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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Grunderwerbsteuer
Mal eine Frage an die Fachleute.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig? Mit Erwerb, Ersteigerung, oder erst mit dem Eintrag ins Grundbuch? Google hat da nur allgemeines, aber keinen Zeitpunkt parat. Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#2
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Mit Erwerb und ohne Bescheinigung das die Grundsteuer bezahlt ist, erfolgt kein Eintrag ins Grundbuch.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#3
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Das zuständige Finanzamt schreibt dich dann an, hat bei mir 8 Wochen gedauert bis das schreiben im Briefkasten war. Erst nach Begleichung der Steuer wird der Eintrag ins Grundbuch gemacht.
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab... |
#4
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Geht sehr schnell nach Beurkundung, eine Kopie des KV geht direkt an FA
Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk |
#5
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Grunderwerbsteuer wird nach Grundbucheintrag fällig. Wir bekamen ca 6 Wochen nach Urkunde die Rechnung. Man hat 1 Monat zeit die Steuer zu bezahlen.
Gesendet von meinem SM-T310 mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#6
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-T310 mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#7
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Danke für die ganzen Infos, nur jetzt bin ich so weit wie vorher mit google.
Ist das vielleicht je nach Bundesland unterschiedlich? Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#8
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Zitat:
Und das Finanzamt schickt Bescheide keine Rechnungen... Das 'falsch' ist falsch => Doppelte Verneinung also jetzt richtig. @ManfredBochum Im Gesetz z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/g...017770982.html steht: Zitat:
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#9
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Der Notar schickt ein Exemplar des Kaufvertrages an das zuständige Finanzamt. Dieses schickt darauf hin den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer.
Gruß Peter
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Mit wassersportlichen Grüßen Peter Das Leben ist wie eine Klobrille: "Man macht viel durch"
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#10
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Und wie ist das nach einer Erbschaft?
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#11
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#12
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Vielleicht nicht uninteressant für dich, wenn vor der Erbschaft noch etwas geregelt werden kann :
Bei der Grunderwerbsteuer gilt: Ein Immobilienverkauf oder eine Immobilienübertragung bleibt steuerfrei, wenn sie zwischen Verwandten in gerader Linie erfolgt. Das regelt § 3 Abs. 6 Grunderwerbsteuergesetz. VG j.
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#13
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Hier noch mal der Ablauf in Berlin.
Dezember: Kaufvertrag Januar: Bescheid über Grundsteuer Februar: Bescheid über Grunderwerbsteuer April: Grundbucheintrag und Rechnung der Justizkasse dafür |
#14
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Zitat:
Meistens rät der Notar, die Grunderwerbssteuer unverzüglich nach Erhalt des Bescheides zu bezahlen, damit das Grundbuchamt überhaupt tätig wird. In Sachsen trudelte der Bescheid dagegen Wochen nach der Auflassungsvormerkung ein.
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Gruß Wilfried |
#15
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https://www.steuer-schutzbrief.de/gr...erbsteuer.html
Hier steht doch schon eine Menge. Sind danach noch Fragen offen?
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#16
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Zitat:
Achim |
#17
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Zitat:
Noter Grundewerbssteuer zahlen Dann erst bewegt sich das Grundbuch.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#18
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Bei Dir scheint einiges Falsch zu sein
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#19
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Hm, als meine Mutter starb, musste der Eintrag im Grundbuch ja zwangsweise geändert werden. Vater, Geschwister und ich wollten, das Vater alleine im Grundbuch steht. Das hätte uns aber viel Geld gekostet, also haben wir es sein lassen.
Jetzt steht also Vater zur Hälfte und Kinder mit der anderen Hälfte drin. Kam das so nach dem Ableben der Mutter automatisch? Ich weiß es nicht mehr. |
#20
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Eine Erbschaft ist kein Grunderwerb! Und bei Verwandten ersten Grades fällt auch keine GE Steuer an.
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#21
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Erbschaft ist Ge steuer pflichtig.
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Allen eine Gute Fahrt Gruß Mani |
#22
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Das kannst du so pauschal nicht sagen, schaut doch mal in den §§ 1 und 3 GrEStG rein, da steht was pflichtig ist.
Die Fälligkeit steht im § 15 GrEStG. |
#23
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