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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.12.2015, 20:18
Lerigau Lerigau ist offline
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Standard Befriedetes Besitztum?

Ist der "Grund und Boden" eines Bootes eigentlich so genanntes "befriedetes Besitztum"?
Ich meine mich zu erinnern, dass mein Boot immer deutscher Boden sei, also auch deutsches Recht an Bord gilt (ganz am Rande wäre es nett, wenn mir das jemand nachweislich bestätigen oder ausreden kann).
Und gibt es nicht an Bord auch "Hausfriedensbruch"? (Wikipedia: Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind („befriedetes Besitztum“)) Ein Boot hat ja eine offensichtliche Abgrenzung und viele sogar eine Reling.

Hintergrund dieser Grübelei ist: Ich habe eine Schreckschusswaffe, welche ich an Silvester benutze. Daheim kein Problem. Aber wie ist es auf dem Boot?
Oder kann ich hier einfach die Bordgewalt geltend machen?

Leider tue ich mich schwer, im Netz die passenden Informationen zu finden (I am a locksmith, not a lawyer)

VG
Holger
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  #2  
Alt 23.12.2015, 21:12
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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Standard

http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php


Zitat aus dem obigen Link:

Unterscheidung zwischen einem Seeschiff, einem Binnenschiff und einem Schiffsbauwerk


Ein Seeschiff ist dazu bestimmt, auf den Weltmeeren zu fahren, außerhalb der Hoheitsgewässer unseres Landes. Nach internationalen Bestimmungen erhält es eine Flaggenführungsbefugnis. Ein in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragenes Seeschiff ist in internationalen Gewässern ein Stück deutsches Territorium. Es gilt deutsches Recht. Das Flaggenrecht hängt bei natürlichen Personen als Eigentümer von deren deutschen Staatsangehörigkeit ab. Gleichgestellt sind Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und juristische Personen, wenn die Mehrheit der zur Geschäftsführung berufenen Personen deutsche Staatsangehörige sind. Es gelten besondere Vorschriften für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ein Binnenschiff ist dazu bestimmt, die im Binnenland befindlichen Gewässer und Wasserstraßen zu befahren. Ein Flaggenrecht im eigentlichen Sinne gibt es bei den Binnenschiffen nicht.
Bei Schiffsbauwerken handelt es sich um Schiffe in der Bauphase. Diese können ab einem bestimmten Bauzustand zum Zwecke der Beleihung (Belastung mit einer Schiffshypothek) in das Schiffsbauregister des Bauortes eingetragen werden.
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  #3  
Alt 23.12.2015, 21:20
Benutzerbild von Scandthomas
Scandthomas Scandthomas ist offline
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Standard

Mein Tipp, lass das mit der Schreckschusspistole doch einfach sein

Zitat:
Zitat von Lerigau Beitrag anzeigen
Ist der "Grund und Boden" eines Bootes eigentlich so genanntes "befriedetes Besitztum"?
Ich meine mich zu erinnern, dass mein Boot immer deutscher Boden sei, also auch deutsches Recht an Bord gilt (ganz am Rande wäre es nett, wenn mir das jemand nachweislich bestätigen oder ausreden kann).
Und gibt es nicht an Bord auch "Hausfriedensbruch"? (Wikipedia: Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind („befriedetes Besitztum“)) Ein Boot hat ja eine offensichtliche Abgrenzung und viele sogar eine Reling.

Hintergrund dieser Grübelei ist: Ich habe eine Schreckschusswaffe, welche ich an Silvester benutze. Daheim kein Problem. Aber wie ist es auf dem Boot?
Oder kann ich hier einfach die Bordgewalt geltend machen?

