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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
zur Info: ich wurde am Mittwoch von der Wapo Oranienburg kotrolliert und wurde dabei wegen der Funkantennen auch nach meinem Funkzeugniss gefragt. Da kein Funkgerät eingebaut war hat sich das erledigt. Heisst für mich eindeutig: wenn Funk an Bord darf das Boot nur von Schiffsführern mit Funkzeugnis gefürt werden. Gruß Manfred
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#2
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Falsch!
Es muss eine Person mit Funkzeugnis an Bord sein, diese muss aber nicht der Schiffsführer selbst sein.
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#3
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Im groben gesagt: ja. Gibt Unterscheide zwischen See- und Binnen, aber wenn ein Funkgerät vorhanden ist, muss das auch eingeschaltet sein und jemand mit Schein an Bord bzw. der Fahrzeugführer sein.
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur!
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#4
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Jetzt stimmt es
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#5
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Und nun eine Frage, die mich schon immer beschäftigt hat.
Ich war bisher noch nicht an Bord eines Sportbootes mit Sprechfunk. Wenn eines eingebaut ist, ist (muss) das dann nicht auch in den Papieren eingetragen sein? Falls ja, wie ist es dann, wenn mir ein Bekannter sein Boot mit Funkgerät verleihen möchte (ich habe kein Sprechfunkzeugnis)? Genügt es, das Gerät einfach auszubauen oder ist so ein Boot dann für mich gänzlich tabu?
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#6
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Das geht leider nicht. Dem Boot ist per Nummernzuteilungsurkunde der BNetzA ein Rufzeichen zugeordnet. Damit darf das Boot nur mit auf Kanal 10 empfangsbereiter Funkanlage in Betrieb genommen werden. Die Zuteilungsurkunde muss dazu ständig im Original an Bord mitgeführt werden. Da alle Boote mit Nummernzuteilung u.a. bei der ITU registriert sind, kann übrigens nicht nur die Polizei jederzeit nachschauen, ob das fragliche Boot vor einem Funk hat (und ansprechbar sein muss) oder nicht:http://www.itu.int/online/mms/mars/ship_search.sh
Gruß Micha
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#7
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Cool, das von der itu kannte ich noch nicht.
Der zu wählende Kanal hängt übrigens vom Fahrgebiet ab - binnen ist das die entsprechende Revierzentrale (bei einem Funkgerät).
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#8
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Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
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#9
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Wenn das Funkgerät ausgebaut ist und nicht an Bord ist, darf man das Boot auch ohne Schein fahren, da ja kein funktionstüchtiges Funkgerät an Bord ist.
Grüße Andreas
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#10
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![]() Zitat:
Örtlich kann übrigens für den Verkehrskreis Schiff/Schiff auch in bestimmten Fällen ein anderer Kanal vorgeschrieben sein. Z.B. auf der Regelungsstrecke der Havel zwischen Brandenburg und Potsdam. Dort läuft das auf Kanal 7. So wird der teils intensive Funkverkehr auf der Regelungsstrecke und im City-Bereich der Potsdamer Havel (Kanal 10) auseinander gehalten. Gruß Micha
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![]() Geändert von MacMicha (24.07.2016 um 20:49 Uhr)
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#11
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... ich zitiere mal aus dem Gesetzestext:
Funkzeugnisse sind ein wichtiges Thema in der Sportschiffahrt, denn im August 2005 trat die "Zwölfte Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften" in Kraft. Unter anderem enthält die Verordnung auch Änderungen zur Sportseeschiffer-scheinverordnung, wie z. B. einen neuen Absatz 7 (Auszug): "(7) Führer von Sportfahrzeugen müssen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs nachweisen. Als Befähigungsnachweis gelten LRC, SRC, oder ein anderes nach § 13 Abs. 4a in Verbindung mit Anlage 3 der Schiffssicherheitsverordnung anerkanntes und gültiges Seefunkzeugnis." Funkzeugnis für Schiffsführer vorgeschrieben Das heißt im Klartext: ist eine Yacht mit einer UKW-Anlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das SRC (Short Range Certificate) besitzen. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenanlageausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen. Es reicht also künftig nicht mehr aus, wenn lediglich ein Crewmitglied im Besitz eines Funkzeugnisses ist, sondern der Schiffsführer selbst muss zwingend im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein. Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Yacht führen, verstoßen somit gegen die SportSeeSchV. ....Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System).
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![]() Wassersport und NUR DER HSV !
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#12
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![]() Zitat:
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur!
