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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.12.2015, 17:04
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Standard VW Amarok - Reifen eintragunspflichtig, Ja oder Nein?

Moin geballtes -Wissen,


folgende Situation. Auf meinem Amarok, TDI 4motion, 132KW, EZ 11/2013, habe ich Winterreifen auf Alufelgen montiert. Reifengröße 255/55-18. Der nette Herr vom TÜV meint die müssen eingetragen werden. Gemäß beigefügter ABE sind die NICHT eintragungspflichtig.

Diese Kombination ist im Gutachten genannt...



...und es sagt auch aus, dass Rad/Reifenkombis nicht eingetragen werden müssen,



...wenn die Größe in der ABE enthalten ist und die Eintragung nicht erforderlich ist...




Die gesamte ABE ist hier:

BAV026.pdf


Ich sehe dass so, dass diese Rad/Reifenkombination in der ABE enthalten ist, und somit keine Eintragung zu erfolgen hat/nötig ist. Der TÜV liest das anders...

Irgend ein Profi hier???


Gruß, Frank.
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  #2  
Alt 01.12.2015, 17:48
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Standard

Hallo Frank,

Der Name ABE sagt es eigentlich schon
Algemeine Betriebs Erlaubnis

somit sind deine Reifen nicht eintragungspflichtig.

Wie sieht es mit der Felge aus?

Da ich aber aus meiner Erfahrung mit unseren immer wieder zu findenen Besserwisser zu tun habe, die Kontrollen auf unseren Strassen auch immer mehr werden,
würde ich meine Nerven schonen und allen Diskussionen aus dem Weg gehen und die Felgen Reifen Kombination eintragen lassen.

So wie die Meinung des TÜV unterschiedlich ist geht es bei den Blau Weißen genauso weiter
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie Die wahre Power by V8
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  #3  
Alt 01.12.2015, 18:15
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Mit der Auflage K2c, könnte in meinen Auge eine Eintragepflicht zustande kommen -außer das Fahrzeug wurde werkseitigen mit der Außstellung geliefert.

Warst Du in M., bei TÜV Prüfer K.?

Allgaier R18 ist PI, schreib ihn mal an.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #4  
Alt 01.12.2015, 19:00
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Um eine genaue Aussage treffen zu können musst du mal die EG-Typgenehmigung von deinem Fahrzeug mitteilen.
Steht unter Ziffer K in der ZB Teil1.

Dann gibt es lt. Gutachten noch zwei Varianten , d.h. eine mit und eine ohne Verbreiterung.
Hast du die Variante ohne Verbreiterung dann gilt unter Auflagen A01: Änderungsabnahme nach §19.3
Unter dieser Voraussetzung hätte der Prüfer recht.
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  #5  
Alt 01.12.2015, 20:33
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Zitat:
Zitat von maolst Beitrag anzeigen
Um eine genaue Aussage treffen zu können musst du mal die EG-Typgenehmigung von deinem Fahrzeug mitteilen.
Steht unter Ziffer K in der ZB Teil1.

Dann gibt es lt. Gutachten noch zwei Varianten , d.h. eine mit und eine ohne Verbreiterung.
Hast du die Variante ohne Verbreiterung dann gilt unter Auflagen A01: Änderungsabnahme nach §19.3
Unter dieser Voraussetzung hätte der Prüfer recht.
Die EG Typgenehmigung ist in diesem Fall doch egal, einzig allein die

Ausführung "mit" oder "ohne" Verbreiterung ist hier ausschlaggebend,

ob Abnahme gemacht werden muss. Hast Du "ohne Verbreiterung",

dann Abnahme, da dann A 01 zutrifft :

Zitat:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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Gruß Jörg
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Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #6  
Alt 01.12.2015, 22:00
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Ich habe werksseitig MIT Verbreiterung.


Gruß, Frank.
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  #7  
Alt 01.12.2015, 22:03
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Ich habe werksseitig MIT Verbreiterung.


Gruß, Frank.
Dann lass den sabbeln ...

Zitat:
Der nette Herr vom TÜV meint die müssen eingetragen werden.
... und wende Dich an einen Kollegen !
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  #8  
Alt 02.12.2015, 01:16
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Mit den 255 / 55 - 80 fährt doch jeder zweite Amarok rum.
Wenn also die Felgen die Bedingungen erfüllen die in der ABE stehen ( Einpresstiefe, KBA Nummer ) und Deine Reifen den Lastindex erfüllen, würde ich dem netten Herrn mal den Puls fühlen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #9  
Alt 02.12.2015, 06:22
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Da hier viele Leute wieder mit ihrem "gefährlichen" Halbwissen glänzen, möchte ich mich nicht in nichtsbringende Grundsatzdiskussionen einlassen.

