht - aber dann sind sie garantiert auf der sicheren Seite“ Hat vielleicht 15 min. gedauert das ganze. Gebraucht hab ich’s übrigens nie - die Kroaten haben sich nie für eine Versteuerung meiner ollen Gummigurke interessiert die ich in den Urlaub mitbringe... Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#132
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Von dem ganzen Spekulatius ist jetzt genug da .Es interessiert doch nur noch, wer hatte eine Kontrolle diesbezüglich,was wurde beanstandet,was gab es für Konsequenzen,was gaben die Rechtsmittel her.Ist doch müßig hier über Sachen zu reden,wo scheinbar keiner hier bisher Probleme hatte, oder?
Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
#133
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#134
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Aber am Bodensee haben ganz schön viele ganz schön Stress immer wieder. D zu CH und umgekehrt. Aber ich kenn´s auch nur vom lesen und hörensagen und , dass sie unseren Hafenbesitzer schon sehr früh morgens in schwarzen Limousinen abgeholt haben...... Für meine Boote Bj 82 (Schweden, dann CH, dann D) und Bj76 (USA, dann Österreich, jetzt D) gibt´s auch nix. Null, nada. Mut zur Lücke. Gelingt dem Schweizer Verkäufer der Präferenznachweis nicht, z. B. weil das Boot bereits durch fünf Hände ging oder der Importeur oder die Werft seit Jahren nicht mehr existieren, dann greift eventuell die sogenannte Gebrauchtwarenregelung. Die besagt, dass der Schweizer(!) Zoll auch durch Augenschein feststellen kann, welches das Ursprungsland ist – z. B. durch ein Typenschild, Messbrief oder Ähnliches. Das gilt für alle Gebrauchtboote ab ca. 10 Jahren. Der Wert des Bootes, der im Kaufvertrag angegeben wird, wenn es über die Grenze geht, sollte in jedem Fall realistisch sein, denn der Käufer muss davon ausgehen, dass ein Zöllner in Bregenz oder Friedrichshafen ebenfalls Wassersportler ist und weiß, dass eine fünf Jahre alte Hallberg-Rassy nicht für 50 000 Mark zu haben ist. oder: Das Boot kommt ins Winterlager in die Schweiz. Das ist ohne Probleme möglich. Dazu muss das Boot allerdings beim zuständigen Zollamt in Konstanz oder Friedrichshafen vorgeführt werden. Der Zoll stellt dann ein Auskunftsblatt INF 3 aus, das die „Rückwareneigenschaften“ des Bootes feststellt. Dann darf an dem Boot im Schweizer Winterlager allerdings nichts verändert werden. Wird das Unterwasserschiff gestrichen, in der Werft ein neues Log eingebaut oder Wartungsarbeiten durchgeführt, dann spricht der Zoll von einer „Veredelung“, die vorher vom Zoll durch ein entsprechendes Papier genehmigt werden muss. Ein ganz heikler Fall Achtung – wird das nicht gemacht, wird das richtig teuer, denn dann verlangt der Zoll nicht nur die Einfuhrumsatzsteuer auf die „Veredelung“, sondern in jedem Fall zusätzlich noch Zoll auf das ganze Boot. Bei einer X-Yacht im Wert von 150 000 Mark, an der für 10 000 Mark ein Teakdeck verlegt wurde, sind das dann rund 2700 Mark Zoll und 26 000 Mark Einfuhrumsatzsteuer. Wer sich keine Veredelung genehmigen lässt und beim Schmuggel seines veredelten Bootes vom Zoll erwischt wird, erhält grundsätzlich keine Präferenzgewährung, da die sogenannte „Nämlichkeit“ des Bootes zum Zeitpunkt der Ausfuhr zur Veredelung in die Schweiz, als auch bei der Wiedereinfuhr durch einen Zöllner nicht festgestellt werden konnte. Wird die „Veredelung“ an einem amerikanischen Boot durchgeführt, ist neben der Einfuhrumsatzsteuer auch noch Zoll fällig http://www.ibn-online.de/artikel/75/...ueber-den-Zoll
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#135
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Schweiz ist auch EU—Ausland.....da ist es heikel...auch da bist mit einem T2L save. ....
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#136
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Nachdem immer wieder fragen aufkommen,habe ich mal Google befragt . Nach gesagten Formular ! Genau wie es SeaHelp /wsa und ADAC schreiben ,das man dieses Dokument bei haben soll .
Findet man auch unterflogenem link Info dazu , http://www.skippertipps.de/aktuelle_...ippertipps.pdf Und dann dieses Gesetz Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Jänner 1985 in Betrieb genommen wurden – Brüsseler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Entsprechend wird benötigt: Nachweis über gezahlte Umsatzsteuer (T2L-Papier oder Originalrechnung) Jetzt müsste jeder was für sich finden und seine eigenen Schlüsse ziehen können.
