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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 24.10.2006, 00:24
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Standard Frage an Chemiker / Anwälte: Kennzeichnung von Flaschen

Hallo,

ich suche mir gerade einen Ast ob und wo es ein Gesetz zum Thema oder Infos gegen könnte. So ganz unvertraut ist mir das Them ja auch nicht, aber exakt dazu finde ich nichts und Nachfragen in Rechtsforen und bei halbwegs sachkundigen Bekanten brachten auch nichts.

Folgender Fall: Ein Freund von mir hat online etwas bestellt was man een unter den Oberbegriff Chemiekalie fassen kann. Ich glaube, ob das ein Hausmittelchen gegen Schnupfen, Seekrankheit oder ein Antifouling war, kann man da mal außen vor lassen.

Das gewünschte Produkt kam, genauer gesagt, die Lieferung und die sah so aus: Artikel der angeblichen Marke XX in einer neutralen Plastikflasche ohne jeden Aufkleber, keine Kennzeichnung, was die Flasche enthält, kein Hinweis auf den Inhalt.

Mein Freund hat nun mit dem Mittelchen diverse Probleme. Das Ding hat kein Etikett, er weiß so grob, was er damit machen muß und wie, aber nicht genau. Das sollte ja u.a. auch auf de Ettikett stehen.

Rückfrage beim Verkäufer ergab 0 - in Zahlen NULL - Antwort. Rücksendung und Rücktrittsrecht? Ja, geht vielleicht.

Nun ergab sich bei der Diskussion über die Sache bei uns aber auch noch die Frage und speziell bei meinem Freund, der leicht sauer ist, ob da man dem Verkäufer nicht mal gleich gewaltig auf die Füße steigen sollte:

Wie gesagt Chemie in der Pulle, Pulle nicht in der geringsten Weise irgendwie gekennzeichnet und Kinder könnten das grob gesagt auch für Limo halten, würden aber Bauchweh kriegen, wenn sie es trinken.

Frage ist also: da muß es doch irgendwo ein Gesetz geben, was festlegt, daß auf einer Pulle Cola, Fanta auch Cola und Fanta stehen muß und auf einer gleich ausssehnden Pulle mit Abführmittel oder Mittel Seekrankheit "Arznei und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker, wenn Nebenwirkungen eintreten", weil es doch erkennbar sein müßte, was in einer Flasche drin ist.

Mfg, Karl
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  #2  
Alt 24.10.2006, 06:23
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Hi,
sollte hier stehen.

http://www.umwelt-online.de/recht/ge...vo/gfv_ges.htm


Musst mal bei kennzeichnungspflicht für kleingebinde nachschauen

gruss
gerd
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Gruss Gerd
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  #3  
Alt 24.10.2006, 07:24
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Cyrus Cyrus ist offline
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Interessant!

Dein Kumpel kauft etwas und weiß nicht was es ist und was er damit machen soll.
Nach dem Kauf erhofft er sich über das Etikett schlau machen zu können.

Wo bekommt man solcher Überraschungseier?
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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  #4  
Alt 24.10.2006, 07:38
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Frage an Chemiker / Anwälte: Kennzeichnung von Flaschen

Zitat:
Zitat von RoterBaron
..................
Frage ist also: da muß es doch irgendwo ein Gesetz geben, was festlegt, daß auf einer Pulle Cola, Fanta auch Cola und Fanta stehen muß und auf einer gleich ausssehnden Pulle mit Abführmittel oder Mittel Seekrankheit "Arznei und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker, wenn Nebenwirkungen eintreten", weil es doch erkennbar sein müßte, was in einer Flasche drin ist.

Mfg, Karl
Also Karl,
jetzt mal ganz vorsichtig geschrieben:
Hat dein Freund das "Zeug" aus irgendwelchen
dunklen "Kanäle
Ein guter und seriösen Händler wird sowas NIEMALS
ohne Hinweise versenden!!!!
Ich hoffe TomM wird was dazu schreiben,
da ich weiss, dass er sich da sehr gewissenhaft
Verhält und auch alle Gefahrenstoff-Merkblätter
griffbereit hat (die er benötigt)!

