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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Gemeinde,
nachdem meine Frau unseren Kleinen ausserplanmässig entwertet hat (Totalschaden), haben wir jetzt einen Wagen, dessen Papiere noch auf der Bank liegen. Jetzt zu meinem Problem. Im Frühjahr will ich die, nun winterbereiften, Stahlfelgen gegen etwas hübschere Alufelgen austauschen. Da diese aber im KFZ-Brief eingetragen werden müssen, erklärte mir der Händler, dass dazu nur ein entsprechendes Zertifikat mitgeführt werden muss, also eine Eintragung im Schein nicht unbedingt erforderlich ist. Ist das so richtig, wenn nein, wie mache ich es richtig?
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#2
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Im Brief?Da wär ich mir nicht so sicher....
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Gruß,Matze |
#3
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nur "zertifikat" --> ABE --> Allgemeine Betriebs Erlabnis? oder falls eintragung im KFZ-Brief erforderlich ist -> kreditinstitut schickt brief an zulassungstelle -> eintrag erfolgt im brief -> eintrag erfolgt danach in deinem kfz-schein -> zulassunsgstelle schickt brief an kreditisntitut wo ist denn nun das problem? le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#4
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Ich meine mich zu entsinnen, das eine Eintragung im Schein langt. Später kann man das im Brief nachtragen lassen.
Oder halt die ABE mitführen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Da ich ungeübt in (vermutlich) eintragungpflichtigen Nachbesserungen der motorisierten Fortbewegungmittel bin, habe ich mir erlaubt, o.g. Frage zu stellen.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#6
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Denn der Schein war ja nur eine "Kopie" des Briefes. Es gibt zwei Möglichkeiten, 1. du kaufst eine Alufelge die nicht eintragungspflichtig ist, da sie eine entsprechende ABE hat,die musst du immer mitführen, oder 2. du kaufst eine Alufelge die "nur" ein Gutachten hat, das bedeutet, dass das Fahrzeug beim TÜV/Gutachter vorgeführt werden muss, der die Eintragung vornimmt, dann gehts zur KFZ-Zulassungsstelle welche es dann in den Brief bzw. dem COC-Dokument einträgt. Ich würde mich in deinem Falle auf eine Alufelge mit ABE entscheiden. ![]() P.S. Habe am Freitag meine neue Felgen montiert, die ABE umfasst 10 DIN-A4 Seiten die immer bei den KFZ-Papieren sein sollten.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#7
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händler erzählen viel, aber manchmal das richtige. mittlerweile wurde ja auch deutlich, dass bei vorliegen einer ABE keine eintragung im brief und schein erforderlich ist. felgen ohne ABE zu kaufen ist nicht sonderlich sinnvoll. der nachfolgende aufwand ist leider sehr gross und kostet zusätzlich. beste auskunft gibt dir gern auch telefonisch der nächste TÜV (oder ganz allgemein: die nächste prüforganisation). notiere hersteller und typ von fahrzeug und felge, dann frag bei den prüfern an. die haben lange listen. le loup
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#8
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Mit Felgen ist das bestimmt genauso wie mit einer Anhängerkupplung.
Haben diese Teile eine ABE, nehmen der TÜV/die DEKRA das gutachterlich ab und man muss dieses Abnahmegutachten ständig im Fahrzeug mitführen. So ist das jedenfall bei meinen letzten drei Autos gewesen, an denen ich immer eine AHK nachgerüstet habe. Da wurde nichts im Brief oder in der Zulassung ergänzt.
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#9
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Es gibt noch eine weitere Möglichkeit...
