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  #1  
Alt 24.03.2016, 18:44
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Meiki Meiki ist offline
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Boot: Sea Ray 200 Sundeck
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Standard Sea Ray 200 Sundeck

Hallo Leute,

ich habe ein sehr schönes Boot gefunden und zwar eine Sea Ray 200 Sundeck Bj 2004 mit 4,3Mpi . Nun zu meinr Frage , gibt es jemanden der erfahrung bzg. des Gewichtes hat? Angegeben im Prospekt sind 1600kg kommt das hin? Ich frage mich welchen Trailer ich anschaffen muß. Ich Tendiere zu ein 2,5to. Was haltet Ihr von dem Boot? Über die Suche erscheint nicht viel.
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Gruß
Meik


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  #2  
Alt 24.03.2016, 20:03
rhein 610 rhein 610 ist offline
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Boot: Sea Ray 240 SSE
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Hallo Meik

Ich habe eine 205 Sea Ray mit 4.3 L MPI die wiegt angehangen 2060 kg
Incl. Tank halb voll und voller Ausrüstung.
Habe einen 2,2 To Trailer.

Gruß Ulli
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  #3  
Alt 25.03.2016, 00:09
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Mit dem 2,5 t oder 2,7 gibt es ja auch günstig, liegst du auf der sicheren Seite und hast einiges an Reserve. Kannst dann sogar im Bowriderbereich noch vergrößern und ggf. die 200er ohne Trailer verkaufen.

Aber bedenke. Wenn du die 200 wieder verkaufen möchtest, sind deine Verkaufschancen mit einem 2 t Trailer wesentlich höher, da die meisten Kombis und Mittelklassewagen nur maximal 2 t ziehen dürfen. Mit fast leerem Tank reicht der locker für die 200er.
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Viele Grüße
Thomas
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  #4  
Alt 25.03.2016, 12:25
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Hat der 2,5 to Trailer so viel mehr Eigengewicht als der 2 Tonner?
Du darfst auch einen 3,5 to mit 2 to Anhängeladt ziehen nur eben nicht voll.
Ich würde den Trailer immer etwas größer nehmen wenn möglich.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #5  
Alt 25.03.2016, 12:53
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Hat der 2,5 to Trailer so viel mehr Eigengewicht als der 2 Tonner?
Du darfst auch einen 3,5 to mit 2 to Anhängeladt ziehen nur eben nicht voll.
Ich würde den Trailer immer etwas größer nehmen wenn möglich.
Ich glaube du liegst falsch.
Ist es nicht neuerdings so das du nur soviel anhängen darfst wie du auch ziehen darfst?
Egal ob leer oder voll?

Vom Handy geschrieben...
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Gruß,Schwarznase ...

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  #6  
Alt 25.03.2016, 12:58
jaguar10 jaguar10 ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Ich glaube du liegst falsch.
Ist es nicht neuerdings so das du nur soviel anhängen darfst wie du auch ziehen darfst?
Egal ob leer oder voll?
Gewerblich hat du da recht,privat nicht
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  #7  
Alt 25.03.2016, 13:08
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Meiki Meiki ist offline
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Ich glaube du liegst falsch.
Ist es nicht neuerdings so das du nur soviel anhängen darfst wie du auch ziehen darfst?
Egal ob leer oder voll?

Vom Handy geschrieben...
Ich darf doch ein 3to Anhäger ankuppeln, nur wenn mein PKW 2to ziehen darf, darf ich diese auch nicht überschreiten so dachte ich jedenfalls immer.
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Gruß
Meik


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  #8  
Alt 25.03.2016, 13:50
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Ich glaube du liegst falsch.
Ist es nicht neuerdings so das du nur soviel anhängen darfst wie du auch ziehen darfst?
Egal ob leer oder voll?

Vom Handy geschrieben...
Das ist abhängig von Deinem Führerschein.
Bei den neu eingeführten EU-Klassen gibt es Einschränkungen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #9  
Alt 25.03.2016, 14:04
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das ist abhängig von Deinem Führerschein.
Bei den neu eingeführten EU-Klassen gibt es Einschränkungen.
Puhhhh, jetzt wird es kompliziert...
Weiß jemand nun wie es sich genau verhält?
Ich habe mal "gehört" das der Anhänger nicht mehr traglast haben darf wie der Pkw ziehen darf.
Unabhängig vom Führerschein.