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #5  
Alt 24.10.2006, 07:53
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Flobec Flobec ist offline
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Ich nehme mal ganz stark an der "Lieferant" hat das aus einem Großgebinde abgefüllt und sich die saubere Kennzeichnung einfach gespart. Nicht gut.
Um das abschließend beurteilen zu können müsste man aber schon wissen, was es denn nun ist.
Es gibt unterschiedliche Deklarationspflichten bei Lebensmitteln, Arzneimitteln, Chemikalien usw.
Also schreib mal, was es ist..
__________________
Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da
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  #6  
Alt 24.10.2006, 08:33
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Zitat:
Zitat von Flobec
Ich nehme mal ganz stark an der "Lieferant" hat das aus einem Großgebinde abgefüllt und sich die saubere Kennzeichnung einfach gespart. Nicht gut.
Das dürfte zutreffen.

@Cyrus. Mein Freund weiß schon, was er gekauft hat. Ihm fehlen die Angebane zu den Feinheiten, ob man das z.B. nun verdünnen darf, muß oder nicht.

Zitat:
Zitat von Flobec
Um das abschließend beurteilen zu können müsste man aber schon wissen, was es denn nun ist.
Es gibt unterschiedliche Deklarationspflichten bei Lebensmitteln, Arzneimitteln, Chemikalien usw.
Also schreib mal, was es ist..
Gehört in die Gruppe der Erdöldestillate. Kein Lebensmittel. Nicht besonders gefährlich, nicht wassergefährdend, wenn ich das richtig sehe. Ein Erwachsener würde die Flaschen kaum mit einem Getränk verwechseln können, könnte aber auf Anhieb auch nicht feststellen, ob da z.B. Kaltreiniger oder Geschirrspülmittel drin ist.

Das konkrete Produkt ist auch nicht so wichtig. Mir gings mehr ums Prinzip. Jeder weiß, daß es gefährlich sein kann, wenn ein Endverbraucher etwas umfüllt und nicht richtig beschriftet. Aber ein Mittel unettiketiert in den Handel bringen bzw. auch befördern lassen? Wenn jemand beim nächsten Minrealälhandel eine Kanne Petroleum kauft, mag das noch angehehen, wenn auf der Abfüllung nichts steht. Aber beim Versand an Endverbraucher keine Angaben über Inhalt und Menge?

Gruß, Karl
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  #7  
Alt 24.10.2006, 08:38
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Hallo Gerd, bei Gefahrstoffen ist das klar. Die müssen deklariert werden. Die GVO regelt aber nicht, wie z.B. eine Flasche Haarwaschmittel aussehen muß.

Gruß, Karl
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  #8  
Alt 24.10.2006, 09:01
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Vielleicht findet ihr ja hier ne antwort?

Ja auch Kleingebinde müssen im Gefahrstoffverzeichnis erfasst sein. Die Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen.

Die Gefahrstoffverordnung macht hier keinen Unterschied zwischen Kleingebinden, haushaltsübliche Stoffen etc. Es gilt hier zu differenzieren zwischen privater Nutzung (GefStoffV gilt nicht) und gewerblichem Einsatz (GefStoffV gilt).

oder hier

https://www.umwelt-online.de/recht/g...ut/ueb_gfg.htm

gerd
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Gruss Gerd
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  #9  
Alt 24.10.2006, 09:47
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Hallo Gerd,

die Gefahrgutverordnung u.ä. greift da nicht, weil es nicht gefährlich ist. Chemie ist nicht immer = gefährlich. Streng genommen ist auch alles, was wir Essen und Trinken Chemie.

Sorry, wenn ich Stoff und Produkt nicht konkret nennen will, aber dann wäre auch der Anbieter evtl. identifizierbar.

Soweit ich mich schlau machen konnte, habe ich nun herausbekommen, was auf dem Original-Etikett steht (ist also offenbar eine Händler-Abfüllung): Name - Verwendungszweck - Anwendungsmöglichkeiten - Hauptbestandteil (wirklich relativ harmlos). Aber unten auch ein Hinweis, daß man Hinweise zum Arbeitsschutz auf der Hersteller Homepage findet. Denen zufolge kann es in Einzelfällen beim Hautkontakt zu allergischen Reaktionen führen. Sicherheitsdatenblatt gibt es auch. Man sollte es nicht verschlucken, is ja klar, wenn man weiß, was es ist. Augenreizung möglich.

Auch wenn das nicht auf den Flaschen stehen muß (gehe ich mal von aus, sonst hätte der Hersteller es aufgedruckt), kann man auf diese geringen Risiken nicht schließen, wenn man nicht weiß, was es ist. Zumal eine Geruchsstoff enthalten ist, der auch für Kosmetika verwendet wird.

In unserem Land ist vieles bis ins Detail geregelt, sogar wie hoch ein Bordstein sein muß.

