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  #26  
Alt 19.05.2016, 07:10
Benutzerbild von Jannis010701
Jannis010701 Jannis010701 ist offline
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Zitat:
Zitat von plutos Beitrag anzeigen
Wenn der Zoll die Papiere,das heisst den Kaufvertrag, bzw die Rechnung des Bootes prüft und du kannst nicht nachweisen, dass die Mehrwertsteuer damals beim Kauf des Bootes durch den Erstkäufer bezahlt wurde, besteht ein sehr hohes Risiko, dass du auf den aktuellen Wert deines Bootes nachträglich die MwSt. zu entrichten hast.

Dabei spielt es keine Rolle ob das Boot ein amerikanisches Modell ist; maßgeblich ist der Nachweis der gezahlten MwSt. In einem EU- Land.

Ich habe mehrere Boote im EU Ausland ein- und verkauft. Käufer wie Verkäufer haben immer als Bedingungen im Kaufvertrag festgehalten, dass ein Nachweis der gezahlten MwSt. zu belegen ist, ansonsten der Kaufvertrag keine Gültigkeit findet.

Du kannst dich, sofern keine Rechnung mit ausgew. Mwst. über das gekaufte Boot vorliegt, vertraglich über eine eventuell später nachzuzahlende MwSt. absichern, indem der Verkäufer versichert, dass er für eine Nachforderung der MwSt. durch den Zoll einsteht. ..
Carlo
Dann hast du ja richtig Ahnung davon, dürfte ich dir mal per PN ein Dokument senden, dass du dir das mal anschaust?
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  #27  
Alt 19.05.2016, 07:23
plutos plutos ist offline
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Zitat:
Zitat von Jannis010701 Beitrag anzeigen
Dann hast du ja richtig Ahnung davon, dürfte ich dir mal per PN ein Dokument senden, dass du dir das mal anschaust?
Gerne!
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  #28  
Alt 19.05.2016, 07:58
plutos plutos ist offline
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@Jannis

hab dir PN geschrieben mit Angabe meiner Email Adresse.
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  #29  
Alt 19.05.2016, 08:09
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Hier werden die ganze Zeit zwei Themen vermischt.

a) Differenzbesteuerung
b) Nachweis das die Mehrwertsteuer vom ersten Käufer gezahlt wurde

b) ist das eigentliche Problem. Siehe hier:

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Ob und inwieweit jemals jemand eine Rechnung/Nachweis sehen will kann dir keiner sagen. Aber ausgeschlossen ist es nicht. Und dann zahlst du die volle Umsatzsteuer auf den Zeitwert wenn es ganz dumm läuft.

Gruß
Chris
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  #30  
Alt 19.05.2016, 08:27
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Kann eigentlich jemand sagen, wodurch diese Beweislastumkehr begründet ist
In der Richtlinie 92/11/EWG steht "nur" für welche Boote Umsatzsteuer zu entrichten ist, aber nicht das der aktuelle Eigentümer diesen Nachweis zu erbringen hat - zumindest habe ich nichts gefunden .

Nach dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" müsste nicht der Bootseigner seine "Unschuld" beweisen, sondern der Fiskus seine Forderung belegen können.

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 19.05.2016, 08:44
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Korrekt, die Bezeichnung sagt ja schon aus, dass eine (Differnz-)besteuerung stattgefunden hat, du bist fein raus aus der Nummer.

Georg, gerade du als Händler solltest wissen, dass Deine obige Aussage absolut inkorrekt ist!
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  #32  
Alt 19.05.2016, 08:52
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Kann eigentlich jemand sagen, wodurch diese Beweislastumkehr begründet ist
In der Richtlinie 92/11/EWG steht "nur" für welche Boote Umsatzsteuer zu entrichten ist, aber nicht das der aktuelle Eigentümer diesen Nachweis zu erbringen hat - zumindest habe ich nichts gefunden .

Nach dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" müsste nicht der Bootseigner seine "Unschuld" beweisen, sondern der Fiskus seine Forderung belegen können.

