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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hier mal angefragt? Die gehen garantiert nicht in den nächsten Monaten pleite. www.wirkaufendeinauto.de
Weiß nur nicht, wie viel die raustun für dein Auto. Aber unseriös ist der Verein nicht. Hatte vor kurzen mit einer (ehemaligen)Angestellten von denen zu tun. Alles sehr professionell und auf schnelle Abwicklung getrimmt.
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Viele Grüße Uwe |
#27
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Zitat:
Der Verwalter hat alle Busse (Reiseunternehmen mit 25 eigenen fast neuwertigen Omnibussen) veräußert und keiner der Arbeiter sah was vom ausstehenden Lohn. Zuerst wurden die Banken bedient und dann war nichts mehr da. |
#28
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Zitat:
Bei der Inzahlungnahme eines Autohauses habe ich dies voll bekommen. Sind meiner Meinung nach nicht besser als die Visitenkarten am Auto (wolle dein Auto kaufen) |
#29
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Zitat:
Es gibt aber auch noch das Insolvenzausfallgeld für drei Monate. Grüße Jens
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Sicher ist nur dass nichts sicher ist
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#30
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Zitat:
Die Gewährleistungspflicht besteht vom Gewerbetreibenden (unabhängig welches Gewerbe!) zum nicht Gewerbetreibenden. Ob das Fahrzeug vorher in der Firmenmasse enthalten war oder nicht, spielt dabei absolut keine Rolle. Die einzige Möglichkeit ist, wenn der Selbständige an einen nicht Selbständigen verkauft, also im Falle deines RA muss er das Auto an seine Frau z.B. verkaufen und die verkauft an Dritte. Zum eigentlichen Thema: Wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, bist Du doch gar nicht der Verkäufer, sondern die Leasinggesellschaft, oder?
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#31
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Was Achim meint, sind die Schutzinteressen der Gläubiger.
Falls eine Insolvenz droht, soll der Schuldner/Geschäftsinhaber nicht noch schnell Haus und Grund, Maschinen, Patente, etc. für einen Appel und eine Ei an den Neffen oder Kumpel verkaufen können. Deshalb prüft der Insolvenzverwalter im Verfahren, ob die Insolvenz verschleppt und die Rechtsgeschäfte der letzten Zeit korrekt abgewickelt wurden. Bei einem Autoverkauf - in Unkenntnis der drohenden Insolvenz - zu einem marktüblichen Preis, sehe ich da keine Probleme. Was soll denn der Insolvenzverwalter da zurück fordern? Wenn er ein Auto, das vermeintlich mehr wert ist, gegen einen geringern Betrag tauschen will, dann macht er sich u.U. schadenersatzpflichtig. (Wurde ja oben schon beschrieben). Wenn ich eine Bank mit offenen Forderungen wäre, würde ich ihn lang machen. Wenn man es letztlich so sieht, sollte man gar keine Geschäfte mehr machen. Überall kann eine Insolvenz drohen, überall können nachträglich Forderungen auftauchen. Im Zweifel bekommt man vom Insolvenzverwalter einen Fragebogen, den man ausfüllt und das war es dann. Man kann den ganzen Tag auch auf der Couch liegen bleiben. Damit verringert man sein finanzielles Risiko signifikant. Man stirbt aber schneller an Verfettung. Suche es dir aus.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#32
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Fahrzeuge in eine eigene Fuhrpark Ltd. auslagern und dann verkaufen, im Falle einer Insolvenz der Gegenseite geht die Ltd. halt hops - Schade um die 25GBP
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#33
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Aber schnell, nach dem Brexit geht womöglich auch das nicht mehr.
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#34
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Fall vor 6 Jahren , Kroyman Pleite.
Da hat jemand eine Corvette bestellt und 50 % des Kaufpreises angezahlt. Kein Auto und Anzahlung weg, obwohl die Anzahlung 6 Monate vor der Insolvenz überwiesen wurde. Das Urteil, mann hätte die Insovenz vorraussehen können, wenn man sich mit der Firma befasst hätte. (Abschrift vom Insovenzverwalter) . Das Auto wurde sogar noch nach Berlin geliefert. Stand auf dem Hof. Nur wurde es nicht rausgegeben. Am Ende gab es 3200 Euro aus der Insolvenzmasse zurück ( 10%) . Knapp 27 K verbrannt. Das Insolvenzrecht ist Unrecht für normale Bürger und seine Intressen spielten dabei keine Rolle. Es ist ausschießlich aufgrund von drucks der Banken für die Banken durch die Politik in Recht umgesetzt worden. Der Frank
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Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter. Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf. Geändert von corvette-gold (24.05.2017 um 08:20 Uhr) |
#35
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Zitat:
LG Peter
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Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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#36
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Bist du Einzelunternehmer, dann verkaufe das Auto ganz normal gegen Rechnung an deine Frau/deinen
Sohn/Freund/Onkel/whatever, dann ist es raus aus den Büchern - und diese(r) dann privatrechtlich unter Ausschluss der Gewährleistung weiter. Bist du Geschäftsführer deiner eigenen GmbH und hast dich vom §181 befreien lassen, dann klappt das sogar mit dir selbst, sonst eben wie oben. Rechnung von Firma mit großzügigem Zahlungsziel, Verkauf an Privat nur gegen Cash und alles ist schick. Von Privat bekommst du auch mehr Geld als vom Händler.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#37
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Das legen Gerichte nunmehr so aus, dass das Auto aber dann auch auf die Familienangehörigen zugelassen sein muss, sonst wird das als um Umgehung der Gewährleistung kassiert... Oder der Zeitraum muss >= 3 Monate sein, der eine Abwägung, dass das Auto doch nicht passt, glaubhaft erscheinen lässt...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#38
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Zitat:
Ich habe mit Sicherheit deutlich über ein Dutzend Kfz aus meiner Firma zum Buchwert gekauft und dann privat verhökert. Abgesegnet vom Steuerberater (Buchwert plus einen Euro), nie Trouble mit dem Finanzamt und ein nettes Urlaubsgeld in der Kasse gehabt. Ist aber schon eine Weile her.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#39
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Zitat:
Vermutlich gab es bei Deinen Autos auch keine Gewährleistungsansprüche der Käufer - um die ging es, nicht um Deinen Steuerberater oder Euer Finanzamt
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Ein Herz für Außenseiterboote
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