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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wie mehrfach hier im Forum schon beschrieben ist für die Niederlande, Österreich und Schweiz das Abreißseil eines Anhängers nicht einfach nur über die Anhängerkupplung in Schlaufe zu legen sondern fest mit dem Fahrzeug zu verbinden.
Für viele Fahrzeuge ist dies gut und günstig nachzurüsten. Nicht so für den Tiguan 1 mit dem Elektroanschluss in der Kupplung. Wer dann noch eine Schlingerbremse am Anhänger hat tut sich noch schwerer. Auf Nachfragen bei VW erntet man nur Kopfschütteln; VW Händler in NL sollen so was im Programm haben. In Deutschland gibt es die Fa. LOHTEC die diese Lösung(siehe Bilder ) anbietet und die passt. Ich bitte dies nicht als Werbung anzusehen, war für mich nach endloser Sucherei die einzige Lösung. Bin mit dem Unternehmen nicht verwandt und bekannt.
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zum Bayliner Tabellen Eintrag http://www.bayliner-tabelle.de Viele Grüße aus dem EN-Kreis Peter ![]() Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz)
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#2
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Hallo Peter,
ich bin zwar seit 20 Jahren kein Trailer Fahrer mehr, aber kann es sein das dieses nicht nur in NL, Österreich etc Pflicht ist? Ein Freund von mir hat sich ein Trainerboot gekauft und musste einen Anhängerschein machen. Er erzählte mir das diese feste Verbindung auch in Deutschland Pflicht sei. Ich habe früher das Abreißseil auch immer nur über die Kupplung gelegt. Irgendwann letztes Jahr habe ich dann gelesen das dies falsch sei und man das Seil fest an der Kupplung einhaken muss. Ich weiss allerdings nicht mehr ob es dabe um Deutschland ging. Gruß Achim Zitat:
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#3
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Moin Peter,
sehr gute Alternative zu den bisherigen Lösungen aus NL. Bei meinem neuen Tiguan ist eine Öse an der AHK vorhanden. Auch VW hat hier dazu gelernt.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) ![]()
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#4
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Hi zusammen
Das mit der Öse und der festen Verbindung mit der Kupplung ist wohl, so habe ich es gelesen, eine EU-Vorgabe und somit auch in "D" Vorschrift. Wird bei uns wohl nicht so eng gesehen . . . Bei meinen Fahren mit Hänger in "NL" sichere ich das Abreisseil mit einem Schäkel in der an der AHK hierfür vorgesehenen Öse. ![]() |
#5
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Das Thema wurde hier schon ausführlich behandelt: https://www.boote-forum.de/showthrea...ch+angekuppelt
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Gruß Heinz, ![]() |
#6
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Moin
Auch VW scheint hier dazugelernt zu haben, denn an meinem Golf ist unten an der ausklappbaren Kupplung eine derartige Öse für gebremste Anhänger vorhanden. Dass das Abreissseil nicht über das Kupplungshorn gelegt werden darf war zwar früher immer täglicher Gebrauch, trotzdem aber nicht zulässig. Ansonsten siehe #5..... kapitaenwalli |
#7
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![]() Zitat:
mir geht es hierbei um die Lösung der einklappbaren Kupplung für den Tiguan 1 nicht um das Thema wie zu sichern ist. Trotzdem Danke für Deinen Hinweis.
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#8
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Ich verstehe den Sinn der oben gezeigten Hollandöse nicht.
Die dient doch dazu, das Abreißseil auch dann anzuziehen, wenn der Kugelkopf sich vom Fahrzeug löst. Bei der gezeigten Lösung ist doch aber die Öse dennoch mit der Kupplung selber und nicht direkt mit dem Fahrzeug verbunden? ![]() Sollte der Kugelkopf also aus der Klapphalterung fallen, so würde dennoch die Bremse nicht angezogen werden. Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler dabei?
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------------- Gruß, David
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#9
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Hallo
Es geht darum das das Seil nicht vom Kupplungskopf rutscht sondern eine feste Verbindung hat. Gruß Jürgen
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#10
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![]() Zitat:
Und ich dachte, dass es darum geht, dass auch bei herausfallendem Kugelkopf (hatten wir erst letztes Jahr hier im Forum einen Fall auf einer Urlaubsfahrt) dennoch die Bremse des Trailers aktiviert wird. Bei der Tiguan Lösung wäre das nämlich nicht der Fall - außer der Elektrokabelbaum der Dose ist ausreichend dimensioniert für diese Aufgabe ![]()
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------------- Gruß, David
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#11
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...sehe ich genauso...
Der Knackpunkt war die abnehmbare AHK. Ob eine schwenkbare AHK ebenfalls abfallen könnte ist fraglich. Jedoch macht die feste, mit dem Fahrzeug verbundene Öse, dann mehr Sinn. Gruß Carsten |
#12
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In Österreich wäre das keine Alternative.
Muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein und nicht nur mit der Kupplung. Sinn ist im Falle eines Bruchs der Anhängerkupplung noch einen Sicherungspunkt am Fahrzeug zu haben. Wurde mir so von einem Prüfer der Österreichischen Typisierungsstelle erklärt. LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy ![]() |
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