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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #326  
Alt 10.10.2017, 20:32
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von Segler57 Beitrag anzeigen
Das war jetzt der Witz des Tages!
Schön wenn Du das lustig findest.

Aber Du solltest Dich eventuell mit dem Thema Gleichstellung der EU Bürger mal näher beschäftigen bevor Du hier Unsinn postest.

Geändert von Kuseng (10.10.2017 um 23:13 Uhr)
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  #327  
Alt 11.10.2017, 07:29
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Wer sagt uns, das dies so bleibt ? Und wo steht das die Aufenthaltsgebühr nur im Hafen gezahlt werden muss. Das ist doch bisher auch nicht so. Und was für die Ausländer gilt, ist auch für die Kroaten rechtens. Dafür sorgt doch schon die EU.
Guckst Du Hier:
VERORDNUNG ÜBER FORM, INHALT UND GÜLTIGKEITSZEITRAUM DER VIGNETTE, DIE STELLEN, WO SIE AUFGEKLEBT WIRD, WEISE DER VIGNETTENEVIDENZ
UND -AUSSTELLUNG
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Mit dieser Verordnung werden Form, Inhalt, Gültigkeitszeitraum der Vignette, die Stelle, wo sie aufgeklebt wird sowie Weise der Vignettenevidenz und –Ausstellung vorgeschrieben. Artikel 2 Einzelne Ausdrücke haben in diese Verordnung folgende Bedeutung:
1. Mit der Vignette und der zugehörigen Rechnung im Sinne dieser Verordnung wird nachgewiesen, dass der Eigentümer oder Benutzer des Wasserfahrzeugs für sich und alle Personen, die in diesem Wasserfahrzeug übernachten (im folgenden: Nautiker) die Aufenthaltsgebühr im Pauschalbetrag bezahlt hat. Die Rechnung ist wesentlicher Bestandteil
der Vignette beziehungsweise wesentlicher Bestandteil des Nachweises über die bezahlte Aufenthaltsgebühr im Pauschalbetrag.
2. Die Zahlungspflichtigen des Pauschalbetrags der Aufenthaltsgebühr im Sinne dieser Verordnung sind Eigentümer oder Benutzer von Wasserfahrzeugen (Nautiker) für sich und alle Personen, die in dem Wasserfahrzeug übernachten, das für Urlaub, Erholung oder Kreuzfahrten verwendet wird.
3. Übernachtung im Sinne dieser Verordnung wird ein Aufenthalt von
Personen aus Ziffer 2 dieses Artikels erachtet, wenn sie sich im
Wasserfahrzeug in den Häfen des Nautiktourismus beziehungsweise am Liegeplatz im nautischen Teil des Hafens aufhalten oder übernachten,
der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher
Seegut und Seehäfen reguliert werden, geöffnet ist. Dies gilt im Falle, wenn sich das Wasserfahrzeug in diesen Häfen im ständigen oder vorübergehenden Liegeplatz befindet.
__________________
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  #328  
Alt 11.10.2017, 07:36
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Guckst Du Hier:
VERORDNUNG ÜBER FORM, INHALT UND GÜLTIGKEITSZEITRAUM DER VIGNETTE, DIE STELLEN, WO SIE AUFGEKLEBT WIRD, WEISE DER VIGNETTENEVIDENZ
UND -AUSSTELLUNG
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Mit dieser Verordnung werden Form, Inhalt, Gültigkeitszeitraum der Vignette, die Stelle, wo sie aufgeklebt wird sowie Weise der Vignettenevidenz und –Ausstellung vorgeschrieben. Artikel 2 Einzelne Ausdrücke haben in diese Verordnung folgende Bedeutung:
1. Mit der Vignette und der zugehörigen Rechnung im Sinne dieser Verordnung wird nachgewiesen, dass der Eigentümer oder Benutzer des Wasserfahrzeugs für sich und alle Personen, die in diesem Wasserfahrzeug übernachten (im folgenden: Nautiker) die Aufenthaltsgebühr im Pauschalbetrag bezahlt hat. Die Rechnung ist wesentlicher Bestandteil
der Vignette beziehungsweise wesentlicher Bestandteil des Nachweises über die bezahlte Aufenthaltsgebühr im Pauschalbetrag.
2. Die Zahlungspflichtigen des Pauschalbetrags der Aufenthaltsgebühr im Sinne dieser Verordnung sind Eigentümer oder Benutzer von Wasserfahrzeugen (Nautiker) für sich und alle Personen, die in dem Wasserfahrzeug übernachten, das für Urlaub, Erholung oder Kreuzfahrten verwendet wird.
3. Übernachtung im Sinne dieser Verordnung wird ein Aufenthalt von
Personen aus Ziffer 2 dieses Artikels erachtet, wenn sie sich im
Wasserfahrzeug in den Häfen des Nautiktourismus beziehungsweise am Liegeplatz im nautischen Teil des Hafens aufhalten oder übernachten,
der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher
Seegut und Seehäfen reguliert werden, geöffnet ist. Dies gilt im Falle, wenn sich das Wasserfahrzeug in diesen Häfen im ständigen oder vorübergehenden Liegeplatz befindet.
Der von dir zitierte Text ist schon lange obsolet und stammt aus der Zeit VOR dem EU Beitritt Kroatiens.



