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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 24.02.2018, 11:46
Benutzerbild von Bartho
Bartho Bartho ist offline
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Standard Vereinsfrage

Mir wurde anfang 2017 mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft aus einen verein gekündigt, ich bezahlte meinen Jahresbeitrag für 2017 und hatte seitdem nichts mehr gehört. Nun kommt ein Brief ins Haus in dem es heißt ich solle Arbeitsdienst für das Jahr 2017 nachzahlen. Da mir mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde assoziiere ich es so das ich keinerlei verpflichtung mehr gegenüber den Verein habe.

Bin ich tatsächlich gewzungen diesen "dienst" zu bezahlen oder kann man da gegen angehen?
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  #2  
Alt 24.02.2018, 12:01
Benutzerbild von billi
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Standard

Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
Mir wurde anfang 2017 mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft aus einen verein gekündigt, ich bezahlte meinen Jahresbeitrag für 2017 und hatte seitdem nichts mehr gehört. Nun kommt ein Brief ins Haus in dem es heißt ich solle Arbeitsdienst für das Jahr 2017 nachzahlen. Da mir mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde assoziiere ich es so das ich keinerlei verpflichtung mehr gegenüber den Verein habe.

Bin ich tatsächlich gewzungen diesen "dienst" zu bezahlen oder kann man da gegen angehen?
Wenn du Anfang 2017 gekündigt wurdest, dann Endet zu diesem Zeitpunkt auch die Pflicht dir gegenüber dem Verein deine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen...

wenn dies Zeitmässig Anteilig berechnet wurde, dann kann dies anders aussehen....

z.B du wurdest auf ende Februar gekündigt und es sind 12H /Jahr zu leisten.. dann können dir eventuell 2h angegrechnet werden.

Dagegen angehen würde schon reichen, dass du dem SChreiben wiedersprichst und im Gegenzug deinen Mitgliedsbeitrag für 2017 zurückverlangst (falls du diesen nicht schon hast).
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 24.02.2018, 12:13
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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bezahlen würde ich jeden Falls nicht, ob die dir die Beiträge zurückzahlen müssen ist eine andere Nummer, ob da was geht steht in der Vereinssatzung, in aller Regel ehr nicht
wenn du nach deiner Kündigung noch irrtümlich bezahlt hast, könnte da noch was gehen

im Zweifel einfach eine Forderung stellen mit Fristsetzung und warten was passiert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #4  
Alt 24.02.2018, 12:16
AchimSchroeder AchimSchroeder ist offline
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Hallo,

in der Satzung kann geregelt sein, dass der Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist. Bitte mal in der Satzung nachlesen. Dagegen spräche allerdings „mit sofortiger Wirkung“.
Viele Grüße
Achim
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  #5  
Alt 24.02.2018, 12:21
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von AchimSchroeder Beitrag anzeigen
Hallo,

in der Satzung kann geregelt sein, dass der Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist. Bitte mal in der Satzung nachlesen. Dagegen spräche allerdings „mit sofortiger Wirkung“.
Viele Grüße
Achim
er ist ja nicht ausgetreten sondern gekündigt worden....
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  #6  
Alt 24.02.2018, 12:43
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dagegen angehen würde schon reichen, dass du dem Schreiben wiedersprichst ....
Das auf jeden Fall zeitnah machen, damit da nicht noch ein stillschweigendes Einverständnis entsteht.
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  #7  
Alt 24.02.2018, 13:38
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Genau: Erstmal vorsorglich widersprechen. Dann Satzung lesen, was bzgl. Ende der Mitgliedschaft drinsteht. Dann entweder den zuviel gezahlten Mitgliedsbeitrag zurückfordern (falls "sofortige Wirkung" gilt), oder den Arbeitsdienst nachzahlen (falls Mitgliedschaft Ende des Jahres endet). Kann sein, dass der, der das Kündigungsschreiben formuliert hat, dies nicht Satzungskonform gemacht hat. Daher: Satzung lesen.
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Viele Grüße
Michael
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  #8  
Alt 24.02.2018, 13:57
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Zitat:
Zitat von Bartho Beitrag anzeigen
Mir wurde anfang 2017 mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft aus einen verein gekündigt, ich bezahlte meinen Jahresbeitrag für 2017 und hatte seitdem nichts mehr gehört. Nun kommt ein Brief ins Haus in dem es heißt ich solle Arbeitsdienst für das Jahr 2017 nachzahlen. Da mir mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde assoziiere ich es so das ich keinerlei verpflichtung mehr gegenüber den Verein habe.

