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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 02.12.2015, 15:52
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Ein Ausdruck aus dem BF wird ihm wohl links am Arxxx vorbei gehen.
Gruß, Frank.
Laß dich nicht von mir ärgern, nur warum hast du hier nachgefragt.
Wenn die Traglast der Felgen, die ET und Größe passen, die Reifen ebenso die richtige Traglast haben, bzw. das Gutachten mit den beiden Komponenten übereinstimmt brauchst du nichts eintragen lassen ,bzw. hat der Tüver nichts zu beanstanden. Ergo, die Reifen/Felgen passen nicht zum Gutachten.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #27  
Alt 02.12.2015, 16:35
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Die KBA Nummer steht groß und deutlich auf den Felgen drauf, somit kein Zweifel. Reifen haben ebenfalls den korrekten LI. Er beanstandet, dass er die Kombination nicht in "seiner Liste" hat, darum sollen sie eingetragen werden.


Gruß, Frank.
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  #28  
Alt 02.12.2015, 16:45
Böötchen Böötchen ist offline
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Hallo Frank

Frage doch Allgaier R18 mal hier aus dem Forum.


Ich glaube, er ist Prüfer beim TÜV.
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  #29  
Alt 02.12.2015, 16:50
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Jupp, hab ihn bereits angemorst.


Gruß, Frank.
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  #30  
Alt 02.12.2015, 16:53
uli07 uli07 ist offline
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Der kann auch nur eine Ferndiagnose stellen.
Nochmal, wenn das Gutachten mit Reifen und Felgen übereinstimmt und auch zum Auto paßt brauchst du nichts eintragen. Da braucht normalerweise der Tüver auch nicht in seine Liste schauen.
Naja, ich war mal mit ner Ente beim Tüv. Der "Schlaue" meinte tatsächlich das die Handbremse nicht hält. Er hat an der Hinterachse gemessen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #31  
Alt 02.12.2015, 17:17
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Die KBA Nummer steht groß und deutlich auf den Felgen drauf, somit kein Zweifel. Reifen haben ebenfalls den korrekten LI. Er beanstandet, dass er die Kombination nicht in "seiner Liste" hat, darum sollen sie eingetragen werden.


Gruß, Frank.
Das Problem wird sein, dass die von Dir montierte Reifengröße 255/55R18 nicht in den COC-Papieren vermerkt ist. Dort steht nur 255/60R18 drin.

Eigentlich sollte die Auflage A02 in Verbindung mit dem Hinweis in der ABE

Zitat:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

von der Eintragungspflicht befreien.

Gruß
Wilfried
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  #32  
Alt 02.12.2015, 17:24
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Zitat:
Zitat von wiwe27 Beitrag anzeigen
...Eigentlich sollte die Auflage A02 in Verbindung mit dem Hinweis in der ABE von der Eintragungspflicht befreien.
Genauso sehe ich das auch, es ist sogar in Fett gedruckt in der ABE, aber der Prüfer ignoriert das


Gruß, Frank.
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  #33  
Alt 02.12.2015, 18:35
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Und der Pickup wurde als PKW ausgeliefert und anschließend auf LKW umgeschrieben?
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #34  
Alt 02.12.2015, 18:41
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Und der Pickup wurde als PKW ausgeliefert und anschließend auf LKW umgeschrieben?
Nein, habe nichts umschreiben lassen. Steht als "Geländewagen" im Fahrzeugschein...oder so ähnlich, habe die Papiere grad nicht zur Hand.


Gruß, Frank.
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  #35  
Alt 02.12.2015, 19:46
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wie ist denn die Formulierung auf deinem Prüfbericht?
"Reifenkennzeichnung 1. und 2. Achse li./re. Zulässigkeit nicht nachgewiesen, erheblicher Mangel, Plakette nicht erteilt".

Das steht da drauf.
Die Zulässigkeit dieser Größe ist in der ABE nachgewiesen, ich weiß echt nicht, wo sein Problem liegt.

Gruß, Frank.
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  #36  
Alt 02.12.2015, 20:13
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
"Reifenkennzeichnung 1. und 2. Achse li./re. Zulässigkeit nicht nachgewiesen, erheblicher Mangel, Plakette nicht erteilt".

Das steht da drauf.
Die Zulässigkeit dieser Größe ist in der ABE nachgewiesen, ich weiß echt nicht, wo sein Problem liegt.

Gruß, Frank.
Relativ einfach, Beruf verfehlt ...

Jeder kann sich mal irren, aber auf mehrmaliger Nachfrage und

auch Hinweisen, sollte der PI sich eigentlich richtig schlau machen

und auch seinen Fehler einräumen. Statt dessen beharrt er auf seine

falsche Meinung.

