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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo wertes Forum,
möglicherweise kann mir jemand hier bei meinem Problem helfen oder Jemand kennt jemanden der Jemand kennt...der sich auskennt ![]() folgender Sachverhalt: ich habe mir ein Boot gekauft in England und es bestand die Möglichkeit die englische Schiffsregistrierung zu übernehmen was ich dann auch tat. Das heisst ich fahre nun als Deutscher ( Deutsche Flagge ) mit einem in England registriertem Boot in Holland rum was auch nach meinem Wissensstand auch rechtlich so in Ordnung ist. Sollte dies anders sein bitte ich um Hinweis. Nun kommt die eigentliche Frage: Muss ich mit der englischen Registrierung mein Funkgerät hier überhaupt anmelden. In England gibt es, laut Aussage des Verkäufers, keine Registrierungsstelle. Weiss jemand ob das stimmt!? Sollte das so sein dann würden ja alle Engländer bei uns mit nicht registrierten Funkgeräten fahren bzw. müssten bei der Einreise nach NL oder D ihr Funkgerät anmelden!? Wie ist hier die Gesetzeslage? Vorab vielen Dank für eure Zeit Grüße Bodo |
#2
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Ich hänge mich mit meinem ähnlichen Problem gleich dran und formuliere meine Frage etwas allgemeiner:
Darf man als Deutscher mit einem im EU-Ausland registrierten eigenem Schiff eine deutsche Seefunkstelle betreiben? Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#3
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Habe da keine wirkliche Ahnung wie das mit den Engländer läuft, aber in den RAINWAT Staaten braucht man Binnen ja eine ATIS Nummer im Funkgerät um am Funkverkehr teilnehmen zu dürfen.
Ein englisches Boot wird daher nur im Bereichen Funken dürfen in denen auch Seefunk zulässig ist. Ansonsten muss du eine ATIS Nummer beantragen in NL oder D, aber keine Ahnung ob das geht für ein Englisches Boot.
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Gruß Jörg
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#4
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Wenn ich diesen Link richtig deute scheint es doch eine "license" für Schiffsfunkstellen in England zu geben:
http://www.rya.org.uk/SiteCollection...EGULATIONS.pdf
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Gruß Jörg
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#5
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@Jörg
Genau hier liegt das Problem, um in D eine Funkstelle anzumelden musst man eine deutsche Schiffsregistrierung haben. |
#6
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Ich glaube du müsstest in NL mit einer Englischen Flagge fahren, da ist das Boot ja gemeldet. Am einfachsten währe wohl ein Ummelden nach Deutschland, beim WSA kostet sowas doch nur einmalig um die 18€.
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Gruß Jörg
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#7
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![]() Zitat:
Bleibt die Frage wann ist, oder ist nicht mehr, ein Schiff ein deutsches Schiff? ![]()
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Gruß Mirko
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#8
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![]() Zitat:
Womit wir wieder bei der Frage sind wann ist, oder ist nicht mehr, ein Schiff ein deutsches Schiff? ![]()
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Gruß Mirko
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#9
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Mangels ATIS darfst Du ohne Anmeldung kein Gerät betreiben.
Laut Absatz 1 der Hinweise zum Antrag auf Nummernzuteilung Sportschiffahrt ist der Antrag nur für deutsche Schiffe möglich. Also entweder doch in England anmelden oder Schiff ummelden. Wieso hast Du das Schiff weiter in England laufen lassen? Was ist der Vorteil?
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#10
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![]() Zitat:
Man bekommt eine Nummernzuteilung, in der man Angaben zum Eigentümer, der Anzahl der genutzten VHF-Ausrüstung und zum Boot macht. Das war es. https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=8
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Gruß Mirko
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#11
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Einfach mal bei der Bundesnetzagent, Außenstelle Hamburg anrufen, die sind für Seefunk zuständig, im Übrigen sehr nett und auskunftsfreudig. Dann brauchst du nicht herumzuraten und kannst uns hier sachkundig informieren
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#12
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![]() Zitat:
Wobei seine Ursprungsfrage ja darauf abzielte, überhaupt nicht anmelden zu müssen.
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#13
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Laut RAINWAT muss die Frequenzzuteilung/Nummernzuteilung von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt werden in dem das Schiff registriert ist.
Als Quelle habe ich nur https://de.wikipedia.org/wiki/Region...hifffahrtsfunk zur Hand. Finde gerade keine deutsche Übersetzung des Abkommens. Damit wäre zumindest die Frage von Volker geklärt.
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Gruß Mirko |
#14
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Nicht unbedingt eine deutsche. Könnte ja auch die englische sein.
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Gruß Mirko
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#15
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Ich habe da jetzt mal angerufen.