Da ich selbst Prüfingenieur bin und täglich mit solchen Dingen und auch den entsprechenden Ausreden und Argumenten zu tun habe, soll mein Beitrag nur eine Hilfestellung sein:

Entgegen der Aussage von einigen hier ist die EG-Typgenehmigungsnummer des Fahrzeuges ausschlaggebend für die Gültigkeit des Gutachtens/ABE.

Nur wenn dein Fahrzeug einer im Gutachten aufgeführten Nummer entspricht ist die ABE entsprechend "anzuwenden".

Da das Fahrzeug (nach Aussage des Halters) dem Typ mit Verbreiterung entspricht, muss dann noch überprüft werden, ob sogenannte "beeinflussende" Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, wie zB. Fahrzeugtieferlegung, Spurverbreiterung etc..

Im Umkehrschluss heisst das:
Nur wenn dein Fahrzeug einer der beiden EG-Typgenehmigungen entspricht und es sich um den Fahrzeugtyp mit Verbreiterung handelt und du keine beeinflussenden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hast, dann ist die Felge "eintragungsfrei".
Voraussetzung natürlich passender Traglast- u. Geschwindigkeitsindex der Reifen.

...und auch nur dann solltest du deinen TÜV-Prüfer mal darauf hinweisen, denn diese Berufsgruppe sind auch nur Menschen, die ihren Job machen und das leider recht komplizierte deutsche und europäische Verkehrsrecht dementsprechend zu Grunde legen müssen.
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  #10  
Alt 02.12.2015, 07:51
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Zitat:
Zitat von maolst Beitrag anzeigen
Da hier viele Leute wieder mit ihrem "gefährlichen" Halbwissen glänzen, möchte ich mich nicht in nichtsbringende Grundsatzdiskussionen einlassen.

Da ich selbst Prüfingenieur bin und täglich mit solchen Dingen und auch den entsprechenden Ausreden und Argumenten zu tun habe, soll mein Beitrag nur eine Hilfestellung sein:

Entgegen der Aussage von einigen hier ist die EG-Typgenehmigungsnummer des Fahrzeuges ausschlaggebend für die Gültigkeit des Gutachtens/ABE.

Nur wenn dein Fahrzeug einer im Gutachten aufgeführten Nummer entspricht ist die ABE entsprechend "anzuwenden".

Da das Fahrzeug (nach Aussage des Halters) dem Typ mit Verbreiterung entspricht, muss dann noch überprüft werden, ob sogenannte "beeinflussende" Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, wie zB. Fahrzeugtieferlegung, Spurverbreiterung etc..

Im Umkehrschluss heisst das:
Nur wenn dein Fahrzeug einer der beiden EG-Typgenehmigungen entspricht
und es sich um den Fahrzeugtyp mit Verbreiterung handelt und du keine beeinflussenden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hast, dann ist die Felge "eintragungsfrei".
Voraussetzung natürlich passender Traglast- u. Geschwindigkeitsindex der Reifen.

...
Ja ja, das Halbwissen ...

Ein VW Amarok hat immer (!) eine dieser beiden EG-Typgenehmigung, es gibt keinen Amarok mit einer anderen Nummer !

Daher auch mein Hinweis, dass es in diesem Fall hier egal ist und nur auf die Ausführung mit oder ohne Verbreiterung ankommt.

Ich mache das nun schon seit knapp 30 Jahren und weiß was ich für Tips gebe, da kann sich jeder hier drauf verlassen !
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  #11  
Alt 02.12.2015, 08:17
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Moin und Danke für die bisherigen Antworten.

Um es kurz zu machen, der Amarok ist im unverbastelten Originalzustand und entspricht exakt der angegebenen Typnummer. Das "Problem" ist, dass er auf Sommerreifen mit 255/60-18 steht und nun Winterreifen 255/55-18 drauf hat. Gem. ABE ist beides zulässig, nur wie verklicker ich das dem Herren im blauen Kittel???
Mir geht es hier nicht um den Preis der Eintragung, hier geht es mir um das Prinzip. Ich habe diese Felgen/Reifen bewusst ausgesucht und bestellt und mich vorher vergewissert, dass sie NICHT eingetragen werden müssen.


