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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Rueckzahlung von Rechtsanwalt kommt nicht !
Moin Zusammen,
Ich moechte keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat jemand hier einen Tip fuer mich. Ich habe Gerichtskosten ueberwiesen „unter Vorbehalt“ weil unser Anwalt wohl mal wieder etwas geschludert hat. Diese Gerichtskosten wurden angemahnt obwohl aus unserer Sicht nicht berechtigt gefordert. Um einen groesseren Schaden abzuwenden also erstmal gezahlt bis zur Klaerung. Das Gericht hat den Fehler eingesehen und das Geld (Ohne Mahnkosten) an den Anwalt ueberwiesen (Beleg liegt vor) ... Leider ist es mir mehrfach weder telefonisch noch per Mail moeglich den Anwalt dazu zu „ueberreden“ mir das Geld zurueck zu zahlen. Reicht ein Einschreiben/Fax mit 14 Tage Frist ? Beschwerde bei der Anwaltskammer ? Wie wuerdet ihr vorgehen ? Vielen dank schonmal !!!
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#2
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erstmal in Verzug setzen per Fax ist der richtige Weg,
damit macht man jedenfalls nichts kaputt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#3
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Zustellung des Mahnschreibens durch Gerichtsvollzieher. Einschreiben hilft nicht, da das nur beweist das ein Umschlag angekommen ist. Auch ein Fax ist leider nicht mehr gerichtsfest.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#4
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Wie mach ich das Hartwig ? Kommen da weitere Kosten auf uns zu ?
Danke
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#5
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Ich hatte vor gar nicht langwr Zeit auch ein kleines Problemchen mit meinem RA - es lag allerdings mehr an seiner "Sekretärin" , die alles abgeblockt hat.
Da seine Kanzlei nicht weit weg von unserem Wohnort ist, bin ich mal persönlich vorbeigefahren... Angeblich hatte der RA gerade keine Zeit - ich sagte, ich habe Zeit genug, riet aber der Vorzimmerdame, doch lieber nochmal nachzufragen Mein RA (wir kennen uns schon über 20 Jahre) kam natürlich nach kurzer Zeit zu mir... Bei diesem persönlichen Gespräch kam heraus, dass seine persönliche "Sekretärin" einfach überfordert war - er wusste nicht einmal, dass es Probleme gab und ich schon diverse Male abgewimmelt worden bin... Deshalb mein Ratschlag, fahre zu ihm und suche das persönliche Gespräch, sollte das nicht möglich sein, würde ich nochmal eine Mail schreiben mit dem Hinweis, mich ansonsten an die Anwaltskammer zu wenden. Die Anwaltskammer reicht in der Regel aus, mit Gerichtsvollzieher würde ich noch nicht anfangen. Viel Glück
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Gruß Berni
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#6
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Moin Berni,
Ja das mit der Dame kann ich ausschliessen, ich habe mehrere Jahre mit Ihm gearbeitet und kann sicher sagen dass er das Problem ist .... Leider ist das mit dem vorbeifahren nicht so einfach, das mit der Anwaltskammer und der Tip von Hartwig und das Fax sollten ihn aber nun darauf hinweisen das ich mein Geld wirklich gerne wiederhaben moechte
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#7
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Anwälte gibt es doch wie Sand am Meer, warum tut man sich das mehrfach an?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#8
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Hallo Hendrik,
Meine Mutter hatte mehrfach Probleme mit der Wohnung durch Schimmelbelastung, die Verfahren zogen sich nunmal sehr lange, da machte es zunaechst keinen Sinn zu wechseln. Im Grunde hast du aber recht, haette man auch zwischendrin tun koennen. Nun ja .... Ich habe meine Mum hier nur unterstuetzt da Sie gesundheitlich leider nicht sehr gut da steht. Die ganze Geschichte habe ich versucht zu managen und mich viele Jahre nur geaergert. Dennoch, wir haben gewonnen und nun gilt es die Sache sauber abzuschliessen. Alles gut ! Der naechste RA muss erst mit mir Boot fahren und ein Anlegebier trinken
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#9
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Die Kosten liegen so um 20 €.
