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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
habe schon mehrmals die Suche durchstöbert, jedoch nichts gefunden was genau passt. Die Situation: Ich möchte ein Boot (Bj. 2001, 8m, trailerbar ) in Italien am Gardasee kaufen. Das Boot gehört einem Österreicher ( 2.Hd.), ist jedoch in Italien zugelassen. Das Boot steht auf einem nicht zugelassen Ami-Hänger. Überführungskennzeichen / Rote Nummer funktioniert nicht. Nun hatte ich vor mit einem eigenen Trailer das Boot am Gardasee abzuholen. Kaufabwicklung in Bar. ( Summe muss wohl vorher angemeldet werden?)Müssen Boote aus Italien auch aus einem Schiffsregister ausgetragen werden? ( Hatte so etwas in der Suche hier gelesen.)Wenn ich mit dem Eigner (Österreicher) einen Vertrag mache, so könnte das Boot doch überall stehen. Muss Er oder ich mich um solche sachen kümmern? Worauf muss ich sonst achten? CE-Bescheinigung; EU-Versteuerung Gruß Dirk ![]() |
#2
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![]() Zitat:
Unterschrift mußte bei meiner Anmeldung in Österreich beglaubigt sein, meines (ungefähr die selbe Größe ) war in keinem italienischen Register eingetragen, da unter 10 m lang. Die Austragung wird sonst wohl der Verkäufer machen müssen (inkl. Nachweis, dass durchgeführt). Wurde bei meiner Anmeldung in Österreich verlangt , aber da unter 10 m : siehe oben. CE ist wichtig, ohne gäbe es keine Anmeldung (zumindest in Österreich) MWST. hat keinen interessiert (war aber kein hoher Betrag). liebe Grüße Raimund |
#3
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Das Boot soll nach dem Kauf in Deutschland zugelassen werden.
Sollte ich in dem Kaufvertrag als Ort Österreich angeben? Er verkauft mir das Boot ja als Österreicher in Italien.... Gruß Dirk ![]() Geändert von Bayliner 1802 (23.01.2018 um 12:10 Uhr) |
#4
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![]() Zitat:
liebe Grüße Raimund |
#5
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Dem WSA Mannheim war es schiet egol, wo das Boot zugelassen war und welche Regularien dort gelten. Maßgeblich war der Kaufvertrag mit der Bestätigung des VK, dass das Geld bezahlt war.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#6
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Unser vorletztes Boot stammte auch vom Gardasee. Vorbesitzer war ebenfalls ein Österreicher und das in Italien zugelassene Boot stand auf einem in D nur schwer zulassungsfähigen Ellebi-Trailer.
Ich habe mir das Boot während eines Urlaubtripps im Jahr 2007 mit dem WOMO in Desenzano del Garda angesehen. Wir waren uns schnell einig und haben einen Standardkaufvertrag für Boote ausgefüllt, den ich mir bei best-boats24 ausgedruckt hatte. Ich habe dann noch ein paar Euros angezahlt, bin nach Hause gefahren, habe mir in Bremen einen Techau-Trailer gekauft, den die gerade im Netz im Angebot hatten, schnell zugelassen und danach wieder zurückgefahren, die eigentliche Kaufsumme bezahlt, das Boot umladen lassen und heimgefahren. Zu Hause habe ich dann den Kaufvertrag und die CE-Bescheinigung an den ADAC geschickt und mir einen IBS ausstellen lassen. Fertig Das war eine 6,50m Marinello-Centerkonsole gewesen und mein zweites Boot aus Italien. Zuvor hatte ich 2005 noch eine 6,00m CAD-Centerkonsole in Triest von einem Italiener gekauft. Das gleiche Prozedere, nur habe ich damals noch den Trailer mitgenommen und in Deutschland zugelassen. Es war ein Satellite. Die Zulassung war unproblematisch. Ich musste nur zusätzlich abladen und den Trailer amtlich verwiegen lassen, weil das Leergewicht nicht in den Papieren vermerkt war. Die späteren Käufer beider Boote haben sich sogar noch gefreut, dass die Boote aus Italien waren, weil die Motoren dort bei Erstinbetriebnahme zugelassen werden müssen und ein amtliches Nachweisdokument ausgestellt wird. |
#7
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Ach so ja, versteuern musst Du ein 2001 in Italien in den Verkehr gebrachtes Boot bei einem Länderwechsel innerhalb der EU nicht mehr. Eine CE-Bescheinigung ist für dieses Baujahr allerdings zwingend erforderlich. Ohne bekommst Du es in D nicht zugelassen.
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#8
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Vielen Dank für die Info.
Also brauche ich mich nicht um ein Schiffsregister zu kümmern? Und wichtig wäre dann eigentlich nur die CE? |
#9
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Irre ich mich, oder sind Bargeldgeschäfte in Italien über 3000,00 EUR nicht ganz unproblematisch. Vor eineinhalb Jahren jedenfalls wäre das keine gute Idee gewesen. Die Bargeschäftsschwelle ist vor einiger Zeit von 1.000,00 EUR auf 3.000,00 EUR hochgesetzt worden, aber dass sie aufgehoben worden wäre, wäre mir neu.
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#10
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![]() Zitat:
Denke ein Nachweis über die bezahlte Steuer ist in diesem Fall auch nicht unerheblich. Entweder Originalrechnung oder T2L, ausgestellt vom Italiener. Zumindestens war es bei uns letztes Jahr so. Kann mich aber auch täuschen. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch ![]() |
#11
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Verkäufer ist ja aus Österreich.
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#12
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Hätte einer der Vorbesitzer nicht die Möglichkeit gehabt, sich die Mwst zu holen? Boot ist doch 2001. Da waren bestimmte Länder noch nicht in der EU.
Hier bin ich aber raus. Gibt im Forum Mitglieder die sind bei dem Thema richtig fit. Wir sind nach der Devise vorgegangen, lieber ein Dokument zu viel, als eines zu wenig und dann Ärger oder evtl. sogar noch einmal die Geldbörde ziehen. Unser Boot ist auch 2001 und in Italien das erstemal registriert. Trotzdem brauchten wir den Nachweis bezüglich der Steuer. Liegt aber vielleicht daran, dass unser Boot dauerhaft nach HR überstellt wurde. Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch ![]() |
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