Bin ich tatsächlich gewzungen diesen "dienst" zu bezahlen oder kann man da gegen angehen?
Das klingt für mich alles sehr krude.
1.) Die Mitgliedschaft in einem Verein kann eigentlich nicht gekündigt werden. Welche Möglichkeiten des Mitgliedschaftsendes es gibt, steht in der Satzung. Meist steht da "...endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod". Manchmal gibt´s noch die Streichung aus der Mitgliederliste (als etwas softere Form des Ausschlusses). Der Ausschluss aus nem Sportverein ist schon sehr hart, und setzt grob unsportliches Verhalten voraus, und (so kenne ich´s), wird vorher angehört, und Stellung genommen und (wenn´s um Beiträge oder andere Entgelte geht) nach Lösungen oder Zahlungsmodalitäten gesucht.
Aufkündigen kann man Verträge, die Mitgliedschaft in nem Verein ist (nach meinem Verständnis) kein Vertrag, da Du als Vereinsmitglied ja nicht gleichzeitig Dein Vertragspartner sein kannst. Oder anders: Wenn Du Mitglied bist, ist der Verein für Dich kein gegenüber mehr, mit dem Du Verträge schließen könntest. Man bewirbt sich um Aufnahme, und dann entscheiden, je nach Festlegung in der Satzung, der Vorstand oder die MV darüber. Dann biste drin.

2.) Wenn Du zu Anfang 2017 rausgeflogen bist, warum zahlst D dann für 2017 Mitgliedsbeitrag? Hast Du 2017 irgendetwas in Anspruch genommen, was mit der Mitgliedschaft in Zusammenhang steht?
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  #9  
Alt 24.02.2018, 14:08
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?

Klaus, der da was ganz Böses vermutet
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  #10  
Alt 24.02.2018, 15:02
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Wenn dir mit sofortiger Wirkung (fristlos) gekündigt wurde kannst du zu keiner Forderung nach dem Kündigungsdatum herangeogen werden. Es sei denn, du hast dem Verein gegenüber noch Verpflichtungen/Forderungen (z.B. finanzielle Kompensierung bei nichtableisten des Gemeinschaftsdienstes) aus der Zeit vor der Kündigung (Mitgliedszeit).
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Beste Grüße aus Hamburg
Tom
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  #11  
Alt 24.02.2018, 15:14
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?

Klaus, der da was ganz Böses vermutet
Warum Bootsverein ?
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #12  
Alt 24.02.2018, 15:22
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?

Klaus, der da was ganz Böses vermutet
Er hat uns ja nicht mitgeteilt, um welche Art Verein es geht. Die Kündigung einer Mitgliedschaft eines Vereins kann auch ganz banale Gründe haben. Ein Beispiel: Du bist Mitglied in einem Verein von Ärzten die in Cottbus praktizieren. Mit der Aufgabe deiner Praxis, würde die Grundlage für deine Vereinsmitgliedschaft entfallen und der Vereinsvorstand kann dir kündigen.
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  #13  
Alt 24.02.2018, 15:56
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Warum Bootsverein ?

Bei "Arbeitsdienst" liegt die Vermutung Bootsverein schon sehr nahe. Nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich.
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Viele Grüße
Michael
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  #14  
Alt 24.02.2018, 16:19
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Bei "Arbeitsdienst" liegt die Vermutung Bootsverein schon sehr nahe. Nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich.
Kleingarten, Tennisverein weil Rubrik "kein Boot" ?
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Andreas
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  #15  
Alt 24.02.2018, 16:34
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Kleingarten, Tennisverein weil Rubrik "kein Boot" ?
Völlig uninteressant. Hier greift das Vereinsrecht,die Satzung und das BGB.
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Beste Grüße aus Hamburg
Tom

Geändert von Gitano (24.02.2018 um 16:45 Uhr)
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  #16  
Alt 24.02.2018, 16:46
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Bei "Arbeitsdienst" liegt die Vermutung Bootsverein schon sehr nahe. Nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich.
Arbeitsdienst gibt es fast in jedem Verein. Das muss nun wiklich kein Bootsverein sein.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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  #17  
Alt 24.02.2018, 17:03
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?

