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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.09.2006, 10:39
Benutzerbild von MarkusB
MarkusB MarkusB ist offline
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Standard Handwerker weigert sich Rechnung auszustellen

Hallo,

vielleicht hat sowas von Euch ja schon mal jemand durchgemacht bzw. hat juristische Erfahrung.

Ein Bauunternehmen hat mir eine Betonplatte für eine Garage in den Garten gesetzt. Das Geld hat er bar bekommen und ich eine Quittung. Die Rechnung wollte er nachreichen. Nach mehreren Anrufen hat er das dann auch getan nur war mein Name falsch angegeben. Dann wieder reklamiert, Rechnung wieder hochgeschickt um sie ändern zu lassen… um es abzukürzen, trotz wöchentlichen anrufen tut sich seit Monaten nichts. Nun wird es eng, da ich meine Steuer machen muß.

Was kann ich machen? Brauche ich einen Anwalt, kann ich einfach zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten(wenn ja, wegen was) Oder reicht es dem Finanzamt anzurufen?

Vielen Dank, Gruß Markus
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  #2  
Alt 14.09.2006, 11:12
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Wenn "nur" der Namen falsch geschrieben ist, würde ich mich nicht dran
stören und die einreichen. Wenn das FA das dann bemängelt wird sich
das Unternehmen sehr schnell kümmern.
Wenn nicht ist ja alles ok.
Finanzbeamte sind übrigens auch Menschen mit denen man ganz normal reden kann.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 14.09.2006, 11:17
Michael G. Michael G. ist offline
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Du hast doch die Quittung. Hattest du vielleicht auch einen besonders günstigen Barpreis ausgehandelt? Dann halte bitte den Ball flach und dich an Abmachungen. Ansonsten gibt es da einen Trick zur Motivationsförderung, aber wegen so was würde ich keinen solchen Aufstand machen.
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  #4  
Alt 14.09.2006, 11:27
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Du hast eine Quittung.
Du hast eine Rechnung, ok, der Name ist falsch geschrieben.
Das kannst Du doch beim Finanzamt einreichen.

Deine Überschrift ist falsch, der Handwerker hat durchaus eine Rechnung ausgestellt. Was willst Du eigentlich?
Der Handwerker soll die bereits gebuchte Rechnung stornieren und mit verbessertem Namen neu ausstellen. Ist zwar alles möglich, aber aufwendig. Das nervt ihn wahrscheinlich.
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  #5  
Alt 14.09.2006, 11:44
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Flybridge Flybridge ist offline
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Selbst formaljuristisch brauchst du keine Rechnung mit exaktem Namen.
Wenn statt Müller Mayer drauf steht, kannst du die Rechung nicht verwenden, aber bei einer falschen Schreibweise oder eine falschen Haus-Nr.. gibt es keine Probleme beim FA. Höchstens eine Nachfrage. Reiche die Rechnung mit Quittung ein und gut ist.

(Seit wann kann man eigentlich Bodenplatten für Garagen in privaten Garten von der Steuer absetzen? )
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Micha


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  #6  
Alt 14.09.2006, 12:08
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Naja,

die Auskunft von meinem Steuerberater war dass die Rechnung nicht das Papier Wert ist auf dem sie gedruckt ist. Er ist da aber auch sehr genau, deshalb hatte ich auch noch nie Ärger mit dem Finanzamt. Außerdem ist es nicht nur ein Buchstabendreher sondern Vor und Nachname komplett anders.

Versuchen könnte ich es ja trotzdem beim Finanzamt, nur habe ich die Rechnung mittlerweile an Ihn zurückgeschickt zum ändern. (Kopie hab ich natürlich noch)

@Michael G: Wie viele Schwarzarbeiter kennst Du die eine Quittung ausstellen? Damit beantwortet sich deine Unterstellung wohl von selbst.
Den Aufstand ist es mir Wert, da ich mich von der Mütze nicht verarschen lasse, und da ich die Halle absetzen kann geht es auch um ein paar Euros. Von den 5 Jahren Garantie ganz abgesehen, das Ding beginnt nämlich schon zu reißen. Wenn jetzt noch ein ganz schlauer mit Geiz ist Geil kommt, Die Firma wurde mir von dem Vertreiber der Garage empfohlen, die bauen für den Bundesweit die Betonplatten.