Gruß, Frank.
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  #12  
Alt 02.12.2015, 08:23
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Ich würd einfach nen Tüvprüfer wechseln. Oder sogar ganz den Verein. Fahr zur KÜS GTÜ oder sonst wohin. Kann doch nich angehen dass da so dumme Leute als Prüfingeneur arbeiten.
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  #13  
Alt 02.12.2015, 08:24
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Warum musst Du dem Herrn im blauen Kittel überhaupt was verklickern ?

Oder anders gefragt, was machst Du denn bei dem Herrn ? Da EZ 11/2013,

brauchst Du doch erst nächstes Jahr zur HU, oder ist das bei Deinem Auto

anders (hier hab ich keine Ahnung von und hinterfrage es daher) ?
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  #14  
Alt 02.12.2015, 08:28
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Zitat:
Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Ich würd einfach nen Tüvprüfer wechseln. Oder sogar ganz den Verein. Fahr zur KÜS GTÜ oder sonst wohin. Kann doch nich angehen dass da so dumme Leute als Prüfingeneur arbeiten.
Und dann zahl ich nochmal???? Ich habe 93€ (in Worten: Dreiundneunzig!!!) für die nicht bestandene HU für ein 2 Jahre altes Fahrzeug mit 45.000km auf der Uhr bezahlt, wenn ich jetzt woanders hinfahre, dann drück ich den Betrag nochmal ab, nur weil hier ein Prüfer nicht richtig lesen kann...ich hab'n Hals bis Helgoland.
Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare...willkommen in Deutschland

Gruß, Frank.
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  #15  
Alt 02.12.2015, 08:30
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Warum musst Du dem Herrn im blauen Kittel überhaupt was verklickern ?

Oder anders gefragt, was machst Du denn bei dem Herrn ? Da EZ 11/2013,

brauchst Du doch erst nächstes Jahr zur HU, oder ist das bei Deinem Auto

anders (hier hab ich keine Ahnung von und hinterfrage es daher) ?

Pickup gilt als LKW (obwohl als Geländewagen/PKW im Fahrzeugschein eingetragen, aber das ist ein anderes Thema), somit nur 2 Jahre bis zur ersten HU.


Gruß, Frank.
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  #16  
Alt 02.12.2015, 08:31
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Sven2209 Sven2209 ist offline
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Und dann zahl ich nochmal???? Ich habe 93€ (in Worten: Dreiundneunzig!!!) für die nicht bestandenen HU für ein 2 Jahre altes Fahrzeug mit 45.000km auf der Uhr bezahlt, wenn ich jetzt woanders hinfahre, dann drück ich den Betrag nochmal ab, nur weil hier ein Prüfer nicht richtig lesen kann...ich hab'n Hals bis Helgoland.

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Gruß, Frank.

Ich kann dein Ärger verstehen. Dann mach die andern Räder wieder drauf und fertig. Die könnten mir den Puckel runner rutschen.
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  #17  
Alt 02.12.2015, 08:34
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Und dann zahl ich nochmal???? Ich habe 93€ (in Worten: Dreiundneunzig!!!) für die nicht bestandenen HU für ein 2 Jahre altes Fahrzeug mit 45.000km auf der Uhr bezahlt, wenn ich jetzt woanders hinfahre, dann drück ich den Betrag nochmal ab, nur weil hier ein Prüfer nicht richtig lesen kann...ich hab'n Hals bis Helgoland.
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Gruß, Frank.
Ich glaube deren Ermessungsspielraum ist seeeeehr groß, will sagen,

wenn der nicht will, dann will er nicht. Da ist nur selten mit Einsicht zu

rechnen.

Von daher mein Rat, die Sommerräder wieder ran, Plakette abholen und

zur nächsten HU andere Prüforganisation wählen (wenn vernünftiges

Reden mit dem Herrn nicht hilft).
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Gruß Jörg
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  #18  
Alt 02.12.2015, 08:34
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Zitat:
Zitat von Sven2209 Beitrag anzeigen
Ich kann dein Ärger verstehen. Dann mach die andern Räder wieder drauf und fertig. Die könnten mir den Puckel runner rutschen.
Da war ich auch schon drauf und dran, aber trotzdem muss ich dann die Nachprüfung bezahlen


Gruß, Frank.
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  #19  
Alt 02.12.2015, 08:36
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Da war ich auch schon drauf und dran, aber trotzdem muss ich dann die Nachprüfung bezahlen


Gruß, Frank.
Ich würde dort druck machen und fragen warum die Reifen eingetragen werden müssen wenn es die ABE gibt.
Ich würde auch den Cheffe von dem Prüfer dazuholen.

