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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.09.2016, 08:34
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Laß dich drei Tage länger krankschreiben, somit bekommst du drei Tage länger Genesungsgeld. Die Gegnerische Krankenkasse wird dir ja wohl auch die Differenz zum Krankengeld zahlen, somit machst du doch noch Plus.
Wie soll er sich 9 Monate nach dem Unfall nochmal 3 Tage krank schreiben lassen für den Unfall ? Typischer fall von Lesen und verstehen

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Nach 9 Monaten ?

Ich brauch da die Gegnerische Versicherung nach solch einer Zeitspanne nicht mehr anfragen.

Wie gehe ich nun or ?


Sind solche Zeitspannen normal

Ich würde die Rechnung bezahlen und der gegnerischen Versicherung einreichen. Die Müssen alle Kosten zu dem Unfall übernehmen zu dem Zeitpunkt zu dem sie Entstanden sind. Dies ist bei dir mit dem Rechnungseingang. Somit halt jetzt.
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  #27  
Alt 20.09.2016, 08:40
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Ich kann es gar nicht fassen. welche Aussagen hier getroffen werden, da wird zum Betrug aufgefordert, bei einem anderen Thema wird die Boote Finanzierung über einen Baukredit empfohlen, hallo Leute geht's noch, kann man nicht Ehrlich bleiben bzw. ein kleineres Boot, ein gebrauchtes kleines Auto und dann alles Bar bezahlen und Ehrlich bleiben, könnt ihr euch noch im Spiegel anschauen, muss man den über die Verhältnisse leben, ist Sparen auf das erwünschte denn so Verkehrt und wenn man halt nicht alles eins zu eins ersetzt bekommt geht die Welt doch auch nicht unter und am Hungertuch nagen wir doch auch nicht.
Geh zu einem Anwalt, vielleicht ist ja einer in deinem Freundeskreis lass dich beraten
und gut ist es.
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  #28  
Alt 20.09.2016, 09:11
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Ich kann es gar nicht fassen. welche Aussagen hier getroffen werden, da wird zum Betrug aufgefordert, bei einem anderen Thema wird die Boote Finanzierung über einen Baukredit empfohlen, hallo Leute geht's noch, kann man nicht Ehrlich bleiben bzw. ein kleineres Boot, ein gebrauchtes kleines Auto und dann alles Bar bezahlen und Ehrlich bleiben, könnt ihr euch noch im Spiegel anschauen, muss man den über die Verhältnisse leben, ist Sparen auf das erwünschte denn so Verkehrt und wenn man halt nicht alles eins zu eins ersetzt bekommt geht die Welt doch auch nicht unter und am Hungertuch nagen wir doch auch nicht.
Geh zu einem Anwalt, vielleicht ist ja einer in deinem Freundeskreis lass dich beraten
und gut ist es.
Was hat eine Finanzierung mit diesem Unfall zu tun. Bitte das im anderen Thema (wobei ich bei manchen Dingen eine Finanzierung nicht schlecht finden muss aber das ist Einzelfallabhängig wie im andern Thröth beschrien. Ich kann dir auch gern die ganze Story nochmal per PN schreiben dann verstehst auch du es).
Die drei Tage länger krankschreiben wäre tatsächlich ein Betrug aber da der Unfall und der Krankenhausaufenthalt schon 9 Monate zurückliegt ist dieser Vorschlag ja eh nicht mehr durchführbar (würde ich auch nie dazu raten).
Daher einfach die Rechnung bezahlen und bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Die müssen diese Kosten übernehmen, da sie im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.
Das die kosten erst jetzt in Rechnung gestellt werden ist ja nicht das Problem des TO und anhand des Datumstempels gut zu belegen, das die Rechnung erst jetzt eingegangen ist.
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  #29  
Alt 22.09.2016, 09:24
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Daher einfach die Rechnung bezahlen und bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Die müssen diese Kosten übernehmen, da sie im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind.
Das die kosten erst jetzt in Rechnung gestellt werden ist ja nicht das Problem des TO und anhand des Datumstempels gut zu belegen, das die Rechnung erst jetzt eingegangen ist.


