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  #126  
Alt 03.05.2016, 18:01
Janus Janus ist offline
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Ich hol' mal eben Cola und Nüsschen, Chips ... wer will noch?
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  #127  
Alt 03.05.2016, 18:02
Benutzerbild von Elgar_2
Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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bin dabei
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #128  
Alt 03.05.2016, 18:03
Akaija Akaija ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Ich hol' mal eben Cola und Nüsschen, Chips ... wer will noch?
Bin dabei... könnte noch Lustig werden hier
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Gruß Ralf

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  #129  
Alt 03.05.2016, 18:26
HänschenHamburg HänschenHamburg ist offline
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Popcorn nicht vergessen bei aller Sensationslust.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und bei allem Verständnis für die Wut, sollte man im Fokus behalten, dass Jan hier möglichst schadfrei und mit möglichst wenig Stress die Kuh vom Eis bekommen will und sollte.

Wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass die Käufer bereits bei Vertragsabschluss zahlungsunfähig waren, kann man ein strafrechtliches Verfahren (Betrug) anstreben...

Jan kann weiter, obwohl Zahlungsunfähigkeit besteht, auf Vertragserfüllung bestehen. Nur.... bringt das nichts, wenn die Erfüllung ausgeschlossen ist.

Außer Stress und noch mehr Kosten.

Eine Prozesskostenhilfe (für den Käufer in diesem Falle) ist allerdings nicht so ein "Selbstläufer", wie hier gern beschrieben. Dafür gibt es div. Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt werden müssten (u.a. Erfolgsaussichten). Die Sachlage wird also im Vorfeld von Juristen geprüft und nicht jeder kann ins Blaue "herum klagen".

Jan, warte die paar Tage ab, lass Dich beraten, was sinnvoll erscheint und auch für Dich mit möglichst wenig Blessuren erfolgverprechend ist.
__________________
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Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt,
jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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  #130  
Alt 03.05.2016, 21:45
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Akki Akki ist offline
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54.436 Danke in 18.147 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Akki, Du sollst weder politische Themen anfangen noch wider besseren Wissens Unwahrheiten vortragen, auch wenn es heutzutage durchaus opportun ist, über bestimmte Gruppen herzuziehen.
Michael
Puh... hab ich beides nicht gemacht. Also nochmal Glück gehabt.

Man sollte nur nicht glauben, man kann in solchen Fällen kein Gegendruck erwarten. Wenn die "Erfolgsaussicht", die erforderlich ist, heißt: Da ist ne Menge Kohle zu erwarten - dann glaub mal nicht, dass die PKH nicht gestattet wird. Die Gegenseite wird sich auch von Juristen beraten lassen und dort wird der Tenor sein: die Kohle holen wir uns sicher zurück!!

Also mal nicht glauben, ich nehm einen Anwalt und dann läuft das schon. Die ganzen Sprüche mit dem erst beraten lassen, standen alle schon auf Seite 1 bis 3.
__________________
.
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Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #131  
Alt 04.05.2016, 06:52
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Nun lass mal Akki in Ruhe
Jepp!

Stimmt doch....

Willy
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  #132  
Alt 28.05.2016, 07:25
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derfighter derfighter ist offline
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so, nachdem der Käufer zwei weitere Fristen zur Erfüllung des Kaufvertrages verstreichen lassen hat, haben wir das Boot nun gestern verkauft.
4T€ unter dem ersten Preis.
natürlich haben wir den alten Verkäufer das vorher Mitgeteilt. sie hatten die Möglichkeit den Kaufvertrag zu erfüllen, oder dem neuen Preis zuzustimmen .
Sie haben diese Frist unbeantwortet verstreichen lassen.
ab nächster Woche wären sonst fast 1000€ Hafengebühren fällig geworden.

soweit zum Zwischenstand.

Gruß Jan


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Alt 28.05.2016, 07:42
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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Hallo Jan
wie gehst du jetzt mit dem Preisunterschied von 4 K um ?
Willste das dem "Vorkäufer" auflasten oder einfach nur alles vergessen ?
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Andreas
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  #134  
Alt 28.05.2016, 08:06
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Von der Anzahlung abziehen und gut ist.
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Gruß Volker
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Alt 28.05.2016, 08:15
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derfighter derfighter ist offline
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Ja genau.
Das werde ich von der Anzahlung abziehen lassen.
So bleibt noch etwas von deren Anzahlung über und ich habe mein Boot vom Hof.

Ich denke, so ist das im Sinne aller.
Nächste Woche werde ich noch einmal zum Anwalt gehen, damit ich das Thema abschließen kann.

Gruß Jan
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Alt 28.05.2016, 08:21
Andrei Andrei ist offline
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Zusätzlich zu dem Erlösunterschied von 4k Euro sind sicherlich noch weitere Kosten entstanden, wie z.B. Anwaltshonorar, Fahrkosten, Arbeitszeitausfall, Kommunikationskosten, Schreibaufwand etc.

Das alles würde ich zusammen stellen und, wie Volker schreibt, von der Anzahlung abziehen.

Die Frage ist jetzt, wie der Rest der Anzahlung zurückgezahlt werden muss: je 50% an jede Person im Kaufvertrag oder anders?
Nicht, dass die beiden ehemalige Ehepartner noch über die Aufteilung des Anzahlungsrestes streiten werden und Jan da reingezogen wird.

Gruß,
Andrei
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  #137  
Alt 28.05.2016, 09:02
knibbel3 knibbel3 ist offline
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Beide Käufer anschreiben, das die bis nächster Woche den Rest der Anzahlung persönlich abholen können. Vielleicht lassen die die Frist auch verstreichen.

Trotzdem, die ganze Lauferei, Ärger, Urlaub kaputt.... Kannst froh sein das die Geschichte beendet ist.
Gruß
Herbert
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  #138  
Alt 28.05.2016, 21:05
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Wenn der Affe sich nicht meldet, dann behalte doch einfach die Anzahlung.
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