Man man, solche habe ich "gefressen"
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #37  
Alt 02.12.2015, 20:25
Tonne5 Tonne5 ist offline
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Das ist das Problem, wenn sich Leute (PI) als Instanz verstehen und nicht als Dienstleister;

Ich hatte vor vier Jahren das gleiche Problem- nur halt mit nem T5 - Da hatte der PI aber von sich aus dann erst beim Vw- Händler und zuletzt bei VW - Hannover telefonisch erkundigt.
Hat zwar zeitlich etwas den Rahmen gesprengt, aber der Typ hat Verstand und Initiative bewiesen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.
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....und immer eine handbreit... Kai
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Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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  #38  
Alt 04.12.2015, 17:24
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Burner Burner ist offline
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ich denke, hier will "man(n)" nur auf Nummer Sicher gehen. Nachdem die Reifengröße weder in den Zulassungspapieren noch im COC steht. Eine eingetragene Reifen bzw Reifen-Radkombination führt später nicht zu Umstimmigkeiten.
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #39  
Alt 05.12.2015, 10:40
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Nun... wir sind ja in der EU, also alles einfach....

In Ö hatte ich vor einigen Jahren an meinen e34 8Jx18VA und 9Jx18HA geschraubt. MIT ABE!!!
Dort war auch klargestellt welche Schrauben, Zentrierringe verwendet werden müssen, dass diese Räder NICHT bei Tieferlegung montierbar sind, dass kiene Schneeketten montierbar sind, etc.....
TROTZDEM musste ich zur Landesregierung, die haben dann nachgemessen, Verschränkungstest, etc....
Nach einigen Diskussionen (war wirklich seeeeehr knapp) und Zahlung von € 39.-
wurden diese Räder eingetragen.
Erst dann durfte ich die Legal fahren.

War aber nicht wirklich Lustig.....
Ging von Polizeikontrolle zu Polizeikontrolle..."Die Räder gehen aber gar nicht"
"DOCH...Lies mal was in den Papieren steht"
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No Wind - PROBLEM
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  #40  
Alt 05.12.2015, 10:48
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Habe nun den Hersteller angeschrieben...

Zitat:
Hallo Herr xxxxxx,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben soweit Recht!

Der VW Amarok ist in der ABE zweimal enthalten. Zum einen mit der Auflage KMV und zum anderen mit der Auflage KOV. In Ihrer Mail zeigen Sie den Ausschnitt mit der Auflage KMV. Ich gehe nun davon aus, dass dies auch Ihr Fahrzeug betrifft. Wenn dem so ist sind Ihre Ausführungen absolut richtig! In der Auflage A02 wird ja von einer Freistellung gesprochen. Diese ist in dem dazu gehörigen KBA-Text (siehe Ihr Ausschnitt) enthalten. Eine Eintragung ist somit nicht notwendig.

Sollte Ihr Prüfer der Hauptuntersuchung dies nicht glauben, kann er sich hierzu gerne beim TÜV Pfalz befragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
...und das Schreiben dem Onkel im blauen Kittel gezeigt. Montag gibt´s die Plakette, Nachprüfungsgebühr und Eintragung entfällt...geht doch.

Gruß, Frank.
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Alt 06.12.2015, 06:54
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Habe nun den Hersteller angeschrieben...







...und das Schreiben dem Onkel im blauen Kittel gezeigt. Montag gibt´s die Plakette, Nachprüfungsgebühr und Eintragung entfällt...geht doch.



Gruß, Frank.

Geht doch. Hat er sich wenigstens entschuldigt?
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Alt 06.12.2015, 09:32
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Superpapa Superpapa ist offline
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Wozu die Entschuldigung?
Erst mal kann der PI bestenfalls um Entschuldigung bitten, ob ich dieser Bitte nachkomme, entscheide ich.
Auch muss man dazu das Bedürfnis nach "ich hatte doch Recht" haben, soviel Selbstbewusstsein habe ich auch ohne.

Zur Überprüfung: Bei alten, leicht an Reparaturstau leidenden Autos mache ich separat bei irgendeinem Boschdienst o.ä. die AU, kostet nicht mehr.
Wenn dann der TÜV zuviel aufschreibt, Zettel wegschmeißen (bzw. dann den harmloseren abarbeiten) und zur Konkurrenz gehen. Dann ist der Verlust überschaubarer, als zusätzlich die motorquälende AU zu wiederholen.
Selbstverständlich sehe ich vorher nach den wichtigsten Kriterien, z.B. wegen kaputtem Glühobst verhaue ich keine HU, sehr viel mehr wird nicht gemacht. Vorher in der Werkstatt den Auftrag "mach mal TÜV-fertig" erteilen, kann schnell ein Fass ohne Boden werden.
Für die Kosten der Nachkontrolle (knapp 15,-) macht ne Werkstatt nichtmal die Motorhaube auf. Dafür hat man einen sachlichen Mängelbericht, da braucht dann nichts auf Vorrat repariert werden, denn nur diese Mängel werden beauftragt und dann innerhalb der Nachprüfungsfrist kontrolliert.
Gruß
Michael
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