Gruß Lutz
Die wirst ja so behandelt als ob du die Ware zum ersten Mal in die EU einführst. Schau mal in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Da steht das du Steuern zahlen musst. Das ist die Rechtsgrundlage. Mehr braucht der Staat nicht.

Wenn du meinst diese Steuer sei schon gezahlt worden ist es an dir den Nachweis zu erbringen. Mit Beweislastumkehr hat das wenig zu tun.

Gruß
Chris
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  #33  
Alt 19.05.2016, 08:56
Akaija Akaija ist offline
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Also ich würde mal auf die Seite http://zoll.de
gehen, dann oben rechts als Suchbegriff "Boot" eingeben. Da bekommt man wohl schon einige Infos. Ich habe aber als ich noch ein eigenes Geschäft hatte auch gerne mal beim Zoll angerufen und mir Infos geben lassen.
Warum nicht den Zoll fragen? Immerhin handelt es sich ja oft um keine geringen Beträge, da würde ich schon gerne Informationen aus Erster Hand bekommen.
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Gruß Ralf

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  #34  
Alt 19.05.2016, 09:09
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hier werden die ganze Zeit zwei Themen vermischt.

a) Differenzbesteuerung
b) Nachweis das die Mehrwertsteuer vom ersten Käufer gezahlt wurde

b) ist das eigentliche Problem. Siehe hier:

https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html

Ob und inwieweit jemals jemand eine Rechnung/Nachweis sehen will kann dir keiner sagen. Aber ausgeschlossen ist es nicht. Und dann zahlst du die volle Umsatzsteuer auf den Zeitwert wenn es ganz dumm läuft.

Gruß
Chris
Ein wirklich interessanter Bericht in der Boot.

Möchte nicht wissen wie viele Boote aufgrund von Privatverkäufen in der Bucht oder auf dem "Bierdeckel" in -D- ohne Steuernachweis unterwegs sind. Habe aber auch irgend wie noch keinen kennen gelernt, dem soetwas zum Verhängnis geworden ist.
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Gude aus Kölle!
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  #35  
Alt 19.05.2016, 10:54
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Die wirst ja so behandelt als ob du die Ware zum ersten Mal in die EU einführst. ...
Und genau da macht es sich der Staat ziemlich einfach.
Wenn ich von einem EU-Bürger eine auf EU-Territorium befindliche Ware kaufe, dann bin ich definitiv nicht derjenige, der diese Ware in die EU eingeführt hat.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 19.05.2016, 11:03
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Nach dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro reo" müsste nicht der Bootseigner seine "Unschuld" beweisen, sondern der Fiskus seine Forderung belegen können.

Gruß Lutz
Dat isse falsch, beim Zoll gilt schon immer das Du beweisen musst, dass alles richtig ist,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #37  
Alt 19.05.2016, 11:08
Andiamo1 Andiamo1 ist offline
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Für gewerbliche Käufer:
Mehrwertsteuer nicht ausweisbar. Diffrerenzbesteuert."
Hallo Jannis, eine Differenzbesteuerung (sog. Margensteuer) gibt es in Deutschland nur für Reiseleistungen und den Handel mit gebrauchten PKW.
Insofern hätte ich ein riesiges Störgefühl, sollte ich so einen Vertrag unterschreiben.
Gruß Hans
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  #38  
Alt 19.05.2016, 11:15
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Ist eigentlich ja auch Sache des Fiskus und der Zoll hat das erst seit kurzem am Hals.

Am besten aber ist ja, dass in der Richtlinie 92/111/EWG steht: Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

Da ist man der Meinung dem Bürger das nicht zur Kenntnis geben zu müssen und kommt dann, wenn der Nachweis unmöglich geworden ist, mit Forderungen um die Ecke.

Nun ja, für neuere Boote wird der Nachweis nicht wirklich ein Problem sein und bei alten Booten ist die Steuerschuld verjährt.

