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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ihr sind ja einige Expertisen, ich brauche mal kurz Hilfe wie ich das anfasse. Wie einige wissen hatte ich am 01.12.15 nen unverschuldeten Verkehrsunfall mit 3 Tage Krankenhaus-Aufenthalt. Schuldfrage war in der Notaufnahme bereits geklärt. Auto ( Totalschaden ) usw. ... alles von der gegnerischen Versicherung mittlerweile bezahlt. Nun erreicht mich gestern (!!) ein Brief von meiner Krankenkasse ich möchte doch bitte die Zuzahlung für das Krankenhaus begleichen. Bitte ? ![]() Nach 9 Monaten ? Ich brauch da die Gegnerische Versicherung nach solch einer Zeitspanne nicht mehr anfragen. Wie gehe ich nun vor ? ![]() Sind solche Zeitspannen normal ![]()
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#2
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![]() Zitat:
warum nicht, Kopie des Schreibens anfertigen und Original bei der gegerischen Versicherung einreichen ja
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cu Max -----------------------------------------------
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#3
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Habe ich mal seinerzeit nach 10 Monaten gekriegt, 4 Jahre ist die Frist, die die Zeit dafür haben. 3 Tage sind ja nicht viel, bei mir waren es die vollen 14. Natürlich würde ich das weiterleiten.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#4
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Die regelmäßige Verjährung tritt 3 Jahre nach Kenntnisnahme ein. Also 3 Jahre nach Gestern.
Kannst du also bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Üblicher Weise werden Abzüge wegen ersparter Eigenbetriebskosten vor genommen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#5
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Moin,
schick das Schreiben zur generischen Versicherung. Der anspruch ergibt sich doch gem. § 249 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt nicht mit kenntnis sondern mit dem schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. § 199 BGB ![]() Gruß Stephan
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#6
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okey Danke !
und Ich Esel dachte, die Nummer ist nun eeendlich durch
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#7
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Moin,
Du mußt bei unverschuldet, finanziell, mindest so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Einreichen das Papier. Gruß Henry
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#8
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Für das nächste Mal: Bei jedem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) steht einem die Abwicklung über einen Anwalt deines Vertrauens zu. D.h. die gegnerische Versicherung muss das bezahlen. Man kann aber natürlich auch das BF fragen
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#9
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![]() Zitat:
Erstens bekommt man hier ( wie in so vielen Fällen ) Realitätsberichte und zweitens, weiß ich wenn ich bei Ihm anrufe ( der schwer erreichbar ist ) was auf mich zukommt. Ich lass mir nur sehr ungern was vom Pferd erzählen. Und ein wenig Vorwissen hat noch nie geschadet, stimmts ?
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Geändert von Basstel-Bassti (04.08.2016 um 10:52 Uhr) |
#10
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![]() Zitat:
Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Sind also noch ein paar Tage Zeit....
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#11
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![]() Zitat:
wieso Schadensersatzansprüche ... die Frage ist doch ob das Krankenhaus nach fast nen dreiviertel Jahr erst die Abrechnung schicken darf. Wie gesagt - der Rest lief wirklich absolut Reibungsfrei. Schmerzensgeld usw. ... alles RuckiZucki. Da kann man über die Kravag nicht meckern ![]()
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#12
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Warum soll das Krankenhaus nicht spät Rechnungen schreiben können?
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Viele Grüße Michael |
#13
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weil Sie die Knete vielleicht brauchen ?
Es ist doch käufmännischer Irrsinn ...ne Rechnung 8 Monate liegen zu lassen
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#14
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Stimmt. Ist aber trotzdem deren Entscheidung.
Was war jetzt noch Deine Frage ? Wie Du nun vorgehst ? Steht oben: einreichen bei der Versicherung !
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Viele Grüße Michael |
#15
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![]() Zitat:
Du hast im KKH eingescheckt nach dem Unfall mit Deiner Krankenkasse? Das KKH hat mit Deiner Krankenkasse abgerechnet und Du bekommst jetzt von denen die übliche Aufforderung mit der Aufforderung zur Zuzahlung? Ich würde erstmal klären mit Deiner Krankenkasse, warum sie Dir diese Aufzahlung zugesandt haben, und ob sie überhaupt die KKH Kosten von dem Unfallverursacher einfordern werden? Ist das nicht der Fall , dann dürftest Du auf dieser Zuzahlung sitzen bleiben und diese von der Unfallversicherung anfordern müssen. Das ganze hat nichts mit Verjährung zu tun.
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Gruß Dieter Boating is not just a pastime, its a way of life! |
#16
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Ich bin auch letztes Jahr mit RTW in´s Krankenhaus ! 9 Monate später bekam ich auch die Rechnung ! 10 Euro !! Um welchen Betrag geht´s denn bei Dir ?
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#17
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9 Monate mit der Rechnung zu warten ist wohl nicht klug und normal, aber auch nicht so ungewöhnlich. |
#18
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![]() Zitat:
das mag ich mal bezweifeln. Der § 199 Abs. 2 beziehen sich auf Gesundheitlichen folgeschäden. Man muss hier nach dem Trennungsprinzip gehen, das eine sind die Gesundheitlichen und das andere die Forderungsrechtlichen ansprüche. Gruß Stephan |
#19
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Runde zwei ....
die GKV zahlt nicht: Begründung: Das ersparte "Verpflegungsgeld" von Zuhause in dem Zeitraum kann gegengerechnet werden. Da ich Zuhause nichts gegessen habe (ich war ja im KH), kann ich das Geld von der Barmer nicht zurück bekommen. Ich glaube ich gebe es doch wieder dem Anwalt.
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#20
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Wenn ja, dann würde ich an deiner Stelle den Betrag begleichen und damit abhaken. Und ich kann auch kein Geld sch.... aber dafür muss man sich doch nicht Monatelang aufregen. |
#21
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Hallo,
war bei mir das Gleiche. Die gegnerische Versicherung bezahlt das Krankenhaustagegeld nicht, weil der Verpflegungsaufwand zu Hause genauso hoch wäre. Das brauchst du nicht mehr dem Anwalt geben, du mußt es bezahlen. Bei mir waren es 50€.
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Grüße aus Ulm Frank Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die anderen. |
#22
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Laß dich drei Tage länger krankschreiben, somit bekommst du drei Tage länger Genesungsgeld. Die Gegnerische Krankenkasse wird dir ja wohl auch die Differenz zum Krankengeld zahlen, somit machst du doch noch Plus.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#23
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Laß dich drei Tage länger krankschreiben, somit bekommst du drei Tage länger Genesungsgeld. Die Gegnerische Krankenkasse wird dir ja wohl auch die Differenz zum Krankengeld zahlen, somit machst du doch noch Plus.
Warum gefällt mir diese Aussage nicht? Sicher kann man es so machen aber man muss es nicht. LG
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser" |
#24
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Wenn man unbedingt seine unverschuldeten Auslagen zurück haben möchte muß man schonmal zu Mitteln greifen die dir nicht gefallen
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#25
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![]() Zitat:
![]() ![]() Ich würd auch einfach überweisen und dafür -in der Ruhe liegt die Kraft-- ein Jahr länger leben. |
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