Kann doch nicht sein, daß Produkte in den Verkehr gebracht werden können, ohne daß man erkennen kann, ob das nun Haarwaschmittel, Mayonaise oder Poliermittel für Autolack ist?

Gruß, Karl
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  #10  
Alt 24.10.2006, 15:46
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Zitat:
Zitat von RoterBaron
Hallo Gerd,

die Gefahrgutverordnung u.ä. greift da nicht, weil es nicht gefährlich ist. Chemie ist nicht immer = gefährlich. Streng genommen ist auch alles, was wir Essen und Trinken Chemie.

Sorry, wenn ich Stoff und Produkt nicht konkret nennen will, aber dann wäre auch der Anbieter evtl. identifizierbar.

Soweit ich mich schlau machen konnte, habe ich nun herausbekommen, was auf dem Original-Etikett steht (ist also offenbar eine Händler-Abfüllung): Name - Verwendungszweck - Anwendungsmöglichkeiten - Hauptbestandteil (wirklich relativ harmlos). Aber unten auch ein Hinweis, daß man Hinweise zum Arbeitsschutz auf der Hersteller Homepage findet. Denen zufolge kann es in Einzelfällen beim Hautkontakt zu allergischen Reaktionen führen. Sicherheitsdatenblatt gibt es auch. Man sollte es nicht verschlucken, is ja klar, wenn man weiß, was es ist. Augenreizung möglich.

Auch wenn das nicht auf den Flaschen stehen muß (gehe ich mal von aus, sonst hätte der Hersteller es aufgedruckt), kann man auf diese geringen Risiken nicht schließen, wenn man nicht weiß, was es ist. Zumal eine Geruchsstoff enthalten ist, der auch für Kosmetika verwendet wird.

In unserem Land ist vieles bis ins Detail geregelt, sogar wie hoch ein Bordstein sein muß.

Kann doch nicht sein, daß Produkte in den Verkehr gebracht werden können, ohne daß man erkennen kann, ob das nun Haarwaschmittel, Mayonaise oder Poliermittel für Autolack ist?

Gruß, Karl
Moin Karl,

da hast Du ein heißes Eisen "angezettelt". Wie immer gibt es ganz verschiedene Ansätze.
  • Gewerblicher Verbrauch
    Privater Verbrauch
    Kennzeichnungspflichtig
    Nicht Kennzeichnungspflichtig

Wie Du schon siehst werden Dinge, wie z.B. Gefahrengut, oder Anwendung nicht explizit aufgeführt.

Grundsätzlich ist es so, dass Du eine Limoflasche nicht etikettieren mußt, es sei denn, Du verwendest Farbstoffe, die angegeben werden müssen (beim Privaten Verbrauch). Was dann drinnen ist, ist eigentlich Wurscht, kann Bärlauchtee sein, oder Gemüsesuppe, oder sonst was. Wobei der Lebensmittelbereich mittlerweile auf der einen Seite überdeklarieren muß und auf der anderen Seite nicht deklarieren muß, wenn die untere Grenze unterschritten wird.

Für alle nicht Lebensmittel ist die Deklarationspflicht genauso. Also ein name braucht nicht, eine Anwendung braucht nicht was muß ist die Angabe von Ihaltsstoffen gem. der Verordnung zu Angabe von Ihanltsstoffen. Auch da natürlich nur, wenn mehr als die Deklarationsuntergrenze verwendet wurden. Gefahrenstoffe müssen immer deklariert werden wenn ein Gefahrenpotential von Ihnen ausgeht. Beispiel: Meister Proper enthält Ammoniak und Alkohol. Der Ammoniak unterschreitet den grenzwert und muß nicht angegeben werden, der Alkohol muß aber angegeben werden.

Einen Namen oder eine Nummer gibt jeder Hersteller von sich aus und freiwillig an - er möchte ja, dass sein Produkt erkannt und wieder gekauft wird.

Also reicht: Entfetter No1, Inhaltsstoffe: anionische Tenside (<5%), nichtionische Tenside (5-15 %) , Emulgatoren, Duftstoffe.

Wenn Alkohol drinnen ist muß ab 10% das Fanal (Flamme) drauf, und das Andreaskreuz (Gesundheitsschädlich) (früher Reizend, Mindergiftig, Gesundheitsschädlich) muß eh heute überall drauf sein.

Im Verbraucherbereich ist ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich. Im gewerblichen eben doch und zwar sogar für so blödsinnige Dinge, wie Scheuermilch.