Gruß Lutz
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  #39  
Alt 19.05.2016, 11:19
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hilgoli hilgoli ist offline
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da das Boot in seinem ersten leben einer Leasinggesellschaft gehört hat / gewerblicher Nutzer , würde ich mal eher vermuten, dass dieses Boot bisher nicht EU versteuert ist...
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Gruß Olli
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  #40  
Alt 19.05.2016, 21:54
kibonsorvane kibonsorvane ist offline
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Nur mal als kleine Frage,

falls die Originalrechnung nicht mehr vorhanden ist, im Gegenzug ein T2L Schein vorliegt, welcher ein offizielles Dokument in der EU ist, dann ist man doch genauso raus aus dem Problem!
Deswegen einfach einen T2L Schein aushändigen lassen, wenn es keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gibt.

Liebe Grüße


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Grüße Stephan
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  #41  
Alt 19.05.2016, 22:30
plutos plutos ist offline
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Zitat:
Zitat von kibonsorvane Beitrag anzeigen
Nur mal als kleine Frage,

falls die Originalrechnung nicht mehr vorhanden ist, im Gegenzug ein T2L Schein vorliegt, welcher ein offizielles Dokument in der EU ist, dann ist man doch genauso raus aus dem Problem!
Deswegen einfach einen T2L Schein aushändigen lassen, wenn es keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer gibt.

Liebe Grüße


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Wenn keine Rechnung vorliegt, wie soll den ein T2L Schein vorgelegt werden bzw.nachträglich erstellt werden?

Der Erstbesitzer des Bootes erhält eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. und nie ein T2L Dokument.

Das T2L Dokument findet in der Regel im B2B Bereich Anwendung aber nicht beim Verkauf zwischen Händler und Privatkäufer...
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  #42  
Alt 20.05.2016, 05:55
kibonsorvane kibonsorvane ist offline
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Ja das stimmt. Händler sind in der Regel verpflichtet, wenn Sie an Privatpersonen verkaufen, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Außer er verkauft im Kundenauftrag.
Aber wie gesagt, wenn die Rechbung nicht mehr da ist, dann musst du über die T2L Schein gehen. Ansonsten würde ich das Boot nicht kaufen.

Lieben Gruß


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Grüße Stephan
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  #43  
Alt 20.05.2016, 06:41
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Andiamo1 Beitrag anzeigen
Für gewerbliche Käufer:
Mehrwertsteuer nicht ausweisbar. Diffrerenzbesteuert."
Hallo Jannis, eine Differenzbesteuerung (sog. Margensteuer) gibt es in Deutschland nur für Reiseleistungen und den Handel mit gebrauchten PKW.
Insofern hätte ich ein riesiges Störgefühl, sollte ich so einen Vertrag unterschreiben.
Gruß Hans
... wie kommst Du denn darauf?

Differenzbesteuerung kommt immer dann zustande, wenn ein Händler (egal ob Auto, Boot, Möbel etc.) von einer Privatperson ankauft und dann weiterveräußert.
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Gruß *


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  #44  
Alt 20.05.2016, 09:18
plutos plutos ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
... wie kommst Du denn darauf?

Differenzbesteuerung kommt immer dann zustande, wenn ein Händler (egal ob Auto, Boot, Möbel etc.) von einer Privatperson ankauft und dann weiterveräußert.

Hallo Kerstin,

deine Aussage ist korrekt. Sie gilt aber auch für den gewerblichen Händler.

Der gewerbliche Händler, der eine gebrauchte Ware ( die Mwst wird einmalig über den Neuwert abgeführt) kauft und sie wieder an Dritte verkauft, unabhängig ob es sich um eine Privatperson oder einen Händler handelt, zahlt für die Differenz zwischen EK und VK die hier anfallende Mwst = Differenzbesteuerung.

Carlo
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  #45  
Alt 20.05.2016, 10:14
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Hallo Jannis,

keiner hilft Dir wirklich weiter, weil hier alles durcheinander geworfen wird. Deutsche Gesetze mit Österreichischen. Mehrwertsteuer mit Umsatzsteuer...

1. Frage: Welches Baujahr ist Dein Boot?

Vor 1985 - Du brauchst keinen Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer des damailigen Neubootes (egal woher das Boot stammt!)

