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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #201  
Alt 31.05.2016, 22:14
indux indux ist offline
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Huch.....netter Tröt
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  #202  
Alt 31.05.2016, 22:18
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Eine Sportbootschleuse ist ausschließlich für Sportboote und ich gehe mal davon aus, dass sie andere Bestimmungen über aufbau und Einrichtungen hat wie eine Großsschifffahrtsschleuse.
Z.B. Gab es an den Sportbootschleusen der mosel außer Poller auch Teilweise nur Stangen in den Nischen um daran festzumachen dies ist in Großschleusen undenkbar.

Bei deinem ersten Bild ist die Markierung etwas schwach aber klar zu erkkennen.

in deinem zweiten Bild etwas durch den Winkel schlechter.
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  #203  
Alt 31.05.2016, 22:20
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Und vermutlich die DIN auch nicht richtig gelesen......
Bestimmt nicht, denn diese DIN hat mit Schleusen wenig zu tun.

Maßgeblich hier in unserem Falle ist nämlich die:

Richtlinie für die Gestaltung von Wassersport-
anlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW)

Anlagen zur Überwindung von Fallstufen, Einsetz- und Anlegestellen

Siehe hier:
http://www.rudern.de/uploads/media/r...erstrassen.pdf


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  #204  
Alt 31.05.2016, 22:25
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Möchte mich auch mal zu diesem Thema mit meiner persönlichen Sichtweise äusern.
Ich habe erst vor ca 1 1/2 Jahren den Binnenschein gemacht. Alles, was uns in der Fahrschule erklärt wurde, habe ich sehr ernst genommen.
Bei dem Thema "Schleuse" wurde uns mehrfach eingetrichtert, "Leute passt mir auf die Drempel genau auf", "schaut auf die Markierungen".
Für mich war und ist es sehr einprägend. Wenn ich in eine Schleuse fahre, ist es für mich wie mit dem "Anschnallen vor Motorstart", also, Schleuse heisst für mich grundsätzlich "schau nach der Drempelmarkierung".
Diese Denkensweise von mir ist rein persönlich zu verstehen.

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  #205  
Alt 31.05.2016, 22:26
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Bestimmt nicht, denn diese DIN hat mit Schleusen wenig zu tun.

Maßgeblich hier in unserem Falle ist nämlich die:

Richtlinie für die Gestaltung von Wassersport-
anlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW)

Anlagen zur Überwindung von Fallstufen, Einsetz- und Anlegestellen

Siehe hier:
http://www.rudern.de/uploads/media/r...erstrassen.pdf


auch die Richtlinie bezieht sich auf eine DIN .
Nur diese kennen wir noch nicht.
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  #206  
Alt 31.05.2016, 22:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Bei deinem ersten Bild ist die Markierung etwas schwach aber klar zu erkkennen.

in deinem zweiten Bild etwas durch den Winkel schlechter.

Genau das meinte ich oben mit dem Einwand, dass ein solcher gelber Klecks auch von oben gesehen werden MUSS.....
Wenn an den Seiten kaum noch Platz für Fender bleibt und nur ein kleiner Sehschlitz bleibt, dazu die mögliche Hektik mit Welle oder Wind, dazu noch kreative Auslegungen von Kennzeichnungen.....
Muss doch nicht sein und geht ohne Aufwand auch besser.

Wenn einheitlich, dann bitte durchgängig und nicht nen paar Vilereu und Boch-Fliesen vertieft in der Schleusenmauer.
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  #207  
Alt 31.05.2016, 22:39
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Genau das meinte ich oben mit dem Einwand, dass ein solcher gelber Klecks auch von oben gesehen werden MUSS.....
Wenn an den Seiten kaum noch Platz für Fender bleibt und nur ein kleiner Sehschlitz bleibt, dazu die mögliche Hektik mit Welle oder Wind, dazu noch kreative Auslegungen von Kennzeichnungen.....
Muss doch nicht sein und geht ohne Aufwand auch besser.

