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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin geballtes
![]() folgende Situation. Auf meinem Amarok, TDI 4motion, 132KW, EZ 11/2013, habe ich Winterreifen auf Alufelgen montiert. Reifengröße 255/55-18. Der nette Herr vom TÜV meint die müssen eingetragen werden. Gemäß beigefügter ABE sind die NICHT eintragungspflichtig. Diese Kombination ist im Gutachten genannt... ![]() ...und es sagt auch aus, dass Rad/Reifenkombis nicht eingetragen werden müssen, ![]() ...wenn die Größe in der ABE enthalten ist und die Eintragung nicht erforderlich ist... ![]() Die gesamte ABE ist hier: BAV026.pdf Ich sehe dass so, dass diese Rad/Reifenkombination in der ABE enthalten ist, und somit keine Eintragung zu erfolgen hat/nötig ist. Der TÜV liest das anders ![]() Irgend ein Profi hier??? Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#2
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Hallo Frank,
Der Name ABE sagt es eigentlich schon Algemeine Betriebs Erlaubnis somit sind deine Reifen nicht eintragungspflichtig. Wie sieht es mit der Felge aus? Da ich aber aus meiner Erfahrung mit unseren immer wieder zu findenen Besserwisser zu tun habe, die Kontrollen auf unseren Strassen auch immer mehr werden, würde ich meine Nerven schonen und allen Diskussionen aus dem Weg gehen und die Felgen Reifen Kombination eintragen lassen. So wie die Meinung des TÜV unterschiedlich ist geht es bei den Blau Weißen genauso weiter
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]()
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#3
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Mit der Auflage K2c, könnte in meinen Auge eine Eintragepflicht zustande kommen -außer das Fahrzeug wurde werkseitigen mit der Außstellung geliefert.
Warst Du in M., bei TÜV Prüfer K.? Allgaier R18 ist PI, schreib ihn mal an.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#4
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Um eine genaue Aussage treffen zu können musst du mal die EG-Typgenehmigung von deinem Fahrzeug mitteilen.
Steht unter Ziffer K in der ZB Teil1. Dann gibt es lt. Gutachten noch zwei Varianten , d.h. eine mit und eine ohne Verbreiterung. Hast du die Variante ohne Verbreiterung dann gilt unter Auflagen A01: Änderungsabnahme nach §19.3 Unter dieser Voraussetzung hätte der Prüfer recht.
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#5
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![]() Zitat:
Ausführung "mit" oder "ohne" Verbreiterung ist hier ausschlaggebend, ob Abnahme gemacht werden muss. Hast Du "ohne Verbreiterung", dann Abnahme, da dann A 01 zutrifft : Zitat:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#6
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Ich habe werksseitig MIT Verbreiterung.
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#7
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Dann lass den sabbeln ...
Zitat:
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#8
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Mit den 255 / 55 - 80 fährt doch jeder zweite Amarok rum.
Wenn also die Felgen die Bedingungen erfüllen die in der ABE stehen ( Einpresstiefe, KBA Nummer ) und Deine Reifen den Lastindex erfüllen, würde ich dem netten Herrn mal den Puls fühlen ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#9
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Da hier viele Leute wieder mit ihrem "gefährlichen" Halbwissen glänzen, möchte ich mich nicht in nichtsbringende Grundsatzdiskussionen einlassen.
Da ich selbst Prüfingenieur bin und täglich mit solchen Dingen und auch den entsprechenden Ausreden und Argumenten zu tun habe, soll mein Beitrag nur eine Hilfestellung sein: Entgegen der Aussage von einigen hier ist die EG-Typgenehmigungsnummer des Fahrzeuges ausschlaggebend für die Gültigkeit des Gutachtens/ABE. Nur wenn dein Fahrzeug einer im Gutachten aufgeführten Nummer entspricht ist die ABE entsprechend "anzuwenden". Da das Fahrzeug (nach Aussage des Halters) dem Typ mit Verbreiterung entspricht, muss dann noch überprüft werden, ob sogenannte "beeinflussende" Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, wie zB. Fahrzeugtieferlegung, Spurverbreiterung etc.. Im Umkehrschluss heisst das: Nur wenn dein Fahrzeug einer der beiden EG-Typgenehmigungen entspricht und es sich um den Fahrzeugtyp mit Verbreiterung handelt und du keine beeinflussenden Änderungen am Fahrzeug vorgenommen hast, dann ist die Felge "eintragungsfrei". Voraussetzung natürlich passender Traglast- u. Geschwindigkeitsindex der Reifen. ...und auch nur dann solltest du deinen TÜV-Prüfer mal darauf hinweisen, denn diese Berufsgruppe sind auch nur Menschen, die ihren Job machen und das leider recht komplizierte deutsche und europäische Verkehrsrecht dementsprechend zu Grunde legen müssen.
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#10
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![]() Zitat:
Ein VW Amarok hat immer (!) eine dieser beiden EG-Typgenehmigung, es gibt keinen Amarok mit einer anderen Nummer ! Daher auch mein Hinweis, dass es in diesem Fall hier egal ist und nur auf die Ausführung mit oder ohne Verbreiterung ankommt. Ich mache das nun schon seit knapp 30 Jahren und weiß was ich für Tips gebe, da kann sich jeder hier drauf verlassen !