Gefahrengutmerkblätter sind nur für den Transport erforderlich, GGVS Kennzeichnung. Gleiches für Luft und Wasser wo bei nicht automatisch ein GGVS gekennzeichnetes Produkt auch für Lufttransport gekennzeichnet sein muß.

und eigentlich zur Ursprungsfrage, "Darf der Das?".

Kommt drauf an, wenn er ein Muster verschickt und keine Kennzeichnung erforderlich ist, dann darf er das. Eine Gebrauchsanleitung muß er nicht beifügen, haftet aber dann evtl. für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Wenn nichts weiter drinn ist muß er auch keine Inhaltsstoffe angeben. Bei unserem Affinal steht auch nur Lösemittel und Wachse drauf obwohl noch ein wenig mehr drinnen ist.

Anwendungsempfehlungen sichern halt den Hersteller vor Regressansprüchen. Das ist alles freiwillig (natürlich verzichtet kein ernstzunehmender Hersteller darauf Werbung auf dem eigenen Etikett zu machen).

Am Ende sollen Produkte in der Giftnotrufzentrale erfasst sein und, sofern sie Abwasser verursachen, auch beim UBA. Das wird sich 2007 alles grundlegend ändern, denn dann kommt der EU-Gesetzesvorschlag zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) ins spiel, dann müssen komplette Rezepturen mit dem Gefahrenpotential jedes einzelnen Inhaltsstoffes hinterlegt werden. Hoffentlich kommt es nicht so weit, denn dann kommen tausende selbsternannte Fachleute und wissen was.

Das gesamte Thema der Kennzeichnung ist mindestens so verwirrend wie das, was ich gepostet habe. richtig durchblicken tut da am Ende keiner.

Am Ende noch mal. Nichts muß draufstehen wenn keine Gefahr, Inhaltsstoffe wenn vorgeschrieben, Anwendungsempfehlung kann muß aber nicht. Name sollte - anders macht die Vermarktung kenien Sinn. Rote Ecken (Flamme, Andreaskreuz, Totenkopf, umgedrehter Fisch ... wenn Gefahrenpotential.
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  #11  
Alt 24.10.2006, 16:53
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TomM TomM ist offline
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Nachtrag:

aus "reach-info.de"

Zitat:
Im Zuge des neuen EU-Gesetzesvorschlag zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) wird derzeit in Europa sehr intensiv über einen neuen Umgang mit Chemikalien diskutiert. Das Ziel der EU-Kommission ist es, Mensch und Umwelt besser als bisher vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Schließlich kommen wir nahezu überall mit ihnen in Kontakt - sei es im Beruf oder im privaten Umfeld, in Baustoffen, Kunststoffen, Möbeln, Farben, Reinigungsmitteln, als Lösemittel, Zusatzstoffe oder Weichmacher - Chemie ist überall, ohne sie ginge Vieles nicht, wäre Notwendiges und Erwünschtes nicht möglich.
Zitat:
Es ist erstaunlich, dass diese Prinzipien in der chemischen Industrie bisher nicht in erforderlichem Umfang gelten. Schließlich haben wir sonst überall Sicherheitskriterien, die den Verbraucher schützen sollen. So müssen Fahrzeuge und technische Geräte festgeschriebenen Normen genügen oder das Zeichen einer technischen Überwachungsorganisation tragen. Für Chemikalien müssen Hersteller und Importeure derzeit nicht nachweislich für die sichere Anwendung Verantwortung übernehmen.
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  #12  
Alt 24.10.2006, 22:42
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Hallo Tom,

Du hast das "heiße Eisen" ja ganz schön erweitert. Sicherlich sehr gut, weil wir alle mit diesen Produkten zu tun haben.

Wenns Gefahrgut wäre, wärs für mich kein Problem, damit habe ich selbst zu tun. Aber veflixte Hacke, ich finde einfach in dem Bestimmungs- und Gesetzeswust absolut nicht mehr, welche Gesetze alle auf den harmloseren "Krempel" angewendet werden müssen.

Man kann das Ganze natürlich noch über den Ursprungsthread aufgrund Deiner Angaben erweitern, weil es ein "heißes Eisen" ist.