Wenn einheitlich, dann bitte durchgängig und nicht nen paar Vilereu und Boch-Fliesen vertieft in der Schleusenmauer.
Auch auf deiner Seite hab ich sie gefunden aber auf der gegenüberliegenden Seite ist sie klar zu erkennen.
Die Markierung ist ausreichend.

wenn du schonmal mit einem Boot in der Sportbootschleuse der Mosel warst wirst du auch sehen dass man diese klar erkennen kann.
Die Teile sind klar zu erkennen spätestens wenn das Wasser runter geht und as Boot 1m gesunken ist sind die Markierungen 1,5m hoch zu sehen und dann auch mit einem Boot mit hoher Bordand. Ich hab noch kein Boot gesehen das eine Breite von < 3,5m Breite hat und dabei eine Bordwand von > 1m und somit ist die Markierung dann zu sehen. ist diese zu sehen bleibt immer noch einiges an Zeit zu reagieren.
Der Drempel ist nicht nur 10cm unter dem Rumpf bei Der Einfahrt in die SChlkeuse ist die Wassertiefe an der Mosel >2m. und so tief ist auch der Drempel
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  #208  
Alt 31.05.2016, 22:55
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Ach Billi, ich geb's auf......
Du willst oder kannst nicht verstehen, worum es mir geht....

Nur um einen Farbkleks zur Erinnerung, Ermahnung...., nichts weiter....

Un nu fahr mal mit 1,4 Meter Tiefgang und plus 2 Metern Stehhöhe = 3,8 Metern Sichthöhe über den Drempel und vergisst einen Moment, drauf zu achten....

Nach nem guten Halben Meter Fallhöhe sitzt Du drauf und dann kannst gern mal versuchen, 20 oder mehr Tonnen Boot noch schnell nach vorn zu ziehen.....
Viel Spaß dabei....


Un nu bin ich raus hier....
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  #209  
Alt 31.05.2016, 23:02
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Ach Billi, ich geb's auf......
Du willst oder kannst nicht verstehen, worum es mir geht....

Nur um einen Farbkleks zur Erinnerung, Ermahnung...., nichts weiter....

Un nu fahr mal mit 1,4 Meter Tiefgang und plus 2 Metern Stehhöhe = 3,8 Metern Sichthöhe über den Drempel und vergisst einen Moment, drauf zu achten....

Nach nem guten Halben Meter Fallhöhe sitzt Du drauf und dann kannst gern mal versuchen, 20 oder mehr Tonnen Boot noch schnell nach vorn zu ziehen.....
Viel Spaß dabei....


Un nu bin ich raus hier....
und deshalb werden hier DIN normen Zitiert die misachtet geworden sein sollen, Andere Verantwortlich sein, und sicherheitseinrichtungen gefordert.....

Also ich verstehe es wohl echt nicht das ein seit 50 jahren funktionierendes System jetzt plötzlich schlecht sein soll.

ich frage mich echt ob du jemals ein Sportbootschleuse an der Mosel gesehen hast.


übrigens ist der Drempel in min. 3m Tiefe

Also in deinem Fall noch bei 2m Stehhöhe die Markierung in Augenhöhe bevor es kracht


ZITAT:

Die Fahrrinnentiefe beträgt:


von der Schleuse Koblenz bis zu der deutsch-französ
ischen Grenze: 3,00 m
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Geändert von billi (31.05.2016 um 23:08 Uhr)
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  #210  
Alt 31.05.2016, 23:21
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Ach Billi, ich geb's auf......
Du willst oder kannst nicht verstehen, worum es mir geht....

Nur um einen Farbkleks zur Erinnerung, Ermahnung...., nichts weiter....

Un nu fahr mal mit 1,4 Meter Tiefgang und plus 2 Metern Stehhöhe = 3,8 Metern Sichthöhe über den Drempel und vergisst einen Moment, drauf zu achten....

Nach nem guten Halben Meter Fallhöhe sitzt Du drauf und dann kannst gern mal versuchen, 20 oder mehr Tonnen Boot noch schnell nach vorn zu ziehen.....
Viel Spaß dabei....


Un nu bin ich raus hier....
zudem kannst du nicht rechnen.

1,4m plus 2m = 3,4 (nicht 3,8) m Höhe über dem Tiefsten Punkt des Bootes. wenn man mit dem Fuss 40cm über dem Wasserspiegel steht ist das schon hoch. plus 2m Körperhöhe = 2,4m Augenhöhe über dem Wasser.