Du hast alles gelesen ?

Vermutlich nicht ... denn:

Ich habe das der gegnerischen Versicherung eingereicht ... und die sagt: Bezahlen wir nicht !



an alle:


Der Gesetzgeber sagt doch:

Ich bin so gleichzustellen wie vor dem Unfall.

Sprich, ich hatte zwar Nahrung zuhause .... aber ob ich für 10,-€ am Tag esse - geht doch denen gar nichts an.
Und wenn ich mich vom Garten ernähre kostet mir das gar nichts.

Also, warum verweigert mir die Versicherung die 50,- €.

Es geht mir echt ums Prinzip und auch um die 50,-€ ... ( ist ein halber Wocheneinkauf )


Ich bin da echt pimpfig
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  #30  
Alt 22.09.2016, 09:28
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Runde zwei ....

die GKV zahlt nicht:

Begründung:

Das ersparte "Verpflegungsgeld" von Zuhause in dem Zeitraum kann gegengerechnet werden.


Da ich Zuhause nichts gegessen habe (ich war ja im KH), kann ich das Geld von der Barmer nicht zurück bekommen.

Ich glaube ich gebe es doch wieder dem Anwalt.
Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Du hast alles gelesen ?

Vermutlich nicht ... denn:

Ich habe das der gegnerischen Versicherung eingereicht ... und die sagt: Bezahlen wir nicht !
Ich hab nur gelesen, die GKV zahlt nicht, das war für mich die Gesetzliche Krankenversicherung.
Das du die gegenrischen Haftpflicht damit meinst, kann ich nicht riechen.
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  #31  
Alt 22.09.2016, 09:35
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Race-Hugo Race-Hugo ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
... Der Gesetzgeber sagt doch:

Ich bin so gleichzustellen wie vor dem Unfall.

...
Es gibt aber leider auch eine "Schadenminderungsplicht" des Geschädigten.

Streite mich seit 1999 mit der HDI.
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  #32  
Alt 22.09.2016, 10:08
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
D..............

Ich habe das der gegnerischen Versicherung eingereicht ... und die sagt: Bezahlen wir nicht !



an alle:


Der Gesetzgeber sagt doch:

Ich bin so gleichzustellen wie vor dem Unfall.

............
Es geht mir echt ums Prinzip und auch um die 50,-€ ... ( ist ein halber Wocheneinkauf )


Ich bin da echt pimpfig
Bananenrepublik Es geht ja fast um nen Maschendrahtzaun.......

Geh bis zum äussersten. mit den besten Anwälten vor alle Gerichte. Investier alle deine Energie. Zur Not radikalisier dich. Zettel nen Krieg an.

Alternativ: Lächle und sei froh dass nix zurückgeblieben ist, dass du genug Geld für die alte Karre (Unterstellung von mir) und das Schmerzensgeld bekommen hast.
Strich drunter und abhaken.
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  #33  
Alt 22.09.2016, 10:10
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A. Lardy A. Lardy ist offline
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Generell ist es so, dass nach §14.2 UStG. Rechnungen innerhalb von 6 Monaten zu stellen sind.

Man hätte gute Chancen die Forderung abzulehnen.
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Gruss Andre



Kluge Menschen reagieren auf Kritik gelassen, dumme Menschen trotzig.
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  #34  
Alt 22.09.2016, 10:33
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
...Alternativ: Lächle und sei froh dass nix zurückgeblieben ist, dass du genug Geld für die alte Karre (Unterstellung von mir) und das Schmerzensgeld bekommen hast.
Strich drunter und abhaken.
Sicherlich besser für Gesundheit und Gemüt.
Und das ist genau das, was von dem Bürger erwartet wird.
Verzicht auf gerechtfertigte Ansprüche und zu allem was von oben kommt ja und ahmen sagen.
Hier sind es nur Peanuts, aber viele Peanuts machen auch einen großen Haufen.
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  #35  
Alt 22.09.2016, 10:43
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen

Alternativ: Lächle und sei froh dass nix zurückgeblieben ist, dass du genug Geld für die alte Karre (Unterstellung von mir) und das Schmerzensgeld bekommen hast.
Strich drunter und abhaken.

ja da gehts ja los ...


die Alte Karre lief und war abbezahlt - kennt ja sicher jeder das Phänomen.

