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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#126
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Ich hol' mal eben Cola und Nüsschen, Chips ... wer will noch?
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#127
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bin dabei
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Mit besten Grüßen Andreas |
#128
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Bin dabei... könnte noch Lustig werden hier
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Gruß Ralf ![]() ![]()
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#129
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Popcorn nicht vergessen bei aller Sensationslust.
![]() Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe und bei allem Verständnis für die Wut, sollte man im Fokus behalten, dass Jan hier möglichst schadfrei und mit möglichst wenig Stress die Kuh vom Eis bekommen will und sollte. Wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass die Käufer bereits bei Vertragsabschluss zahlungsunfähig waren, kann man ein strafrechtliches Verfahren (Betrug) anstreben... Jan kann weiter, obwohl Zahlungsunfähigkeit besteht, auf Vertragserfüllung bestehen. Nur.... bringt das nichts, wenn die Erfüllung ausgeschlossen ist. Außer Stress und noch mehr Kosten. Eine Prozesskostenhilfe (für den Käufer in diesem Falle) ist allerdings nicht so ein "Selbstläufer", wie hier gern beschrieben. Dafür gibt es div. Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt werden müssten (u.a. Erfolgsaussichten). Die Sachlage wird also im Vorfeld von Juristen geprüft und nicht jeder kann ins Blaue "herum klagen". Jan, warte die paar Tage ab, lass Dich beraten, was sinnvoll erscheint und auch für Dich mit möglichst wenig Blessuren erfolgverprechend ist.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch.
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#130
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![]() Zitat:
![]() Man sollte nur nicht glauben, man kann in solchen Fällen kein Gegendruck erwarten. Wenn die "Erfolgsaussicht", die erforderlich ist, heißt: Da ist ne Menge Kohle zu erwarten - dann glaub mal nicht, dass die PKH nicht gestattet wird. Die Gegenseite wird sich auch von Juristen beraten lassen und dort wird der Tenor sein: die Kohle holen wir uns sicher zurück!! Also mal nicht glauben, ich nehm einen Anwalt und dann läuft das schon. Die ganzen Sprüche mit dem erst beraten lassen, standen alle schon auf Seite 1 bis 3.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#131
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#132
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so, nachdem der Käufer zwei weitere Fristen zur Erfüllung des Kaufvertrages verstreichen lassen hat, haben wir das Boot nun gestern verkauft.
4T€ unter dem ersten Preis. natürlich haben wir den alten Verkäufer das vorher Mitgeteilt. sie hatten die Möglichkeit den Kaufvertrag zu erfüllen, oder dem neuen Preis zuzustimmen . Sie haben diese Frist unbeantwortet verstreichen lassen. ab nächster Woche wären sonst fast 1000€ Hafengebühren fällig geworden. soweit zum Zwischenstand. Gruß Jan Gesendet von meinem Blade S6 mit Tapatalk
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#133
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Hallo Jan
wie gehst du jetzt mit dem Preisunterschied von 4 K um ? Willste das dem "Vorkäufer" auflasten oder einfach nur alles vergessen ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#134
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Von der Anzahlung abziehen und gut ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#135
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Ja genau.
Das werde ich von der Anzahlung abziehen lassen. So bleibt noch etwas von deren Anzahlung über und ich habe mein Boot vom Hof. Ich denke, so ist das im Sinne aller. Nächste Woche werde ich noch einmal zum Anwalt gehen, damit ich das Thema abschließen kann. Gruß Jan
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#136
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Zusätzlich zu dem Erlösunterschied von 4k Euro sind sicherlich noch weitere Kosten entstanden, wie z.B. Anwaltshonorar, Fahrkosten, Arbeitszeitausfall, Kommunikationskosten, Schreibaufwand etc.
Das alles würde ich zusammen stellen und, wie Volker schreibt, von der Anzahlung abziehen. Die Frage ist jetzt, wie der Rest der Anzahlung zurückgezahlt werden muss: je 50% an jede Person im Kaufvertrag oder anders? Nicht, dass die beiden ehemalige Ehepartner noch über die Aufteilung des Anzahlungsrestes streiten werden und Jan da reingezogen wird. Gruß, Andrei
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#137
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Beide Käufer anschreiben, das die bis nächster Woche den Rest der Anzahlung persönlich abholen können. Vielleicht lassen die die Frist auch verstreichen.
Trotzdem, die ganze Lauferei, Ärger, Urlaub kaputt.... Kannst froh sein das die Geschichte beendet ist. Gruß Herbert
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#138
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Wenn der Affe sich nicht meldet, dann behalte doch einfach die Anzahlung.
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