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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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Go-Box - Der unheimliche Kasten bei dem´s piept
Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage zur GoBox, da ich dieses Jahr auf dem Weg nach Kroatien zum allerersten mal GoBox-pflichtig werde finde ich auf die ein oder andere Frage bei der Asfinag leider keine Antwort. Aber eventuell gibt es ja hier im Forum einen das sich da besser mit auskennt als ich im Augenblick. Die Box kann ich nicht beim ADAC beziehen, sondern kann sie an einigen Autobahnraststätten vor Österreich kaufen und laden lassen - soweit richtig. Frage 1: Kann ich die GoBox auf der Rückfahrt an jeder Raststätte - die eine GoBox verkauft - auch meine wieder abgeben und das evtl. zuviel aufgeladene Geld auszahlen lassen ? Wenn "nein" würde das ja heißen ich müsste umständlich die AB verlassen und rumkurven und die Box da abgeben wo ich Sie auch gekauft habe Frage 2: Wenn man den Mautrechner bemüht, ist in dem dann ausgewiesenen Mautbetrag auch die Sondermaut für die Tunnelbenutzung enthalten (fahre die A9 Pyhrn Autonbahn) oder kommt der dann nochmals dazu Ich würde mich freuen wenn sich jemand finden würde der mir da eine verlässliche Auskunft geben könnte - man macht sich ja immer tausend Gedanken über so ein Scheiß - als würde es nichts schöneres geben
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Tschö Andreas ------------------------------------------- |
#2
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Hallo, Andreas
Du bekommst die GoBox an jeder mit "GO" ausgewiesenen (blaues GO-Schild) Tankstelle, auch schon ca. 50-100 Km vor der Grenze D-Ö, dort solltest Du unter Vorlage Deines Fahrzeugscheines auch die Go-Box schon holen. TIP: Salzburg-Karawanken kosten etwa 60,-- Euro, ich habe immer gleich für hin- und zurück aufgeladen, Du kannst ohnehin nur ab einer gewissen Mindestsumme laden lassen. Die Box ist personalisiert und auf Dein Fahrzeug bezogen, eine Rückgabe macht also nur Sinn, wenn Du das Fahrzeug wechselst oder abgibst, Restguthaben sind über das Folgejahr gespeichert, eine Rückgabe nach erfolgter Rückfahrt kannst Du Dir daher eigentlich sparen. Mit dem aufgeladenen Betrag kannst Du die Go-Spur vor den Tunnel-Zahlstellen durchfahren, das ist in der Hauptsaison, wo alle anderen warten müßen, sehr angenehm (immer Rechts an den anderen vorbei!) Der GoBox-Rechner baut in seiner Berechnung die Tunnelgebühren mit ein. Nur der Karawanken ist von slowenischer Seite kommend nicht mit drin, da Du ja noch von Slowenien aus reinfährst. Bei der Pyhrn sind die Tunnel mit dabei. TIP: Lade immer 30 Euro als Reserve mit auf, ich hatte mal das Vergnügen, und habe nicht aufgepasst: Die Box war leer, ich durfte dann 6 Wochen später 200 Euro Strafe zahlen... (Man kann aber bei überziehung bei der nächsten Zahlstelle die überzogene Summe nachzahlen!) Gute Fahrt!