Grüße

Sandman
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  #329  
Alt 11.10.2017, 08:19
Segler57 Segler57 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Schön wenn Du das lustig findest.

Aber Du solltest Dich eventuell mit dem Thema Gleichstellung der EU Bürger mal näher beschäftigen bevor Du hier Unsinn postest.
Hallo,

Entschuldigung, wollte Dir nicht zu nahe treten.

Mir ist das Thema Gleichstellung der Bürger in der Eu durchaus geläufig, nur Papier ist geduldig und gerade in Kroatien wird so manches für Einheimische etwas anders gesehen.

VG Alois
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  #330  
Alt 11.10.2017, 10:29
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Hallo,

dubios erscheint mir bereits, eine Kurtaxe nach der Bootslänge zu berechnen.
Auf der ganzen Welt werden diese Abgaben nach Personen berechnet.
Oder hat von Euch schon jemand Kurtaxe nach der Länge des Autos bezahlt, mit dem er vorgefahren ist?
Meine Ondine ist zwar knapp 15 m lang, hat aber nur 4 Kojen, die bis auf ganz wenige Tage nur zur Hälfte belegt sind.

Ich fühle mich daher erheblich abgezockt.

Kroatien zwingt mich jetzt langsam, aber sehr massiv, über eine Abwanderung nachzudenken.
Andere Länder haben auch schöne Küsten.,
__________________
mfg
Günter

Geht die Sonne auf im Westen, mußt Du Deinen Kompass testen!
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  #331  
Alt 11.10.2017, 10:46
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Zitat:
Zitat von GüntherB Beitrag anzeigen
Hallo,

dubios erscheint mir bereits, eine Kurtaxe nach der Bootslänge zu berechnen.
Auf der ganzen Welt werden diese Abgaben nach Personen berechnet.
Oder hat von Euch schon jemand Kurtaxe nach der Länge des Autos bezahlt, mit dem er vorgefahren ist?
Meine Ondine ist zwar knapp 15 m lang, hat aber nur 4 Kojen, die bis auf ganz wenige Tage nur zur Hälfte belegt sind.

Ich fühle mich daher erheblich abgezockt.

Kroatien zwingt mich jetzt langsam, aber sehr massiv, über eine Abwanderung nachzudenken.
Andere Länder haben auch schöne Küsten.,
Hallo GüntherB,

das ist keine Kurtaxe, das ist eine Aufenthaltsgebühr.
Genau darin besteht der Unterschied.
Für Charterer ist es anders, hier wird nach Person/Tag abgerechnet.
Für Non-Charterer pro Bootslänge.
Die implizite Annahme, daß pro Meter Boot soundssoviele Leute drauf schlafen können, wurde vom Ministerium festgelegt.
Wäre es eine Taxe, so könnte man EU Beschwerde einlegen.
Eine Gebühr ist EU-konform-frei.
Tricky gemacht.

