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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 04.10.2017, 14:11
murphys law murphys law ist offline
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Nur so am Rande ...
Vor Jahrzehnten wollte man meiner Frau sogar das Auto bei Elten (Grenze) beschlagnahmen und eine Strafe von mehreren , damals noch tausenden von DM verabreichen...
Um vor das EU Gericht zu ziehen ist ein langer Weg und kostet......wnn es überhaupt zu gelassen wird.
By the way . Die hälfte der in NL gekeurten Autos (APK) würden m.M.n. in D nicht den TÜV überstehen. Ich habe da eine ganz gute Einsicht und Sachkenntnis.
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Thomas

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  #27  
Alt 04.10.2017, 14:13
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Die Benelux haben eine Sonderreglung.
Dann hat das ja nichts mit der Fragestellung deutsches Auto in Österreich zu tun.
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  #28  
Alt 04.10.2017, 14:13
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ich glaube es dir ja, nur wenn es mein Problem wäre und ich dafür eine Strafe zahlen müsste würde es vor den EuGh gehen.

Aber wenn ich mir die Schwachsinn mit den Anhängerketten in NL/CH/AT ansehe (auch für Deutsche) bin ich eh dafür das wir in Deutschland alle ausländischen KFZ die eine Tüv-Prüfung nicht bestehen sofort stilllegen und erst nach Reparatur ausreisen lassen.



Aber NL klagt gegen die PKW Maut - könnte kotzen!!!
Hendrik
habe da vor ein paar Monaten mal was gelesen da wurde einer in D ziemlich hart bestraft, habe den Text leider nicht mehr gefunden aber anscheinend wurden da seit etwa letzem Jahr die Schrauben ziemlich angezogen.

Hier Bsp.
D Mittarbeiter, kein Problem im direkten Weg zur Arbeit und für die Freizeit. Sollte er für die Fa. unterwegs sein darf er sein Fz. mit Kz. D nicht benuten, das hat Strafrechliche Folgen wenn er erwischt wird.

Sollte der Mitarbeiter in D zuhause sein und ein Geschäftsfahrzeug haben kann er das in D benutzen wenn er von der Fa eine spez. Bewilligung mitführt aber ... never ever darf seine Frau sich ans Steuer setzen das würde heissen das Fahrzeug wird in D eingezogen und es wird Strafrechtlich verfolgt wegen Steuerhinterziehung.

Ich kann das Dokument leider nicht online Stellen da Internes Firmendokument aber mit dem Hinweis ausdrücklich es ist VERBOTEN.

War anscheinend hier ein Fall im letzten oder Anfang diesen Jahres.

Stand sogar bei uns in der Zeitung ein Artikel darüber das die EU härter fahndet.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #29  
Alt 04.10.2017, 14:18
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Emotion Emotion ist offline
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CH ist ja auch nicht EU
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  #30  
Alt 04.10.2017, 14:19
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So wird es in der Schweiz gehandhabt, ich denke das wird in D oder Oe in etwa gleich funktionieren.

Auc wenn wir nicht in der Eu sind

Zitat:
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benutzen. Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen.
Sonderregelungen bestehen unter anderem für gelegentlich im Ausland privat gemietete Fahrzeuge und für ausländische Firmenfahrzeuge.
Fahrzeuge von Zuziehenden, ausländischen Arbeitnehmern, Studenten und Stagiaires

Unverzollte Fahrzeuge sind beim Grenzübertritt unverzüglich und unaufgefordert zur Zollbehandlung anzumelden (Selbstveranlagungsprinzip).
Zuziehende können ihre Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen abgabenfrei in die Schweiz einführen und verwenden. Ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Stagiaires können ihre ausländischen unverzollten Fahrzeuge in der Schweiz benutzen, benötigen dazu aber eine Zollbewilligung.

Quelle: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...r-schweiz.html
also einfach beim Zoll in Oe nachfragen und es wird gut
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Gruss Roger
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  #31  
Alt 04.10.2017, 14:21
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
CH ist ja auch nicht EU
Die Antwort habe ich erwartet, in unserem internen Dokument wird eben auch das behandelt aber in D oder in Oe gibt es sicherlich im Internet genaue Bestimmungen wie es gehandhabt werden soll.


