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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.08.2016, 07:39
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Standard Zuzahlung Krankenhaus nach Unfall unverschuldet

Hallo,

ihr sind ja einige Expertisen, ich brauche mal kurz Hilfe wie ich das anfasse.

Wie einige wissen hatte ich am 01.12.15 nen unverschuldeten Verkehrsunfall mit 3 Tage Krankenhaus-Aufenthalt.

Schuldfrage war in der Notaufnahme bereits geklärt.

Auto ( Totalschaden ) usw. ... alles von der gegnerischen Versicherung mittlerweile bezahlt.

Nun erreicht mich gestern (!!) ein Brief von meiner Krankenkasse ich möchte doch bitte die Zuzahlung für das Krankenhaus begleichen.

Bitte ?

Nach 9 Monaten ?

Ich brauch da die Gegnerische Versicherung nach solch einer Zeitspanne nicht mehr anfragen.

Wie gehe ich nun vor ?


Sind solche Zeitspannen normal
__________________
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  #2  
Alt 04.08.2016, 07:43
Benutzerbild von klappanker
klappanker klappanker ist offline
Commander
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen

Ich brauch da die Gegnerische Versicherung nach solch einer Zeitspanne nicht mehr anfragen.

warum nicht, Kopie des Schreibens anfertigen und Original bei der gegerischen Versicherung einreichen


Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
H


Sind solche Zeitspannen normal
ja
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cu
Max
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  #3  
Alt 04.08.2016, 09:08
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
Admiral
 
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Standard

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen

Sind solche Zeitspannen normal
Habe ich mal seinerzeit nach 10 Monaten gekriegt, 4 Jahre ist die Frist, die die Zeit dafür haben. 3 Tage sind ja nicht viel, bei mir waren es die vollen 14. Natürlich würde ich das weiterleiten.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #4  
Alt 04.08.2016, 09:11
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Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Die regelmäßige Verjährung tritt 3 Jahre nach Kenntnisnahme ein. Also 3 Jahre nach Gestern.

Kannst du also bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Üblicher Weise werden Abzüge wegen ersparter Eigenbetriebskosten vor genommen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #5  
Alt 04.08.2016, 09:45
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
Captain
 
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Moin,

schick das Schreiben zur generischen Versicherung. Der anspruch ergibt sich doch gem. § 249 BGB.

Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit kenntnis sondern mit dem schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. § 199 BGB

Gruß
Stephan
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  #6  
Alt 04.08.2016, 09:52
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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okey Danke !

und Ich Esel dachte, die Nummer ist nun eeendlich durch
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  #7  
Alt 04.08.2016, 09:57
renate1a renate1a ist offline
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Moin,

Du mußt bei unverschuldet, finanziell, mindest so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Einreichen das Papier.

Gruß Henry
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  #8  
Alt 04.08.2016, 10:06
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Barracuda Barracuda ist offline
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Für das nächste Mal: Bei jedem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) steht einem die Abwicklung über einen Anwalt deines Vertrauens zu. D.h. die gegnerische Versicherung muss das bezahlen. Man kann aber natürlich auch das BF fragen
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #9  
Alt 04.08.2016, 10:34
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von Barracuda Beitrag anzeigen
Für das nächste Mal: Bei jedem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) steht einem die Abwicklung über einen Anwalt deines Vertrauens zu. D.h. die gegnerische Versicherung muss das bezahlen. Man kann aber natürlich auch das BF fragen
ja logisch liegt/lag das alles beim Anwalt.

Erstens bekommt man hier ( wie in so vielen Fällen ) Realitätsberichte und zweitens, weiß ich wenn ich bei Ihm anrufe ( der schwer erreichbar ist ) was auf mich zukommt.

Ich lass mir nur sehr ungern was vom Pferd erzählen.

Und ein wenig Vorwissen hat noch nie geschadet, stimmts ?
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Geändert von Basstel-Bassti (04.08.2016 um 10:52 Uhr)
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  #10  
Alt 04.08.2016, 20:57
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von StephanK14 Beitrag anzeigen

Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit kenntnis sondern mit dem schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. § 199 BGB

Gruß
Stephan
Auch nicht. Statt des 199 Abs 1 den Du ansprichst, greift in dem Fall eher der 199 Abs 2:

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sind also noch ein paar Tage Zeit....
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  #11  
Alt 05.08.2016, 11:24
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Auch nicht. Statt des 199 Abs 1 den Du ansprichst, greift in dem Fall eher der 199 Abs 2:

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sind also noch ein paar Tage Zeit....

wieso Schadensersatzansprüche ... die Frage ist doch ob das Krankenhaus nach fast nen dreiviertel Jahr erst die Abrechnung schicken darf.


