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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Geltungsbereich Sportbootführerschein See
Hallo Forum,
ich habe vor kurzem erst meinen Sportbootführerschein Binnen bekommen. Nun hat mich das nautische Fieber gepackt und ich möchte Anfang nächsten Jahres noch den Sportbootführerschein See machen... Dazu habe ich eine Frage: Kann ich mit dieser Kombination von Führerscheinen auf jedem Gewässer fahren (solange es keine Sperrgebiete sind)? Kann ich dann theoretisch von Deutschland nach Amerika über den kompletten Atlantischen Ozean skippern und von Amerika dann über die Behringsee wieder zurück? Oder gibt es da eine Maße, dass ich nicht mehr als x Seemeilen von der Küste entfernt fahren darf? Würde mich echt mal interessieren |
#2
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Freie Fahrt, gibt nix größeres amtliches als den SBF See
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#3
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Zitat:
es gibt noch freiwillige Scheine zur Erweiterung (SKS, ...) aber die sind keine Pflicht und außerhalb der Hoheitsgebiete der Staaten braucht man überhaupt keinen Schein...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Eine Frage habe ich aber trotzdem noch, und zwar steht in Wikipedia für den Geltungsbereich folgendes:
Zitat:
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#5
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Weiter draußen brauchst du keinen Schein mehr
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus. Gruß Michael |
#6
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Außerhalb gelten die nationalen Gesetze nicht mehr, deshalb kann der Geltungsbereich nur innerhalb der 12 Meilen sein.
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#7
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Wunderbar, dann kann ich bald also eine große Reise planen. Vielen Dank
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#8
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Richtig, am Besten mit AIDA, Mein Schiff oder MSC.
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Gruß Hans-Peter
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#9
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Äh, Moment mal!
Was ist außerhalb der 12-Seemeilen? Ein rechtsfreier Raum? Das heißt also zum Beispiel, wenn der SFB See-Inhaber seine Yacht nicht alleine auf die Kanaren überführen will (weil er ja auch mal schlafen muss), ist es also unerheblich, ob die zweite Person ebenfalls einen SFB See hat? Der Schein-Inhaber muss also nur im Küstenbereich Deutschlands, Niederlande, Frankreich, sowie bei Annäherung der Kanaren (und ggf. für den Tank-Stopp nach La Coruña abbiegen) am Ruder sitzen (oder ist zumindest der verantwortliche Bootsführer) und den Rest der Strecke kann jede x-beliebige Person alleine das Boot lenken, während der eigentliche Schein-Inhaber nicht in greifbarer Nähe des Rudergängers zu sein braucht? Geändert von ChrAK78 (21.11.2018 um 14:18 Uhr)
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#10
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Nicht ganz, es gibt Gesetze nach dem internationalen Seerechtsabkommen die dort gelten.
Piraterie z.B. wir überall verfolgt. Ansonsten darf der Skipper auch auf dem Weg zu den Kanaren das Ruder einer geeigneten Person ohne Schein übergeben und schlafen. Auch innerhalb der 12 Meilen. |
#11
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Zitat:
Dort kann der Bootsführer einem mindestens 16-jährigem zwar die Bedienung des Bootes überlassen, muss aber selbst wach und in Reichweite bleiben und Alkohol ist für beide tabu. |
#12
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Alkohol können beide bis 0,3, wenn nicht 16jährig.
Gesendet von meinem SM-T555 mit Tapatalk |
#13
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Dann is datt nix für mich, ärgert sich der Hubert.
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Mit Recht in die Zukunft |
#14
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Die Alkoholgrenze liegt in der gesamten Schifffahrt bei 0,5 ! 0,3 nur bei Ausfallerscheinungen. Aus meiner Sicht liegt jedoch 0,0 ganz klar vorne
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#15
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Zitat:
In Deutschland gilt z.B auf der Oder im Grenzbereich 0,2 Promille. Wenn ich mich nicht ganz täusche gilt z.B. auf der serbischen Donau 0,0. Aber auf internationalen Gewässern gilt weltweit laut IMO 0,5. Das mit 0,3 bei Ausfallerscheinungen meines Wissens nach nicht. |
#16
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Zitat:
Wenn ich abends am französischen Kanalufer festgemacht habe und meinen leckeren Roten aus dem 3- oder 5-Liter-Kanister schlürfe und danach in die Koje krieche darf es auch etwas mehr sein! Das Problem liegt aber dann eher am Restalkohol am nächsten Morgen.... Zur Gültigkeit des SBF-See ist schon alles gesagt, außer daß ich auch der Meinung bin, daß der Rudergänger ohne SBF nicht ohne Aufsicht(mit SBF) das Boot/Schiff innerhalb der 12-Meilen-Zone führen darf.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#17
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Zitat:
da bin ich nicht bei dir....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#18
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Ich geh da mit dem Wolf. Prinzipiell kann er schlafen. Ändert aber nichts daran, dass der Skipper die Verantwortung hat. Wenn also der Rudergänger in der Zeit Mist baut ist der Skipper dran.