Für das Geld was man bekommt ... gibts nicht vergleichbares.

also wieder die Bank am Hacken


wenn ich darüber wieder nachdenke, wird mein Pimpf nur wieder größer

ich schlaf mal ne Nacht drüber
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  #36  
Alt 22.09.2016, 10:47
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Race-Hugo Beitrag anzeigen
Sicherlich besser für Gesundheit und Gemüt.
Und das ist genau das, was von dem Bürger erwartet wird.
Verzicht auf gerechtfertigte Ansprüche und zu allem was von oben kommt ja und ahmen sagen.
Hier sind es nur Peanuts, aber viele Peanuts machen auch einen großen Haufen.
Ne Dusche besteht auch nur aus Tropfen, vielen eben

Was anderes:

Mir ist (ein netter Nachbar) einer in´s Boot gekracht (Rückwärtsgang statt Vorwärtsgang) eingelegt. 2 k€ Schaden. Mein Vorteil war aber, dass raus-und reinkranen mit dabei waren (hätte ich eh machen müßen für´s Winterlager).

Jetzt zieht die Versicherung mir die € 150,-- Selbstbeteiligung des Unfallverursachers ab, soll ich von dem holen, wär normal so.

Jetzt hat der aber nen Schlaganfall inzwischen und stappelt wohl gerade Bauklötze in der Reha..........

Soll ich wirklich seine Frau anrufen? Ne. Fertig, hab schon hundert mal mehr als 150€ verloren im Leben. Abstand gewinnen
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  #37  
Alt 22.09.2016, 10:49
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
............

ich schlaf mal ne Nacht drüber
Genau das ist die richtige Strategie
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  #38  
Alt 22.09.2016, 11:21
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen

Jetzt zieht die Versicherung mir die € 150,-- Selbstbeteiligung des Unfallverursachers ab, soll ich von dem holen, wär normal so.
Hab ich noch nie gehört. Ist das wirklich normal?
Bei einer Haftpflichtversicherung gibt es doch keine Selbstbeteiligung.
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  #39  
Alt 22.09.2016, 11:33
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
Generell ist es so, dass nach §14.2 UStG. Rechnungen innerhalb von 6 Monaten zu stellen sind.

Man hätte gute Chancen die Forderung abzulehnen.
Lol, der war gut!
Der § gilt für steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück oder an Unternehmer oder juristische Personen.

Im Gesundheitsbereich gibt es gar keine USt.
__________________
Beste Grüße

John
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  #40  
Alt 22.09.2016, 12:24
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Hab ich noch nie gehört. Ist das wirklich normal?
Bei einer Haftpflichtversicherung gibt es doch keine Selbstbeteiligung.
Keine Ahnung was alles "normal" ist.
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  #41  
Alt 22.09.2016, 13:10
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A. Lardy A. Lardy ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Lol, der war gut!
Der § gilt für steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück oder an Unternehmer oder juristische Personen.

Im Gesundheitsbereich gibt es gar keine USt.
Na du bist ja noch besser.... Lies dir den §14 UStG doch am besten noch einmal durch und nicht nur den ersten Satz.
Du meinst wirklich, dass die Patientenverpflegung eine umsatzsteuerfreie Leistung ist? Das macht kein Krankenhaus, die zahlen niemals freiwillig die Umsatzsteuer, sondern haben diese immer optiert. Demzufolge sind sie rechnungspflichtig im Sinne des UStG.