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#11
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Moin und Danke für die bisherigen Antworten.
Um es kurz zu machen, der Amarok ist im unverbastelten Originalzustand und entspricht exakt der angegebenen Typnummer. Das "Problem" ist, dass er auf Sommerreifen mit 255/60-18 steht und nun Winterreifen 255/55-18 drauf hat. Gem. ABE ist beides zulässig, nur wie verklicker ich das dem Herren im blauen Kittel??? Mir geht es hier nicht um den Preis der Eintragung, hier geht es mir um das Prinzip. Ich habe diese Felgen/Reifen bewusst ausgesucht und bestellt und mich vorher vergewissert, dass sie NICHT eingetragen werden müssen ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#12
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Ich würd einfach nen Tüvprüfer wechseln. Oder sogar ganz den Verein. Fahr zur KÜS GTÜ oder sonst wohin. Kann doch nich angehen dass da so dumme Leute als Prüfingeneur arbeiten.
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#13
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Warum musst Du dem Herrn im blauen Kittel überhaupt was verklickern ?
Oder anders gefragt, was machst Du denn bei dem Herrn ? Da EZ 11/2013, brauchst Du doch erst nächstes Jahr zur HU, oder ist das bei Deinem Auto anders (hier hab ich keine Ahnung von und hinterfrage es daher) ?
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#14
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![]() Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare...willkommen in Deutschland ![]() Gruß, Frank ![]()
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#15
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![]() Zitat:
Pickup gilt als LKW (obwohl als Geländewagen/PKW im Fahrzeugschein eingetragen, aber das ist ein anderes Thema ![]() Gruß, Frank ![]()
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#16
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Ich kann dein Ärger verstehen. Dann mach die andern Räder wieder drauf und fertig. Die könnten mir den Puckel runner rutschen.
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#17
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![]() Zitat:
wenn der nicht will, dann will er nicht. Da ist nur selten mit Einsicht zu rechnen. Von daher mein Rat, die Sommerräder wieder ran, Plakette abholen und zur nächsten HU andere Prüforganisation wählen (wenn vernünftiges Reden mit dem Herrn nicht hilft).
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#18
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![]() Gruß, Frank ![]()
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#19
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![]() Zitat:
Ich würde auch den Cheffe von dem Prüfer dazuholen. Eine Nachprüfung würde ich nicht bezahlen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#20
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![]() IMHO Wenn man so raushaut, wie Du: sollte die Orthografie vielleicht ein bisschen besser ausfallen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#21
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Hatte die gleiche Situation mal mit einem Motorrad...
Aprilia Tuono R Ltd. Edition, Motorrad in absolutem Werkszustand. Prüfer behauptet, das Heck wäre umgebaut und es findet sich kein ABE oder EG oder sonstiger Homologationshinweis auf dem Carbonteil. Keine Chance ![]() ![]() (Hat dann der Prüfer in der Aprilia-Niederlassung erledigt) Sorry, wenn OT Gruß vom Haiko
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Lieber V8 als 16v Geändert von haiko (02.12.2015 um 10:30 Uhr) Grund: wort hat gefehlt |
#22
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Normaler Weise ist der TÜV angewiesen kundenorientiert -und bindend zu arbeiten. Daher würde ich noch einmal mit dem PI telefonieren.
Nützt das nichts, gibt es eine Online-Beschwerdestelle in der du vortragen kannst. Auch dort ist man deutlich kundenorientiert und will binden. Siehe: http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr...che-tncert.pdf Kleiner Tipp: Die Nachprüfung darf jeder bestellter PI durchführen, also auch DEKRA, KÜS, GTÜ usw.. Ich würde in einem klärenden Gespräch einfließen lassen, dass die Nachprüfung über eine konkurrierende Organisation abgewickelt wird und wenn diese ohne weitere Nachprüfung die Plakette zuteilen, du dir über die offizielle TÜV Beschwerdestelle dein Geld wiederholen wirst. Allerdings würde ich nur Wind machen, wenn die Nachprüfung wirklich unbegründet war. Wie ist denn die Formulierung auf deinem Prüfbericht?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (02.12.2015 um 09:59 Uhr)
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#23
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Ich würde die Antworten die du hier bekommen hast ausdrucken und dann den Chef von deinem Tüvprüfer holen. Die Plakette draufkleben lassen und nichts mehr bezahlen........
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#24
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Bin unterwegs, muss ich mal raussuchen lassen.
Zitat:
![]() Der TÛV-Prüfer rief heute morgen an und sagte, er hat mit dem Ing., der die Eintragungen vornimmt, bereits gesprochen. Der sagte, die müssen eingetragen werden. Habe jetzt den Felgenhersteller angeschrieben, mal schauen was die zu ihrer ABE sagen. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#25
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Zeit die Du mit ärgern verschwendest, ist viel zu kostbar und ... ... in ca. 3 Wochen ist Weihnachten ![]() ![]()
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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