Servus,
Thomas

PS: ich bin auf meinen 11 Metern komplett alleine. Ich reg mich nicht mehr auf in diesem Land...
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Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum.
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  #332  
Alt 11.10.2017, 10:53
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Zitat:
Zitat von Segler57 Beitrag anzeigen
Hallo,

Entschuldigung, wollte Dir nicht zu nahe treten.

Mir ist das Thema Gleichstellung der Bürger in der Eu durchaus geläufig, nur Papier ist geduldig und gerade in Kroatien wird so manches für Einheimische etwas anders gesehen.

VG Alois
So ist es leider. Zwischen Theorie und Praxis ist gerade bei den EU-Regeln ein riesiger Unterschied. Bis auf den privaten nicht mehr zu verzollenden Warenverkehr sehe ich keinen Unterschied zur Vor-EU-Aera von HR.
Die EU-Regeln und Vorgaben werden schlichtweg ignoriert.
Beispiele: Umschreibung HR-Bootsführerschein in EU-Internationalen-FS, Kauf von Nicht-Bauland in HR, usw.
Wer Lust hat, kann ja klagen....
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  #333  
Alt 11.10.2017, 11:17
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Nach den Recherchen von Georg TA bzw. den Aussagen des Direktors der kroatischen Tourismusagentur in Österreichist das offenbar aber nicht so. Gruß Rudi
Dann liegt der Direktor der kroatischen Tourismusagentur leider falsch.
Mein Freund betreibt die Perfect-Charter in Punat und der hat mir das vor 14 Tagen genau erklärt.

Für seine in Kroatien zugelassenen Boote muss er online jeden Chartergast pro Tag anmelden. Zu bezahlen sind für Erwachsene 7Kn/Tag und Kinder von 12 - 18 Jahren 3,50Kn. - wie im Hotel.
Zudem hat er ein Privatboot eine deutschen im Charter, welches auch in Deutschland zugelassen ist. Für dieses Boot musste die Jahresgebühr entrichtet werden. Der Hafenkapitän von Punat hat dann auf dem Beleg noch einen Vermerk gemacht, dass es sich um ein Charterboot handelt.

Kurioserweise konnte in diesem Fall die Gebühr von Mai ab nur bis 31.12.17 bezahlt werden (Beleg nur Gültig bis 31.12.17, hab ich selbst so gesehen weil ich es nicht glauben konnte) und nicht für 365 Tage

Ob das für kroatische Charterboote so bleibt is fraglich, denn wenn die Charterboote auch Jährlich bezahlt werden müssen, dann wird der Aufschrei der Charterfirmen groß.
Bis jetzt wissen die aber noch nichts von einer Änderung.
__________________
Grüße Tom
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  #334  
Alt 11.10.2017, 11:18
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Zitat:
Zitat von Kuseng Beitrag anzeigen
Wer sagt uns, das dies so bleibt ? Und wo steht das die Aufenthaltsgebühr nur im Hafen gezahlt werden muss. Das ist doch bisher auch nicht so. Und was für die Ausländer gilt, ist auch für die Kroaten rechtens. Dafür sorgt doch schon die EU.
Ob das so bleibt, weiß ich auch nicht und ist fraglich.
Aktuell wissen die Charterer aber noch nichts von einer Änderung.
Wenn das aber kommt, wird der Aufschrei der Charterfirmen groß
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Grüße Tom
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  #335  
Alt 11.10.2017, 11:21
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Zitat:
Zitat von GüntherB Beitrag anzeigen
Hallo,

dubios erscheint mir bereits, eine Kurtaxe nach der Bootslänge zu berechnen.
Auf der ganzen Welt werden diese Abgaben nach Personen berechnet.
,
Schau auf meinen Beitrag 314

auch in Slo. wird die Kurtaxe nach der Bootlänge berechnet.
__________________
am Ende ist alles gut und ist es nicht gut ist es nicht das Ende
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  #336  
Alt 11.10.2017, 13:07
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Zitat:
Zitat von Tom-Cat Beitrag anzeigen
Ob das so bleibt, weiß ich auch nicht und ist fraglich.
Aktuell wissen die Charterer aber noch nichts von einer Änderung.
Wenn das aber kommt, wird der Aufschrei der Charterfirmen groß
Ich denke nicht das es da einen großen Aufschrei geben wird, die verrechen einfach weiter an die Charterer und fertig
z.b. für ein 15m Boot 1029€ durch 20 Charterwochen sind 51,45 pro Woche oder oder 7,35€ pro Tag, verchartert er mehr als 20 Wochen macht er noch einen Zusatzgewinn oder er rechnet uniso nur durch 16 Wochen.
__________________
Beste Grüße Andy
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  #337  
Alt 11.10.2017, 13:26
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Hallo Thomas,

3 Anmerkungen:

Ist es dann besser, wenn ich mein Boot als Charterboot anmelde?