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#13
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Gruß Micha
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#14
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Ich habe noch gelernt, dass ein Boot, bei dem die Funke ausgebaut/ unbenutzbar gemacht wurde, durchaus von einem Schiffsführer ohne SRC/UBI geführt werden darf.
Aber nebenbei bemerkt: Ich habe letztes Jahr die Funkscheine UBI und SRC gemacht. Es war lehrreich und durchaus zu lernen. Meiner Meinung nach ist die Funke die WICHTIGSTE Sicherheitseinrichtungen an Bord. Mein Freund (ausgebildeter Kapitän) weigert sich gar, eine Tour mit einem Schiff auf offenen Gewässern zu fahren, wenn da nicht eine Funke verbaut ist. Deshalb mein Tipp: Macht den/ die Schein/e Liebe Grüße Der Gabriel
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#15
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Sehr widersprüchliche Informationen von den einzelnen Usern in diesem Thread.
![]() Aber ich fasse jetzt mal zusammen. Wer kein Funkzeugnis hat, darf aus gleich zwei Gründen kein Boot mit eingetragenem Funkgerät (Nummernzuteilungsurkunde) führen. Zum einen, weil es nicht reicht, das Funkgerät einfach nur auszubauen und auf dem Steg abzustellen, wenn man mit dem Boot eine Runde fahren möchte und zum anderem, weil ich doch selbst als Schiffsführer das Funkzeugnis haben müsste und nicht nur irgendein anderer an Bord. Ich dachte bisher (siehe mein erster Beitrag im Thread), dass nur irgendein anderer an Bord das Zeugnis haben müsse. In der Privatfliegerei ist das anders. Wenn ich als Pilot mein Flugsprechfunkzeugnis nur in deutscher Sprache absolviert habe, darf ich auch nur im deutschsprachigem Raum fliegen. Ist aber jemand an Bord, der sein Zeugnis in englischer Sprache gemacht hat, darf ich mit dieser Person auch in ferne Länder fliegen. Und diese Person muss keine Pilotenlizenz haben. Ob es Personen mit Flugsprechfunkzeugnis gibt, die aber keine Pilotenlizenz haben, was eigentlich unlogisch ist? Natürlich, das können (ältere) Leute sein, die nicht mehr fliegen oder welche, die auf dem Tower/Flugleitung arbeiten. |
#16
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Soweit richtig, binnen muss es in der Tat nicht zwingend der Schiffsführer sein, der zwecks Bedienung der Funkanlage im Besitz des UBI sein muss. (Anders im Seefunk - hier muss zwingend der Skipper das SRC bzw. LRC haben)
Gruß Micha
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![]() Geändert von MacMicha (24.07.2016 um 23:01 Uhr) |
#17
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Anfang 2007 habe ich meine Funkpatente (SRC & UBI) gemacht und dabei wurde uns schon vermittelt, dass der Schiffsführer selbst die Funkpatente benötigt, ein mitfahrender Patentinhaber reicht nicht aus.
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#18
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Da siehst wieder wie unterschiedlich die Lehrmethoden sind, in Österreich hat man uns beim Funkkurs erklärt das nicht zwingend der Schiffsführer ein Funkpatent haben muss, es genügt eine Person an Bord die den Funkschein hat wenn Funkgerät an Bord ist.....
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#20
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![]() Zitat:
![]() Aber guter Link, zumal hier die Quellen vorhanden sind ![]()
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Gruß Matthias Ich will auch eine Signatur! |
#21
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![]() Zitat:
Was magst du uns mit dieser Feststellung sagen???
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_________________________ LG Frank |
#22
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Das was da geschrieben steht! Im Zweifelsfall kann sehr einfach nachgeschlagen werden, ob ein Fahrzeug als Schiffsfunkstelle/ Seefunkstelle registriert ist.
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#23
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Der WaPo hat es bei der Kontrolle jedenfalls genügt das das Funkgerät ausgebaut war.
Ich wollte halt kundtun das die Polizei darauf achtet und das ihr der der Ausbau des Funkgerätes genügte. Gruß Manfred Geändert von motordobi (25.07.2016 um 08:27 Uhr) |
#24
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Funkbenutzungspflicht bestreht für Boote, die mit Funk ausgerüstet sind, nicht für Boote, für die eine Frequenzzuteilung erfolgte.
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Beste Grüße John |
#25
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![]() Zitat:
Durch die Zuteilung ist das Schiff ein freiwillig mit Funk ausgerüstet Fahrzeug und somit abhörpflichtig. Dies ist unabhängig davon ob das Funkgerät ein oder ausgebaut ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
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