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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #151  
Alt 09.09.2015, 06:09
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dann muß den Jeep aber eine Luftdruckbremsanlage für den Anhänger haben.
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  #152  
Alt 09.09.2015, 06:15
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
3,5 Tonnen ist einfach die Grenze für Klasse B, mit 'nem LKW (und Klasse C) kannst Du auch mehr fahren.
so nebenbei:
Wie ist das eigentlich wenn man den b96 (4,250kg maximal) und BE besitzt?

Darf dann das Zugfahrzeug 4,25t wiegen und der Hänger nochmal 3,5 oder beide 3,5 und der b96 ist ausser kraft oder beide 4,25t?
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #153  
Alt 09.09.2015, 06:57
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Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
dann muß den Jeep aber eine Luftdruckbremsanlage für den Anhänger haben.
Hat er nicht, ist trotzdem so aufgelastet.

Ich hatte bislang auch nicht das Problem, mein Boot wiegt deutlich weniger. Mich hat es nur interessiert, ob das Maximalgewicht von 3,5t durch entsprechendes Fahrzeug/Führerschein zu erhöhen ist. Wenn ich lese, dass manche für horrende Summen einen Super-Leichtbau-Trailer kaufen, um die 3,5t zu halten, stellt sich für mich einfach die Frage, ob hier ein "normaler" Trailer mit mehr Tragkraft nicht vielleicht eine Option ist.

Aber wie gesagt, ist rein aus Interesse.
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Gruß
Matthias

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  #154  
Alt 09.09.2015, 07:16
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Du verstehst es leider nicht
Bei 3,5t is Schluss ohne zusätzliche umbauten wie zb Druckluftbremse.
Wie du das eingetragen bekommen hast und vorallem was du drin stehen hast würde mich mal interessieren.
Um was für ein Auto handelt es sich?

Vom Handy geschrieben...
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Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #155  
Alt 09.09.2015, 07:30
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barracuda75 barracuda75 ist offline
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ich denke die 4,8to sind nicht die Anhängelast sondern das Zuggesamtgewicht.
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  #156  
Alt 09.09.2015, 07:44
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Siehste, muss ich mal schauen, was bei mir im Führerschein steht. Mein Jeep ist nämlich auf 4,8t gebremst aufgelastet (war micht meine Idee, hab' den so bekommen)....
Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
dann muß den Jeep aber eine Luftdruckbremsanlage für den Anhänger haben.

Ein Freund hatte auch mal einen alten Grand Cherokee, der 4,8t gebremst ziehen durfte. Im Fahrzeugschein stand sogar: "ohne technische Änderungen" der Jeep hatte dev. keine Luftdruckbremse und eine Kupplung von Westfalia. Ist schon so gute 10 Jahre her...

Hängt vielleicht mit der Fahrzeugart zusammen, wahrscheinlich war die Kiste als LKW zugelassen?
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  #157  
Alt 09.09.2015, 07:47
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Wie gesagt, ich habe es nicht eintragen lassen, sondern der Händler, der es vorher hatte. Ist ein Jeep Grand Cherokee 5,2 Limited Edition, Anhängelast ungebremst 3155kg, gebremst 4805kg, Auflastung ohne technische Änderung.

Aber das ist nicht wirklich der Punkt, ob ich mit meinen Führerscheinen oder meinem Wagen ein Boot >3,5t ziehen dürfte. Die Frage ist, ob es generell eine Möglichkeit wäre, an Stelle viel! Geld in einen leichten Trailer zu stecken, das Problem mit einer entsprechende Fahrzeug/Hänger/Führerscheinkombination zu lösen.
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Gruß
Matthias

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  #158  
Alt 09.09.2015, 08:00
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Es gibt keine Anhänger größer 3650 kg mit Kugelkopfkupplung und Auflaufbremse da in Deutschland so nicht zulässig.
Früher ging das mit einer Maulkupplung und Auflauf-bremse am LKW ich meine bis 5 to ist aber auch nicht mehr Zulässig außer dem Altbestand an Anhängern

Meinst du ich würde einen teuren ultralight Trailer kaufen wenn das so einfach wäre?????
Wenn das Boot über 3100 KG Lehrgewicht kommt bleibt legal nur noch der LKW Transport.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Alt 09.09.2015, 08:03
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das Problem ist die StVZO §41 und da steht das ab einer Achslast von mehr als 750kg der Trailer gebremst sein müssen und ab einer Achslast von über 3,5to für den Trailer eine Auflaufbremse nicht mehr zulässig ist.
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Alt 09.09.2015, 08:19
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Ich hab mal gegoogelt und das gefunden:
http://www.jeep-community.de/showthread.php?t=14067

Demnach dürfte der GC ja noch weniger ziehen als 3,5t. Da wird eindeutig vom Zuggesamtgewicht ausgegangen.
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Gruß, Jörg!
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  #161  
Alt 09.09.2015, 12:25
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
..... Anhängelast ungebremst 3155kg, gebremst 4805kg, Auflastung ohne technische Änderung.
.....
Ungebremst 3155kg.....das ist unmöglich!!!! Bitte genau lesen, das kann nur das Gesamtzuggewicht sein, nie die Anhängelast.

Gruß Axel
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  #162  
Alt 09.09.2015, 13:03
Matze66 Matze66 ist offline
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Bitte, für alle ungläubigen.


Aber noch einmal - es ging mir nicht darum, war mein Auto kann oder darf, sondern ob es möglich wäre, mit passendem Fahrzeug und Anhänger über die 3,5t ziehen zu können.

barracuda75 hat es schon richtig geschrieben: 3,5t ist wegen der StVo bei Auflaufbremse das maximum.
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Gruß
Matthias

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  #163  
Alt 09.09.2015, 13:21
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Hallo Matthias,

dann hast Du Glück, das ist ein Druckfehler. Überlege mal, was Dein Auto macht, wenn hinten ein ungebremster Hänger mit über 3t schiebt. Lass es niemand sehen, sonst ist der Eintrag Geschichte.