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VG
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  #4  
Alt 23.12.2015, 21:43
Lerigau Lerigau ist offline
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen
Mein Tipp, lass das mit der Schreckschusspistole doch einfach sein
Ja, klar, ich kann auch nen Böller über Bord werfen, knallt fast genauso

Mir kam der Gedanke halt in den Sinn und war mir sicher, dass dergleichen irgendwie rechtlich geregelt ist, deswegen die Frage. Und/Aber auch ohne die Schreckschusswaffe bleibt ja die Frage nach befriedetem Besitztum berechtigt

(Ich kann mich an einen Jahreswechsel in Caro'siel erinnern, da wurde Leuchtmunition waagerecht über das Hafenbecken geschossen)

Und wäre ich ein Hasardeur, dann würde ich es einfach machen, statt Fragen zu stellen...
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  #5  
Alt 23.12.2015, 21:50
Benutzerbild von Chanor
Chanor Chanor ist offline
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Hi Holger, da du mit einem Binnenschiff immer noch Grund und Boden des jeweiligen Landes unter deinem Kiel hast würde ich davon ausgehen das das Recht des jeweiligen Landes gilt.
Wenn du jedoch "auf hoher See " bist gilt - so gehe ich mal davon aus - dein Recht als Skipper und du darfst - mehr oder weniger - das machen was du für richtig hällst.
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel
Heinz- Jürgen
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  #6  
Alt 23.12.2015, 23:46
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von Lerigau Beitrag anzeigen
Ist der "Grund und Boden" eines Bootes eigentlich so genanntes "befriedetes Besitztum"?
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VG
Holger
falls du auf das Waffengesetz anspielst, kann ich dir sagen, daß ein Auto auch kein Befriedetes Besitztum ist, das wird auf einem Binnenschiff nicht anders sein
auch wenn du auf dem Boot oder im Auto das Hausrecht hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell

Geändert von ralfschmidt (23.12.2015 um 23:55 Uhr)
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  #7  
Alt 24.12.2015, 01:07
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Ahnha Ahnha ist offline
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Hallo Holger,

das mit der Schreckschusswaffe auf dem Boot wird dieses Silvester bei dir offiziell nicht gehen, es sei denn, du hast einen "kleinen Waffenschein".

Wenn nicht, dann kannst du diesen bei 50 € Kasse beim zuständigen Amt/Polizei an deinem Wohnort beantragen. Wir dieser darauf erteilt, dann darfst du behördlich genehmigt eine entsprechende Waffe bei dir tragen, also auch auf dem Boot.

Das habe ich auch gemacht, die Bearbeitung dauert allerdings etwas. Bei Notlagen könntest du dann damit sogar auch vom Boot aus Signalraketen abfeuern.

Also den kleinen Waffenschein beantragen und Silvester 2016 kannst du dann damit dein Feuerwerk abschießen.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
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Harald

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  #8  
Alt 24.12.2015, 06:45
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Leute, wenn ihr den großen Pyroschein und/oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis hättet, dann wüsstet ihr, dass man mit Schreckschusswaffen zu Sylvester überhaupt nicht schiessen darf. So wird es jedenfalls im Rahmen dieser Erlaubnisse geprüft und offensichtlich sehen die entsprechenden Behörden die Rechtslage so.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #9  
Alt 24.12.2015, 07:14
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Skilsö Skilsö ist offline
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Ich habe bei meiner Pyroschein-Ausbildeng Folgendes gelernt, ist das auch Heute noch gültig?

Zitat:
WaffG §11 Abs. 5:
(5) Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.

Ausnahmen von dieser Regel in WaffG §12, Abschnitt 4
- mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
- mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
- durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
- zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichjen Betrieben
- im befriedeten Besitztum, wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt.
- mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist
.
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Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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  #10  
Alt 24.12.2015, 11:19
Lerigau Lerigau ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
dann wüsstet ihr, dass man mit Schreckschusswaffen zu Sylvester überhaupt nicht schiessen darf.
Das ist nicht korrekt, man darf generell, nur nicht überall.
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  #11  
Alt 24.12.2015, 12:40
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Scandthomas Scandthomas ist offline
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Ich würde jemanden der mit einer Handfeuerwaffe herum fuchtelt, generell der Polizei melden. Egal ob der einen Waffenschein oder ne Schreckschusspistole besitzt.