Wir haben hier mehr Bestimmungen aus der EU als du denkst bez. sie werden dann einfach knallhart durchgesetzt was in D nicht immer der Fall ist
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Gruss Roger
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  #32  
Alt 04.10.2017, 14:22
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Aber oben steht doch das Ausnahmen für ausländische Firmenfahrzeuge gegeben sind!
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  #33  
Alt 04.10.2017, 14:25
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@Wolf
Ich werde Dich bei gegebenen Anlaß mal selbst daran erinnern
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  #34  
Alt 04.10.2017, 14:27
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen

Sollte der Mitarbeiter in D zuhause sein und ein Geschäftsfahrzeug haben kann er das in D benutzen wenn er von der Fa eine spez. Bewilligung mitführt aber ... never ever darf seine Frau sich ans Steuer setzen das würde heissen das Fahrzeug wird in D eingezogen und es wird Strafrechtlich verfolgt wegen Steuerhinterziehung.
Es ist ein bisschen anders, für ein Firmenfahrzeug mit Eigennutzung (privat auch Frau) müssen in Deutschland 1% pro Monat vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs als Steuern abgeführt werden und zusätzlich 0,01% pro km Arbeitsweg als Geldwerter Vorteil versteuert.

Wenn man das macht, gibt es keine Steuerhinterziehung.
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  #35  
Alt 04.10.2017, 14:29
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
@Wolf
Ich werde Dich bei gegebenen Anlaß mal selbst daran erinnern
Kein Problem Thomas, die Tochter hat mittlerweile ein eigenes Auto und ich auch nur noch eines.
Bei mir kommt die Problemstellung also nicht mehr vor.

Wobei ich auch denke, daß es einen Unterschied zwischen Firmenauto und an ein Kind verliehenes Privatauto gibt.
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  #36  
Alt 04.10.2017, 14:45
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Ihr werft hier wieder alles durcheinander.

Im Normalfall wünscht die Meldebehörde, dass bei einem Wohnsitzwechsel der Wohnsitz, Kfz, etc. umgemeldet werden. Wann ein Wohnsitzwechsel vorliegt, wurde oben beschrieben.

Das bedeutet, dass auch das Kfz umgemeldet werden muss. Auch im Ausland.

In diesem Falle ist die Besonderheit, dass der Halter nicht umzieht. Es verlegt lediglich die Tochter, die das Kfz regelmäßig nutzt, den Wohnsitz oder permaneten Aufenthaltsort.

Natürlich kann das Kfz in D zugelassen bleiben. Warum sollte der Halter das Kfz ummelden, wenn er gar nicht wegzieht???

Das Thema hier ist die Tatsache, dass ein Kfz fortwährund von einer anderen Person als dem Halter genutzt wird. Bei Geschäftsfahrzeugen ist das kein Problem.

Bei Privat-Kfz sieht der Gesetzgeber in D (Vermutlich in A ebenso?) eine permanente Überlassung des Kfz NICHT vor. Folglich müsste das Kfz auf die Tochter umgemeldet werden, und die Tochter sollte ihren Wohnsitz von D nach A verlegen, sofern sie nach den dortigen Meldegesetzen meldepflichtig wird. Dann müsste das Kfz ebenso in A zugelassen werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #37  
Alt 04.10.2017, 14:57
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Bei Privat-Kfz sieht der Gesetzgeber in D (Vermutlich in A ebenso?) eine permanente Überlassung des Kfz NICHT vor. Folglich müsste das Kfz auf die Tochter umgemeldet werden, ....
Kann ich ein Fahrzeug das mir nicht gehört auf mich anmelden?
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  #38  
Alt 04.10.2017, 14:59
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Kann ich ein Fahrzeug das mir nicht gehört auf mich anmelden?
Mein Auto gehört auch der Bank und ist auf mich zugelassen.

Gruss
Axel
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  #39  
Alt 04.10.2017, 15:01
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Mein Auto gehört auch der Bank und ist auf mich zugelassen.

Gruss
Axel
Da gibt es die Firmenwagenregelung, ich meinte privat.
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  #40  
Alt 04.10.2017, 15:50
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Definiere „gehört“.
In Axels Beispiel gehört - im Sinne von Eigentum - das Auto der Bank. Im Sinne von Besitz gehört es ihm, und darum ist es auch auf ihn zugelassen.