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Beste Grüsse Daniel (Fehler dürfen gesucht werden,...Autokorrektur) |
#137
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In den Skippertipps ist es eh gut beschrieben....mit dem T2L jünger 3 Jahre bist immer save, da hast ja die Zollbestätigung dass das Boot Unionscharakter hat....die Mehrwertsteuer ist dann nicht mehr so wichtig, da ja die Mehrwertsteuerrechnung älter als 3 Jahre auch nicht 100ig ist.....wenn das Boot 3 Jahre ausserhalb der EU war ist es auch bei bezahlter Mehrwertsteuer neu zu versteuern...könnte z.b. sein, wenn das Boot mehr wie 3 Jahre in der Turkei war...gibt's nachweislich glaubwürdige Belege, dass das Boot nur zwischendurch wieder in der EU war, dann fängt die 3-Jahresfrist wieder neu zu laufen an und das Boot behält den Unionscharakter....also...lasst Euch bei alten Booten nicht von einer bezahlten Mehrwertsteuerrechnung irr machen, die ist oft nicht vorhanden....nach 7 Jahren gibt's allerdings auch keine Aufbewahrungspflicht und der Zoll muß nachweisen, dass es nicht in der EU war und wieder zu versteuern ist, wenn Belege da sind wie Marinarechnungen usw....dann ist es überhaupt kein Problem. Lasst Euch nicht verrückt machen.......wenn ich die EU mit einem Trailerboot verlasse dann brauche ich wieder das T2L, damit ich ohne Probleme wieder einreisen kann, habe ich einen nachweislich bezahlten Liegeplatz und Anmeldung innerhalb der EU, dann hab ich auch kein Problem.......auch ohne Mehrwertsteuernachweis....so.....mehr gibt's dazu nicht zu sagen....und lasst Euch nicht von Mehrwertsteuerzetteln verrückt machen......weil auch der kann Probleme machen....liebe Grüße Bernhard
Ps....das Problem bei den Internetrecherchen ist, dass einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen den Sinn verändern können...alte Gesetzestexte ergeben jetzt nach 20 Jahren oft einen anderen Sinn...also lass Euch nicht irr machen.....bei alten Booten innerhalb der Eu interessiert sich niemand für die Mehrwertsteuer...ausser bei eine Einreise in die EU |
#138
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Was ein Durcheinander.
So nochmals, ich habe ein Boot in der Niederlande gekauft, mit Rechnung vom Händler, darauf entrichte ich die MwSt in den Niederlanden. Jetzt hab ich beim Zoll angerufen, diese sagten mir, ein T2L Dokument würde ich bei der Industrie,- und Handelskammer bekommen. Dachte der Zoll ist dafür zuständig. Langsam bin ich ratlos. Oder reicht einfach nur die Rechnung mitzunehmen? LG Frank |
#139
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#140
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Živjeli Rainer |
#141
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Muss ich das denn unbedingt haben?
Oder reicht es ne Kopie der Rechnung des Händlers mitzuführen? LG Frank |
#142
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Also nach langer Odyssee, Körperlich, zwischen Zoll Aachen und IHK Aachen. Für die Niederlande, alles EU mäßige, ist dieses T2L Dokument größter Blödsinn. Wenn man, so wie bei mir, beim holländischer Händler gekauft hat, reicht eine Rechnung des Händlers mit entrichteter MwSt vollkommen aus.
LG Frank |
#143
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Hallo,
habe gerade ganz interessiert den Thread verfolgt , weil wir uns letztes Jahr ein Gebrauchtboot von einem namhaften Bootehändler in Unterfranken gekauft haben und keinen Nachweis über die gezahlte Mwst. dazubekommen haben. Ich dachte eigentlich dass alles Hand und Fuß hat. Ich besitze nur den Kauvertrag mit §25a UstG. frei. Ist das jetzt ausreichend oder nicht? Hätte mich jetzt der Verkäufer auf den nicht vorhandenen Mwst.nachweis hinweisen müssen ? Haben wir jetzt ein ernsthaftes Problem mit dem Boot? Ist der Nachweis in Deutschland auch notwendig? Muss das Boot jetzt nachversteuert werden? Sorry für die vielen Fragen , aber ich hab mir (dummerweise) nie darüber Gedanken gemacht. Bin zufälligerweise darauf gestoßen, als ich die benötigten Dokumente für die Bootsanmeldung durchgegangen bin.
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Viele Grüße Julian |
#144
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Wie alt ist den das Boot?
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#145
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Hallo, das Boot ist Bj. 2008. Ich weis allerdings nicht wann es der Erstbesitzer gekauft hat. Habe ein TÜV Dokument vom Trailer des Erstbesitzers, das auf Mitte 2010 datiert ist. Vermutlich ist das zu der Zeit auch gekauft worden. Reine Spekulation.
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Viele Grüße Julian |
#146
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Zitat:
Benötigen tust du ihn nicht unbedingt... |
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Hmm irgendwie werde ich nicht schlau daraus.
Ich dachte ,nach allem was ich hier gelesen habe, dass ich verpflichtet bin so einen Nachweis der erbrachten Mwst. als Bootseigner mitzuführen. Oder meinst du ich brauche ihn nicht weil das Boot jetzt 10 Jahre alt ist und die Sache verjährt ist?
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Viele Grüße Julian
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#148
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#149
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Normalerweise klärt man/spricht man über dieses Thema bei Besichtigung. Nachteil hast du in Deutschland nicht. Beim Wiederverkauf vielleicht, da viele nur ein Boot kaufen, wo der MwSt-Nachweis vorliegt.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#150
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.... wie kommst du bitte darauf?
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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