Auskunft der Netzagentur: Was sie nicht wollen, ist eine deutsche Kennung der Funkanlage, wenn am Schiff erkenntlich ist, dass es im Ausland registriert ist, z.B. durch Flagge oder Außen am Schiff angebrachtem ausländischen Kennzeichen. Das wäre dann für den Seebereich die Lösung: Deutsche Schiffe sind solche die: 1.) ....... 2.) ....... 3.) wenn weder eine Eintragungs- noch Kennzeichnungspflicht besteht, im Eigentum eines deutschen Staatsangehörigen stehen. Für Binnen und ATIS gibt es keine Lösung, wenn das Schiff nicht in D. registriert ist. Was ich auch nicht wusste (mir aber im Nachhinein logisch erscheint), Handfunken dürfen nur auf dem eigen Schiff verwendet werden. Pech für Charterer. Gruß Rüdiger |
#16
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![]() Zitat:
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#17
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Werde einen IBS beantragen und dann entsprechend eine Nummernzuteilung um böse Überaschungen zu vermeiden. Die NL Waschpo ist sehr spitzfindig geworden in letzter Zeit. Nun noch eine letzte Frage:
Eine Radaranlage ist auch verbaut muss ich die auch anmelden und wenn ja wo? Nochmals Dank für die tolle Unterstützung, Grüße Bodo |
#18
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Mach lieber WSA kostet einmalig, IBS kostet alle zwei Jahre Verlängerung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#19
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Hallo,
Irgendwann habe ich mal gelernt, dass Schiffe mit der Flagge fahren in dessen Land sie registriert sind. D.h. Es gilt das Recht des Registrierungslandes. Ob der Eigner vom Mond oder Mars kommt ist völlig gleichgültig. Kommt ein solches ausländisches Schiff in ein Gastland, fährt es weiter mit seiner Heimatflagge und setzt an Stb die Gastlandflagge. Bezgl. des eingebauten Funkgerätes gelten die Regeln des Heimatlandes ! Beispiel: - wenn es im Heimatland kein Atis gibt, kann man in D trotzdem das Funkgerät nutzen Gruss Hermann |
#20
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Hallo,
ich weiß nicht wo Du diese Information hernimmst. Es gilt immer erst das Recht des Landes, innerhalb dessen Grenzen ich mich aufhalte. Ausnahme bilden hier nur die Fahrt in internationalen Gewässern, um außerhalb von Staatsgrenzen "Rechtlosigkeit" zu vermeiden und besondere Regelungen zum Schutz von Diplomaten und im Sinne der "friedlichen Durchfahrt" für Militärs nach Vereinbarungen innerhalb der Vereinten Nationen. Um jetzt den Personen-, Fahrzeug- und Warenverkehr zu erleichtern gibt es jetzt noch bileterale Abkommen zwischen zwei Staaten oder unter dem Dach der UN, der EG/EU, G8/G7, ZKR usw. und sofort. In diesen zwischen den beteiligten Staaten geschlossenen Verträgen sind z.B. gegenseitige Anerkennung von Ausbildungen, Patenten, Ausrüstungsvorschriften, Typgenehmigungen usw. und auch evtl. Bedingungen vereinbart. Diese Verträge stellen aber selbst nicht das gültige Recht für den Bürger dar, sondern werden in nationales Recht umgesetzt. Wenn also in den den deutschen oder hier niederländischen Rechtsvorschriften nicht drinsteht, dass man auch mit in GB zugelassen Funkgeräten ohne ATIS dort funken darf, dann darf man dies auch nicht nicht. PUNKT Bis dann Dominic
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#21
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Für alle Rheinufer Länder (NL,D,B,A,CH usw) muss das Gerät ATIS haben.
Ausgenommen sind für NL (wenn ich es recht habe) "See" oder "Kombi" Geräte, dafür muss mann aber Marcom-B haben (weis nicht wie das in D heist, ist eine Stufe "höher" als UBI)
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg |
#22
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Der Schein nennt sich in D SRC. Damit ist die Teilnahme am UKW Seefunk mit DSC genehmigt. Binnen darf man damit aber mit Ausnahme bestimmter Gebiete nicht funken.
Ausnahmen sind z.B. Weser und Elbe bis Bremen b.z.w. Hamburg. Da dürfen auch Seefunkstellen am Binnen Funk teilnehmen. Will man ein Kombigerät im See und im Binnenfunk nutzen braucht man beide Funkscheine und auch eine ATIS Nummer. Für DSC auf See noch zusätzlich die MMSI.
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Gruß Jörg
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#23
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![]() Zitat:
Das ist ein Argument dafür ein Schiff zu kaufen das im Schiffsregister eingetragen ist - aber keins dafür, eine Drittstaats-Registrierung (noch dazu eines zukünftigen Nicht-EU-Landes) beizubehalten. Wenn Du einen Registereintrag möchtest, kannst Du das ja auch in Deutschland haben. Beste Grüße, Peter (dessen Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist und der mit Adenauer im Heck und deutscher Funkanmeldung in Holland liegt)
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Mast- und Schotbruch! |
#24
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Zitat:
Liebe Grüße Milena
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Machen ist wie wollen, nur krasser. ![]() |
#25
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![]() Abgesehen davon, ist es auch absolut irrelevant, ob jemeand erklärt das Recht des Gastlandes anzuerkennen, weil es unabhängig von einer solchen Erklärung uneingeschränkt auch für ihn gilt. ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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