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  #76  
Alt 26.07.2016, 07:13
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Zitat:
Zitat von diver_guido Beitrag anzeigen
Ich finde schon wichtig, wenn man Funk an Bord hat.
Wenn jemand Hilfe benötigt, kann man helfen.
Oder es schwimmt schweres Treibgut rum, kann gewarnt werden.
An Schleusen kann man auf sich aufmerksam machen, statt
zu warten.

Gruß
Guido
Das ist nicht zu leugnen. Mir geht es aber um eine andere Sache. Wenn du den Tröt gelesen hättest, weißt du was ich meine.
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Beste Grüße aus Hamburg
Tom
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  #77  
Alt 26.07.2016, 07:51
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Zitat:
Zitat von bootmichl Beitrag anzeigen
... ich zitiere mal aus dem Gesetzestext:

Funkzeugnisse sind ein wichtiges Thema in der Sportschiffahrt, denn im August 2005 trat die "Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" in Kraft. Unter anderem enthält die Verordnung auch Änderungen zur Sportseeschiffer-scheinverordnung, wie z. B. einen neuen Absatz 7 (Auszug):

"(7) Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten LRC, SRC, oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis."

Funkzeugnis für Schiffsführer vorgeschrieben
Das heißt im Klartext: ist eine Yacht mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das SRC (Short Range Certificate) besitzen. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlageausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen. Es reicht also künftig nicht mehr aus, wenn lediglich ein Crewmitglied im Besitz eines Funkzeugnisses ist, sondern der Schiffsführer selbst muss zwingend im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein. Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Yacht führen, verstoßen somit gegen die SportSeeSchV.


....Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).
Hier steht alles beschrieben. Auch das mit dem Schiffführer und Funk!!!!
Bitte schön Billi
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  #78  
Alt 26.07.2016, 07:59
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Zitat:
Zitat von diver_guido Beitrag anzeigen
Hier steht alles beschrieben. Auch das mit dem Schiffführer und Funk!!!!
Bitte schön Billi
Das gilt für den Seeberiech da war das schon lange so. Im Binnenbereich gilt kein Seerecht.

da gilt die Binnenschifffahrtsstrassenordnung und das Handbuch Binnenfunk und den entsprechenden Abschnitt habe ich oben rausgeschnitten.

Steht ja auch klar da: Teilnahme am mobilen Seefunkdienst


Wurde aber schon oft in diesem Thröth geschrieben. und in anderen auch....
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Gruß Volker
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  #79  
Alt 26.07.2016, 08:04
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Daher Gilt

See-Funk (SRC): Schiffsführer muss Funkschein haben
Binnen-Funk (UBI): Schiffsführer und Funkscheininhaber dürfen unterschiedliche Personen sein.
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  #80  
Alt 26.07.2016, 08:22
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Dann hat mich mein Freund und Fahrlehrer wohl angeschwindelt.

Mir wurscht. Ich bin raus hier.

Gruß
Guido
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  #81  
Alt 26.07.2016, 08:23
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Zitat:
Zitat von diver_guido Beitrag anzeigen
Dann hat mich mein Freund und Fahrlehrer wohl angeschwindelt.

Mir wurscht. Ich bin raus hier.

Gruß
Guido
Dann würde ich mich nochmal mit ihm unterhalten und er soll dir ein Bier ausgeben....

naja unnötig ist der Schein auf keinen Fall.
So kannst du jetzt auch alleine fahren.
Vorher brauchtest ja immer eine(n) mit Funkschein wenn du dein Boot bewegen wolltest..
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  #82  
Alt 26.07.2016, 11:49
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Hab erst vor 2 Jahren erst den Binnenschein gemacht, also noch recht frisch.
Zum Thema Binnenfunk lernten wir in der Fahrschule, habt ihr ein Boot mit Funk und kein UBI, muss das Gerät ausgebaut werden. Nur die Kabel trennen langt nicht.
Von einer Abmeldung, Registrierung usw war niemals die Rede. Muss man auch nicht wissen, weil Boot (Führerschein) und Funk zwei verschiedene Themen sind.
Kurz, wenn kein UBI vorhanden ist und die vorhandene Funke ausgebaut ist, ist alles ok.