Klaus, der da was ganz Böses vermutet
Das ist Bartho, wie er leibt und lebt.
Was ich da alles in den letzten Jahren so lesen konnte, da wundert mich gar nichts mehr.
Wer Lust hat, kann ja an so einem kalten Winterabend mal seine älteren Threads lesen.
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  #18  
Alt 24.02.2018, 17:07
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Das ist Bartho, wie er leibt und lebt.
Was ich da alles in den letzten Jahren so lesen konnte, da wundert mich gar nichts mehr.
Wer Lust hat, kann ja an so einem kalten Winterabend mal seine älteren Threads lesen.
Ich hab ihn in seinen jungen Jahren mal leibhaftig kennen gelernt und fand ihn ganz nett.
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  #19  
Alt 24.02.2018, 17:15
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Chili Chili ist offline
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Nett - sicher, keine Frage.
Aber ein Chaot vor dem Herrn...
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  #20  
Alt 24.02.2018, 17:19
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Aber ein Chaot vor dem Herrn...
Vielleicht fand ich ihn ja deshalb so nett, Chaot bin ich ja auch.

Edit:
War auch als Anwort an Klaus gedacht, der etwas ganz böses vermutet.
Das kann ich mir so gar nicht vorstellen.

Geändert von wolf b. (24.02.2018 um 17:30 Uhr)
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  #21  
Alt 24.02.2018, 17:54
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?

Klaus, der da was ganz Böses vermutet

Sich nicht an die Regeln sprich vorgebenen Arbeitsdienst halten oder entsprechend zahlen, und bei Vereinen mit einer Eintrittsgebühr im drei bis viertelligen Bereich ist das nicht ohne.

Vielleicht ganz interessant und passend zum Thema:
https://www.onetz.de/weiden-in-der-o...-d1798596.html
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dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #22  
Alt 24.02.2018, 17:55
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem .?Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?

Klaus, der da was ganz Böses vermutet
....ach, das kann ganz schnell gehen: einfach sein Kajütkielboot für ein paar Jahre im Weg an Land stehen + vergammeln lassen, nix mehr bezahlen, und schwupps biste draußen => 1x in 49 Jahren in meinem Verein passiert.

zzT: wenn das Ausscheiden nur zum 31. 12. Möglich ist, ist doch alles i.O. Beitrag 2017 ist bezahlt, Möglichkeit zum leisten von Arbeitsdienststunden muss gegeben sein. Werden keine geleistet, erfolgt zum Jahresende die Rechnung darüber (der Schatzmeister ist ja kein Hellseher). In meinem Verein übrigends 30h a' 20€ (!!)

Grüße, Reinhard
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  #23  
Alt 24.02.2018, 17:58
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
....ach, das kann ganz schnell gehen: einfach sein Kajütkielboot für ein paar Jahre im Weg an Land stehen + vergammeln lassen, nix mehr bezahlen, und schwupps biste draußen => 1x in 49 Jahren in meinem Verein passiert.

zzT: wenn das Ausscheiden nur zum 31. 12. Möglich ist, ist doch alles i.O. Beitrag 2017 ist bezahlt, Möglichkeit zum leisten von Arbeitsdienststunden muss gegeben sein. Werden keine geleistet, erfolgt zum Jahresende die Rechnung darüber (der Schatzmeister ist ja kein Hellseher). In meinem Verein übrigends 30h a' 20€ (!!)

Grüße, Reinhard
Er wurde fristlos gekündigt zum Beginn 2017... steht im Eröffnungsthreath...

Also nix 31.12....
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  #24  
Alt 24.02.2018, 17:59
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
....ach, das kann ganz schnell gehen: einfach sein Kajütkielboot für ein paar Jahre im Weg an Land stehen + vergammeln lassen
Bartho hatte - glaube ich - noch nie ein Boot.
Oder irre ich da?
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  #25  
Alt 24.02.2018, 18:01
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Bartho hatte - glaube ich - noch nie ein Boot.
Oder irre ich da?
Du irrst.
Zumindest hat er mir mal nen Motor für sein Boot abgekauft.
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