Wir sind hier nicht im wilden Westen, noch mögen wir selbstjustitzler oder Terroristen, letztere sind zur Zeit auch sehr unbeliebt und die öffentliche Hand extrem sensibel drauf.

So ne Nacht im Knast zweck Abklärungen würde ich für solche Mitmenschen ganz gut finden.

Das wir beziehe ich natürlich auf mich.
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Freundliche Grüsse
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  #12  
Alt 24.12.2015, 14:20
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Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von Scandthomas Beitrag anzeigen

So ne Nacht im Knast zweck Abklärungen würde ich für solche Mitmenschen ganz gut finden.

Das wir beziehe ich natürlich auf mich.
wie gut, dass es nicht nach deinem Willen geht
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #13  
Alt 24.12.2015, 14:56
Lerigau Lerigau ist offline
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Kann man nun aus den Antworten ableiten, dass das eigene Boot kein befriedetes Besitztum darstellt oder dass das keiner weiss?
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  #14  
Alt 24.12.2015, 15:00
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Ohne auf die "Schreckschusspistole" einzugehen:

Hausfriedensbruch ist auf Fahrzeuge nicht anwendbar. Ein Fzg ist von der Definition "befriedetes Besitztum" nicht erfasst.

"Deutsches Schiff = Deutsches Territorium = Deutsches Recht" gilt nur auf hoher See. In zugeordneten Hoheitsgewässern gilt das Recht des Hoheitsstaates.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #15  
Alt 24.12.2015, 15:11
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo

Zitat:
Zitat von Lerigau Beitrag anzeigen
Kann man nun aus den Antworten ableiten, dass das eigene Boot kein befriedetes Besitztum darstellt oder dass das keiner weiss?
Schau mal hier rein:

"...2. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB ist ein Dauerdelikt. Geschütztes Rechtsgut ist das individuelle Hausrecht. Schutzobjekte sind die Wohnung, der Geschäftsraum, das befriedete Besitztum und abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind.

...Eine bewegliche Sache, beispielsweise ein Wohnwagen, kann ebenso Wohneigenschaft haben. In Abgrenzung zum Geschäftsraum darf der Hauptzweck der Benutzung allerdings nicht im Arbeiten bestehen.
Unter befriedetem Besitztum versteht man jede unbewegliche Sache, die gegen das Betreten durch andere mittels Eingrenzung gesichert ist. Abbruchhäuser und Rohbauten können durch geeignete Maßnahmen befriedet werden...."

http://www.fachanwalt-strafrecht-mue...friedensbruch/

Danach hätte ein großes Boot zwar möglicherweise "Wohnungseigenschaft" und Du hättest dort Hausrecht, aber ein befriedetes Besitztum wäre es nicht, da es beweglich ist.

Echte Rechtsberatung kann Dir aber nur ein Gespräch mit einem Anwalt bieten.

Viele Grüße,

Oliver
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  #16  
Alt 24.12.2015, 15:31
Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Gut das man bei uns schiessen darf mit der Leuchtpistole ab 18 in unbebautem Gebiet ohne Schein.

Deutschland ist lustig da darf ich nicht einmal den Multitool Leatherman Wave in der Tasche oder im Auto haben da eine kleine fixierbare Einhandklinge darauf ist, das ist ja echt schon übertrieben....jeder Schraubenzieher ist gefährlicher.....
__________________
Liebe Grüsse Andreas

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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  #17  
Alt 24.12.2015, 15:57
pkrischer
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Standard toller Hecht,

aber bevor du Springmesser mit Schraubenziehern vergleichst
solltest du dich erst mal schlaumachen.

Gruß vom Rhein

Dieter
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  #18  
Alt 24.12.2015, 17:30
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DF....
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Wie oben geschrieben, brauchst du nen Waffenschein klein um mit der Spielzeugpistole rumlaufen zu dürfen.