Der Wasserstand zur Schleusenoberkante denke ich mal dürfte knapp 1m sein dann sind noch 1,4 m bis die unbewegten Augen an der Oberkante der Schleus sind. und dann hat man noch 20cm bis zum Drempel.
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  #211  
Alt 31.05.2016, 23:22
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Libertad Libertad ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
übrigens ist der Drempel in min. 3m Tiefe

Also in deinem Fall noch bei 2m Stehhöhe die Markierung in Augenhöhe bevor es kracht


ZITAT:

Die Fahrrinnentiefe beträgt:


von der Schleuse Koblenz bis zu der deutsch-französ
ischen Grenze: 3,00 m
Die 3m gelten aber nicht für die Sportbootschleusen und ihre Zufahrten. Ich habe zwar im Moment keine exakten Daten zur Hand, aber es ist schon etwas weniger. Allerdings wird user gbeck auch kaum ein 20 to-Boot in die Sportbootschleusen einfädeln wollen

Tatsache ist aber, daß die Drempelmarkierungen in den Sportbootschleusen gut zu sehen sind - wenn man davon weiß und sie ggf. auch sucht. Einfach reinfahren und meinen, es passt schon, erfordert doch etwas Ortskenntnis.
Fehler unter Streß und in Panik passieren schon mal. Aber hier haben wir es doch mit vergleichsweise langsamen Vorgängen zu tun, wenn ich an die Zeit denke, die das Obertor zum schließen braucht. Erst dann öffnet sich der Schütz und die Talfahrt beginnt. Zeit genug, sich nochmal zu vergewissern und eventuell das Boot noch etwas vorzuziehen.
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Gruß
Ewald
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  #212  
Alt 31.05.2016, 23:52
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CptKalus CptKalus ist offline
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Die Fahrrinnentiefe ist 3M, die Angabe zur Tiefe der Sportbootschleusen (lesbar an der Zufahrt zu jeder in Betrieb befindlichen Sportbootschleuse) beträgt aber nur 1,5 m.

Bedenklich finde ich, dass die Schleusung bei Betätigung des roten Hebels nicht stoppt sondern nur die Ein- & Auslassklappen in ihrer Position bleiben. Ich war am Wochenende in der Sportbootschleuse Lehmen und habe mir beim warten die Anleitung nochmal genau angeschaut. So wie die Formuliert ist, würde ich beim Betätigen des roten Hebels ein Stoppen der Schleusung erwarten!
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Gruß, Martin

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  #213  
Alt 01.06.2016, 00:06
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Hallo,
Zitat:
Zitat von CptKalus Beitrag anzeigen
Bedenklich finde ich, dass die Schleusung bei Betätigung des roten Hebels nicht stoppt sondern nur die Ein- & Auslassklappen in ihrer Position bleiben. Ich war am Wochenende in der Sportbootschleuse Lehmen und habe mir beim warten die Anleitung nochmal genau angeschaut. So wie die Formuliert ist, würde ich beim Betätigen des roten Hebels ein Stoppen der Schleusung erwarten!
wo steht dass?
Das die Wasserspiegelveränderung nicht augenblicklich stoppen kann, ist technisch bedingt und wurde bereits beschrieben. Ist halt kein Aufzug.

Bis dann

Dominic
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  #214  
Alt 01.06.2016, 02:05
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Hobbyschrauber1963 Hobbyschrauber1963 ist offline
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Standard Gelbe Markierung

Zitat:
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Auch auf deiner Seite hab ich sie gefunden aber auf der gegenüberliegenden Seite ist sie klar zu erkennen.
Die Markierung ist ausreichend.

wenn du schonmal mit einem Boot in der Sportbootschleuse der Mosel warst wirst du auch sehen dass man diese klar erkennen kann.
Die Teile sind klar zu erkennen spätestens wenn das Wasser runter geht und as Boot 1m gesunken ist sind die Markierungen 1,5m hoch zu sehen und dann auch mit einem Boot mit hoher Bordand. Ich hab noch kein Boot gesehen das eine Breite von < 3,5m Breite hat und dabei eine Bordwand von > 1m und somit ist die Markierung dann zu sehen. ist diese zu sehen bleibt immer noch einiges an Zeit zu reagieren.
Der Drempel ist nicht nur 10cm unter dem Rumpf bei Der Einfahrt in die SChlkeuse ist die Wassertiefe an der Mosel >2m. und so tief ist auch der Drempel
Also noch mal zum Verständnis.

