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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Weiß ich ja nicht. Dann ist es in deiner eigenen Bootshaftpflicht eingeschlossen oder bei Pantenius oder bei Erdmanns oder....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#27
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Auch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren ist bei aktuellen Verträgen (Abschluß oder Änderung nach Euroeinführung) mitversichert. In unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung ist die Bootshaftpflicht für eigene Segelboote bis 20 qm und eigene Motorboote bis 20 kW bereits enthalten. Der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen ist nicht näher definiert. Ich bezweifle das dies bei größeren Charteryachten greift. Gibt es dazu noch Weiteres in den Bedingungen ? Geändert von Kuseng (17.12.2013 um 14:34 Uhr) |
#28
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Was sagt Deine eigene Versicherung dazu ? Vielleicht läßt sich über eine Zusatzklausel der gewünschte Versicherungsschutz herstellen. Einfach mal nachfragen. |
#29
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Hier die Versicherungsbedingungen meiner Yachtpool Polizze
http://www.skippertipps.at/versicher...edingungen.htm Mfg Markus
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Navigare Veritas Est |
#30
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Du bist danach Haftpflicht versichert wenn Du ein Boot charterst, d.h. gegen Entgelt mietest. Würde bedeuten das unter Umständen kein Versicherungsschutz besteht wenn Dir ein Boot (vom Freund) kostenlos überlassen wird. Gruss G |
#31
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Also so steht es bei mir. Entweder irrst DU dich jetzt, oder wir reden aneinander vorbei.
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Gruß Markus |
#32
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Anbei noch ein paar Beispiele...... http://www.yacht-pool.at/yacht_rechtsfaelle.0.html Mfg Markus
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Navigare Veritas Est Geändert von Markus.Gaugl (18.12.2013 um 11:48 Uhr) |
#33
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Mitversichert ist der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motoren, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Der "Kasus knaxus" ist in diesem Fall aber glaube ich die Formulierung "keine behördliche Erlaubnis erforderlich". Es gibt ja genügend Länder, in denen man keinen Schein vorlegen muss. Ist dann also Versicherungsschutz gegeben, während keiner vorhanden ist, wenn ich in Deutschland an der Ostsee charterer, wo der See-Schein Pflicht ist? |
#34
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#35
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Allerdings sollte man vorsichtig sein wenn man bei einer Anmietung keinen Schein vorlegen braucht, heisst das nicht unbedingt das es keine behördliche Auflage gibt. Bei Mopeds und Autos habe ich schon mehrfach im Ausland erlebt das sich niemand um den Führerschein geschert hat. Mit Booten habe ich da keine Erfahrung. |
#36
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Deswegen hatte ich ja geschrieben: Meine Kasko übernimmt das.
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Gruß Markus |
#37
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Genau da liegt der Irrtum. Deine Haftpflichtversicherung übernimmt das. Du hast zwei Versicherungen in einer Police. Kasko und HV. Das sind sachlich und rechtlich voneinander unabhängige Vertragsarten mit zwei jeweiligen Versicherungsbedingungen. Kannst Du in Deiner Police nachlesen.
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#38
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Ok, dann übernimmt das eben die. Fakt ist aber, ich brauche sowas nicht zusätzlich abschließen.
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Gruß Markus
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#39
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#40
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Womit kann ich denn Versicherungsschutz herstellen wenn ich mir regelmäßig das Boot eines Freundes leihe und das mal schrotten sollte. Das Boot hat eine Haftpflicht..Schäden anderen gegenüber sollten also abgedeckt sein. Aber was ist mit den Schäden am Boot des Freundes? Meine Privathatpflicht greift nicht, da über 15 PS. Ist da dann eine Skipperhaftpflicht das richtige?
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft |
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