Den Brief an den RA sendest Du in einem gesonderten Umschlag an das für die Geschäftsadresse des RA zuständige Amtsgericht. Formloses Schreiben an das AG genügt. Einzugsermächtigung für die Kosten sollte in dem formlosen Brief enthalten sein.
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#10
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Supi,
Danke nochmals !!!
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#11
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Kosten Grundgebühr 13 €, bestehend aus 7,5 Gebühr, 2,5 für die ersten 10 km und 3 Auslagenpauschale.
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#12
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Hallo Mastiff,
ich gehe mal davon aus, dass die Rückzahlung der GK zweifelsfrei ist?! Es besteht also definitiv kein Kostenanspruch der Gegenseite o des Gerichtes, der verrechnet wurde? Oder gar die Kosten des RA? GVZ und RA-Kammer halte ich persönlich für überzogen, wenn noch nicht einmal schriftlich per Einschreiben gemahnt und in Verzug gesetzt wurde. Das wäre mein erster Weg, ggf mit "Androhung" og Schritte. Ich vermute, dann wird schon was passieren. So o so. Ein Anspruch muss schon fällig sein, um Weiterungen zu forcieren; Anrufe reichen da nicht.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#13
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In das Schreiben an den RA, würde ich irgendwie "Unterschlagung von Mandantengeld" reinschreiben. Soetwas sieht das Anwaltsgericht gar nicht gerne und kein RA die Konsequenzen, wenn das Anwaltsgericht ihn dafür verurteilt
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#14
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Was ist denn bitte ein "Anwaltsgericht"?
Und wie kommst Du darauf, dass eine Worterfindung einen Rechtsanwalt verurteilt? Die Kostenfestsetzungsverfahren nach Prozessen sind ein -leider- oft äußerst schwieriges Verfahren. Kein anderer selbständiger muss sich dermaßen akribisch nackt machen und den Gerichten u Kostengesetzen unterwerfen. Sie sind aber auch schwierig und nicht juristisch vorgebildet, kaum zu verstehen. Darum fragte ich nach. Die Kostenfestsetzungs- u Ausgleichsbeschlüsse sind von Laien nicht zu verstehen. Die Kostenschuld, Vorschüsse des Antragstellers und anfallendenden Gerichtskosten für div Verfahren nicht immer nachvollziehbar. Hier geht es nicht nach Vorliebe; man muss schon die Fakten einhalten.
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#15
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Ich frage mich, was all diese Massnahmen mit Amtsgericht etc. hier sollen ? Ist zwar menschlich verständlich, ist aber erstmal überzogen.
Den Anwalt per Telephon oder Mail zu "übereden" ist leider quatsch, weil vollkommen unverbindlich. Was zählt, sind klare Aufforderungen zum Handeln mit Fristsetzung. Also Einschreiben mit Aufforderung die Summe X auf Konto Y zu überweisen und Frist, bis zu der das erledigt sein soll. Danach kann man die anderen Dinge ins Auge fassen. Gruß Axel
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#16
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Zitat:
Ich konnt nicht widerstehen.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#17
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Aufrechnung,
Aufrechnung unter Vorbehalt der Richtigkeit, Gründe über Gründe, Ein Urteil kann man sich doch wirklich erst bilden wenn man beide Seiten gehört hat. Ich bin seit 1972 in der gleichen Kanzlei Mandant, evl. Erstattungen hatte ich ich schon damals auf dem Konto bevor ich Post vom AG hatte.
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Gruß Albert |
#18
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In diesem Falle gibt es keine zwei Seiten zu hoeren, das Gericht hat mir den Vorgang und die Ueberweisung schriftlich bestaetigt. Anwaltskosten werden uebernommem, unsere Zahlung MUSS zurueck an uns. Das ist Fakt....