Wenn es denn eine Aufenthaltsgebühr ist, sollte dann Kroatien nicht dankbar sein, wenn möglichst viele Turi's kommen, zum Essen gehen, Lebensmittel einkaufen, Sprit tanken, die Marinas reich machen, usw..
Stattdessen wird der kroatische Staatsapparat nicht müde, immer neue
Gebühren zu kreieren und bestehende Gebühren schamlos zu erhöhen.

Die EU hat es weit gebracht.
Unsere EU Parlamentarier haben zwar der Banane einen
Radius verordnet, oder die maximal zulässige Leistung eines EU-Staubsaugers bestimmt, bei den Gebührenauswüchsen in Kroatien aber keine Handhabe gefunden die EU-Bürger zu schützen.
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Alt 11.10.2017, 13:56
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Der von dir zitierte Text ist schon lange obsolet und stammt aus der Zeit VOR dem EU Beitritt Kroatiens.



Grüße

Sandman
Der Text stammt aus der Zeit, wo die Aufenthaltsgebühr eingeführt wurde. Hat mit dem EU-Beitritt Kroatiens nichts zu tun. Gibt es denn eine neue Verordnung mit geändertem Text?
Gruß Rudi
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  #339  
Alt 11.10.2017, 18:04
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Kroatien testet seine Bootstouristen. Um eine Überfüllung der Buchten zu vermeiden bzw. zu stoppen wird die Aufenthaltsgebühr erhöht.
Wer es zahlt bleibt, wer nicht zahlt fliegt raus.
Da kann man protestieren und hier noch x Seiten befüllen, das wird den Kroaten nicht stören.
Ich bin zwar gegen diese Art der Erhöhung, wer zahlt schon gerne mehr, aber am Ende, bei den niedrigen Zinsen gehört das Geld verprasst. Man lebt nur einmal.
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Alt 11.10.2017, 19:21
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Hey, ehrlich, ich verstehe hier einiges nicht mehr:
1. woher habt ihr die dubiosen Gesetze und deren Übersetzungen?
2. auf einmal heißt es hier, man muss noch bei "Liegen" in der Marina auch die Aufenthaltsgebühr bezahlen. Wie kommt ihr drauf? Im Gesetz steht "beim Auslaufen". Ok, ich habe nicht das ganze Gesetz gelesen, aber im članak 14 steht eindeutig drin "beim Auslaufen".
3. das Gesetz umfasst die "Boravišna Pristojba" in einem :Kurtaxe und Aufenthaltsgebühr, nur dass im članak 14 steht, dass Nautiker eine Pauschale bezahlen. (Übersetzung ins Deutsche: Aufenthaltsgebühr)

Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch
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Alt 11.10.2017, 19:28
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Da kann man protestieren und hier noch x Seiten befüllen, das wird den Kroaten nicht stören.

Na dann warten wir mal ab, bis Ägypten, Türkei und Co auf die große Bühne zurückkehren und sich die Tourismusströme wieder in die dortigen Pauschalbettenburgen verlagern. Dann nützen auch die 2 Mio. Euro Mehreinnahmen aus der Aufenthaltsgebühr nichts mehr. Dann kommt wieder der große Katzenjammer, wie wir ihn schon mehrmals erlebt haben.

