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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Moin Peter, bist ja zurück. Hast denn mittlerweile einen neuen Motor? ....denke schon, oder? Schönes Boot hast dir gebaut.
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Gruß Thomas |
#27
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Zitat:
Erste Instanz klar gewonnen jetzt sind wir am Landgericht und natürlich musste meine RSV die kosten übernehmen und wird auch die weiteren Kosten tragen. Da ich davon ausgehe, dass auch hier die Lage eindeutig bleibt, die RSV ihre Kosten also dann auch von den Mietern (oder hier vom Staat da die Mieter PKH bekommen) ersetzt bekommt, wäre ja alles super... zahle ja auch schon seit 15 Jahren in die RSV ein.... Folge ist nun dass die RSV mit gekündigt hat aufgrund der Kosten die bisher entstanden sind... eine neue zu bekommen ist fast nicht möglich... tolles System da könnte man kotzen. |
#28
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...der wahre Schuldige ist leider allen Beteiligten unbekannt. Der Mechaniker ist wohl zu recht für seine Schludrigkeit verurteilt worden. Es ist eine Schande, dass man bundesweit wohl keinen Außenborder mehr in den Mondschein stellen kann.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#29
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Wenn der Laden (so wie es sein sollte, nein MUSS) eine ordentliche Betriebshaftpflicht-Versicherung hat(te), dann würde die auch sofort zahlen, sofern dem Betriebsleiter keine Versäumnisse nachgewiesen wurden. Sprich: Wenn er alles sinnvolle dafür getan hätte, dass nichts geklaut wird, es aber DOCH was geklaut wird, hätte die Haftpflicht das ohne gerichtliche Dinge ersetzen müssen.
Da aber der Motor leicht zugängig draussen stand, wird die Versicherung gesagt haben: "Selbst Schuld". Daher dann vermutlich der weitere Werdegang. Ich kenne das aus unserer Firma. Wenn man nachweislich alles zur Gefahrenabwehr getan hat, was zumutbar ist, aber dann doch was passiert, dann zahlt auch die Versicherung... Chrischan |
#30
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... und die Parteien bezahlen den ganzen Mist incl. Rechtsanwälte in beiden Instanzen. Wo es doch eigentlich um eine einfache Frage ging. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#31
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Zitat:
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#32
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Als Konsequenz aus diesem Urteil werden die Händler nun hoffentlich einmal die Sicherheitsmaßnahmen und Überwachungstechnik um Ihre Areale entsprechend aufrüsten.
Diejenigen, die gut kalkulieren können, sollten ja keine Probleme damit haben, die erforderlichen Investitionen durch einen entsprechenden Gemeinkostenzuschlag zu armortisieren. Natürlich auch durch entsprechende Stand- oder Manipulationsgebühren bei nicht termingerechter Abholung der nun sorgsam verwahrten Reparaturobjekte. Und in dieser idealen Welt lesen wir dann auch von niemandem, dass er sich ob der so in Rechnung gestellten Mehraufwendungen abgezockt fühlt. Man darf gespannt sein.
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Cheers, Ingo |
#33
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Das hätte nämlich den Vorteil, dass es fast nichts kostet, nur einmalig für den Anwalt der den Zettel verfasst.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#34
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Zitat:
Ärgerlich, dass es das LG nicht so gesehen hat. Aber die dachten bei Yamaha wohl eher an ein Motorrad... Schön ist auch zu lesen, dass das OLG zum Abholen einen Zeitraum von Tagen als vertretbar ansah, da die Abholung ein wenig Aufwand erfordert.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#35
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Man kann viel in seine AGB reinschreiben. Einer Überprüfung halten einige nicht stand. Also nicht kirre machen lassen, ggf. klagen.
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Ne schöne Jroß |
#36
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Das wäre wohl dem berühmten Schildchen "Keine Haftung für Garderobe" gleichzusetzen und damit - zumindest bei uns in Ö - im Bezug auf die Verwahrungshaftung nicht wirksam.
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Cheers, Ingo |
#37
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Das ist in D auch so. Ist im schuldrechtlichen Teil unseres BGB geregelt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#38
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Ansonsten sollte man tatsächlich spätestens nach dem zweiten Versicherungsfall besser selbst kündigen. Gruß Chris |
#39
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Warum musste dann durch zwei Instanzen geklagt werden?
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#40
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Zitat:
Explizit unterschreiben lassen. Ein Parkplatzbetreiber haftet auch nicht, wenn dein Auto vom Parkplatz gekaut wird. Die Bahn haftet auch nicht, wenn dein Gepäck aus dem Zug oder vom Bahnsteig geklaut wird.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#41
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Oscar Wilde würde das so beantworten:
"Es gibt zwei Klassen von Menschen: die Gerechten und die Ungerechten. Die Einteilung wird von den Gerechten vorgenommen."
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Cheers, Ingo
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#42
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Wenn das ganze für mehrere Aufträge vorformuliert ist, bleiben es trotzdem AGB. Und die unterliegen immer einer gerichtlichen Kontrolle.
Gruß Chris |
#43
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Wieder der Vergleich zur Miete..... Da wurde einiges was in den Mietverträgen Steht von Gerichten als nichtig erklärt und somit ist es die Tinte nicht Wert. |
#44
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Wie es ausgeht, entscheidet das Gericht. Und zwar auf Basis der Gesetze, des vorliegenden Vertrags und sonstiger Erkenntnisse.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#45
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Zitat:
Gruß Peter |
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