Der Anwalt hat nur schlicht „verpennt“ den Antrag auf Uebernahme der Gerichtskosten fristgerecht einzureichen, auch dies wurde von Gericht bereits bestaetigt. Die haben mich sogar angerufen, weil der Fall dort bekannt ist und man sich ebenfalls gewundert hat. Der Anwalt allerdings auch dort schon bekannt fuer seine „Arbeitsqualitaet“ ! Natuerlich wurde diese Aussage nur muendlich getaetigt....es ist auch nicht die Pflicht des Gerichtes auf die zu leistenden arbeiten hinzuweisen. So wurde der Betrag eben richtigerweise angemahnt. Schlimm genug, die Aktion kostet uns 110.- die wir wohl nicht mehr sehen (Mahnkosten)....fuer meine Mutter richtig Kohle !!! Die Frage war ja nur wie ich das am besten angehe, und die Antworten hier sind zunaechst ausreichend. Vielen Dank nochmal !!!
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#19
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Z.B.: http://anwaltsgerichte-bayern.de/
Gibt es ziemlich sicher auch in anderen Bundesländern Zitat:
Das ist keine Worterfindung von mir Falls es Dich interessiert, kannst ja hier mal bisschen lesen : http://anwaltsgerichte-bayern.de/ent...f0fb5b30439ada |
#20
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Zitat:
Das sind ganz normale Amtsgerichte. Aber auch das halte ich für völlig überzogen. Hier hat jemand ggf "geschludert" oder ist unorganisiert/überlastet. Das kann ich nicht beurteilen. Da gleich ein solches Unterschlagungsverfahren einzuleiten? Sorry, es geht um ein paar Gerichtskröten, die bisher nicht mal fällig gestellt wurden. Und da wundert Ihr Euch, dass die Gerichte nicht mehr hinterher kommen? Mastiff hat offenbar genug Tipps erhalten u geht erstmal den außergerichtlichen Weg, den ich als sinnvoll erachte.
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#21
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Zitat:
Die Mutter hat geklagt - dann hat sie erstmal die Gerichtskosten zu tragen. Ne Frist gibt es da eigentlich nicht. Die Klage wird aber erst zugestellt und damit "wirksam" wenn das Gericht sein Geld hat - die wissen schon warum Wenn die Mutter dann gewinnt, dann bekommt sie die Gerichtskosten von der Gegenseite erstattet. Dafür gibt es eigentlich auch keine Fristen die Mahngebühren auslösen. Wenn die Gerichtskosten doppelt bezahlt wurden, dann verstehe ich das nicht mit den Mahngebühren. Dann muss das Gericht natürlich die Zuviel gezahlten Gebühren zurück überweisen. Oder wurde PKH beantragt? Dann fallen aber eigentlich keine Gerichtskosten an. Ist letztlich aber auch egal - freundlich gehaltener Brief, 2-3 Wochen Fristsetzung, das ganze per Einschreiben und das sollte passen. Mit Kammer und Anwaltsgericht würde ich da auf keinen Fall dran gehen. Dafür ist es noch viel zu früh und Anwaltsgerichte sind im übrigen dafür auch nicht zuständig. Gruß Chris
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#22
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Dann nenne es halt Veruntreuung von Mandantengeldern, vielleicht gibt es diesen Ausdruck bei Euch.
Hier mal ein Zitat aus einem Urteil gegen einen RA: Zitat:
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#23
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Hallo Zusammen,
da sich die Kanzlei von "unserem" Anwalt getrennt hat und wieder die Mails nicht beantwortet wurden, habe ich die Kanzlei angerufen, den Sachverhalt erklärt und den entsprechenden Mail/Schriftverkehr von Anwalt und Gericht hingeschickt. Alles geklärt, Geld ist da, Danke für eure Tipps
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