Drempel am Obertor
Wichtig zu wissen: An der Schwelle des Obertors liegt in der Schleusenkammer der so genannte Drempel, ein Mauervorsprung, der in die Schleusenkammer hineinragt. Der Drempel ist in Deutschland durch gelbe Streifen an der Kammerwand markiert. Das Schiff muss also so weit in die Schleusenkammer einlaufen, dass kein Teil über die gelbe Farbmarkierung hinausragt. Andernfalls würde es beim Abwärtsschleusen aufsitzen
Quelle:http://www.sportbootfuehrerschein.de...eine-schleuse/



An der Sportbootschleuse in Lehmen, befindet sich eine solche Markierung in Gelb

Oben auf dem Schleusengelände!!!!!
Diese dort auf dem Beton in gelber Farbe angebrachte Markierung, ist exakt 1680 mm lang und ca. 200 mm breit.
Diese gelbe 200mm breite Linie, ragt ca. 500 mm über das zu Berg befindliche Schleusentor hinweg !!
Nun komme ich mit meinem Sportboot angefahren. Passiere diese mir sehr gut ersichtliche Linie. Da könnte ich doch darauf vertrauen, was mir im Untericht beigebracht wurde, und auch glaube ich , als Prüfungsfrage auftaucht, das dass, das Ende der Gelben Linie, das Ende des Drembels ist.
Das lustigste an der Geschichte fand ich: Euer WSP weis auch nicht wie überhaupt eine solche Markierung auszusehen hat.
Am Anfang habe ich noch geglaubt, einen Fehler bei der Aktion gemacht zu haben. Irrtum!
Die Schifffahrtsverwaltung muss dringendst auf diesen Missstand reagieren, und schleunigst die erforderlichen Maßnahmen ergreifen .
Es sei denn , einige Leute glauben das der Ort Lehmen nicht mehr zu Deutschland gehöre. Dann könnte man darüber diskutieren, wie die künstlerische Gestaltung einer Markierungslinie einer Gefahrenstelle aussehen könnte (Zb. graue Kacheln oder Fliesen) .
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  #215  
Alt 01.06.2016, 06:00
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Regeln, Vorschriften und Gebote sind keine Einbahnstraße.

Wenn es klare Regeln gibt wie die Kennzeichnung eines Gefahrenbereiches auszusehen hat, sollte diese auch genauestens eingehalten werden.

Passiert dieses nicht, ist der Verantwortliche bei einem Unfall zumindest nicht ganz unschuldig an dem Vorgang, genau wie derjenige der sich über die Regeln, Vorschriften und Gebote hinweg setzt.
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Grüße Richard
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  #216  
Alt 01.06.2016, 06:03
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Einmal möchte ich mich noch zu Wort melden, bevor ich dieses mittlerweile sinnlose Wortgefecht verlasse:

Es geht hier nicht um das Übersehen der Drempelmarkierung oder einen Fehler des Skippers (der den Fehler ja reumütig eingeräumt hat)!!!!
Sondern es geht hier um eine mehr als mangelhafte Sicherheitseinrichtungen, die lebensgefährlich ist! Und da hat der TE meine vollste Unterstützung, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen um die Betreiber zu verklagen!

@ Dominic Es kann unmöglich sein, dass der Schleusenvorgang nicht unterbrochen werden kann. Selbst wenn es einige Sekunden dauert bis die Wasserzufuhr stoppt und der Wasserstand sich um einige Zentimeter ändert. In diesem Fall hat sich aber nach Bemerken des Problems und auslösens des Notstopps, die Kammer vollständig gelehrt, sodass ein 8m Boot senkrecht in der Schleuse stand. Das ist untragbar!!!!

Stell Dir vor jemand fällt beim Bergschleusen ins Becken, verklemmt sich irgendwo und die Schleuse läuft weiter voll...

Mir ist das wirklich ein Rätsel, wie man sowas freigeben kann...