Arztleistungen und damit eng verbundene Leistungen sind natürlich von der Umsatzsteuer befreit.... sehr zum Ärger der Krankenhäuser.
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Gruss Andre



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  #42  
Alt 22.09.2016, 13:59
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen
Na du bist ja noch besser.... Lies dir den §14 UStG doch am besten noch einmal durch und nicht nur den ersten Satz.
Du meinst wirklich, dass die Patientenverpflegung eine umsatzsteuerfreie Leistung ist? Das macht kein Krankenhaus, die zahlen niemals freiwillig die Umsatzsteuer, sondern haben diese immer optiert. Demzufolge sind sie rechnungspflichtig im Sinne des UStG.

Arztleistungen und damit eng verbundene Leistungen sind natürlich von der Umsatzsteuer befreit.... sehr zum Ärger der Krankenhäuser.
Seufz, dann halt in Langform:

1. Aus welcher Fundstelle des § 14 UStG leitest Du ab, dass im Zusamenhang mit Gesundheitsleistungen eine Rechnung an einen Verbraucher innerhalb 6 Monaten zu stellen ist? Die Sechsmonatsfrist steht nur in § 14(2) Nr. 1 und 2 und ist damit nur vorgesehen für Werklieferungen oder sonst. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Nr. 1) oder bei Leistungen an Unternehmer oder jur. Personen (Nr. 2).

2. Patientenverpflegung ist eine umsatzsteuerfreie Leistung (siehe z.B. OFD Frankfurt, S 7170 A – 92 – St 112). Sonst müßte im Pflegegesatz oder in den Fallpauschalen ein Umsatzsteuerausweis erfolgen. Ist aber nicht so.

3. (und das ist der wichtigste Punkt) Wieso soll sich aus einer Verpflichtung zum Stellen einer USt-Rechnung eine zivilrechtliche Verjährung ergeben? Jedes AG wird herzlich lachen, wenn man mit Verweis auf das UStG eine Verjährung zu konstruieren versuchte. Das ist zwar kreativ, aber abwegig.
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John
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  #43  
Alt 22.09.2016, 17:59
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Hab ich noch nie gehört. Ist das wirklich normal?
Bei einer Haftpflichtversicherung gibt es doch keine Selbstbeteiligung.
Ich gehe davon aus die Versicherung kassiert die doppelt ab!!

@ Frankie, auf keinen Fall so, du weist ja gar nicht ob er eine Selbstbeteiligung hat, gibt ja auch Verträge ohne!

Versicherung auf alle Fälle zur vollen Zahlung auffordern, selbstbeteiligung ist von denen mit ihrem Versicherungsnehmer abzurechnen!
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  #44  
Alt 22.09.2016, 18:04
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus die Versicherung kassiert die doppelt ab!!

@ Frankie, auf keinen Fall so, du weist ja gar nicht ob er eine Selbstbeteiligung hat, gibt ja auch Verträge ohne!

Versicherung auf alle Fälle zur vollen Zahlung auffordern, selbstbeteiligung ist von denen mit ihrem Versicherungsnehmer abzurechnen!
Selbstbeteiligung gibt es nur bei Kasko nicht bei Haftplicht
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  #45  
Alt 22.09.2016, 18:16
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Sprich, ich hatte zwar Nahrung zuhause .... aber ob ich für 10,-€ am Tag esse - geht doch denen gar nichts an.
Und wenn ich mich vom Garten ernähre kostet mir das gar nichts.
Ich verstehe deinen Ärger, aber das ist eine generelle Vorschrift, da kann nicht auf Einzelfälle geachtet werden. Wie machst du es denn, wenn du mal ohne Fremdverschulden ins Krkhs musst? Diskutierst du dann mit deiner KV, dass du zuhause niemals 10 € pro Tag ver-isst und vertrinkst? Und wie weist du das nach?
Eine nette Idee wäre vielleicht, der gegnerischen Versicherung statt der Verpflegungskosten die in den Tagen bei dir zuhause verdorbenen Lebensmittel in Rechnung zu stellen ...
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