Nach 1985 - Du solltest für den Fall der Fälle einen Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer haben. Diesen bekommst Du entweder mit der Originalrechnung vom Vorbesitzer, oder mit einem Schreiben an den Hersteller oder damaligen Händler. Dieser kann dir eventuell eine Originalrechnung besorgen.
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  #46  
Alt 20.05.2016, 15:23
Benutzerbild von Jannis010701
Jannis010701 Jannis010701 ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Hallo Jannis,

keiner hilft Dir wirklich weiter, weil hier alles durcheinander geworfen wird. Deutsche Gesetze mit Österreichischen. Mehrwertsteuer mit Umsatzsteuer...

1. Frage: Welches Baujahr ist Dein Boot?

Vor 1985 - Du brauchst keinen Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer des damailigen Neubootes (egal woher das Boot stammt!)

Nach 1985 - Du solltest für den Fall der Fälle einen Nachweis über die gezahlte Mehrwertsteuer haben. Diesen bekommst Du entweder mit der Originalrechnung vom Vorbesitzer, oder mit einem Schreiben an den Hersteller oder damaligen Händler. Dieser kann dir eventuell eine Originalrechnung besorgen.

Hallöchen,
du hast Recht, hier geht es drunter und drüber.

Ich habe mit "Plutos" einen sehr fachkundigen und kompetenten Helfer gefunden. Der mir "Bootseignerfrischling" alles sehr gut erklärt hat.

Interessant ist aber deine Aussage, dass ich auch von von dem Hersteller eine Rechnung bekommen kann?! Bist du sicher? Das wäre super, wenn das gehen würde. Das Boot ist von 2006 und eine Sea Ray 240 Sun Sport. In Polen gebaut und lief dann in Italien, erst als Leasing und ging 2011 in den Privatbesitz des Leasingnehmers über. Das geht aus dem Leasingvertrag hervor, den ich habe. Das ist bestimmt nicht einfach an die Rechnung zu kommen, welche dieser Italiener damals bekommen hat.

Da ich das Boot von einem Händler hier in Deutschland kaufe, (das Boot ist schon in Deutschland) und dieses bereits differenzbesteuert ist, sowie die Tatsache, dass auf dem Kaufvertrag der Kaufpreis (inkl. MwSt) steht. Bin ich mit diesem "Mehrwertsteuernachweisgdöns" aus der Nummer raus.

Grüße, Daniela

Geändert von Jannis010701 (20.05.2016 um 16:04 Uhr)
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  #47  
Alt 20.05.2016, 16:16
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von plutos Beitrag anzeigen
Hallo Kerstin,

deine Aussage ist korrekt. Sie gilt aber auch für den gewerblichen Händler.

Der gewerbliche Händler, der eine gebrauchte Ware ( die Mwst wird einmalig über den Neuwert abgeführt) von einer Privatperson kauft und sie wieder an Dritte verkauft, unabhängig ob es sich um eine Privatperson oder einen Händler handelt, zahlt für die Differenz zwischen EK und VK die hier anfallende Mwst = Differenzbesteuerung.

Carlo
... na, dann mal danke schön für die Bestätigung, dass meine Aussage korrekt ist

Gibt es in deiner Welt auch nichtgewerbliche Händler?
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  #48  
Alt 20.05.2016, 16:38
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Zitat:
Zitat von Jannis010701 Beitrag anzeigen

Interessant ist aber deine Aussage, dass ich auch von von dem Hersteller eine Rechnung bekommen kann?! ...
... will ich sehen!
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #49  
Alt 20.05.2016, 16:40
plutos plutos ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
... na, dann mal danke schön für die Bestätigung, dass meine Aussage korrekt ist

Gibt es in deiner Welt auch nichtgewerbliche Händler?
Klar, all die Möchtegernhändler

Das Finanzamt unterscheidet sehr wohl zwischen gewerblichen und nichtgewerblichem Handel.....Ab einer Menge x musst du deinen privaten Handel anmelden....Dann wird aus dem nichtgewerblichen Handel ein gewerblicher Handel....

Geändert von plutos (20.05.2016 um 16:48 Uhr)
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  #50  
Alt 20.05.2016, 16:56
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Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
... will ich sehen!
Ich kann es ja auch nicht glauben!!!
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