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Gruß Heinz, |
#3
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das einzige was ich noch verlaesslich und sicher bestaeigen kann in Sachen go box............ ich fahr nen ami Pickup und hatte den wegen ner Wohnkabine ne zeitlang mit dem standard zGG von 3,9t in Betrieb und wurde so zum go box Pflichtigen fakt ist ... wenn irgendetwas schief laeuft bist Du immer gem gültigen Regularien Verantwortlicher und haftbar ... Stichwort Mautpreller (ist in den hierzu korrespondierenden Regularien z.B. bei der ASFINAG nachzulesen) ... rechtlich gesehen kommst da nicht mal raus wenn deren Überwachungseinrichtungen auf den Autobahnen nicht funktionieren und du nicht bemerken solltest, dass da gar nix abgebucht wird ... ging mir damals einmal so und ich hatte Glueck weil ich mich sofort telefonisch bei der ASFINAG gemeldet hatte.. ansonsten waer selbst das teuer geworden. Nuja ... und ganz btw ... solltest du ne Tandemachse haben .... zaehlt in dem Fall als 2 (!!!) Achsen ... hatte ich damals auch persoenlich geklaert ... Zulassung als Sportgeraeteanhaenger, Einsatzzweck, konkreter Achsabstand .... ist denen alles egal ... 2 Achsen sind 2 Achsen (Aussage von denen vor 4 Jahren wars glaub ich...). Stufe 4 am huebschen Kaestchen .... Man bezahlt das selbe wie ein 40-Tonner samt deickem Anhaenger ... so jedenfalls mein Kenntnisstand von vor ca. 4 Jahren. Ergebnis ... ich hab jetzt 3,49 Tonnen zGG und bin raus aus dem Unfug ... das war mir wirklich zu viel der Abzocke Fuer die anderen fragen wuerd ich die kostenlose hotline (auch f Deutschland) mal anrufen ... die waren immer sehr freundlich und hilfsbereit ... klar, bei den Preisen......
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#4
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sachichja ... und nachzahlen eben falls mans merkt ... wehe wenn nicht
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#5
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Meines Wissens geht auch bei der Go-box ein Abbuchungssystem. D.H. du lädst nicht auf sondern die Asfinag holt sich die Gebühren von deinem Konto per Lastschrift.
So macht es das Bus Unternehmen wo mein Vater bis zur Rente vor 2 Jahren gearbeitet hat. Die Go-Box war dort auch nicht Fahrzeugbezogen, sondern Unternehmensbezogen. Somit konnte die gleiche Go-box in unterschiedlichen Fahrzeugen eingesetzt werden. Auch Achtung wenn du in ein anderes Land mit Go-box fährst. Die Tschechei nutzt das selbe System aber andere Frequenzen. Da hat mein Vater mal nen teuren Strafzettel bekommen weil sein Chef ihm die Österreichische Go-Box mitgegeben hat und nicht die für die Tschechei (Strafe wurde vom Chef übernommen).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#6
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Das abbuchungsverfahren wurde für gewerblich genutzte Fahrzeuge angeboten, also Bus- und/oder Speditionsunternehmen, für uns Touris macht es eher keinen Sinn.
Und billiger wird es dadurch auch nicht. Ich halte das ganze für eine Riesen Abzocke. Ich fahre ab diesem Jahr mit einem Wohnwagengespann, das auf 3980 Kg Gesamt-Zuggewicht kommt unter Einsatz eines PKW als Zugwagen, dafür zahle im im Verhältnis zum vorher benutzten Wohnmobil nur einen Bruchteil für den Vignettenpreis von 2 x 8,80, weil der Zugwagen eben die 3,49 T. nicht überschreitet. Was ein Irrsinn.... Ich habe in den Jahren der Durchfahrten durch dieses Land insgesamt über 5000,-- Maut auf die GoBox laden dürfen (17 Jahre à 2 Urlaube = 4 Durchreisen pro Jahr, Tauern und Phyrn...)
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Gruß Heinz, |
#7
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@Joschka,
meines Wissens sind Anhänger nicht Mautpflichtig, die Ermittlung der Achsenzahl bezieht sich nur auf die Fahrzeuge, schau ich aber nochmal gezielt nach.
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Tschö Andreas ------------------------------------------- |
#8
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Zitat:
naja billiger kann es schon werden. Da man kein Guthaben auflädt, kann man auch nicht in Verzug kommen und somit kann keine Strafe kommen wegen negativem Guthaben auf der Go box. Ob man die Maut für Abzocke hält oder nicht gehört nicht hier her.