Felgen können eine ABE haben, aber nicht für das spezielle Fahrzeug, dann benötigt man dazu eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für die Reifen, die auf dieser Felge gefahren werden sollen, (macht der Reifenhändler) und anhand der ABE und der Bescheinigung wird vom Tüv/Dekra etc. ein Prüfdokument erstellt. Damit muss man (wie Ralf schon sagte) zur Zulassungsstelle und dies in Brief und Schein eintragen lassen. Trotz dieser Eintragung muss die ABE mit dem Prüfdokument zu denFahrzeugpapieren mitgeführt werden (gut dass mein Wagen ein großes Handschuhfach hat ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#10
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![]() Zitat:
![]() In meinem Fall war es so, dass für das Fahrzeug eine ABE für die Felge vorlag allerdings nicht mit der von mir gewünschten Reifengröße. Also hätte ich die Eintragungen durchführen müssen. Habe das im voraus mit meinem Händler abgeklärt, der hat die gewünschte Reifengröße, nachdem er vom Autohersteller eine Unbedenklichkeitserklärung erhielt, in die ABE nachtragen lassen. Somit hatte ich keinen Aufwand.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#11
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Moin,
selbst wenn die eingetragen werden müssen, dann gehst Du mit dem KFZ Schein zur DEKRA (Brief brauchst Du da nicht) und lässt die Abnahme machen. Dann bekommst Du den hübschen grünen Schein vom Prüfer. Du bist aber erst verpflichtet dieses auch im Brief eintragen zu lassen, wenn Du eh etwas bei der Zulassungsstelle zu tun hast, wie Wohnortwechsel oder Halterwechsel. Ansonsten reicht es wenn Du die abgestempelte Prüfbescheinigung mitführst. Bei Felgen mit ABE und einer eingetragenen Reifengröße mit passendem Trageindex brauchste nichts eintargen lassen, nur die ABE mitführen. Hoffe es hilft. |
#12
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![]() Zitat:
und da bist du dir sicher ?.... lt. § 27 der STVZO 1a muss die Eintragung in den Papieren unverzüglich erfolgen... http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_27.php
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Habe diesen Stunt vor gerade 4 Wochen hinter mich gebracht. 9x18 eintragen lassen. Lt. Aussage der DEKRA und telefonischer Bestätigung der Zulassungsstelle Hamburg. Zitat:
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#14
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..aha.. dann kommt es also wieder auf den Sheriff an, den man erwischt bzw. auf die Zulassungsstelle oder das Bundesland in dem man was eintragen lassen muss, kann, darf oder sollte..
![]() ich hab in der zwischenzeit mal ein bischen die entsprechenden Foren durchforstet: da gibt es antworten wie... Dere TÜV begutachtet in diesem fall nur den ordnungsgemässen Anbau. Das Amt setzt seinen Stempel darunter (ABE erteilt) und erteilt damit erst die ABE. Vorher hast Du, trotz Eintragung, keine ABE für das Fahrzeug, obwohl Du beim TÜV warst. # oder Ich wäre trotzdem vorsichtig - auch bezüglich des Zeitlassens der Eintragung in den Fahrzeugpapieren, da ich die womögliche Notwendigkeit einer unverzüglichen Meldung der erfolgten Änderung und damit des Eintrags aus § 27 Abs. 1a Nr. 10 StVZO herauslese. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhafte Verzögerung"; eine Frist von 7 Tagen wurde von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auch bereits anerkannt, wobei ich hier jedoch nicht den zugrunde liegenden Einzelfall kenne.. ... aber auch den Hinweis von Tom habe ich gefunden....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#15
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Also ohne jetzt Paragraphen zu zitieren, aber Besitzer von 5 Bescheinigungen im Auto (2x ABE, 2x Anbauabnahme, 1x Einzelabnahme) wurde mir durchwegs gesagt: keine Eintragungspflicht in den Schein.
Und so kenn ich das auch von der gesamten Tunningszene. @moin du wirst die am besten Felgen mit ABE kaufen, und diese einfach ins Auto schmeissen. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#16
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Bei den neuen KFZ-Papieren wird im Brief nicht mal mehr die Serienbereifung oder irgendein anderes Zubehör eingetragen. In meinem alten Brief waren alle Felgen und Reifengrößen und auch Bullfänger, Höherlegung, Stabilisatoren etc. eingtragen, im neuen Brief/Schein steht nix mehr drin. Habe immer den alten entwerteten Brief für alle Fälle dabei.
Grüße Jan |
#17
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Oha,
ich möchte mich an dieser Stelle für die vielen Antworten bedanken. Ich bin froh, dass ich damit noch ca. 4Monate Zeit habe ![]() Die unterschiedlichen Erfahrungen von Euch, sind sehr interessant.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
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