Nehmen wir mal Gefahrgut, um das ursprünglich nicht ging. Privatmann X verkauft im bekannten Auktionshaus sein Lackreste, verschickt sie per Post und weiß nicht, daß er da eigentlich auch bei Kleinmengen gewisse Aufkleberchen drauf machen muß, oder Paketdienst Y ins einer AGB die Beförderung sogar ausschließt. Wer denkt auch schon bei Lack an Gefahrgut, wenn er die Bestimmungen nicht kennt? Lösungsmittel sind drin, ist man gewohnt, von UN 1263 weiß OPrivatmann X natürlich nichts.

Kommt es zum GAU - Postauto brennt wegen seiner Lacke aus - kann X Überrachungen erleben, weil er ja Befrachter ist. Hat er auch nie von gehört, was das ist, aber der Befrachter ist immer haftbar, egal ob Privatmann oder nicht.

Im Verbraucherbereich ist ein Sicherheitsdatenblatt nicht erforderlich. Okay, aber leider gibt genau das oft Auskünfte, die der Endverbraucher weder der Beschriftung einer Verpackung noch dem technischen Datenblatt entnehmen kann.

Das kann man auch für verrückt halten: Im Sicherheitsdatenblatt stehen die Erste Hilfe Maßnahmen drin, die möglichen Gesundheitsgefahren, die auf der Verpackung oft nicht einmal aufgeführt werden müssen.

Verrückt finde ich das schon, wenn mans ich mal einen Notfall vorstellt, daß jemand versehentlich Mittel X verschluckt hat, der Doc erst die Giftzentrale anrufen muß, um herauszufinden, warum dem Patienten die Augen aus dem Kopf kommen und der nur noch röchelt.

Lebensmittelrecht stimme ich Dir auch zu. Auch verrückt unüberschaubar. Natürlich interessiert mich, ob ich 95 % Schinken und 5 % Wasser in der Packung habe oder 75 % Schinken und 25 % Wasser. Wasser ist oft angebeben, aber 0,1 % von Mittelchen X nicht, obwohl das Allergiker mehr interessieren dürfte.

Nein, eine Warenprobe wurde in diesem Fall nicht verkauft, sondern ein Produkt, von dem der Käufer, der seinen Kauf tätigt, gewisse Vorstellungen haben muß, aber eben auch nicht gerade weiter weiß, wenn er detaillierte Fragen oder Probleme hat.

Mal abgesehen von der Frage, wie das Mittel, was mein Freund nun gekauft hat, deklariert werden soll, entzieht es sich auch meinem Horizont, warum ein Anbieter nicht draufschreibt, ob man es nun pur, verdünnt und in welcher Verdünnung verwenden muß, wa sicher nicht jeder Käufer weiß. Viele kaufen auf Empfehlung von Bekannten oder aus Foren, Mittel x war gut, nimm das, dann stehen sie aber ratlos da, bombardieren den Verkäufer mit Fragen. Na ja, in diesem Fall ignoriert der die auch alle.

Zitat:
Das gesamte Thema der Kennzeichnung ist mindestens so verwirrend wie das, was ich gepostet habe. richtig durchblicken tut da am Ende keiner.
Stimme ich Dir auch zu. Das liegt aber sicher auch am Wust an Gesetzen und Verordnungen, die oft nur Teilbereiche regeln. Bestes Beispiel ist ja meine Frage, wenns Gefahrgut wäre, wärs kein Thema, wüßte ich. Aber wo das nun für harmlose Stoffe wie egragelt ist, da habe ich mir bisher einen Ast gesucht.

Gruß, Karl
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  #13  
Alt 24.10.2006, 23:28
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TomM TomM ist offline
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Moin,

na ja Karl ich kanns verstehen wenn der Rest der Welt vom Leder zieht. Nur so ist das alles auch nicht. REACH wird ein Wust von blabla bringen und ACHTUNG bei Produktionsmengen kleiner eine Tonne pro Jahr muß man weiterhin nix machen. (ne Tonne Yacht Guard htt ich gerne verkauft)

Der Rest ist wie bei allem was mit Umwelt und Gesundheit zu tun hat überzogen bis zum Anschlag. Es wird icht mehr lange dauern, dann ist die Kartoffel nicht mehr zum Verkauf geeignet. Was fehlt ist das Maßhalten in Europa - Überregulierung machts nicht besser und das will keiner begreifen.

