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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Servus Zusammen,
kurze Frage Darf die WAPO (ohne gesicherte Indizien) eine Gleitfahrt "optisch" erkennen und entsprechend "Vergebühren". Wenn ja wo ist hier die rechtliche Grundlage? Ich sehe hier nämlich das Thema Willkür? Bin anscheinend etwas zu schnell gefahren.. ein paar Meter zulange Gleitfahrt... und die waren der Meinung, aufgrund der optischen Sichtung, ich muß hier zahlen? - hat hier jemand Erfahung ob man dagegen Vorgegehen kann - gerichtlich? es liegen ja keine Indizien vor!!! Danke vorab für eine kurze Info. Beste Grüsse MP |
#2
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Aber mehrere Aussagen der WASPO
Wer sich den spass gönnt Gas zu geben, sollte nicht anfangen zu heulen ! Steh dazu und zahl das Ticket, du hast ja hier selbst zugegeben zu schnell gefahren zu sein.
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#3
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wie schnell bis du denn in Gleitfahrt; ab wann gleitet dein Boot?
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Gruß Hans-H. |
#4
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Das geht hier bei uns, wie auch wohl überall, relativ einfach.
die sagen, unter 18km/h ist keine Gleitfahrt möglich. und danach wird kassiert. bei uns hier ohne Laser / Blitzer sind die "Gebühren" recht human - 35€, und die dann mal lieber schnell bezahlen. wenn dann aber "mit Beweis" kassiert wird, sind das andere Summen. Grundsätzlich weißt du doch, wie schnell man wo fahren darf - wenn du dich nicht dran hälst, dann maul nicht und "schluck den Fisch" Um welche Summe geht´s denn?
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#5
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es geht hier um 50 Euro..die ich nicht bezahlt habe....
nur weil jemand glaubt, daß ich ein paar Meter in Gleitfahrt an einer 10km/h Beschränkung zu spät in Verdrängerfahrt gegangen bin...... das wäre genauso, wenn irgendwo 60km/h steht.. und 1 meter weiter wird abkassiert..... für mich ist das Willkür!!!... und zudem stellt sich für mich immer noch die Frage... dürfen die Geschwindigkeiten schätzen auf dem Wasser -das ist für mich die Grundsatzfrage!!!! kennt hier jemand die rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise?? Grüsse MP
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#6
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Lach - ja, dürfen sie
und 50€ bei ca doppelter Geschwindigkeit des Erlaubten, ist doch eher "ein Schnäppchen. Du hättest ja auch schon 100m vorher gas wegnehmen können. Auf dem Wasser gibt es keine "Toleranzabzüge" - gibt´s auf der Straße auch nur in D, unsere Nachbarn haben die auch nicht. Ich halte mich auch nicht immer an derlei Verbote oder Regelungen - aber ich fang auch nicht an mich zu beschweren, wenn ich erwischt werde, ich wußte doch, was ich mache.
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#7
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Der Unterschied von Wasser und Land ist tatsächlich dass man auf dem Wasser ins Gleiten kommt. Da können die vor Gericht wenn nötig tatsächlich nen Gutachten machen lassen wann dein Kahn gleitet. Dann reichen auch Augenzeugen dass du in Geleitfahrt warst. Wenn du mit dem Auto bei Rot fährst und zwei Polizisten das gesehen haben kommst du da auch nicht raus.
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U.N.V.E.U.
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#8
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Du weißt doch genau, das du zu schnell gefahren bist. Was soll das dann?
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#9
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- Überschreiten um mehr als 3 km/h bis zu 6 km/h - 55 bis 150 EUR
- Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h bis 22 km/h -150 bis 450 EUR - Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit mit mehr als 23 km/h 450 EUR - Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h bis 79 km/h - 450 bis 900 EUR - Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit mit mehr als 80 km/h 900 EUR Und da willst du wegen 50 Euronen "´n Faß aufmachen"? Ich finde, die waren echt nett und fair zu dir. Die Regelungen sind ab entsprechender Stelle / Schild einzuhalten. Und selbst, wenn da garnix steht - du hast dich entsprechend zu informieren. Originale Aussage der WaPo: "wer sich nicht sicher ist, was ab wo gilt, darf gerne die ganze Strecke langsam fahren" |
#10
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Zieh das doch einfach mal durch mit dem "Nichtbezahlen" und halt uns auf dem Laufenden. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#11
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![]() Zitat:
Aber was ist Möglichkeit 2 ? ![]()
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#12
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Klar können die das.
