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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Dein Beispiel ist nicht identisch. Es fehlt das Zusatzschild 2 "9-22 Uhr", welches das Parken nur für diesen Zeitraum gestattet. Ausnahme: Anwohner, die dürfen immer. Klaus, der, wenn er mal zuhause ist, ein anderes Beispiel fotografiert
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#52
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Zitat:
Ich leg die Bilder mal nebeneinander Vom künstlerischen Aspekt ist meines natürlich viel besser , aber inhaltlich sind die außer anderen Zeiten gleich. Wie war das noch mal mit der Führerscheinnachprüfung?
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#53
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Zitat:
stimmt. Im auf dem Bild im Link steht 8-19h.
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Gruß der Sepp __________________ |
#54
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Und wo darf ich mich jetzt zur Nachschulung anmelden?
Vorschlag: Wir lassen jetzt das mal so stehen und warten deine OWI ab. Klaus, der immer noch dazu lernen kann und will, aber bis dahin bei seiner Meinung bleibt
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#55
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Ich hab die Durchwahlnummer des dafür zuständigen Sachbearbeiters, aber der geht nicht ans Telefon.
Bin ja auch gespannt was und ob was kommt, oder ob das doch nur ein dummer Scherz war. Edit: Die machen wir gemeinsam im Selbsstudium. So 100%ig sattelfest in den Details sind wir garantiert beide nicht mehr. Geändert von wolf b. (21.09.2018 um 16:27 Uhr) |
#56
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...nicht nur ihr beide ! Da sind wohl mehr in guter Gesellschaft
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ...
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#57
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Ich ahne, was er dir antwoten wird, wenn er denn mal ans Telefon geht Hier gibt es auch derartige Bewohnerparkzonen und am Anfang jeder Straße die in eine solche Zone füht, steht ein Schild, dass darauf hinweist, das du jetzt in eine solche Zone fährst. Da ist dann das Parken für Nicht-Bewohner grundsätzlich verboten. Die von dir gezeigte Schilderkombination weist auf die Ausnahme in einer solchen Bewohnerparkzone hin! Heißt aber auch, dass außerhalb x -y Uhr da nur Bewohner parken dürfen, da ist die Ausnahme denn ja aufgehoben Gruß Rüdiger Geändert von HR 480 (21.09.2018 um 18:18 Uhr)
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#58
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Zitat:
Ja, wenn dieses Schild "Bewohnerparkzone" da vorhanden ist, dann sieht der ganze Sachverhalt natürlich anders aus. Da fehlten uns dann einfach Informationen.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#59
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Man könnte ja einfach mal den Fachgebietsleiter Verkehr der betreffenden Stadt, bzw. die untere Verkehrsbehörde anschreiben und sich die Sache aus deren Sicht erklären lassen.
Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
#60
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Zitat:
Kam da Nachts kurz vor Mitternacht in einer fremden Stadt an, mußte dann in eine Tempo 20 Zone abbiegen, das Hotel suchen und Tausende Leute waren buchstäblich auf der Straße, ein Einheimischer drängelte von hinten. Kann gut möglich sein, daß ich so was übersehen habe. Bei dem Schild in #1 bin ich mir mittlerweile sicher, aber wenn es so eine Zone ist, kehrt das natürlich alles etwas um. Das Parkverbot ist dann für die ganze Zone und das Parkschild markiert eine Ausnahme. Aber auch dann fände ich es für nur fair, wenn da ein kleiner Hinweis auf diese Zone stünde, dessen Hinweis 3 Straßen weiter stand. |
#61
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wo warst du den genau?
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#62
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Innenstadt Leipzig, Reichsstraße gleich um die Ecke.
