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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
![]() ![]() Wenn die Traglast der Felgen, die ET und Größe passen, die Reifen ebenso die richtige Traglast haben, bzw. das Gutachten mit den beiden Komponenten übereinstimmt brauchst du nichts eintragen lassen ,bzw. hat der Tüver nichts zu beanstanden. Ergo, die Reifen/Felgen passen nicht zum Gutachten.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#27
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Die KBA Nummer steht groß und deutlich auf den Felgen drauf, somit kein Zweifel. Reifen haben ebenfalls den korrekten LI. Er beanstandet, dass er die Kombination nicht in "seiner Liste" hat, darum sollen sie eingetragen werden.
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#28
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Hallo Frank
Frage doch Allgaier R18 mal hier aus dem Forum. Ich glaube, er ist Prüfer beim TÜV.
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#29
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Jupp, hab ihn bereits angemorst.
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#30
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Der kann auch nur eine Ferndiagnose stellen.
Nochmal, wenn das Gutachten mit Reifen und Felgen übereinstimmt und auch zum Auto paßt brauchst du nichts eintragen. Da braucht normalerweise der Tüver auch nicht in seine Liste schauen. Naja, ich war mal mit ner Ente beim Tüv. Der "Schlaue" meinte tatsächlich das die Handbremse nicht hält. Er hat an der Hinterachse gemessen. ![]() ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#31
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![]() Zitat:
Eigentlich sollte die Auflage A02 in Verbindung mit dem Hinweis in der ABE Zitat:
Gruß Wilfried
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Unser Boot ist ein grosses Loch im Wasser, in das wir unser ganzes Geld werfen ![]()
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#32
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![]() Zitat:
![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#33
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Und der Pickup wurde als PKW ausgeliefert und anschließend auf LKW umgeschrieben?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#34
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![]() Zitat:
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#35
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"Reifenkennzeichnung 1. und 2. Achse li./re. Zulässigkeit nicht nachgewiesen, erheblicher Mangel, Plakette nicht erteilt".
Das steht da drauf. Die Zulässigkeit dieser Größe ist in der ABE nachgewiesen, ich weiß echt nicht, wo sein Problem liegt. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#36
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![]() Zitat:
Jeder kann sich mal irren, aber auf mehrmaliger Nachfrage und auch Hinweisen, sollte der PI sich eigentlich richtig schlau machen und auch seinen Fehler einräumen. Statt dessen beharrt er auf seine falsche Meinung. Man man, solche habe ich "gefressen" ![]()
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#37
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Das ist das Problem, wenn sich Leute (PI) als Instanz verstehen und nicht als Dienstleister;
Ich hatte vor vier Jahren das gleiche Problem- nur halt mit nem T5 - Da hatte der PI aber von sich aus dann erst beim Vw- Händler und zuletzt bei VW - Hannover telefonisch erkundigt. Hat zwar zeitlich etwas den Rahmen gesprengt, aber der Typ hat Verstand und Initiative bewiesen. Ich wünsche Dir viel Erfolg.
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten |
#38
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ich denke, hier will "man(n)" nur auf Nummer Sicher gehen. Nachdem die Reifengröße weder in den Zulassungspapieren noch im COC steht. Eine eingetragene Reifen bzw Reifen-Radkombination führt später nicht zu Umstimmigkeiten.
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Grüße Sandra & Schorsch ![]() |
#39
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Nun... wir sind ja in der EU, also alles einfach....
In Ö hatte ich vor einigen Jahren an meinen e34 8Jx18VA und 9Jx18HA geschraubt. MIT ABE!!! Dort war auch klargestellt welche Schrauben, Zentrierringe verwendet werden müssen, dass diese Räder NICHT bei Tieferlegung montierbar sind, dass kiene Schneeketten montierbar sind, etc..... TROTZDEM musste ich zur Landesregierung, die haben dann nachgemessen, Verschränkungstest, etc.... Nach einigen Diskussionen (war wirklich seeeeehr knapp) und Zahlung von € 39.- wurden diese Räder eingetragen. Erst dann durfte ich die Legal fahren. War aber nicht wirklich Lustig..... Ging von Polizeikontrolle zu Polizeikontrolle..."Die Räder gehen aber gar nicht" "DOCH...Lies mal was in den Papieren steht"
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#40
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Habe nun den Hersteller angeschrieben...
Zitat:
![]() ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#41
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![]() Zitat:
Geht doch. Hat er sich wenigstens entschuldigt?
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#42
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Wozu die Entschuldigung?
Erst mal kann der PI bestenfalls um Entschuldigung bitten, ob ich dieser Bitte nachkomme, entscheide ich. Auch muss man dazu das Bedürfnis nach "ich hatte doch Recht" haben, soviel Selbstbewusstsein habe ich auch ohne. Zur Überprüfung: Bei alten, leicht an Reparaturstau leidenden Autos mache ich separat bei irgendeinem Boschdienst o.ä. die AU, kostet nicht mehr. Wenn dann der TÜV zuviel aufschreibt, Zettel wegschmeißen (bzw. dann den harmloseren abarbeiten) und zur Konkurrenz gehen. Dann ist der Verlust überschaubarer, als zusätzlich die motorquälende AU zu wiederholen. Selbstverständlich sehe ich vorher nach den wichtigsten Kriterien, z.B. wegen kaputtem Glühobst verhaue ich keine HU, sehr viel mehr wird nicht gemacht. Vorher in der Werkstatt den Auftrag "mach mal TÜV-fertig" erteilen, kann schnell ein Fass ohne Boden werden. Für die Kosten der Nachkontrolle (knapp 15,-) macht ne Werkstatt nichtmal die Motorhaube auf. Dafür hat man einen sachlichen Mängelbericht, da braucht dann nichts auf Vorrat repariert werden, denn nur diese Mängel werden beauftragt und dann innerhalb der Nachprüfungsfrist kontrolliert. Gruß Michael |
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