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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#77
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Bitte schön Billi
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http://searay-hoss.de.tl/Startseite.htm |
#78
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da gilt die Binnenschifffahrtsstrassenordnung und das Handbuch Binnenfunk und den entsprechenden Abschnitt habe ich oben rausgeschnitten. Steht ja auch klar da: Teilnahme am mobilen Seefunkdienst Wurde aber schon oft in diesem Thröth geschrieben. und in anderen auch....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#79
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Daher Gilt
See-Funk (SRC): Schiffsführer muss Funkschein haben Binnen-Funk (UBI): Schiffsführer und Funkscheininhaber dürfen unterschiedliche Personen sein.
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#80
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Dann hat mich mein Freund und Fahrlehrer wohl angeschwindelt.
Mir wurscht. Ich bin raus hier. Gruß Guido
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http://searay-hoss.de.tl/Startseite.htm |
#81
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![]() ![]() ![]() naja unnötig ist der Schein auf keinen Fall. So kannst du jetzt auch alleine fahren. Vorher brauchtest ja immer eine(n) mit Funkschein wenn du dein Boot bewegen wolltest.. ![]() ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#82
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Hab erst vor 2 Jahren erst den Binnenschein gemacht, also noch recht frisch.
Zum Thema Binnenfunk lernten wir in der Fahrschule, habt ihr ein Boot mit Funk und kein UBI, muss das Gerät ausgebaut werden. Nur die Kabel trennen langt nicht. Von einer Abmeldung, Registrierung usw war niemals die Rede. Muss man auch nicht wissen, weil Boot (Führerschein) und Funk zwei verschiedene Themen sind. Kurz, wenn kein UBI vorhanden ist und die vorhandene Funke ausgebaut ist, ist alles ok. gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#83
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Tja, man lernt in Fahrschulen eben nicht nur richtige oder vollständige Sachen...
Matthias |
#84
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Könnte dieses bitte mal einer 100% erklären (Anwalt oder WSP oder ähnlich offiziell) was man tun muss um ohne UBI ein Boot zu fahren das mit ner Funke ausgestattet ist.
Es muss ja ne Lösung geben die praxisnah ist. |
#85
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so schwer ist es doch nicht. Steht im Handbuch Binnenfunk 1. Muss ein Funkgerät an Bord immer auf EMpfang sein 2. darf es nur jemand bedienen der über UBI verfügt. Dazu zählt auch das Einschalten. Somit muss jemand an Bord sein der den UBI hat wenn man losfährt. Wenn du es genauer wissen willst schreib doch einfach ein MAil an den DMYV, oder eine Wassershutzstation Binnen.
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#86
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Viele Grüße, Chris ![]() ... und wenn einer fragt, sage ich "Wir schnitzen Präsidentenköpfe aus Treibholz" |
#87
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Genau so hat es mir die Waschpo erklärt, als sie wegen einer Einbruchgeschichte bei mir an Bord war. Ich hatte zu der Zeit noch ein Blackboxgerät verbaut, allerdings das Handbedienteil nicht angesteckt. Dazu war die Sicherung im Kabel getrennt, die Antenne war noch montiert. Auf meine Frage zum Funk meinte der Beamte nur lapidar, das man das nicht so engstirnig sehen würde, solange damit keine Benutzung möglich ist.
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Gruß - Georg
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#88
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![]() Bin am letzten Wochende kontrolliert worden. Der eine Beamte wollte die Papiere sehen und ist damit im Polizeiboot verschwunden. Der Andere (Aufpasser) stand an der Reeling, glozte auf das UKW-Gerät und fragte, ob ich Funk an Bord hätte. Ich verneinte dieses und er gab sich damit zufrieden. ![]() Glück muss man haben ![]() ![]()
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#89
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![]() Zitat:
![]() Wenn binnen ein Funkgerät an Bord ist, handelt es sich um eine registrierte Schiffsfunkstelle und es herrscht Funkbenutzungspflicht mit Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff/Schiff. Daher muss auch ein UBI-Inhaber mit an Bord sein, um das Funkgerät zu bedienen. Ohne diesen darf das Boot nicht in Betrieb genommen werden. (Verbindlich nachzulesen im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Allgemeiner Teil --> muss genau wie die Zuteilungsurkunde ständig mit an Bord sein) Ein unangemeldetes Funkgerät (hieße kein Rufzeichen und keine Zuteilungsurkunde an Bord!) wäre illegal und würde wegen seit in paar Jahren schon herrschender ATIS-Pflicht beim Funken und bei der Kontrolle schnell auffallen. Wer's immer noch meint, besser zu wissen, kann das ja gern mal mit Herrn Weiler diskutieren: http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html Gruß Micha
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![]() Geändert von MacMicha (26.07.2016 um 19:31 Uhr)
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#90
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angedeutet habe. Jetzt macht euch doch nicht ins Hemd wegen dem Schmarrn. Entenpolizwitschegerl sind auch nur Menschen ... und wenn man mit denen vernünftig redet, dann passt das auch im Normalfall. |
#91
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![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#92
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Irgendwie dreht es sich bei den Antworten immer nur drum, ob eine vorhandene Funke ohne Schein benutzt werden darf....
Das ist doch unbestritten und lange klar beantwortet. Die überbleibende Frage ist für mich nur, wie es mit dem Außer Betrieb setzen geregelt ist und ob es dafür ein Regelwerk oder Vorschriften gibt. Funk ist eine freiwillige Geschichte und nicht zwingend zum Betrieb eines Bootes vorgeschrieben. Wo also bitte steht, dass ich das Gerät nicht ausbauen darf? Und was bitte macht der Ubi-Mensch, wenn sein Gerät z.B. defekt ist und für Wochen eingeschickt wird? Bleibt er am Steg? Und das bitte nur für Binnen, damit es nicht noch konfuser wird.....
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Gruß - Georg |
#93
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Ob die WSP das in der Praxis überhaupt mitbekäme, und das ahnden würde, steht auf einem ganz anderen Blatt. Matthias |
#94
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d.H. wenn kein Gerät verbaut ist besteht auch keine Hörpflicht. Da ein Kleinfahrzeug nicht ausrüstungspflichtig ist darf es auch ohne Funk fahren.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#95
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HIER steht auch was...
z.B. Ist ein Funkgerät verbaut, muss eine Frequenzzuteilungsurkunde beantragt und mitgeführt werden. Ist eine Frequenzzuteilungsurkunde ausgestellt, darf das Boot nur mit Funkgerät und nur mit dem in der Urkunde aufgeführten Funkgerättyp betrieben werden. So legt bereits ein defektes Funkgerät das Boot quasi „an die Kette“.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#96
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Beste Grüße John |
#97
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bevor ich irgendwas falsches aus dem NEtz poste halte ich mich an das Handbuch Binnefunk. Da steht es richtig drin man muss es nur lesen.
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#98
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Inzwischen ist es so, dass das Boot eine Lizenz bekommt und nicht wie früher das Gerät. Die Lizenz erlischt mit dem Verkauf des Bootes. Der Verkäufer teilt den Verkauf mit und der neue Eigentümer kann die Lizenz übernehmen oder auch nicht. Später kann er sie immer wieder neu beantragen. Die sofortige Übernahme ist günstiger.
Viele Grüße aus der Hansestadt Stade
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![]() Gruß aus der Hansestadt Stade Uwe |
#99
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![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#100
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