Auf einem umzäunten Grundstück brauchst du nur die Erlaubnis des Eigentümers
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #19  
Alt 24.12.2015, 18:00
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Ich habe zwar eine SiPi aber von befriedetem Besitztum keine Ahnung, jedoch eine Theorie was befriedetes Bootstum sein könnte.

Allein an Bord, im TV läuft BVB gegen FCB, Dortmunder Bergmann Bier schön kalt, der BVB führt 3:0 und es sind keine alten, nackten Leute mit offenen Auspuffanlagen in der Nähe.

Was ich weiß ist, das eine (richtige) SiPi im Hafen sicher weg geschlossen werden muss.

Gruß
Willy
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  #20  
Alt 24.12.2015, 21:28
Benutzerbild von Blyner46
Blyner46 Blyner46 ist offline
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Waffenschein klein gilt zum Führen von Schreckschusswaffen (auch Reizgas oder Signalpistolen) außerhalb des befried. Besitztums und die dürfen dort im Notfall benutzt werden. Sylvesterschießen damit ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Gruß
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  #21  
Alt 24.12.2015, 22:13
Lerigau Lerigau ist offline
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Zitat:
Zitat von Blyner46 Beitrag anzeigen
Sylvesterschießen damit ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Gruß
Genau hier kommt ja die Befriedung ins Spiel. Es geht ja eben nicht um "ausserhalb" sondern "innerhalb".

VG
Holger
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  #22  
Alt 24.12.2015, 23:04
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von Lerigau Beitrag anzeigen
Genau hier kommt ja die Befriedung ins Spiel. Es geht ja eben nicht um "ausserhalb" sondern "innerhalb".

VG
Holger
Moinsen,

befriedetes Besitztum ist ein Grundstück welches nicht einfach so, sondern nur durch ein Tor/Pforte usw betreten werden kann und sonst durch einen Zaun/Mauer o.ä. gegen unbefugtes Betreten gesichert ist. Grundstücke sind von der Definition immobil. Ein Schiff/Boot kann deshalb meiner Meinung nach kein befriedetes Besitztum darstellen. So charmant die Idee auch ist

Ich bin ebenfalls Inhaber eines kleinen Waffenscheins und nutze die eine oder andere Schreckschuss auch zu Silvester.. selbstverständlich nur im zulässigen, rechtlichen Rahmen.

Gruß, Jörg
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  #23  
Alt 24.12.2015, 23:42
spsh10 spsh10 ist offline
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Hmmmm... und könnte man das nicht auch "Mißbrauch von Notzeichen" in die Diskussionsrunde werfen??!!
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Lg,
Herwig
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  #24  
Alt 25.12.2015, 00:08
Lerigau Lerigau ist offline
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Zitat:
Zitat von spsh10 Beitrag anzeigen
Hmmmm... und könnte man das nicht auch "Mißbrauch von Notzeichen" in die Diskussionsrunde werfen??!!
Klar, hier wird doch so viel eingeworfen, was mit der eigentlichen Frage eher wenig zu tun hat.

Irgendwie muss rübergekommen sein, dass ich vorhabe, wie ein maritimer Chuck Norris mit zwei tief hängenden Halftern um die Hüfte auf dem Vordeck stehend mitten auf der Weser alles in Augenhöhe und Schussweite mit roten Leuchtkörpern zu drangsalieren, während mein Boot 3 Knoten über Rumpfgeschwindigkeit eine Mordsheckwelle wirft und alles bis 10 Kabellängen Entfernung unter Sog und Wellenschlag leiden muss.
Klammer auf: Klammer zu.
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  #25  
Alt 25.12.2015, 00:38
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
Ich habe bei meiner Pyroschein-Ausbildeng Folgendes gelernt, ist das auch Heute noch gültig?

.
das ist heute noch genau so gültig, darum sollte man mit einem Kleinen Waffenschein vorsichtig sein wenn man seine Schreckschußwaffe abfeuert,
zu Silvester wird das geduldet, wirklich erlaubt ist das deshalb noch lange nicht
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