Und was oft vergessen wird: Der Rudergänger muss mindestens 16 Jahre alt und körperlich, geistig und FACHLICH geeignet sein. Also nur jemanden ans Steuer stellen, der über 16 ist, korperlich fit und geistig auf der Höhe reicht nicht. Er/sie muss eigentlich die Kenntnisse haben, die man zum Bestehen des Führerscheins braucht.
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Gruß, Frank
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#19
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Also ich weiss ja nicht, aber das hier scheint eindeutig und ist Bundespolizei Stand 2018, die sollten das wissen, eindeutig 0,5 und 0,3 bei Ausfall ... wie auch immer !!
Alkoholkonsum an Bord Folgende Regelungen sollen die Sicherheit in der Sportschifffahrt sicherstellen: Der Schiffsführer darf in der Dienstzeit während der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und die Kollisionsverhütungsregeln. Für den Führer eines Seefahrzeuges und die Mitglieder der Schiffsbesatzung, die eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes ausüben, gilt eine 0,5-Promillegrenze.Diese Regelung gilt für die deutsche und ausländische Berufs- und Sportschifffahrt auf den deutschen Seeschifffahrtstraßen und auf den sonstigen Seewasserstraßen bis zur seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland sowie für deutsche Schiffe auch seewärts der Begrenzung des Küstenmeeres. Für Schiffsführer eines Fahrgastschiffes oder eines Schiffes mit gefährlicher Ladung gilt eine 0,0 Promillegrenze, also ein absolutes Alkoholverbot. Ein Schiffsführer macht sich ab dem Grenzwert von 0,3 Promille strafbar, wenn er aufgrund der Alkoholisierung Ausfallerscheinungen zeigt (sogenannte relative Fahruntüchtigkeit).Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat auch ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen vor (sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit).
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#20
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Auf dem Bodensee geht mehr ... warum das denn ?
https://www.polizei.bayern.de/conten...er_12-2012.pdf
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#21
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Ich weiß nicht ob ich als Boote-Forum Deckschrubber gleich über den Atlantik fahren würde. Vielleicht fährst Du erstmal wie vorgeschlagen mit der Aida mit oder planst erstmal einen mittelmäßig waghalsigen Törn 2 Stunden vor Niedrigwasser bei 50cm Wassertiefe nach Neuwerk?
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#22
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Diese ewigen Belehrungen kotzen mich langsam an!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#23
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#24
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Trotzdem finde ich diese Belehrungen nicht mehr passend. Du wie auch ich haben unsere Kinder zu urteilsfähigen, lebenstüchtigen Menschen erzogen.
Das haben der Großteil der übrigen Eltern auch getan, die in den Medien genannten Einzelfälle spiegeln nicht den Zustand der Jugendgesellschaft wider, das sind Einzelfälle, so schlimm es auch ist. Es wird in unserer motorisierten Gesellschaft immer Jugendliche geben, die sich mit Auto, Boot, Motorrad überschätzen, aber die werden von unseren Ermahnungen und Warnungen sowieso nicht erreicht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#25
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Also prinzipiell finde ich es schon richtig einen Anfänger zu warnen. Ich war 48 Jahre alt und Anfänger, als ich das erste Mal den kleinen Hopps von Krk nach Cres machen wollte. Und obwohl auch ich zu diesem Zeitpunkt sicher urteilsfähig und lebenstüchtig war und auf etlichen Internetseiten die Wetterlage vor der Abfahrt gecheckt hatte war ich doch froh, als ich endlich drüben auf Plavnik war. Die Frau hatte inzwischen Todesängste ausgestanden. Cres haben wir dann für diesen Tag gestrichen obwohl das ja noch nicht mal ein "kleiner Hopps" gewesen wäre.
@mairy, du sprichst ja nur davon ob das theoretisch möglich ist. Theoretisch ist es möglich. Aber Praktisch ist es auch möglich, dass du keine 2km weit kommst. Nie das Meer unterschätzen. Gestern war es noch Ententeich und man bretterte mit 80km/h drüber, heute ist es ne (kleine) Bestie. (<-ja ich weiß, das ist eine Belehrung. Ich finde es aber nicht verkehrt seine Erfahrungen weiter zu geben)
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Gruß, Frank
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