Mit Firmenwagenregelung hat das nix zu tun.


Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße
Michael
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  #41  
Alt 04.10.2017, 16:02
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Definiere „gehört“.
In Axels Beispiel gehört - im Sinne von Eigentum - das Auto der Bank. Im Sinne von Besitz gehört es ihm, und darum ist es auch auf ihn zugelassen.

Mit Firmenwagenregelung hat das nix zu tun.


Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
Genau.

Übrigens kenne ich das Problem mit den Niederlanden von einem Kollegen auch, der einen deutschen Firmenwagen und holländischen Wohnsitz hatte. Der durfte in Holland auch niemanden damit fahren lassen.

Gruss
Axel
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  #42  
Alt 04.10.2017, 16:16
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Definiere „gehört“.
In Axels Beispiel gehört - im Sinne von Eigentum - das Auto der Bank. Im Sinne von Besitz gehört es ihm, und darum ist es auch auf ihn zugelassen.
Ist doch in dem Fall recht klar was gemeint war.
Privates Auto gehört dem Vater, es ist also dessen Eigentum, er hat auch den Brief.
Jetzt leiht er es an ein Kind für einen längeren Zeitraum aus.
Kann das Kind dann zur Zulassungsstelle gehen und einfach so Halter werden?

Wenn das Auto bei dieser Konstellation der Bank gehört ist das wieder eine ganz andere Nummer.

Edit: Mir ist ein Licht aufgegangen, dachte die Bank wäre der Arbeitgeber.
Da wäre eine Antwort auf meine Frage mit ja hilfreicher gewesen.
Wie mache ich das, wenn die Bank den Brief hat?

Geändert von wolf b. (04.10.2017 um 16:39 Uhr)
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  #43  
Alt 04.10.2017, 16:42
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
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Wir haben hier mehr Bestimmungen aus der EU als du denkst bez. sie werden dann einfach knallhart durchgesetzt was in D nicht immer der Fall ist
Also bei uns in D wird das ebenfalls verfolgt.

Mein Schwager ist Polizist. Hat gar nichts mit Verkehrsschupo zu tun, sondern arbeitet irgendwo in einem Präsidium.

Aber einer in meiner Strasse hatte Pech einen Nachbarn mit so einer Verwandschaft zu haben. Jedesmal wenn mein Schwager zu Besuch kam fiel im ein Auto mit CH Kennzeichen auf. Ich dachte das sei eben ein Firmenwagen, dachte also nichts in seinen Augen......

Der hat das sofort seinen zuständigen Kameraden weitergegeben.

Kurz darauf parkte das Auto nicht mehr hier
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  #44  
Alt 05.10.2017, 04:46
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Kann ich ein Fahrzeug das mir nicht gehört auf mich anmelden?
JA.
Ich habe meinen Alfa auch auf Frau UND Tochter Angemeldet, obwohl er mir gehört.
In Wien ein Schwieriges Konstrukt.
Tochter, wegen Parkpickerl (Ich bekomm kein zweites), und Frau wegen Versicherung (günstiger als bei Fahranfänger)

Der Kaufvertrag läuft aber immer noch auf meinen Namen.

Einfach mal bei einer Österreichischen Versicherung anrufen, und Nachfragen.
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No Money - No Problem
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No Wind - PROBLEM
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  #45  
Alt 05.10.2017, 07:05
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
JA.
Ich habe meinen Alfa auch auf Frau UND Tochter Angemeldet, obwohl er mir gehört.
In Wien ein Schwieriges Konstrukt.
Tochter, wegen Parkpickerl (Ich bekomm kein zweites), und Frau wegen Versicherung (günstiger als bei Fahranfänger)

Der Kaufvertrag läuft aber immer noch auf meinen Namen.

Einfach mal bei einer Österreichischen Versicherung anrufen, und Nachfragen.
Wie geht denn das Auto auf zwei Personen zulassen, ist ja ärger wie am Balkan
Wenn das Pickerl abgelaufen ist bekommen dann Frau und Tochter je ein Ticket
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LG. Hans
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  #46  
Alt 05.10.2017, 07:14
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ach ja schon wieder vergessen

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LG. Hans
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  #47  
Alt 05.10.2017, 09:06
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Liebe Grüße
Willi
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