Zu Deiner Frage: Wenn Dein Auto eine Druckluftversorgung für den Anhänger hätte, dann würde es mit dem passenden Hänger gehen.

Gruß Axel
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  #164  
Alt 09.09.2015, 14:21
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Zitat:
Zitat von Matze66 Beitrag anzeigen
Bitte, für alle ungläubigen.


Aber noch einmal - es ging mir nicht darum, war mein Auto kann oder darf, sondern ob es möglich wäre, mit passendem Fahrzeug und Anhänger über die 3,5t ziehen zu können.

barracuda75 hat es schon richtig geschrieben: 3,5t ist wegen der StVo bei Auflaufbremse das maximum.

als Führerschein ist dann mind. ein C1E nötig http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...einklassen.pdf

oder halt mind. die alte Klasse 3 http://www.flvbw.de/05-Infos-FL/Gese...V-Anlage-3.htm
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  #165  
Alt 24.12.2016, 01:03
Batzen68 Batzen68 ist offline
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Um den Thread nochmal zum Leben zu erwecken.
Es ist grundsätzlich möglich mit eine passenden PKW mehr als 3,5 t zu ziehen.
Mein Fall:
Dodge RAM 1500 2014 Baujahr.
Einbau einer luftdruckanlage, Einbau einer maulkupplung
Natürlich von ganz dünn gesähten Fachwerkstätten die auch TÜV drauf bekommt.
Hätte ich alles gehabt.
Nachteil die Werkstatt ruft zwischen 11 und 12 tausend auf, da das komplette Heck umgebaut wird.
War nicht meine Vorstellung.
Kauf jetzt einen 7,5 t mit luftdruckanlage für 3 - 6 tausend.
Grüße aus dem Frankenland.
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  #166  
Alt 26.12.2016, 19:33
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Wenn das geht, dann nur in Deutschland. Fährst Du über die Grenze, zB nach Österreich damit, dann werden Dir die Kennzeichen abgenommen.



Grüße

Sandman
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  #167  
Alt 27.12.2016, 09:55
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Mumpitz
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mit sportlichem Gruß
Michael
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  #168  
Alt 27.12.2016, 12:53
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Mumpitz
Interessante Argumentationsführung...

Wie dem auch sei:

Klasse BE:
der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.
Bei auflaufgebremsten Anhängern darf das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Beladung) des Anhängers weder das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs noch den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Wert übersteigen....

Klassen C1E:
schwere Anhänger - Änderung ab 19.1.2013! Auf das Verhältnis des höchstzulässigen Gesamtgewichts des Anhängers zum Eigengewicht des Zugfahrzeuges kommt es nicht mehr an!
schwere Anhänger in Kombination mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1, solange die höchste zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 12.000 kg übersteigt
schwere Anhänger kombiniert mit einem Zugfahrzeug der Klasse B, solange die höchste zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht 12.000 kg übersteigt
Gesetzestext: § 2 Abs. 2 FSG

Quelle: ÖAMTC

Ausnahme gibt es nur für den "alten" deutschen Führerschein, ansonsten braucht man den C1E oder CE, mit BE und >3.5t ist der Führerschein in Österreich weg.



Grüße

Sandman
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  #169  
Alt 27.12.2016, 13:33
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Und weshalb werden ihm die Kennzeichen abgenommen?
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  #170  
Alt 27.12.2016, 13:38
Sandman Sandman ist offline
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Weil er mit dieser Fuhre nicht unterwegs sein darf?

Anhänger >3.5t



Grüße

Sandman
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  #171  
Alt 27.12.2016, 13:45
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Wie gesagt Mumpitz!
Wenn er in D mit deutschem Kennzeichen vorschriftsmäßig unterwegs ist, bekommt er in keinem EU Land die Kennzeichen abgenommen auch nicht in A!
__________________
mit sportlichem Gruß
Michael
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  #172  
Alt 27.12.2016, 14:47
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Zitat:
Zitat von Plattner Beitrag anzeigen
Wie gesagt Mumpitz!
Wenn er in D mit deutschem Kennzeichen vorschriftsmäßig unterwegs ist, bekommt er in keinem EU Land die Kennzeichen abgenommen auch nicht in A!
Ihr könnt ja mal den ADAC fragen, aber ich sehe das eigentlich auch so.
Warum sollten denn in D zugelassene Gespanne wie Patrol oder Landcruiser mit Maulkupplung und Druckluft im Nachbarland ihre Zulassung verlieren?
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #173  
Alt 27.12.2016, 15:47
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Von wem sprichst du denn?
Ich hab nicht gelesen das Batzen68 (komischer Name) nur den Kinderführerschein hat.[emoji15]
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #174  
Alt 27.12.2016, 17:09
Sandman Sandman ist offline
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Er schreibt von einem PKW, der mehr als 3.5t zieht. Das ist nicht erlaubt.
Wenn das Zugfahrzeug 7.5t höchstzulässiges Gesamtgewicht hat (wie oben geschrieben, dann muss es als LKW zugelassen sein.

Und Mumpitz ist einfach kein rationales Argument, sondern schlicht eine Unhöflichkeit.



Grüße

Sandman
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  #175  
Alt 27.12.2016, 17:15
Sandman Sandman ist offline
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Das ist das Gleiche, wie mit der 100km/h Zulassung. Auch die gilt nicht in Österreich und man darf mit einem schweren Anhänger nur 80 km/h in Österreich fahren.


Grüße

Sandman
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