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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich würde die Rechnung bezahlen und der gegnerischen Versicherung einreichen. Die Müssen alle Kosten zu dem Unfall übernehmen zu dem Zeitpunkt zu dem sie Entstanden sind. Dies ist bei dir mit dem Rechnungseingang. Somit halt jetzt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#27
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Ich kann es gar nicht fassen. welche Aussagen hier getroffen werden, da wird zum Betrug aufgefordert, bei einem anderen Thema wird die Boote Finanzierung über einen Baukredit empfohlen, hallo Leute geht's noch, kann man nicht Ehrlich bleiben bzw. ein kleineres Boot, ein gebrauchtes kleines Auto und dann alles Bar bezahlen und Ehrlich bleiben, könnt ihr euch noch im Spiegel anschauen, muss man den über die Verhältnisse leben, ist Sparen auf das erwünschte denn so Verkehrt und wenn man halt nicht alles eins zu eins ersetzt bekommt geht die Welt doch auch nicht unter und am Hungertuch nagen wir doch auch nicht.
Geh zu einem Anwalt, vielleicht ist ja einer in deinem Freundeskreis lass dich beraten und gut ist es. |
#28
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Die drei Tage länger krankschreiben wäre tatsächlich ein Betrug aber da der Unfall und der Krankenhausaufenthalt schon 9 Monate zurückliegt ist dieser Vorschlag ja eh nicht mehr durchführbar (würde ich auch nie dazu raten). Daher einfach die Rechnung bezahlen und bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Die müssen diese Kosten übernehmen, da sie im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind. Das die kosten erst jetzt in Rechnung gestellt werden ist ja nicht das Problem des TO und anhand des Datumstempels gut zu belegen, das die Rechnung erst jetzt eingegangen ist.
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#29
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Du hast alles gelesen ? Vermutlich nicht ... denn: Ich habe das der gegnerischen Versicherung eingereicht ... und die sagt: Bezahlen wir nicht ! an alle: Der Gesetzgeber sagt doch: Ich bin so gleichzustellen wie vor dem Unfall. Sprich, ich hatte zwar Nahrung zuhause .... aber ob ich für 10,-€ am Tag esse - geht doch denen gar nichts an. Und wenn ich mich vom Garten ernähre kostet mir das gar nichts. Also, warum verweigert mir die Versicherung die 50,- €. Es geht mir echt ums Prinzip und auch um die 50,-€ ... ( ist ein halber Wocheneinkauf ) Ich bin da echt pimpfig ![]()
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#30
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Das du die gegenrischen Haftpflicht damit meinst, kann ich nicht riechen.
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#31
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Streite mich seit 1999 mit der HDI. ![]() |
#32
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![]() ![]() Geh bis zum äussersten. mit den besten Anwälten vor alle Gerichte. Investier alle deine Energie. Zur Not radikalisier dich. Zettel nen Krieg an. Alternativ: Lächle und sei froh dass nix zurückgeblieben ist, dass du genug Geld für die alte Karre (Unterstellung von mir) und das Schmerzensgeld bekommen hast. Strich drunter und abhaken. |
#33
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Generell ist es so, dass nach §14.2 UStG. Rechnungen innerhalb von 6 Monaten zu stellen sind.
Man hätte gute Chancen die Forderung abzulehnen.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
#34
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Und das ist genau das, was von dem Bürger erwartet wird. Verzicht auf gerechtfertigte Ansprüche und zu allem was von oben kommt ja und ahmen sagen. Hier sind es nur Peanuts, aber viele Peanuts machen auch einen großen Haufen. ![]() |
#35
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ja da gehts ja los ... die Alte Karre lief und war abbezahlt - kennt ja sicher jeder das Phänomen. Für das Geld was man bekommt ... gibts nicht vergleichbares. also wieder die Bank am Hacken ![]() wenn ich darüber wieder nachdenke, wird mein Pimpf nur wieder größer ![]() ich schlaf mal ne Nacht drüber
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#36
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![]() ![]() Was anderes: Mir ist (ein netter Nachbar) einer in´s Boot gekracht (Rückwärtsgang statt Vorwärtsgang) eingelegt. 2 k€ Schaden. Mein Vorteil war aber, dass raus-und reinkranen mit dabei waren (hätte ich eh machen müßen für´s Winterlager). Jetzt zieht die Versicherung mir die € 150,-- Selbstbeteiligung des Unfallverursachers ab, soll ich von dem holen, wär normal so. Jetzt hat der aber nen Schlaganfall inzwischen und stappelt wohl gerade Bauklötze in der Reha.......... Soll ich wirklich seine Frau anrufen? Ne. Fertig, hab schon hundert mal mehr als 150€ verloren im Leben. Abstand gewinnen ![]() ![]() ![]() |
#37
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Genau das ist die richtige Strategie
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#38
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Bei einer Haftpflichtversicherung gibt es doch keine Selbstbeteiligung. |
#39
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![]() Der § gilt für steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück oder an Unternehmer oder juristische Personen. Im Gesundheitsbereich gibt es gar keine USt. ![]()
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Beste Grüße John |
#40
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#41
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Du meinst wirklich, dass die Patientenverpflegung eine umsatzsteuerfreie Leistung ist? Das macht kein Krankenhaus, die zahlen niemals freiwillig die Umsatzsteuer, sondern haben diese immer optiert. Demzufolge sind sie rechnungspflichtig im Sinne des UStG. Arztleistungen und damit eng verbundene Leistungen sind natürlich von der Umsatzsteuer befreit.... sehr zum Ärger der Krankenhäuser.
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Gruss Andre Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig. |
#42
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1. Aus welcher Fundstelle des § 14 UStG leitest Du ab, dass im Zusamenhang mit Gesundheitsleistungen eine Rechnung an einen Verbraucher innerhalb 6 Monaten zu stellen ist? Die Sechsmonatsfrist steht nur in § 14(2) Nr. 1 und 2 und ist damit nur vorgesehen für Werklieferungen oder sonst. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Nr. 1) oder bei Leistungen an Unternehmer oder jur. Personen (Nr. 2). 2. Patientenverpflegung ist eine umsatzsteuerfreie Leistung (siehe z.B. OFD Frankfurt, S 7170 A – 92 – St 112). Sonst müßte im Pflegegesatz oder in den Fallpauschalen ein Umsatzsteuerausweis erfolgen. Ist aber nicht so. 3. (und das ist der wichtigste Punkt) Wieso soll sich aus einer Verpflichtung zum Stellen einer USt-Rechnung eine zivilrechtliche Verjährung ergeben? Jedes AG wird herzlich lachen, wenn man mit Verweis auf das UStG eine Verjährung zu konstruieren versuchte. Das ist zwar kreativ, aber abwegig.
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Beste Grüße John |
#43
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@ Frankie, auf keinen Fall so, du weist ja gar nicht ob er eine Selbstbeteiligung hat, gibt ja auch Verträge ohne! Versicherung auf alle Fälle zur vollen Zahlung auffordern, selbstbeteiligung ist von denen mit ihrem Versicherungsnehmer abzurechnen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#44
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#45
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Eine nette Idee wäre vielleicht, der gegnerischen Versicherung statt der Verpflegungskosten die in den Tagen bei dir zuhause verdorbenen Lebensmittel in Rechnung zu stellen ... |
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