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Hallo Tobias.
Die Frage ist, ob du das Boot von einem Unternehmer (Ustpflichtig) oder von Privat kaufst. Von Privat zu Privat gibt es keine UST. Privater darf keine MWST in Rechnung stellen ! Und ob für das Boot in Dänemark einmal MWST abgeführt wurde, braucht dich nicht zu interessieren. Also, keine weiteren Kosten ! Auch kein Zoll da EU. Anders sieht es aus, wenn du ein neues Boot von einem Unternehmer kaufst. Der wird dir die 25% Mwst in Dänemark in Rechnung stellen. (ausser du hast eine UID-Nummer und bist in BRD Unternehmer). Wenn du, Privat, dir eine Ausfuhrbescheinigung besorgst, kannst 6% sparen (25% MST DNMK retour, aber 19% EUST in BRD) Ich hoffe dir damit geholfen zu haben. Viel Spaß mit dem Boot Herbert |
#27
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Das soll dem Vernehmen nach über Bremerhaven aber z.B. ganz anders sein.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#28
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![]() Woher willst du wissen, ob das Boot nicht illegal von Norwegen nach DK verbracht wurde ![]()
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#29
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Das ist ja nun mal komplett falsch. Als aktueller Eigner bist du haftbar für die Entrichtung der MWSt. Ist doch ausgiebig erörtert worden im Forum.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..."
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#30
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Ich habe meine Shetland im letzten Jahr in Holland gekauft, es war dort zugelassen. Warum sollte mich interessieren müssen was da mal an Märchensteuer geflossen ist bzw. wer sollte das aus welchem Grund überhaupt anzweifeln? Es ist mir völlig schnurz, was das Boot in seinem ersten Leben erlebt hat. Ich möchte mal wissen ob es dazu Grundsatzurteile gibt. Wenn ich von irgendwem privat in der EU etwas kaufe (es kann ja auch eine Jacke oder ein alter Reifen sein) glaube ich nicht dass ich da zu irgendwas verpflichtet sein kann.
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Dabei ist es unerheblich ob das Boot in Deutschland registriert ist oder nicht. Dazu gibt es ausreichend Lesestoff hier im Forum.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#32
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Hat Dich das schon mal ein Polizist bei Deinem Auto in 'ner Verkehrskontrolle gefragt? Ich sehe den Unterschied irgendwie nicht und es ist mir z.B. bei einem Gebrauchtwagen scheißegal wer da mal wann wie viel Märchensteuer bezahlt hat. Selbst wenn ich ein Auto neu kaufe und zulasse ist mir das Schnuppe.
Du schreibst doch selber, dass Du noch nie ein Problem hattest.
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#33
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Ich finde das immer wieder leicht erschreckend, mit welcher Überzeugung hier Halbwissen bzw. unrichtige Informationen gepostet werden. Es ist zwar richtig, dass bei Booten die vor dem 1. Januar 1985 (Nachweislich!) in der EU in Betrieb genommen wurden die Zahlung der USt angenommen wird (Nachweis entfällt) aber bei allen danach in Betrieb genommenen Boote ist der Eigner für den Nachweis der gezahlten MWST /USt verantwortlich! Und kontrolliert wird das nicht bei der Anmeldung sondern im Wesentlichen vom Zoll. Den interessiert allerdings die jetzige oder vorhergehende Anmeldung eher nicht - sondern die USt ... und ggfs. die Farbe des Diesels im Tank. Um auf die Eingangsfrage zu kommen: wenn das Boot ab dem 1.1.1985 erstmalig in einem EU-Land in Betrieb genommen wurde brauchst Du den Nachweis der gezahlten Umsatzsteuer (MWST) wo auch immer. Hat der Vorbesitzer es nicht getan musst Du es tun. Oder hoffen, dass Du nicht erwischt wirst. Beste Grüße, Peter @ Herbert: Nix für ungut ![]()
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Mast- und Schotbruch! |
#34
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Beim Kauf im Ausland wird daher eine dafür spezielle Bescheinigung ausgestellt. Beim Boot gibt es das nicht.
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#35
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OK. Das stimmt aber so auch nicht ganz, bei der Kfz-Zulassung legst Du den Brief eines Neuwagens, die EVB und Deinen Ausweis auf den Tisch und dann wirst Du als erster Halter eingetragen. Kaufverträge und Rechnungen braucht man nicht mehr dafür.