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Pedro



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  #217  
Alt 01.06.2016, 06:32
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Bleibt noch die Frage, die ich mir immer schon gestellt habe:
Warum gestaltet man den Drempel mit einer solchen Abrißkante und nicht einfach schräg? So könnten überstehende Boote beim Schleusenvorgang noch ins Wasser vorrutschen...
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Geändert von Akki (01.06.2016 um 07:03 Uhr)
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  #218  
Alt 01.06.2016, 06:45
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich könnt kotzen, wenn ich sowas lese....
Ich könnt auch kotzen, wenn ich so etwas lese. Hier ist jemand zu Schaden gekommen, weil wichtigste Abschalteinrichtungen einfach Schei*e geplant waren. Und dafür, verdammt nochmal, soll die zuständige Behörde auch den Kopf hinhalten! Da sitzen nämlich (weit oben) hochbezahlte Mitarbeiter, deren Pflicht es gewesen wäre, auch ein solches Szenario durchzuspielen.
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Gruß, Jörg!
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Alt 01.06.2016, 07:30
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Ist mittlerweile geil zu lesen. Darf man der Argfumentationskette folgend künftig an abgenutzten Zebrastreifen Fußgänger überfahren und die Strassenmeisterei ist schuld ?!?
Owi
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  #220  
Alt 01.06.2016, 07:58
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von owi Beitrag anzeigen
Ist mittlerweile geil zu lesen. Darf man der Argfumentationskette folgend künftig an abgenutzten Zebrastreifen Fußgänger überfahren und die Strassenmeisterei ist schuld ?!?
Owi
Nein, aber ich würde auch Einspruch einlegen, wenn die Polizei mich anhalten würde, weil ich an einem strak abgenutzten Zebrastreifen nicht vom Gas gegangen bin!
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  #221  
Alt 01.06.2016, 08:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eine Sportbootschleuse ist ausschließlich für Sportboote und ich gehe mal davon aus, dass sie andere Bestimmungen über aufbau und Einrichtungen hat wie eine Großsschifffahrtsschleuse.
Z.B. Gab es an den Sportbootschleusen der mosel außer Poller auch Teilweise nur Stangen in den Nischen um daran festzumachen dies ist in Großschleusen undenkbar.

Bei deinem ersten Bild ist die Markierung etwas schwach aber klar zu erkkennen.

in deinem zweiten Bild etwas durch den Winkel schlechter.
Also da ist doch alles mögliche gelb bis schwachgelb............

Nun da ich es weiss hätte ich Angst in einer Multidrempelschleuse gelandet zu sein
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  #222  
Alt 01.06.2016, 08:23
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von owi Beitrag anzeigen
Ist mittlerweile geil zu lesen. Darf man der Argfumentationskette folgend künftig an abgenutzten Zebrastreifen Fußgänger überfahren und die Strassenmeisterei ist schuld ?!?
Owi
Der Zebrastreifen ist eine Bodenmarkierung und somit Verkehrsrechtlich irrelevant. Genauso wie z.B. die Richtungspfeile an Kreuzungen. Sie gelten nur in Verbindung mit einem entsprechendem, in Norm-Höhe angebrachten Verkehrsschild. Sonst könntest du im Winter bei Schneedecke ja auch alles wahllos über den Haufen fahren.
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Akki

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  #223  
Alt 01.06.2016, 08:28
owi owi ist offline
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...dann ist der Strassenmeister schuld, weil er nicht richtig geräumt hat. Also Zündung an - Hirn aus!
Owi
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  #224  
Alt 01.06.2016, 08:30
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nein, aber ich würde auch Einspruch einlegen, wenn die Polizei mich anhalten würde, weil ich an einem strak abgenutzten Zebrastreifen nicht vom Gas gegangen bin!
Wirklich deutlich sichtbare und dauerhafte Fahrbahnmarkierungen sind doch auch (selbst auf Autobahnen) längst nimmer in. Dafür kommen verblasende und bei Nacht "erblindende" Verkehrsschilder vermehrt groß raus

Die RAL Normen werden nur noch als reine Farbtafeln interpretiert
.........
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  #225  
Alt 01.06.2016, 08:31
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Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Der Zebrastreifen ist eine Bodenmarkierung und somit Verkehrsrechtlich irrelevant. Genauso wie z.B. die Richtungspfeile an Kreuzungen. Sie gelten nur in Verbindung mit einem entsprechendem, in Norm-Höhe angebrachten Verkehrsschild. Sonst könntest du im Winter bei Schneedecke ja auch alles wahllos über den Haufen fahren.
Und so ein irgendwie geartetes Schild wäre zum Beispiel mal das allereinfachste für nen Drempel.
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