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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Vereinsfrage
Mir wurde anfang 2017 mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft aus einen verein gekündigt, ich bezahlte meinen Jahresbeitrag für 2017 und hatte seitdem nichts mehr gehört. Nun kommt ein Brief ins Haus in dem es heißt ich solle Arbeitsdienst für das Jahr 2017 nachzahlen. Da mir mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde assoziiere ich es so das ich keinerlei verpflichtung mehr gegenüber den Verein habe.
Bin ich tatsächlich gewzungen diesen "dienst" zu bezahlen oder kann man da gegen angehen?
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Es grüßt → Flo ← |
#2
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Zitat:
wenn dies Zeitmässig Anteilig berechnet wurde, dann kann dies anders aussehen.... z.B du wurdest auf ende Februar gekündigt und es sind 12H /Jahr zu leisten.. dann können dir eventuell 2h angegrechnet werden. Dagegen angehen würde schon reichen, dass du dem SChreiben wiedersprichst und im Gegenzug deinen Mitgliedsbeitrag für 2017 zurückverlangst (falls du diesen nicht schon hast).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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bezahlen würde ich jeden Falls nicht, ob die dir die Beiträge zurückzahlen müssen ist eine andere Nummer, ob da was geht steht in der Vereinssatzung, in aller Regel ehr nicht
wenn du nach deiner Kündigung noch irrtümlich bezahlt hast, könnte da noch was gehen im Zweifel einfach eine Forderung stellen mit Fristsetzung und warten was passiert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#4
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Hallo,
in der Satzung kann geregelt sein, dass der Austritt nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich ist. Bitte mal in der Satzung nachlesen. Dagegen spräche allerdings „mit sofortiger Wirkung“. Viele Grüße Achim |
#5
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er ist ja nicht ausgetreten sondern gekündigt worden....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#6
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Das auf jeden Fall zeitnah machen, damit da nicht noch ein stillschweigendes Einverständnis entsteht.
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#7
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Genau: Erstmal vorsorglich widersprechen. Dann Satzung lesen, was bzgl. Ende der Mitgliedschaft drinsteht. Dann entweder den zuviel gezahlten Mitgliedsbeitrag zurückfordern (falls "sofortige Wirkung" gilt), oder den Arbeitsdienst nachzahlen (falls Mitgliedschaft Ende des Jahres endet). Kann sein, dass der, der das Kündigungsschreiben formuliert hat, dies nicht Satzungskonform gemacht hat. Daher: Satzung lesen.
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Viele Grüße Michael |
#8
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Zitat:
1.) Die Mitgliedschaft in einem Verein kann eigentlich nicht gekündigt werden. Welche Möglichkeiten des Mitgliedschaftsendes es gibt, steht in der Satzung. Meist steht da "...endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod". Manchmal gibt´s noch die Streichung aus der Mitgliederliste (als etwas softere Form des Ausschlusses). Der Ausschluss aus nem Sportverein ist schon sehr hart, und setzt grob unsportliches Verhalten voraus, und (so kenne ich´s), wird vorher angehört, und Stellung genommen und (wenn´s um Beiträge oder andere Entgelte geht) nach Lösungen oder Zahlungsmodalitäten gesucht. Aufkündigen kann man Verträge, die Mitgliedschaft in nem Verein ist (nach meinem Verständnis) kein Vertrag, da Du als Vereinsmitglied ja nicht gleichzeitig Dein Vertragspartner sein kannst. Oder anders: Wenn Du Mitglied bist, ist der Verein für Dich kein gegenüber mehr, mit dem Du Verträge schließen könntest. Man bewirbt sich um Aufnahme, und dann entscheiden, je nach Festlegung in der Satzung, der Vorstand oder die MV darüber. Dann biste drin. 2.) Wenn Du zu Anfang 2017 rausgeflogen bist, warum zahlst D dann für 2017 Mitgliedsbeitrag? Hast Du 2017 irgendetwas in Anspruch genommen, was mit der Mitgliedschaft in Zusammenhang steht?