Wie gesagt - der Rest lief wirklich absolut Reibungsfrei.

Schmerzensgeld usw. ... alles RuckiZucki.

Da kann man über die Kravag nicht meckern
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  #12  
Alt 05.08.2016, 11:54
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Warum soll das Krankenhaus nicht spät Rechnungen schreiben können?
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #13  
Alt 05.08.2016, 11:55
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Warum soll das Krankenhaus nicht spät Rechnungen schreiben können?
weil Sie die Knete vielleicht brauchen ?


Es ist doch käufmännischer Irrsinn ...ne Rechnung 8 Monate liegen zu lassen
__________________
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  #14  
Alt 05.08.2016, 12:08
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
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Stimmt. Ist aber trotzdem deren Entscheidung.
Was war jetzt noch Deine Frage ? Wie Du nun vorgehst ?
Steht oben: einreichen bei der Versicherung !
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Viele Grüße
Michael
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  #15  
Alt 05.08.2016, 12:26
DieterM DieterM ist offline
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DieterM eine Nachricht über AIM schicken DieterM eine Nachricht über MSN schicken
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Hallo,

ihr sind ja einige Expertisen, ich brauche mal kurz Hilfe wie ich das anfasse.

Wie einige wissen hatte ich am 01.12.15 nen unverschuldeten Verkehrsunfall mit 3 Tage Krankenhaus-Aufenthalt.

Schuldfrage war in der Notaufnahme bereits geklärt.

Auto ( Totalschaden ) usw. ... alles von der gegnerischen Versicherung mittlerweile bezahlt.

Nun erreicht mich gestern (!!) ein Brief von meiner Krankenkasse ich möchte doch bitte die Zuzahlung für das Krankenhaus begleichen.

Bitte ?

Nach 9 Monaten ?

Ich brauch da die Gegnerische Versicherung nach solch einer Zeitspanne nicht mehr anfragen.

Wie gehe ich nun vor ?


Sind solche Zeitspannen normal

Du hast im KKH eingescheckt nach dem Unfall mit Deiner Krankenkasse? Das KKH hat mit Deiner Krankenkasse abgerechnet und Du bekommst jetzt von denen die übliche Aufforderung mit der Aufforderung zur Zuzahlung?

Ich würde erstmal klären mit Deiner Krankenkasse, warum sie Dir diese Aufzahlung zugesandt haben, und ob sie überhaupt die KKH Kosten von dem Unfallverursacher einfordern werden? Ist das nicht der Fall , dann dürftest Du auf dieser Zuzahlung sitzen bleiben und diese von der Unfallversicherung anfordern müssen.

Das ganze hat nichts mit Verjährung zu tun.
__________________
Gruß
Dieter
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  #16  
Alt 05.08.2016, 17:45
Thomas S Thomas S ist offline
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Ich bin auch letztes Jahr mit RTW in´s Krankenhaus ! 9 Monate später bekam ich auch die Rechnung ! 10 Euro !! Um welchen Betrag geht´s denn bei Dir ?
__________________
Gruß Thomas S

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  #17  
Alt 05.08.2016, 22:30
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
wieso Schadensersatzansprüche ... die Frage ist doch ob das Krankenhaus nach fast nen dreiviertel Jahr erst die Abrechnung schicken darf.


Wie gesagt - der Rest lief wirklich absolut Reibungsfrei.

Schmerzensgeld usw. ... alles RuckiZucki.

Da kann man über die Kravag nicht meckern
Na ja Du hast oben geschrieben Du bräuchtest die Versicherung nicht mehr anschrieben und gefragt wie Du vorgehen sollst. Die Antwort ist das Du die Rechnung an die Versicherung schickst und das noch 30 Jahre lang machen kannst
9 Monate mit der Rechnung zu warten ist wohl nicht klug und normal, aber auch nicht so ungewöhnlich.
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  #18  
Alt 06.08.2016, 11:50
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StephanK14 StephanK14 ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Auch nicht. Statt des 199 Abs 1 den Du ansprichst, greift in dem Fall eher der 199 Abs 2:

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sind also noch ein paar Tage Zeit....
Moin,

das mag ich mal bezweifeln. Der § 199 Abs. 2 beziehen sich auf Gesundheitlichen folgeschäden. Man muss hier nach dem Trennungsprinzip gehen, das eine sind die Gesundheitlichen und das andere die Forderungsrechtlichen ansprüche.