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Gruß, Klaus

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  #83  
Alt 26.07.2016, 13:11
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Tja, man lernt in Fahrschulen eben nicht nur richtige oder vollständige Sachen...

Matthias
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  #84  
Alt 26.07.2016, 17:02
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Könnte dieses bitte mal einer 100% erklären (Anwalt oder WSP oder ähnlich offiziell) was man tun muss um ohne UBI ein Boot zu fahren das mit ner Funke ausgestattet ist.

Es muss ja ne Lösung geben die praxisnah ist.
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  #85  
Alt 26.07.2016, 17:06
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Zitat:
Zitat von meti Beitrag anzeigen
Könnte dieses bitte mal einer 100% erklären (Anwalt oder WSP oder ähnlich offiziell) was man tun muss um ohne UBI ein Boot zu fahren das mit ner Funke ausgestattet ist.

Es muss ja ne Lösung geben die praxisnah ist.
einfach jemanden mitnehmen der UBI hat.

so schwer ist es doch nicht.

Steht im Handbuch Binnenfunk

1. Muss ein Funkgerät an Bord immer auf EMpfang sein
2. darf es nur jemand bedienen der über UBI verfügt.

Dazu zählt auch das Einschalten.
Somit muss jemand an Bord sein der den UBI hat wenn man losfährt.

Wenn du es genauer wissen willst schreib doch einfach ein MAil an den DMYV, oder eine Wassershutzstation Binnen.
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Gruß Volker
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  #86  
Alt 26.07.2016, 17:42
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Zitat:
Zitat von meti Beitrag anzeigen
Könnte dieses bitte mal einer 100% erklären (Anwalt oder WSP oder ähnlich offiziell) was man tun muss um ohne UBI ein Boot zu fahren das mit ner Funke ausgestattet ist.

Es muss ja ne Lösung geben die praxisnah ist.
Ja klar, mach ich.....einen Moment bitte
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Viele Grüße,
Chris


... und wenn einer fragt, sage ich "Wir schnitzen Präsidentenköpfe aus Treibholz"
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  #87  
Alt 26.07.2016, 18:17
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Zitat:
Zitat von meti Beitrag anzeigen
Könnte dieses bitte mal einer 100% erklären (Anwalt oder WSP oder ähnlich offiziell) was man tun muss um ohne UBI ein Boot zu fahren das mit ner Funke ausgestattet ist.

Es muss ja ne Lösung geben die praxisnah ist.
Praxisnah gibt es ja...... Ausbauen, wenn kein Ubi-Inhaber an Bord ist.....

Genau so hat es mir die Waschpo erklärt, als sie wegen einer Einbruchgeschichte bei mir an Bord war.
Ich hatte zu der Zeit noch ein Blackboxgerät verbaut, allerdings das Handbedienteil nicht angesteckt. Dazu war die Sicherung im Kabel getrennt, die Antenne war noch montiert.
Auf meine Frage zum Funk meinte der Beamte nur lapidar, das man das nicht so engstirnig sehen würde, solange damit keine Benutzung möglich ist.
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Gruß - Georg
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  #88  
Alt 26.07.2016, 18:38
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Praxisnah gibt es ja...... Ausbauen, wenn kein Ubi-Inhaber an Bord ist.....

Genau so hat es mir die Waschpo erklärt, als sie wegen einer Einbruchgeschichte bei mir an Bord war.
Ich hatte zu der Zeit noch ein Blackboxgerät verbaut, allerdings das Handbedienteil nicht angesteckt. Dazu war die Sicherung im Kabel getrennt, die Antenne war noch montiert.
Auf meine Frage zum Funk meinte der Beamte nur lapidar, das man das nicht so engstirnig sehen würde, solange damit keine Benutzung möglich ist.
Das liegt sicherlich im Ermessen der Beamten. Der eine so der andere so.