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#9
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Was muss man denn tun um die Mitgliedschaft in einem Bootsverein "gekündigt" zu bekommen?
Klaus, der da was ganz Böses vermutet
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#10
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Wenn dir mit sofortiger Wirkung (fristlos) gekündigt wurde kannst du zu keiner Forderung nach dem Kündigungsdatum herangeogen werden. Es sei denn, du hast dem Verein gegenüber noch Verpflichtungen/Forderungen (z.B. finanzielle Kompensierung bei nichtableisten des Gemeinschaftsdienstes) aus der Zeit vor der Kündigung (Mitgliedszeit).
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Beste Grüße aus Hamburg Tom |
#11
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Warum Bootsverein ?
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Mit besten Grüßen Andreas
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#12
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Er hat uns ja nicht mitgeteilt, um welche Art Verein es geht. Die Kündigung einer Mitgliedschaft eines Vereins kann auch ganz banale Gründe haben. Ein Beispiel: Du bist Mitglied in einem Verein von Ärzten die in Cottbus praktizieren. Mit der Aufgabe deiner Praxis, würde die Grundlage für deine Vereinsmitgliedschaft entfallen und der Vereinsvorstand kann dir kündigen.
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#13
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Bei "Arbeitsdienst" liegt die Vermutung Bootsverein schon sehr nahe. Nicht zwingend, aber sehr wahrscheinlich.
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Viele Grüße Michael
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#14
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Kleingarten, Tennisverein weil Rubrik "kein Boot" ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#15
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Völlig uninteressant. Hier greift das Vereinsrecht,die Satzung und das BGB.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom Geändert von Gitano (24.02.2018 um 16:45 Uhr)
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#16
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Arbeitsdienst gibt es fast in jedem Verein. Das muss nun wiklich kein Bootsverein sein.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale |
#17
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Zitat:
Was ich da alles in den letzten Jahren so lesen konnte, da wundert mich gar nichts mehr. Wer Lust hat, kann ja an so einem kalten Winterabend mal seine älteren Threads lesen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#18
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Ich hab ihn in seinen jungen Jahren mal leibhaftig kennen gelernt und fand ihn ganz nett.
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#19
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Nett - sicher, keine Frage.
Aber ein Chaot vor dem Herrn...
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#20
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Vielleicht fand ich ihn ja deshalb so nett, Chaot bin ich ja auch.
Edit: War auch als Anwort an Klaus gedacht, der etwas ganz böses vermutet. Das kann ich mir so gar nicht vorstellen. Geändert von wolf b. (24.02.2018 um 17:30 Uhr) |
#21
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Zitat:
Sich nicht an die Regeln sprich vorgebenen Arbeitsdienst halten oder entsprechend zahlen, und bei Vereinen mit einer Eintrittsgebühr im drei bis viertelligen Bereich ist das nicht ohne. Vielleicht ganz interessant und passend zum Thema: https://www.onetz.de/weiden-in-der-o...-d1798596.html
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servus dieter Sprichwort: Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in den Verdacht, ein Würstchen zu sein ... |
#22
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Zitat:
zzT: wenn das Ausscheiden nur zum 31. 12. Möglich ist, ist doch alles i.O. Beitrag 2017 ist bezahlt, Möglichkeit zum leisten von Arbeitsdienststunden muss gegeben sein. Werden keine geleistet, erfolgt zum Jahresende die Rechnung darüber (der Schatzmeister ist ja kein Hellseher). In meinem Verein übrigends 30h a' 20€ (!!) Grüße, Reinhard |
#23
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Zitat:
Also nix 31.12....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#24
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Zitat:
Oder irre ich da?
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#25
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Du irrst.
Zumindest hat er mir mal nen Motor für sein Boot abgekauft. |
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