Gruß
Stephan
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  #19  
Alt 19.09.2016, 15:07
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Runde zwei ....

die GKV zahlt nicht:

Begründung:

Das ersparte "Verpflegungsgeld" von Zuhause in dem Zeitraum kann gegengerechnet werden.


Da ich Zuhause nichts gegessen habe (ich war ja im KH), kann ich das Geld von der Barmer nicht zurück bekommen.

Ich glaube ich gebe es doch wieder dem Anwalt.
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  #20  
Alt 19.09.2016, 15:44
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Runde zwei ....

die GKV zahlt nicht:

Begründung:

Das ersparte "Verpflegungsgeld" von Zuhause in dem Zeitraum kann gegengerechnet werden.


Da ich Zuhause nichts gegessen habe (ich war ja im KH), kann ich das Geld von der Barmer nicht zurück bekommen.

Ich glaube ich gebe es doch wieder dem Anwalt.
Geht es derzeitig immer noch um die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag, also bei dir 30 Euro?


Wenn ja, dann würde ich an deiner Stelle den Betrag begleichen und damit abhaken.

Und ich kann auch kein Geld sch.... aber dafür muss man sich doch nicht Monatelang aufregen.
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  #21  
Alt 19.09.2016, 15:47
Klopferle Klopferle ist offline
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Hallo,
war bei mir das Gleiche. Die gegnerische Versicherung bezahlt das Krankenhaustagegeld nicht, weil der Verpflegungsaufwand zu Hause genauso hoch wäre. Das brauchst du nicht mehr dem Anwalt geben, du mußt es bezahlen. Bei mir waren es 50€.
__________________
Grüße aus Ulm
Frank

Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die anderen.
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  #22  
Alt 19.09.2016, 16:12
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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Laß dich drei Tage länger krankschreiben, somit bekommst du drei Tage länger Genesungsgeld. Die Gegnerische Krankenkasse wird dir ja wohl auch die Differenz zum Krankengeld zahlen, somit machst du doch noch Plus.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #23  
Alt 20.09.2016, 06:00
Kadarka Kadarka ist offline
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Boot: "TIMM" Werftbau 10*3 m, Verdränger
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554 Danke in 305 Beiträgen
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Laß dich drei Tage länger krankschreiben, somit bekommst du drei Tage länger Genesungsgeld. Die Gegnerische Krankenkasse wird dir ja wohl auch die Differenz zum Krankengeld zahlen, somit machst du doch noch Plus.

Warum gefällt mir diese Aussage nicht?
Sicher kann man es so machen aber man muss es nicht.

LG
__________________
Marcus

"Freu(n)de durch Wasser"
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  #24  
Alt 20.09.2016, 07:03
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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7.748 Danke in 4.696 Beiträgen
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Wenn man unbedingt seine unverschuldeten Auslagen zurück haben möchte muß man schonmal zu Mitteln greifen die dir nicht gefallen
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #25  
Alt 20.09.2016, 08:30
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
weil Sie die Knete vielleicht brauchen ?


Es ist doch käufmännischer Irrsinn ...ne Rechnung 8 Monate liegen zu lassen
Das muss man nicht verstehen wie die dort arbeiten. Ich hatte in der Firma nen Fall von nem Koreanischen MA (zeitweise entsandt, natürlich läuft das für das KH hier"privat" wenn der hier ist, wird aber bezahlt von der Koreanischen GKV in Verbindung mit ner Privaten Zusatzversicherung), der schon 2 Jahre wieder zu Hause war als die Rechnung kam. Und es war 30 mal mehr als bei dir. Klär so nen Fall mal auf

Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Geht es derzeitig immer noch um die Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag, also bei dir 30 Euro?


Wenn ja, dann würde ich an deiner Stelle den Betrag begleichen und damit abhaken.

Und ich kann auch kein Geld sch.... aber dafür muss man sich doch nicht Monatelang aufregen.
Ich würd auch einfach überweisen und dafür -in der Ruhe liegt die Kraft-- ein Jahr länger leben.
Mit Zitat antworten top
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