Für ein Land, dessen knapp 12.000 USD BIP pro Kopf zu 25 Prozent aus dem Tourismus kommt, besteht nur wenig Spielraum für Überheblichkeit. Da nützt auch schnell die schönste Küste nichts mehr.
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Cheers, Ingo
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  #342  
Alt 12.10.2017, 06:50
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Hey, ehrlich, ich verstehe hier einiges nicht mehr:
1. woher habt ihr die dubiosen Gesetze und deren Übersetzungen?
2. auf einmal heißt es hier, man muss noch bei "Liegen" in der Marina auch die Aufenthaltsgebühr bezahlen. Wie kommt ihr drauf? Im Gesetz steht "beim Auslaufen". Ok, ich habe nicht das ganze Gesetz gelesen, aber im članak 14 steht eindeutig drin "beim Auslaufen".
3. das Gesetz umfasst die "Boravišna Pristojba" in einem :Kurtaxe und Aufenthaltsgebühr, nur dass im članak 14 steht, dass Nautiker eine Pauschale bezahlen. (Übersetzung ins Deutsche: Aufenthaltsgebühr)

Sandra
Habe das hier gefunden.
http://www.mint.hr/default.aspx?id=6098
Hinsichtlich der Aktualität gibt es aber offenbar Bedenken.
Gruß Rudi
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  #343  
Alt 12.10.2017, 08:15
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Für welchen Zeitraum gilt die Vignette für Wasserfahrzeuge kroatischer Staatsangehörigkeit?
Für Wasserfahrzeuge kroatischer Staatsangehöri
gkeit ist der Gültigkeitszeitraum der Vignette
unbeschränkt, ausgenommen im Falle der Ände
rung der technischen Charakteristiken des
Wasserfahrzeugs, die Voraussetzung für di
e Bezahlung der Aufenthaltsgebühr ist.



Das kroatische Schiff zahlt dann 1x die Aufenthalsgebühr.
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  #344  
Alt 12.10.2017, 08:21
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Hey, ehrlich, ich verstehe hier einiges nicht mehr:
1. woher habt ihr die dubiosen Gesetze und deren Übersetzungen?
2. auf einmal heißt es hier, man muss noch bei "Liegen" in der Marina auch die Aufenthaltsgebühr bezahlen. Wie kommt ihr drauf? Im Gesetz steht "beim Auslaufen". Ok, ich habe nicht das ganze Gesetz gelesen, aber im članak 14 steht eindeutig drin "beim Auslaufen".
3. das Gesetz umfasst die "Boravišna Pristojba" in einem :Kurtaxe und Aufenthaltsgebühr, nur dass im članak 14 steht, dass Nautiker eine Pauschale bezahlen. (Übersetzung ins Deutsche: Aufenthaltsgebühr)

Sandra
ist vielleicht wie GEZ-Gebühr.
Es ist nicht wichtig ob man den Fernseher einschaltet. Wenn man ihn hat, dann könnte man, also hat man auch zu zahlen
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  #345  
Alt 12.10.2017, 11:09
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Burner Burner ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Gültigkeitszeitraum der Vignette
unbeschränkt,
Das kroatische Schiff zahlt dann 1x die Aufenthalsgebühr.

Hallo Georg,

Das kroatische Schiff zahlt dann 1x die Aufenthaltsgebühr.

Für welchen Zeitraum?????

unbeschränkt
verstehe ich nicht.


Schorsch
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #346  
Alt 12.10.2017, 11:50
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Hallo Georg,

Das kroatische Schiff zahlt dann 1x die Aufenthaltsgebühr.

Für welchen Zeitraum?????

unbeschränkt
verstehe ich nicht.


Schorsch
Ich hatte mein Vorgängerboot in Kroatien angemeldet, ich weiß nur die Zulassung ist für 5 Jahre gültig, dann muss sie vom Hafenkapitän erneuert werden.
Ich habe aber jährlich meine Aufenthaltsgebühr bezahlt, da ich über diese Regelöung keine kenntniss hatte.
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  #347  
Alt 12.10.2017, 12:33
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Hallo Georg,
Das kroatische Schiff zahlt dann 1x die Aufenthaltsgebühr.
Für welchen Zeitraum?????
unbeschränkt
verstehe ich nicht.
Schorsch
Ich verstehe das auch nicht. Mein Boot läuft unter kroatischer Flagge, und für die Bootszulassung (früher: Vignette) zahle ich jedes Jahr exakt das Gleiche wie ihr mit eurer deutschen oder österreichischen Registrierung auch. Das Einzige, was mir erspart bleibt, ist der alljährliche Gang zum Hafenkapitän, weil ich die Rechnung nach Hause bekomme und die Gebühr überweise.