Es muss aber erst mal ein berechtigter Verdacht bestehen damit der Zoll (wohl kaum die WSP) überhaupt tätig wird. Vermutlich habe es andere EU-Länder mit Importen und deren Zulassung nicht so genau genommen. Speziell scheint das wohl in 99 % aller Fälle auf Kroatien-Boote gemünzt zu sein. Und sicher auch nicht auf ein 6 Meter-Kahn wo es vielleicht um 1000 € gehen könnte.
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#36
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Wenn du eine Zulassungsbescheinigung II hast (Früher Brief) ist mit der Ausstellung dieses Briefes die Einfuhr, der CE-Nachweis und der Mehrwertsteuernachweis für die EU bestätigt.
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#37
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Und für eine Kontrolle braucht der Zoll keinen Verdacht.
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#38
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Das mag ja für euch weit im Binnenland durchaus zutreffen, wir müssen recht häufig über irgendeine Seegrenze und haben eine EU-Außengrenze drei Meilen vor der Nase, da kommt eine Zollkontrolle schon mal vor, und dann sollte man die bezahlte Mwst. schon nachweisen können,
Siggi |
#39
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Rocco gegen den Rest der Welt !
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![]() "Die Aufgaben auf See im Überblick Die Bundespolizei ist im gesamten deutschen Küstenmeer für den grenzpolizeilichen Schutz des deutschen Staatsgebietes zuständig. Sie nimmt Aufgaben der Schifffahrtspolizei, des Umweltschutzes, der Fischereiüberwachung und der Überwachung von Forschungshandlungen wahr. Auch außerhalb des deutschen Küstenmeeres sind die speziell ausgebildeten Beamten im Einsatz: als zuständige Polizisten für allgemeinpolizeiliche Aufgaben, zu denen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Völkerrecht befugt ist. Seit Juli 1994 ist die Bundespolizei Teil der „Küstenwache des Bundes“, einem Zusammenschluss der maritimen Vollzugskräfte des Bundes, zu dem auch der Zoll, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Fischereischutz gehören. Die Länge der Seegrenzen in Nord- und Ostsee, die zugleich Schengen-Außengrenzen sind, beträgt etwa 700 Kilometer." (HP Bundespolizei)
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#40
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Ich glaube einfach nicht so richtig, dass die es auf Kleinfahrzeuge abgesehen haben. Hier sind sicher im großen Stil Sachen passiert.
Ich bezweifle im Grunde, dass der Zoll Narrenfreiheit besitzt und ausübt ohne Verdacht. @Haffskipper Du willst mir doch nicht erzählen, dass mich die Küstenwache mit meienr 78er Shetland in der Ostsee anhalten wird und mich nach einem Umsatzsteuernachweis fragen wird. Das übersteigt gerade meine Vorstellungskraft. Wenn ich auf 'ner Pershing oder Ferretti säße könnte ich es noch nachvollziehen. Wobei sicher niemand seinen Kaufvertrag im Fahrzeug aufbewahren wird.
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und ja die Küstenwache kann bei einer Kontrolle bei jedem Boot nach dem Mehrwertsteuernachweis fragen. Dies ist bei jedem Boot nötig. Mein mitlerweile 20Jahre altes boot ist immer noch min. 25000€ WErt. Bei einer Kontrolle der Wapo werden also mal chnell 5000€ (19%) Mehrwersteuer fällig wenn man nicht machweisen kann, dass diese bereit abgeführt wurde. Wie man den Nachweis führt, ist erstmal zweitrangig. Am Besten ist natürlich der Kaufvertag vom Erstbesitzer. Da ist es klar dagelegt. Bei einem Privatkauf sollte also immer nach einem MEhrwertsteuernachweis gefragt werden oder halt eine andere Möglichkeit zum Nachweis geführt werden. Bei mir gab es auch keinen Nachweis beim Kauf. Im Benutzerhanbuch ist der Erstkäufer und der Händlerstempel abgedruckt. WEder der Händler noch der Erstbesitzer (der sich freute zu hören was aus seinem Boot geworden ist) haben noch unterlagen (sind ja nur 10 Jahre aufzubewahren bei Firmen). Ich habe dann bei der Wapo nachgefragt ob der Eintrag im Benutzerhandbuch reicht. Die auskunft war klar das dies bei einem so "alten" Boot reicht. Aber man am besten beim Zoll ein T2L-Formular beantragen sollte bevor es ins Ausland geht.