SDB? was kannst daraus lesen, einen MAK Wert, geeignete Schutzmaßnahmen und Erste Hilfe Maßnahmen - die dann immer heißen "An die Frische Luft bringen, wenn keine Besserung eintritt den Artzt aufsuchen. Die giftnotrufe rufen sogar mich ab und an mal an - diese Nummer steht auf dem SDB. Meist ist das nicht tragisch, irgendwer hat was gesoffen, nun ist die Frage raus mit dem Zeug oder Kohle reinschütten. Mehr geht eh nicht wirklich - klar das eine oder andere Medikament als "Gegemittel". Aber das sit auch nicht soooo schnell verfügbar. Es ist meist nicht wie bein Infarkt, Zeit ist zwar wichtig aber bei Vergiftungen eher nebensächlich.

Der LKW, der Gefahrengut transportiert, was soll denn passieren, wenn 10 Liter Lösemittel auslaufen? ies Dich durchs Forum und stell die Frage nochmal. Wie ein Depp rede ich den Leuten die Orangenterpen aus und keiner wills hören (übrigens die Gleichen Umweltpäpste, die Acryl in den Chips anpreisen loben den tollen Reiniger mit Orangenterpenen -völlig daneben.

Das Thema alleine füllt ein Forum und glaub es mir 90% der beiträge zu solchen Themen glänzen mit halbwissen aus Wikipedia dan kannst nicht wirklich diskutieren.
__________________
so long -> Tom

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  #14  
Alt 25.10.2006, 01:23
RoterBaron RoterBaron ist offline
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Hallo Tom,

klar ist das vieles Tinnef, wenn man es mal genau auseinander nimmt. Ein Sicherheitsdatenblatt ist auch nutzlos ioder auch nicht. Wers gelesen hat weiß vielleicht, Mittel xxd löscht man nicht mit Wasser. Wers nicht gelesen hat, hat Pech.

Die Gefahrgutverordnung usw. ist insofern auch oft Tinnef. Jeder Paketdienst oder Spediteur darf von Mittel X und Y soviel und soviel fahren, wenn es Menge Y nicht überschreitet. Er muß dann Beleitpapiere haben.

Wofür die gut sind, kann man sich leider auch fragen. Kommt es z.B. zu einem Unfall und der Transporter brennt: was brennt zuerst? Das geladene Mineralöl oder die Begleitpapiere, aus denen die Rettungskräfte entnehmen sollen, was der LKW erlaubtermaßen an Bord hatte? Sinnvoll eigentlich nur bei reinen Gefahrguttransporten wie z.B. Tankwagen und die haben ne Blechtafel außen dran.

Der Wust an Bestimmungen ist kaum durchschaubar, oft nicht für die, es wissen müssen, noch weniger für die, die zufällig damit in Konflikt kommen können und das schöne an Gesetzen und (internationalen) Verordnungen ist ja oft, daß in der Verordnung die Ausnahme zur Ausnahme der geregelt ist, aber in der Verordnung nicht drin steht, wer wo die Ausnahme regelt. Oder den Normalfall. Wer z.B. die ADR sofort und komplett versteht ist meiner Meinunung nach reif für einen Nobelpreis.

Jenseits dieser Maßregelungen gibts noch den gesunden Menschenversatnd, der vielleicht mehr taugt und der sagt mir, wo Kakoa drin ist, schreibe ich Kakao drauf und wo Schneidöl drin ist, schreibe ich Schneidöl drauf, weil Cola ne ähnliche Farbe haben kann.

Wahrscheinlich macht man dabei auch noch was falsch, weil es noch irgendwo eine Verordnung oder ein Gesetz gibt, in dem genau festgelegt ist, daß man die Buchstaben in einer bestimmten Größe, Farbe und Zeilenabstand anzubringen hat.

Sicherheitsbestimmungen sind kein Unsinn. Unsinnig ist eher, wenn kein Mensch schnell finden kann, wofür es welche Mindestbestimungen gibt.

Andererseits entwickelt sich der Mensch auch weiter, nicht immer zu seinem Besten. Technik und Chemie sind heute Alltag, aber auch da geht Grundwissen verschütt. Man kennt es doch. Strom kommt aus der Steckdose ist normal. Ach, da sind ja noch Leitungen, die man wohl nicht berühren darf. Woher soll man das auch wissen, man steckt immer nur den Stecker rein? Banales Grundwissen scheint auch dem Homo technikus verschütt zu gehen. Beispiel USA, wo einer seinen Hund wusch und in der Mikrowelle trocknete oder der Kaspar, der vorgestern in unserer Gegend Kupferkabel von einer Oberleitung klauen wollte und wegen Benutzung einer nicht isolierten Zange den Zitteraal machte.

Irgendwann wird auch auf Waschmaschinen stehen:

"Kleidung vor dem Waschen ausziehen!"

Gruß, Karl
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