Dort wo das Kreuz ist Geändert von wolf b. (21.09.2018 um 18:56 Uhr) |
#63
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Wenn Du in dem Viertel im Hotel warst, warst Du ja quasi für diesen Zeitraum "Bewohner"
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !! |
#64
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Zitat:
Was für eine Art "Ankündigung" ist das denn? Ist darauf ein Tatvorwurf genannt? |
#65
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Heute Abend erreicht man dort ja sicher niemanden mehr, aber
Leipzig.de sieht das mit dem Anwohnerparken so: "Allgemeine Informationen Parken an Parkscheinautomaten ohne Gebühr für Anwohner (Anwohnerparken). Um den Parkdruck in der Innenstadt zu minimieren, wurden im direkten Umfeld des sogenannten Promenadenringes ab dem Jahr 1995 gebührenpflichtige Parkplätze durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet (siehe Zone 2 laut. § 5 Absatz 2 Satz 2 Parkgebührenverordnung der Stadt Leipzig). Mit Einrichtung dieser Parkflächen soll das Langzeitparken in diesen Bereichen eingeschränkt, Kurzparken und Lieferverkehr dagegen ermöglicht werden. Zur Sicherung der Wohnfunktion in diesen Bereichen werden durch die Stadt Leipzig derzeit lediglich den unmittelbar betroffenen Anwohnern die in den in Betracht kommenden Straßenabschnitten (PDF 63 KB) tatsächlich wohnen, Vorrechte beim Parken eingeräumt. Dementsprechend wird den dortigen Anwohnern die Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung zum gebührenfreien Parken an Parkscheinautomaten ermöglicht." Trotz einiger Suche habe ich nichts über AnwohnerparkZONEN in Leipzig gefunden. Andere Städte ind der Nähe (Halle, Dresden, Chemnitz) sprechen ausdrücklich von Anwohnerparkzonen oder Bewohnerparkzonen. Leipzig nennt jedoch nur Straßenabschnitte mit Parkerleichterungen für Anwohner. In einer Beschlussvorlage von 2017 beschreibt das Leipziger Dezernates für Stadtentwicklung und Bau die aktuelle Situation so: "Neben den allgemein gültigen Regelungen der StVO gibt es im Stadtgebiet verschiedene Parkregelungen. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen nicht bewirtschafteten und (zeitlich begrenzten oder unbegrenzten) bewirtschafteten Bereichen. Eine Sonderform stellen dabei Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten nach §45 StVO (Bewohnerparkzonen) dar: Dies sind Gebiete mit Straßenabschnitten, die zeitbeschränkt für Bewohner reserviert sind (reine Bewohnerparkbereiche) und mit Bereichen, welche der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und in denen gebührenpflichtiges (auch zeitlich begrenztes) Parken eingerichtet ist. Weiterhin gibt es Straßenabschnitte mit Parkscheinautomaten, in denen Ausnahmegenehmigungen für Anwohner nach §46 StVO möglich sind (Anwohnerparken)
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#66
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Zitat:
Nach #11 hätte es hier eigentlich schon zu Ende sein können. Zitat:
Ich versuch es auch noch mal, Anwohner-Parkplätze mit Parkausweis frei, Fremdparker (Wolf) mit zu lösendem Parkschein von 9 - 22 Uhr zugelassen. Obwohl 22 Uhr auch schwachsinnig ist, da dürften die meisten Anwohner schon zu Hause sein. Wolf, du bist sonst sparsam, zahl mit nem Lächeln.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#67
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Die letzten Tage auch nicht um 9, 11 oder 15 Uhr.
Um die paar Euros geht es doch gar nicht. Ich wollte wissen ob ich die Schilder falsch interpretiert hatte. |
#68
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Moin Wolf, wären die Schilder so angebracht hättest du alles richtig gemacht.
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Gruß Wolfgang Navigare necesse est Grüße aus dem schönen Hamburg
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#69
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Nach meiner Meinung sind die Schilder völlig klar. In der Zeit von 9-22 Uhr darf man dort parken, muss aber ein Parkticket lösen. Die Anwohner mit Parkausweis sind vom Parkticket befreit. *
Es handelt sich hier nicht um einen Anwohnerparkbereich, wo zu bestimmten Zeiten nur Anwohner parken dürfen. Zitat:
Das ist auf dem Schild definitiv so nicht beschrieben ! * Edit: Man darf natürlich auch zwischen 22 und 9 Uhr parken, aber halt ohne Parkticket Geändert von schnorps40 (22.09.2018 um 10:10 Uhr)
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#70
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Zitat:
Richtig! weil die gesamte Leipziger Innenstadt Parkverbotszone ist. Sieht man bei Street view ganz gut, wenn man die Einfahrtsstraßen "abläuft" Allerdings auch nur dann, mit dem Auto wär ich da auch reingefallen Gruß Rüdiger
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#71
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Dann würde ich das Ticket ans Hotel weiterleiten, erstens falsche Auskunft, zweitens sollen die sich um Parkplätze für die Gäste kümmern!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#72
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Zitat:
Das ist eine 20 Schild und drunter Parkverbot mit dem Wort Zone drunter. Die 20 hab ich registriert. Schneller ging eh nicht, da alles voller Fußgänger und Radfahrer mitten auf der Fahrbahn. Parkverbot registrierte ich auch, interessierte mich aber in dem Moment nicht, da noch nicht angekommen. Das mit der Zone registrierte ich nicht. Fazit: Ticket ist berechtigt aber das ist doof geregelt. Wenn ich das registriert hätte, hätte ich mir ein freies Parkhaus gesucht. Hätte eh die Firma bezahlt ... Fazit 2: Das Schild hatte ich richtig interpretiert Edit: Für mich ist damit das Thema abgehakt. Geändert von wolf b. (22.09.2018 um 12:28 Uhr) |
#73
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Zitat:
Wenn ich Langeweile haben sollte, rege ich beim Verkehrsamt auch an, diese Parkschilder mit dem Hinweis Parkverbotszone zu versehen.