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#9
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die Hoffnung hatte ich damals tatsaechlich kurzzeitig auch.... .... bezieht sich leider nur auf Bus u WoMo
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#10
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@Joschka,
bezüglich der Anhängerachsen habe ich dieses Dokument gefunden, ich habe aber unabhängig nochmal direkt bei der Asfinag nachgefragt, die Antwort steht aber z.Z. noch aus. https://www.ace-online.de/fileadmin/...Mautinfo_A.pdf
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Tschö Andreas ------------------------------------------- |
#11
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Aber Achtung, die Raubritter haben sich auch hier was einfallen lassen:
Nachzahlen nur innerhalb Umkreis 100 km, max. bis 4Std. nach dem vergehen.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#12
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GO-Box geht auch als Abbuchung und Rechnungsverfahren.
Infos dazu siehe Asfinag GO-direkt auch möglich als Privatperson. Ich fahre auch nur mit GO-Box und Tandemanhänger wobei der Hänger nichts kostet. In Kroatien rutsche ich immer in KAT.4 dank Hänger. Bevor immer über das Ösi Mautsystem gemeckert wird vergleicht mal Kroatien oder Frankreich damit ich würd sagen die sind teuerer. mfg andreas |
#13
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Das Post Pay Verfahren nutzen wir seit Jahren.
Du bist registriert, hast nie zu wenig Guthaben auf der Box und nie zu viel aufgeladen. Ich verstehe gar nicht, warum das nicht jeder, das das "tolle Teil" benötigt, das so macht. Kostet keinen Pfennig extra und erspart jede Menge Sorgen. Die Box liegt immer im Handschuhfach vom WoMo und wird angepappt, bevor wir die Straßen der Asfinag betreten. Nach 5 Jahren kam ein Brief nach Hause, wir mögen doch bitte vor dem nächsten Besuch die Box tauschen an einer beliebigen Station (wahrscheinlich wird die Batterie leer). Ab an die Station noch in Deutschland, alte Box abgeben, neue mitnehmen, nix zahlen, alles gut. Rüdiger |
#14
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Eigene Erfahrung:
7,5er mit Wowa Tandemachse. Nur 3 Achsen angegeben. (Tandemachse als eine Achse irrümlich) Nach nen halben Jahr am Brenner angehalten und 185 Euro Strafe plus 4,70 Mautnachzahlung gelöhnt. Gobox konnte damal( vor 5 Jahren) überall abgegeben werden wo welche verkauft werden. Auszahlung der überschüssigen Summe nur über Tankkarte weil damit auch bezahlt. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#15
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GO Box pflichtig wird man durch das Zugfahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen.
Es zählen ALLE Achsen auch die des Anhängers mit einer Ausnahme, Wenn das Zugfahrzeug ein Autobus ist. https://www.wko.at/Content.Node/bran...tt_Lenker.html https://www.asfinag.at/maut/maut-fuer-lkw-und-bus Ob eine Abbuchung nicht funktioniert hat oder etwas anderes nicht stimmt merkt man daran: Bei jeder Durchfahrt durch ein Mautportal piepst die Box 1mal. Sollte sie nicht oder mehrmals piepsen funktioniert etwas nicht. Einfach die nächste GO Bos Verkaufsstelle anfahren Problem wird behoben. Habe z.B. nach 2mal Piepsen an der Servicestelle gesagt bekommen Batterie in Box nach ca 3 Jahren leer. Wird gegen eine neue Box getauscht. Mit Datenüberspielung auf neue Box dauerte das keine 2 Minuten.
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Liebe Grüße Willi Geändert von Gummiente (21.05.2016 um 09:09 Uhr) |
#16
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Falsch!!!