Eine Nachprüfung würde ich nicht bezahlen.
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Gruß Volker
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  #20  
Alt 02.12.2015, 08:36
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Ich würd einfach nen Tüvprüfer wechseln. Oder sogar ganz den Verein. Fahr zur KÜS GTÜ oder sonst wohin. Kann doch nich angehen dass da so dumme Leute als Prüfingeneur arbeiten.

. ... ohne Worte.
IMHO
Wenn man so raushaut, wie Du: sollte die Orthografie vielleicht ein bisschen besser ausfallen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #21  
Alt 02.12.2015, 09:09
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Hatte die gleiche Situation mal mit einem Motorrad...

Aprilia Tuono R Ltd. Edition, Motorrad in absolutem Werkszustand.

Prüfer behauptet, das Heck wäre umgebaut und es findet sich kein ABE oder EG

oder sonstiger Homologationshinweis auf dem Carbonteil. Keine

Chance

(Hat dann der Prüfer in der Aprilia-Niederlassung erledigt)

Sorry, wenn OT
Gruß vom
Haiko
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Geändert von haiko (02.12.2015 um 10:30 Uhr) Grund: wort hat gefehlt
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  #22  
Alt 02.12.2015, 09:50
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Normaler Weise ist der TÜV angewiesen kundenorientiert -und bindend zu arbeiten. Daher würde ich noch einmal mit dem PI telefonieren.
Nützt das nichts, gibt es eine Online-Beschwerdestelle in der du vortragen kannst. Auch dort ist man deutlich kundenorientiert und will binden.
Siehe:

http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr...che-tncert.pdf


Kleiner Tipp: Die Nachprüfung darf jeder bestellter PI durchführen, also auch DEKRA, KÜS, GTÜ usw.. Ich würde in einem klärenden Gespräch einfließen lassen, dass die Nachprüfung über eine konkurrierende Organisation abgewickelt wird und wenn diese ohne weitere Nachprüfung die Plakette zuteilen, du dir über die offizielle TÜV Beschwerdestelle dein Geld wiederholen wirst.

Allerdings würde ich nur Wind machen, wenn die Nachprüfung wirklich unbegründet war.
Wie ist denn die Formulierung auf deinem Prüfbericht?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...

Geändert von Freibeuter (02.12.2015 um 09:59 Uhr)
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  #23  
Alt 02.12.2015, 14:23
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Ich würde die Antworten die du hier bekommen hast ausdrucken und dann den Chef von deinem Tüvprüfer holen. Die Plakette draufkleben lassen und nichts mehr bezahlen........
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #24  
Alt 02.12.2015, 14:29
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wie ist denn die Formulierung auf deinem Prüfbericht?
Bin unterwegs, muss ich mal raussuchen lassen.

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Ich würde die Antworten die du hier bekommen hast ausdrucken und dann den Chef von deinem Tüvprüfer holen. Die Plakette draufkleben lassen und nichts mehr bezahlen........
Ein Ausdruck aus dem BF wird ihm wohl links am Arxxx vorbei gehen.

Der TÛV-Prüfer rief heute morgen an und sagte, er hat mit dem Ing., der die Eintragungen vornimmt, bereits gesprochen. Der sagte, die müssen eingetragen werden.
Habe jetzt den Felgenhersteller angeschrieben, mal schauen was die zu ihrer ABE sagen.


Gruß, Frank.
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  #25  
Alt 02.12.2015, 15:14
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Bin unterwegs, muss ich mal raussuchen lassen.



Ein Ausdruck aus dem BF wird ihm wohl links am Arxxx vorbei gehen.

Der TÛV-Prüfer rief heute morgen an und sagte, er hat mit dem Ing., der die Eintragungen vornimmt, bereits gesprochen. Der sagte, die müssen eingetragen werden.
Habe jetzt den Felgenhersteller angeschrieben, mal schauen was die zu ihrer ABE sagen.


Gruß, Frank.
Wechsel die Prüforganisation, mach die Nachuntersuchung dort und ärger Dich nicht weiter drüber.
Zeit die Du mit ärgern verschwendest, ist viel zu kostbar und ...


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