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#74
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einen hab ich noch.... einen Hinweis hab ich noch:
" § 38 Wirksamkeit und Bekanntgabe von Verkehrsregelungen / I. Grundsatz Rz. 10 Der Verkehrsteilnehmer muss die Anordnung des Verkehrszeichens ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen können, wobei dieses Erfordernis nicht nur bei der erstmaligen Anbringung, sondern auch bei der fortdauernd zugedachten Wirkung gilt. " ich verstehe das so: Die Anordnung (ausgedrückt durch die Bedeutung des Verkehrszeichens incl. Zusatzzeichen) muss man "eindeutig erfassen können". Also muss die Anordnung selbstverständlich auch "eindeutig" sein. Es geht hier nur um die Bedeutung jedes einzelnen Verkehrsschildes (incl. alles Zeichen und Zusatzzeichen an diesem Schildermast), unabhängig vom Ort der Aufstellung. Wenn das Verkehrszeichen auf zwei Bedeutungen hin ausgelegt werden kann, je nachdem, ob es in einer Parkverbotszone steht, oder nicht, so ist es jedenfalls meines Erachtens nach ZWEUdeutig und nicht EINdeutig. Da der "durchschnittliche Kraftfahrer" (Rz. 9) bei der Erfassung der Anordnung (Verkehrszeichen) nachdenken muss, ob er sich gerade in einer Parkverbotszone aufhält oder nicht, ist also eine "weitere Überlegung" beim Erfassen der Anordnung nötig. Hier scheinen also gleich zwei Grundsätze verletzt zu sein. Das Verkehrszeichen entfalten ihre Wirkung jedoch auch bei fehlerhafter Anordnung. Die Wirkung der verkehrsrechtlichen Anordnung entspricht dann jedoch der rechtmäßigen Wirkung des Verkehrszeichens. Wenn darüber sowohl objektive und offensichtliche Zweifel bestehen, so gilt der Grundsatz "in dubio pro reo", im Zweifel für den Angeklagten.
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#75
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So richtig verstehe ich das Ziel dieser Anordnung nicht:
1. "Parkverbotszone" = hier darf niemand parken 2. (vermutlich so gemeinte) Ausnahme "hier darf von 9-22 Uhr geparkt werden, aber nur mit Parkschein" = nachts darf hier weiterhin niemand parken 3. "gebührenfrei mit Parkausweis X" = Anwohner brauchen hier fürs Parken nichts bezahlen (wörtlich gesehen brauchen sie aber den gleich Parkschein, der im Zusatzeichen angeordnet wurde) , aber trotzdem dürfen sie hier nachts nicht Parken! meine Frage bleibt: wieso sollen nachts die Straßenränder frei bleiben? Die Stadt Leipzig schreibt selber: "Um den Parkdruck in der Innenstadt zu minimieren, wurden im direkten Umfeld des sogenannten Promenadenringes ab dem Jahr 1995 gebührenpflichtige Parkplätze durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet" Nach meiner Meinung minimiert es den "Parkdruck" in der Nacht (wenn die Anwohner schlafen und ihr Auto parken müssen) unzureichend, wenn man gerade dann die vorhandenen Parkplätze sperrt. Oder ist mit dem Zeichen "Parkverbotszone" eine generelle Ausnahme für Anwohner vom Parkverbot in dieser Zone angeordnet? Geändert von Sonnenschein (22.09.2018 um 16:03 Uhr) |
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