Gruß Markus
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  #7  
Alt 14.09.2006, 12:09
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abgesehen davon @ Flybridge :

Ab dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Das Finanzamt erstattet zukünftig bis zu 600 Euro.
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  #8  
Alt 14.09.2006, 12:16
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Zitat:
Zitat von Flybridge
(Seit wann kann man eigentlich Bodenplatten für Garagen in privaten Garten von der Steuer absetzen? )
Hallo Micha,

Es hat zwar nichts mit meinem Problem zu tun, aber es ist eine "sehr große" Fertiggarage, die als Lager und Werkshalle eingesetzt wird.

Gruß Markus
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  #9  
Alt 14.09.2006, 12:45
Michael G. Michael G. ist offline
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Was heißt denn Unterstellung? Hast du noch nie was bar ohne Rechnung bezahlt? Ich geb´s zu: ich schon.
Reich doch die Quittung ein und wart ab, was passiert.
Wenn es um Gewährleistung geht und er reagiert nicht, würde ich einen Anwalt nehmen. Da müssen nämlich bestimmte Fristen und Formalitäten eingehalten werden, die ein normaler Sterblicher nicht kennt. Alles schon selbst mitgemacht.
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  #10  
Alt 14.09.2006, 12:52
Grisu Grisu ist offline
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Ich würd noch mal anmahnen und mit Anwalt drohen. Auch wegen der Gewähleistung würde ich nicht erst einen Anwalt einschalten wenn ein Gewährleistungsanspruch vorliegt. Sollte der Bauunternehmer in der zwischenzeit Konkurs gehen (was hier keiner hoffen will) kannste die Rechnung samt Gewährleistung nämlich ganz vergessen. Wenn du dann Pech hast bekommst du dann noch nicht mal was aus der Insolvenzmasse. (aber das nur am Rande)

Also (ich würde) letztmalig mit Frist von einer Woche anmahnen (schriftlich und telefonisch) und dann sofort Anwalt einschalten.

Viel Glück!
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  #11  
Alt 14.09.2006, 13:01
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Das mit der Quittung geht vermutlich nicht, weil wohl kein Name und Anschrift drauf steht.!?

Seit Juli 2005? müssen auch Barbelege über EUR 100,00 mit Name und Anschrift usw. versehen sein.
Sonst kennt das FA diese nicht an, die Mwst. muss nachbezahlt werden.
...also auch bei den Tankbelegen dran denken.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #12  
Alt 14.09.2006, 14:04
Bossi Bossi ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska
Wenn "nur" der Namen falsch geschrieben ist, würde ich mich nicht dran
stören und die einreichen. Wenn das FA das dann bemängelt wird sich
das Unternehmen sehr schnell kümmern.
Wenn nicht ist ja alles ok.
Finanzbeamte sind übrigens auch Menschen mit denen man ganz normal reden kann.
Also ich mag es wenn die Finanzprüfer nicht gezwungen sind zuviel nachzufragen und keine mangelhaften Buchungsunterlagen vorfinden. Es gibt eindeutige Gesetze und Steuervorschriften aus denen eine ordnungsgemäße Belegerstellung hervorgeht. Das gilt nicht nur für kfm. Betriebe, sondern auch für Handwerksbetriebe.

Und dafür verantwortlich bist Du dann und kannst ggfs. den Gesamtbetrag nachversteuern, weil der Handwerksbetrieb aufgrund saumäßiger Buchführung und mangelnden kaufm. Grundkenntnissen seinen Betrieb schon lange dicht gemacht hat!

Gruss
Bossi
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  #13  
Alt 14.09.2006, 18:43
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Vielleicht mal die Handwerkskammer anrufen oder anschreiben, falls der Betrieb eingetragen ist?

Kanzler
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  #14  
Alt 14.09.2006, 19:49
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Zitat:
Zitat von uwekoerner
Der Handwerker soll die bereits gebuchte Rechnung stornieren und mit verbessertem Namen neu ausstellen. Ist zwar alles möglich, aber aufwendig. Das nervt ihn wahrscheinlich.
wieso aufwendig, bei mir dauert eine neue Rechnung ausstellen keine 5 Minuten, plus Porto. Mache ich für meine Kunden gerne.

Ich würde dem Handwerker schriftlich eine Frist setzen, wenn er darauf nicht reagiert würde ich Kontakt mit der zuständigen Innung aufnehmen, dort gibt es eventuell auch eine Schiedstelle die du anrufen kannst. Wenn das alles nichts nützt würde ich mit dem Finanzamt sprechen, da Du ja Steuern zahlen willst, hast Du eigentlich nichts zu befürchten.

Viele Grüße

Gerd
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