Die Ausnahme, dass die Achsen des Anhängers nicht zählen gilt für Omnibusse UND Wohnmobile. Gerade mit der Asfinag telefoniert. Findest du unter Teil 2 der Mautordnung, Punkt 8.2.3 Hier der Ausschnitt 8.2.3 Deklarierung und Einstellung der Kategorie bei Omnibussen und Wohnmobilen Bei der Ausgabe der GO-Box wird die Grundkategorie entsprechend der vorhandenen Achsanzahl des Omnibusses bzw. des Wohnmobiles (Definition siehe § 2 Abs. 1 Ziffer 28a Kraftfahrgesetz 1967) eingestellt (siehe sinngemäß Abbildung unter Punkt 8.2.2). Eine Umstellung der Grundkategorie ist nicht notwendig, da von Omnibussen sowie von Wohnmobilen mitgeführte Anhänger bei der Ermittlung der Achsanzahl nicht berücksichtigt werden. Ansonsten: Ziehst Du mit einem LKW und nicht mit einem WoMO, hast Du Recht! Rüdiger |
#17
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Habe mal die Papiere von meinem Wohnmobil mit Tandemachse an der Tankstelle vorgelegt und die programmierte Go Box erhalten. Ich habe jedoch nicht darauf geachtet, das in den deutschen Papieren nicht drei, sondern zwei Achsen steht. Die Quttung war, das man mich auf der Rückfahrt aus Kroatien direkt nach dem Karawankentunnnel rausfischte und ich 120,00€ zahlen dürfte.
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#18
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@Joschka und all diejenigen die es betrifft,
bezogen auf die Bemautung eines Kfz >3,5 to mit Anhänger gilt entsprechend der ASFINAG "Mautordnung für die Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs" Version 44, gültig vom 01.04.2016 Teil B, Seite 34 - steht wörtlich: ASFINAG Mautordnung Seite 34 von 104 Version 44 2 ANWENDUNGSBEREICH Die Mautordnung Teil B findet Anwendung auf alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Diese unterliegen einer fahrleistungsabhängigen Maut. Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die noch nie zum Verkehr zugelassen waren und Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen führen, unterliegen der fahrleistungsabhängigen Maut, sofern ihr Eigengewicht mehr als 3,5 t beträgt. Bei Fahrten mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen ist eine Kopie des Typenscheines bzw. eine Bestätigung des Erzeugers oder dessen gemäß § 29 Abs. 2 KFG Bevollmächtigten über das Eigengewicht des Kraftfahrzeuges mitzuführen, die über Verlangen vorzuweisen ist. Wird aufgrund dieses Verlangens kein ordnungsgemäßer Nachweis erbracht, gilt das kontrollierte mehrspurige Kraftfahrzeug als ein Kraftfahrzeug mit einem Eigengewicht von mehr als 3,5 t. Für Anhänger, die von mehrspurigen Kraftfahrzeugen gezogen werden, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ist keine Maut zu entrichten. 3 MAUTPFLICHT 3.1 Mautpflichtiges Straßennetz Ich hoffe das nun etwas Licht ins dunkel kommt, so wie ich das hier geschriebene verstehe gilt - Anhänger die von Kfz >3,5 to gezogen werden und deren eigenes Gewicht <3,5to ist sind mautfrei. Bis denne
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Tschö Andreas -------------------------------------------
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#19
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Unter 2 steht:
Mehrspurige KFZ über 3,5 t brauchen die Go-Box. Anhänger hinter mehrspurigen KFZ bis max. 3,5 t sind mautfrei, wenn der Anhänger max. 3,5 t wiegt. Kann doch nicht so schwer sein!!!
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Grüße Michael |
#20
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viel Erfolg ... das mein ich ernst ... ich hoffe wirklich Du hast recht ...
mir is das inzwischen sch...s egal .. ich bin raus aus diesem Unfug .. aber allein dieser Faden bis hierher belegt was ich zu anfang sagen wollte ... ist ein mordsmist ... teuer ... und im Zweifellsfall ist alles so formulierrt, dass du wegen Mautprellerei dran bist und Strafe loehnst ... ruf die asfinag an .. oder noch besser .. schreib ... dann hast nen Beleg ... alles andere hier ist Theorie
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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