Der "Aufenthalt" des Bootes hat mit dem Aufenthalt von Personen (auf dem Boot oder im Apartement) nichts zu tun.
__________________
Pozdrav,
Gerd

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  #348  
Alt 12.10.2017, 13:51
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich verstehe das auch nicht. Mein Boot läuft unter kroatischer Flagge, und für die Bootszulassung (früher: Vignette) zahle ich jedes Jahr exakt das Gleiche wie ihr mit eurer deutschen oder österreichischen Registrierung auch. Das Einzige, was mir erspart bleibt, ist der alljährliche Gang zum Hafenkapitän, weil ich die Rechnung nach Hause bekomme und die Gebühr überweise.

Der "Aufenthalt" des Bootes hat mit dem Aufenthalt von Personen (auf dem Boot oder im Apartement) nichts zu tun.
Hallo,

Steuer fürs Boot zahlen wir übrigens noch zusätzlich, für in HR zugelassene Boote.
Bei uns sind das 500Kn. Boot 7-10m und 206KW.

Dazu kommt die Gebühr, zum befahren des Meeres und die Gebühr
für das "Leuchtfeuer".

Ich habe bei der Anmeldung angegeben, dass ich keine Kabine auf dem Boot habe.

Der "TÜV" muss alle 5 Jahre gemacht werden für Boote über 7m und 10PS.


Auszug aus dem Steuer Gesetz (Veröffentlicht in 12/2016 / NN115/2016 :
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	BootssteuerHR.jpg
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ID:	772589  
__________________
Grüße



Isa & Danijel

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Wird irgendwie immer schräger das Ganze...

Ein Nachbar von mir hat sein Boot auch unter HR-Flagge laufen.
Zahlt nach seiner Angabe Steuern, dafür aber nicht das Permit.
Die Kurtaxe muss er aber jedes Jahr beim Hafenkapitän entrichten und dort auch hindackeln sagt er.
Wegen der jetzt erhöhten Kurtaxe - und weil das Boot jetzt zum ersten mal nach 5 Jahren zum "TÜV" muss, was auch kostet - will er das Boot nun wieder auf Deutschland umflaggen. Kostentechnisch waren aber für diese Entscheidung die Kurtaxe bzw. die Erhöhung ausschlaggebend, weniger der "Tüv".

Irgendwie erzählt jeder was anderes, wenn ein Boot unter kroatischer Flagge läuft - hab ich zumindest das Gefühl.
Weiß das eigentlich irgendwer definitiv???

Schöne Grüße,
Jan
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Alt 12.10.2017, 15:37
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Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Wird irgendwie immer schräger das Ganze...

Ein Nachbar von mir hat sein Boot auch unter HR-Flagge laufen.
Zahlt nach seiner Angabe Steuern, dafür aber nicht das Permit.
Die Kurtaxe muss er aber jedes Jahr beim Hafenkapitän entrichten und dort auch hindackeln sagt er.
Wegen der jetzt erhöhten Kurtaxe - und weil das Boot jetzt zum ersten mal nach 5 Jahren zum "TÜV" muss, was auch kostet - will er das Boot nun wieder auf Deutschland umflaggen. Kostentechnisch waren aber für diese Entscheidung die Kurtaxe bzw. die Erhöhung ausschlaggebend, weniger der "Tüv".

Irgendwie erzählt jeder was anderes, wenn ein Boot unter kroatischer Flagge läuft - hab ich zumindest das Gefühl.
Weiß das eigentlich irgendwer definitiv???

Schöne Grüße,
Jan
Danke, das würde uns auch interessieren. Unser Boot läuft auch unter kroatischer Registrierung. Wir zahlen jedes Jahr die "Luxussteuer" in der Höhe von 500,- Kuna UND die "Leuchtfeuergebühr" aber keine Aufenthaltsgebühr.
Gruß Rudi
__________________
Besser im Schiff zu schlafen als im Schlaf zu schiffen (Konfuzius)
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