Bin am letzten Wochende kontrolliert worden. Der eine Beamte wollte die Papiere sehen und ist damit im Polizeiboot verschwunden. Der Andere (Aufpasser) stand an der Reeling, glozte auf das UKW-Gerät und fragte, ob ich Funk an Bord hätte. Ich verneinte dieses und er gab sich damit zufrieden. Dann gab es die Papiere zurück und "Abfahrt".

Glück muss man haben
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Tom
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  #89  
Alt 26.07.2016, 19:23
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Zitat:
Zitat von meti Beitrag anzeigen
Könnte dieses bitte mal einer 100% erklären (Anwalt oder WSP oder ähnlich offiziell) was man tun muss um ohne UBI ein Boot zu fahren das mit ner Funke ausgestattet ist.

Es muss ja ne Lösung geben die praxisnah ist.
Die richtigen Antworten wurden nun schon mehrfach gepostet...
Wenn binnen ein Funkgerät an Bord ist, handelt es sich um eine registrierte Schiffsfunkstelle und es herrscht Funkbenutzungspflicht mit Empfangsbereitschaft im Verkehrskreis Schiff/Schiff. Daher muss auch ein UBI-Inhaber mit an Bord sein, um das Funkgerät zu bedienen. Ohne diesen darf das Boot nicht in Betrieb genommen werden. (Verbindlich nachzulesen im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk, Allgemeiner Teil --> muss genau wie die Zuteilungsurkunde ständig mit an Bord sein)
Ein unangemeldetes Funkgerät (hieße kein Rufzeichen und keine Zuteilungsurkunde an Bord!) wäre illegal und würde wegen seit in paar Jahren schon herrschender ATIS-Pflicht beim Funken und bei der Kontrolle schnell auffallen.

Wer's immer noch meint, besser zu wissen, kann das ja gern mal mit Herrn Weiler diskutieren:
http://www.fvt.wsv.de/ubi/index.html

Gruß Micha
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Geändert von MacMicha (26.07.2016 um 19:31 Uhr)
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  #90  
Alt 26.07.2016, 19:23
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Auf meine Frage zum Funk meinte der Beamte nur lapidar, das man das nicht so engstirnig sehen würde, solange damit keine Benutzung möglich ist.
Was ich ja schon in meinem Post https://www.boote-forum.de/showthrea...3&#post4188673
angedeutet habe.
Jetzt macht euch doch nicht ins Hemd wegen dem Schmarrn. Entenpolizwitschegerl sind auch nur Menschen ... und wenn man mit denen vernünftig redet, dann passt das auch im Normalfall.
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  #91  
Alt 26.07.2016, 20:08
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
... Muss man auch nicht wissen, weil Boot (Führerschein) und Funk zwei verschiedene Themen sind. ...
Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe

Gruß Lutz
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  #92  
Alt 26.07.2016, 20:45
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Irgendwie dreht es sich bei den Antworten immer nur drum, ob eine vorhandene Funke ohne Schein benutzt werden darf....
Das ist doch unbestritten und lange klar beantwortet.

Die überbleibende Frage ist für mich nur, wie es mit dem Außer Betrieb setzen geregelt ist und ob es dafür ein Regelwerk oder Vorschriften gibt.
Funk ist eine freiwillige Geschichte und nicht zwingend zum Betrieb eines Bootes vorgeschrieben.
Wo also bitte steht, dass ich das Gerät nicht ausbauen darf?
Und was bitte macht der Ubi-Mensch, wenn sein Gerät z.B. defekt ist und für Wochen eingeschickt wird? Bleibt er am Steg?
Und das bitte nur für Binnen, damit es nicht noch konfuser wird.....
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Gruß - Georg
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  #93  
Alt 26.07.2016, 20:57
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Und was bitte macht der Ubi-Mensch, wenn sein Gerät z.B. defekt ist und für Wochen eingeschickt wird? Bleibt er am Steg?
Formaljuristisch: Ja, das Boot ist dann an die Kette gelegt.