Und die sind auch nicht so blöd und wissen nicht ab wann man gleitet. Mir auch schon passiert, aber die haben dann gesehen, dass ich das Gas rausgenommen habe. Anständige Konversation mit Ihnen geführt und ich durfte durch meine einsichtigkeit weiter fahren in Verdrängerfahrt. Nochmal gut gegangen.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden )
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#13
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War das ganze in Deutschland? Dann ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung. Das OLG Düsseldorf hat sich damit mal befasst. Quintessenz aus dem Urteil.: Nein sie dürfen die Geschwindigkeit nicht schätzen https://dejure.org/dienste/vernetzun...(OWi)%20262/87
Sollte aber im Laufe des Verfahrens z.b. durch einen Gutachter rauskommen das eine gleitfahrt im zulässigen Geschwindigkeitsbereich nicht möglich ist, wird es teuer für dich.
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Gruß Thorsten ![]()
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#14
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Welches Sportboot gleitet denn bereits mit 10 km/h? Also ist die Sachlage doch klar.
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#15
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Ein viel größeres Problem ist, die 50€ nicht zahlen und es auf einen Prozeß ankommen lassen dann dann evtl bewiesen bekommen, wie schnell man wirklich war …..
Das Gericht muß sich nicht an die verhängten 50€ halten, das kann dann auch schnell mal deutlich teurer werden - plus Gerichtskosten und eigene Auslagen für Anwalt o.ä. Mal abgesehen vom eigenen Zeitaufwand, ggf. Urlaub nehmen für die Termine ….. |
#16
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]() |
#17
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Lach - die gleitet auch bei 18 km/h noch so gar nie nich ….
Frage an die, die so nen Brummer fahren: gleiten so ab ca 25 - 28 km/h realistisch? |
#18
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#19
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Wie auch immer: Jeder Richter wird zwei Beamten der WaPo schon aufgrund ihrer ständigen Erfahrung auf dem Wasser genügend Sachverstand zubilligen, um so eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit hinreichender Genauigkeit schätzen zu können. Da hast Du absolut keine Chance.
Im Übrigen stimme ich dem zu, was hier bereits gepostet wurde: Zahle, halt die Klappe und lass‘ Dich nicht so schnell wieder erwischen. Gruß Gerd
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#20
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ich muß nur zu schnell auf dem Wasser unterwegs sein, dann kann ich mir die Blumen für "die Regierung" sponsern lassen? |
#21
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Ja, das dürfen die, die dürfen auch in einer Spielstraße schätzen wenn sie zu Fuß nicht hinterher gekommen sind, das du schneller als 5kmh warst. wenn sie rennen mussten setzen sie zwischen 15 und 20 kmh an!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#22
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Spaß beiseite, das war ne Antwort auf "Bergi00's" Frage der mein beiden Möglichkeiten nicht verstand. ![]() ![]() ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#23
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Die Frage ist doch wo das passiert ist ? Der TO kommt ja nicht aus Deutschland . Duck und Weg.
Zahlen und über das Sonderangeot freuen.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#24
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danke für die vielen Feedbacks...
Ist mir in Österreich passiert.....d.h. aber auch, selbst wenn ich vor Anker liege, und die WAPO sagt ich war in GLeitfahrt unterwegs, dann wird bezahlt..... ich bin der Meinung in einem Rechtsstaat sind Indizien notwendig.. oder leben wir in einem Bananenstaat... wo manch fleißiger WAPO für ein Sternchen mehr als alles tut..... es war keine Kommunikation hier möglich.... so nach dem O-Ton.. ist Scheißegal du zahlst..... naja.. warte mal ab wenn die Rechnung kommt.....:-(....... mp |
#25
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Ah, Österreich - da sind deine "Karten" noch viel schlechter als wie in D.
Der östereichische Beamte ist dort schon auf Grund seines Berufes in der Lage Geschwindigkeiten per Augenmaß zu ermitteln. Kein Scherz - haben Freunde auf der Straße hautnah erlebt, keine Chance, erst Zahlen und dann per Gericht versuchen, die Kohle wieder zu bekommen, jedenfalls als "dortiger Ausländer"
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