Vom Handy geschrieben...
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Gruß,Schwarznase ...

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  #10  
Alt 25.03.2016, 14:12
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Puhhhh, jetzt wird es kompliziert...
Weiß jemand nun wie es sich genau verhält?
Ich habe mal "gehört" das der Anhänger nicht mehr traglast haben darf wie der Pkw ziehen darf.
Unabhängig vom Führerschein.

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In der StVZO Paragraph 42 und FEV Paragraph 6... steht alles dazu.
Welchen Schein hast Du seit wann?
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Jörg

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Alt 25.03.2016, 14:20
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Hi
Quatsch wie viele haben einen 2 To. Tandem Trailer dürfen aber nur 1,8To. ziehen
habe selber 8 Jahre einen 2.5 To. Trailer gezogen obwohl der Wagen nur 2To ziehen durfte.
Probleme gibt es nur wenn der Trailer eine 100Km/h Zulassung hat und der Wagen zu wenig Leergewicht hat.
LG Jürgen
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  #12  
Alt 25.03.2016, 14:28
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Zitat:
Zitat von jr1960 Beitrag anzeigen
Hi
Quatsch wie viele haben einen 2 To. Tandem Trailer dürfen aber nur 1,8To. ziehen
habe selber 8 Jahre einen 2.5 To. Trailer gezogen obwohl der Wagen nur 2To ziehen durfte.
Probleme gibt es nur wenn der Trailer eine 100Km/h Zulassung hat und der Wagen zu wenig Leergewicht hat.
LG Jürgen
Als wahrscheinlicher Jahrgang 1960 mit sicherlich ehemals Führerscheinklasse 3-Inhaber
mußt Du Dir da keine Gedanken machen. Für jüngere Scheininhaber sieht das aber mitunter ganz anders aus. Daher bitte erst informieren und dann den leichtfertig geschriebenen "Quatsch" überdenken.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #13  
Alt 25.03.2016, 14:34
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
In der StVZO Paragraph 42 und FEV Paragraph 6... steht alles dazu.
Welchen Schein hast Du seit wann?
Ich hab noch den rosa Lappen.
Also alles gut...


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Alt 25.03.2016, 15:24
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Was der Hänger wiegen "darf" ist unerheblich. Wenn dein Auto eingetragene z.b 2t Anhängelast hat, darfst du auch nur gewogene 2t ziehen, auch wenn der Anhänger ein 3,5t Hänger ist, der gewogen aber nur 2t wiegt darfst du den ziehen. Das war noch nie anderst.
Eine andere Geschichte ist jetzt die Führerscheinregel. Habe mich damit aber noch nie befasst, da ich eh den LKW Schein habe.
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Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #15  
Alt 25.03.2016, 15:30
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Hi
Man sollte schon wissen was man mit seinem Führerschein darf!
Du fährst ja mit einem A 1 Schein auch kein PKW.
Lg Jürgen
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  #16  
Alt 25.03.2016, 15:31
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jr1960 jr1960 ist offline
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Hm

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

oder Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
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  #17  
Alt 25.03.2016, 15:32
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Zitat:
Zitat von jr1960 Beitrag anzeigen
Hi
Man sollte schon wissen was man mit seinem Führerschein darf!

Lg Jürgen
Wenn du mich damit meinst, ich weiß ganz genau was ich fahren darf und was nicht.
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Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #18  
Alt 25.03.2016, 16:09
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Zitat:
Zitat von jr1960 Beitrag anzeigen
Hm

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

oder Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Ja, und warum ist vorher geschriebenes nun in Deinen Augen Quatsch?
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #19  
Alt 25.03.2016, 18:43
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JuergenRauch JuergenRauch ist offline
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Boot: Fletcher Bravo 199 Merc. V6
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Also wenn es um den Führerschein geht, zählt die zugelassene Gesamtmasse.

Ich durfte letztes Jahr ordentlich blechen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Habe nur einen leeren 1300er Trailer hinter einem VW Caddy hergezogen.

Da war ich schon ein bissl baff.

Gesendet von meinem SM-N7505 mit Tapatalk
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Gruss Jürgen

Rheinkilometer 492
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