Ob die WSP das in der Praxis überhaupt mitbekäme, und das ahnden würde, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Matthias
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  #94  
Alt 26.07.2016, 20:58
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Irgendwie dreht es sich bei den Antworten immer nur drum, ob eine vorhandene Funke ohne Schein benutzt werden darf....
Das ist doch unbestritten und lange klar beantwortet.

Die überbleibende Frage ist für mich nur, wie es mit dem Außer Betrieb setzen geregelt ist und ob es dafür ein Regelwerk oder Vorschriften gibt.
Funk ist eine freiwillige Geschichte und nicht zwingend zum Betrieb eines Bootes vorgeschrieben.
Wo also bitte steht, dass ich das Gerät nicht ausbauen darf?
Und was bitte macht der Ubi-Mensch, wenn sein Gerät z.B. defekt ist und für Wochen eingeschickt wird? Bleibt er am Steg?
Und das bitte nur für Binnen, damit es nicht noch konfuser wird.....
Steht ja klar drin. "Wenn ein Gerät eingebaut ist besteht Hörpflicht".

d.H. wenn kein Gerät verbaut ist besteht auch keine Hörpflicht. Da ein Kleinfahrzeug nicht ausrüstungspflichtig ist darf es auch ohne Funk fahren.
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Gruß Volker
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  #95  
Alt 26.07.2016, 21:02
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HIER steht auch was...

z.B.

Ist ein Funkgerät verbaut, muss eine Frequenzzuteilungsurkunde beantragt und mitgeführt werden.
Ist eine Frequenzzuteilungsurkunde ausgestellt, darf das Boot nur mit Funkgerät und nur mit dem in der Urkunde aufgeführten Funkgerättyp betrieben werden.
So legt bereits ein defektes Funkgerät das Boot quasi „an die Kette“.
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Gruß Gerd

Der beste Beweis für Mißtrauen ist:
Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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  #96  
Alt 26.07.2016, 21:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
(..)
Ist eine Frequenzzuteilungsurkunde ausgestellt, darf das Boot nur mit Funkgerät und nur mit dem in der Urkunde aufgeführten Funkgerättyp betrieben werden.
So legt bereits ein defektes Funkgerät das Boot quasi „an die Kette“.
Mindermeinung.
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Beste Grüße

John
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  #97  
Alt 26.07.2016, 21:09
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
HIER steht auch was...

z.B.

Ist ein Funkgerät verbaut, muss eine Frequenzzuteilungsurkunde beantragt und mitgeführt werden.
Ist eine Frequenzzuteilungsurkunde ausgestellt, darf das Boot nur mit Funkgerät und nur mit dem in der Urkunde aufgeführten Funkgerättyp betrieben werden.
So legt bereits ein defektes Funkgerät das Boot quasi „an die Kette“.
Der Fungerättyp steht nicht mehr in der Urkunde drin. Daher ist das woll obsolet

bevor ich irgendwas falsches aus dem NEtz poste halte ich mich an das Handbuch Binnefunk. Da steht es richtig drin man muss es nur lesen.
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Gruß Volker
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  #98  
Alt 26.07.2016, 23:47
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Inzwischen ist es so, dass das Boot eine Lizenz bekommt und nicht wie früher das Gerät. Die Lizenz erlischt mit dem Verkauf des Bootes. Der Verkäufer teilt den Verkauf mit und der neue Eigentümer kann die Lizenz übernehmen oder auch nicht. Später kann er sie immer wieder neu beantragen. Die sofortige Übernahme ist günstiger.


Viele Grüße aus der Hansestadt Stade
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Gruß aus der Hansestadt Stade
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  #99  
Alt 27.07.2016, 05:08
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Zitat:
Zitat von GoldWing Beitrag anzeigen
HIER steht auch was...

...
Schon wegen dem Begriff "FREQUENZzuteilung" ist der Beitrag nicht mehr aktuell und ob ich den Ausführungen eines "engagierten Bastlers" diesbezüglich vertrauen würde

Gruß Lutz
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Ich bin raus, die Diskussion dreht sich im Kreis! Manche wollen es nicht verstehen...
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