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Allgemeine Kontrolle durch die Küstenwache: SBF, SRC, Funklizenz und Eigentumsnachweis mit MWSt. Schlauchboot war von einem großen Küstenwacheschiff abgesetzt worden. Mein Schiff hat 28 Füsse. ![]() Zum Mehrwertsteuernachweis: Da geht es nicht nur um deinen Kaufvertrag, sondern um den Nachweis das in der EU irgendwann mal (meist bei Neukauf) für dein Boot Umsatzsteuer bezahlt wurde. Da ich der dritte Eigner meines Bootes bin, hab ich den ersten Kaufvertrag zum Boot (Händlervertrag mit MWSt-Ausweis) und mein Kaufvertrag (Privatkauf ohne MWSt-Ausweis) vorgelegt.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * Geändert von Fronmobil (16.02.2016 um 07:22 Uhr)
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Mir will einfach nicht in den Kopf warum das gerade Boote betreffen soll ohne dass da semiprofessionell Schweinereien im großen Stil abgegangen sind. Ohne dass Verdachtsmomente bestehen wird sowas nicht gemacht. Vitali Klitschko wurde mal am Flughafen festgehalten, weil jemand glaubte dass er eine Tag Heuer in den USA gekauft hatte und diese nicht verzollen wollte. Ein ähnlicher Fall. Wird Dir bei 'ner 100 €-Uhr nicht passieren, weil die Verhältnismäßigkeit gar nicht gegeben ist. Wenn Eure Boote 10 Jahre aus Euch zugelassen sind kann man es ja drauf ankommen lassen, dann ist nämlich auch eine Steuerhinterziehung in D verjährt. Würde mir nur genau den Zeitpunkt der begangenen Straftat vorab überlegen.
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Ob es in deinen Kopf nicht rein will (oder kann
![]() Nennt sich Tagesgeschäft beim Zoll, und da werden auch Steuerhinterziehungen von weitaus geringerer Höhe verfolgt (zB Kanister Kraftstoff, 1 Stange Zigaretten usw.). Wurde mit meinem damaligen 8m Stahlkahn auch schon kontrolliert.
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Kommen wir der Sache also schon näher. Mich interessiert erst mal, warum das gerade mit Booten denn so hochgespielt wird. Darauf werde ich wohl keine Antwort bekommen. Vermutlich geht es da teilweise um richtig Geld oder der zusätzlichen Generierung von Steuern.
Zweitens wo genau das steht, dass ich solche Dokumente mitführen muss. Das "Boote-Magazin" zählt hier nicht als Quelle. Das "Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen" verliert schon mal nicht ein Wort darüber. Drittens, ist ein Boot 10 Jahre in der EU nachweislich registriert - also im "zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr" befindlich - kann Dir meiner Meinung nach niemand mehr etwas, der eventuelle Straftatbestand ist dann schlicht verjährt.
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#46
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Die zu hinterziehende Steuer ist bei Booten oft sehr hoch.
Außerdem ist es sehr einfach z.B. ein Neuboot aus NL nach D zu holen ohne die MWSt. zu bezahlen. Hier noch ein Link dazu mit Antworten der OFD Hamburg http://www.yachtregistration.de/wich..._mehrwerts.htm
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#47
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Wo bleibt da eigentlich der Grundsatz in dubio pro reo
![]() Seit wann muss jemand beweisen, dass er keine Steuerhinterziehung begangen hat und nicht der Zoll, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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das ist aber doch ziemlich an den Haaren herbei gezogen. ![]() Der Zweifelssatz kommt im Strafrecht zur Anwendung, falls das Gericht Zweifel hätte. Darum geht es hier doch gar nicht. Hier geht es doch vielmehr darum, dass ein Abgabenschuldner (Bootbesitzer) nachweisen muss, dass die Abgaben (Einfuhrumsatzsteuer oder MwSt) ordnungsgemäß entrichtet wurden. Wenn er das nicht nachweisen kann, ist das noch lange nicht Steuerhinterziehung, sondern gegebenenfalls eben erstmal eine Abgabenschuld. Das ist ja ein ganz normaler Grundsatz. Die beim Boot etwas "komische" Frage ist eher, wie lange das der Abgabenschuldner nachweisen muss. Damit aus einer Abgabenschuld schließlich Steuerhinterziehung wird (die dann tatsächlich dem Abgabenschuldner nachgewiesen werden müsste), müssen schon noch ein paar Tatbestände zutreffen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#49
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Ob nun Steuerhinterziehung oder Abgabenschuld ...
Bei Erstbesitz O.K., da könnte man den Beleg zu hause haben, aber doch nicht ständig am Mann. Bei gebrauchten Booten wird der Schwarze Peter ganz bewusst dem zweiten, dritten, ... Bootseigner untergeschoben. Üblicherweise muss jemand der etwas haben will nachweisen, dass es ihm zusteht - und nicht umgekehrt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
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