![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]()
__________________
Gruß Andrea ![]()
|
#27
|
||||
|
||||
![]()
Auszug aus meinem Mietvertrag :
"Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen." Aha..
__________________
Gruß Andrea ![]() |
#28
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Gerade deswegen würde ich es intern klären und nicht in einem Internetforum breittreten.. Denn was bringt es dir, willst du raus aus dem Vertrag, dann kündige! Willst du 2x 10% sparen, dann hättest du nicht direkt zusagen dürfen. Willst du sie einfach nur Piesacken? Dann wundere dich nicht das sie es mit dir macht!
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
|
#29
|
||||
|
||||
![]()
na dann muss es auch schriftlich erfolgen. Ob es in die Vergangenheit geht ist natürlich fraglich. Da bin ich jetzt auch überfragt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#30
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Außerdem trete ich hier nix breit sondern bitte um Rat Piesacken? Lese mal genau nach und frag dich dann nochmal wer damit angefangen hat. Und ja, ich unterstelle meinem Vermieter sogar "volle Absicht", dass ich nix schriftliches bekommen habe.(Als Einzige) Du kennst hier die Verhältnisse nicht....
__________________
Gruß Andrea ![]() |
#31
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Ihr habt mündlich zugestimmt, alle! Es ist dein gutes Recht auf die schriftliche Bestätigung zu drängen und so lange nicht zu zahlen, aber die hast du nun. Worum geht es jetzt noch?
__________________
mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
|
#32
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Berufen werd ich mich nun auf die Klausel in meinem Mietvertrag ![]()
__________________
Gruß Andrea ![]() |
#33
|
||||
|
||||
![]()
Aus der Sicht eines Mieters und Vermieter - allerdings aus Bayern, wo das Wort noch gilt
![]() Sowohl mit meinen Mietern (Wohnen) als auch mit meinem Vermieter (Gewerbe) regle ich alles mündlich, egal was. Beidseits immer wieder mit dem Vermerk, dass ich daran gerne so lange nichts ändern möchte (weil es einen Haufen Verwaltungsscheiß spart), bis es Schwierigkeiten gibt, denn dann sähe man sich ja quasi gezwungen das gesprochene Wort aufzuschreiben - das dann mit dem Hinweis "was man sagt kann man ja auch aufschreiben". Auch gelegentlich notwendige Mietanpassungen (sogar einmal nach unten korrigiert) gingen bislang reibungslos ohne Papierkram über die Bühne, es gilt ja zuallererst "wo kein Kläger, da kein Richter". Falls jemand aus welchem Grund auch immer ein Schriftstück benötigt, dann bekommt er dieses natürlich - tut ja auch nicht wirklich weh. Den vorliegenden Fall rechtlich zu beurteilen fehlt mir jede Kompetenz, ihn rechtlich prüfen zu lassen allerdings ginge ganz sicher mit einer drastischen Verschlechterung des Verhältnisses einher. Nachdem du ja der Erhöhung zugestimmt hast geht es doch gar nicht um die Erhöhung an sich - geht es um Kostenüber- nahme kann man die - nötigenfalls mit Begründung - sicherlich einen überschaubaren Zeitraum lang auch nachreichen. Ein Gespräch bringt sicherlich mehr als eine Verhärtung der Front - als Vermieter finde ich Mittel und Wege dich loszu- werden wenn ich das will, glaube mir. Dann bist du die, die kündigt. Auch wenn der Gesetzgeber tendenziell immer noch pro Mieter positioniert ist, so sind trotzdem bestimmte Umstände seitens des Mieters hinzunehmen - und wenn davon zu viele auf einmal und immer wieder stattfinden, dann will der recht bald nicht mehr da sein wo er ist. Oder ganz simpel: Streiten bringt auf Dauer gesehen nie etwas - außer dem Anwalt.
__________________
...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
|
#34
|
||||
|
||||
![]()
Offensichtlich hat hier der Vertragspartner einen Formfehler begangen.
Mir ist auch mal so was passiert, ich habe auf meinem formellen Recht bestanden, dadurch einen hohen vierstelligen Betrag gewonnen, und nach mehrjährigen Streitereien eine rechtskräftige Kündigung bekommen. Mein nach Abzug der Kosten verbleibender Stundenlohn für die daraus resultierenden Schriftwechsel war akzeptabel aus der Sicht eines jungen und kämpferischen Unternehmers - aber nun rückblickend doch zu wenig für den Aufwand. Wenn man den Vertragspartner für die Zukunft behalten will, würde ich keinen derartigen Streit mehr empfehlen. sea u in denmark
|
#35
|
|||||
|
|||||
![]()
Ich finde, Andrea ist hier eindeutig im Recht:
Zitat:
dass sie diese Vertragsänderung auch noch einmal schriftlich bekommt (da kannte sie sozusagen die Mietvertragsklauseln besser als ihr Vermieter ![]() Da der Vermieter es aber (absichtlich ![]() Allerdings denke ich, dass hier nichts weiter übrig bleibt, als der Weg zum Anwalt (oder mit selbigem erst mal "drohen" ...), eine entsprechende Rechtsschutzversicherung sollte da aber vorhanden sein !
__________________
Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
|
#36
|
||||
|
||||
![]()
Warum sollte Andrea denn jetzt zum Anwalt rennen? Ist doch gar nichts passiert? Die Erhöhung ist nicht formgerecht und das müsste man dem Vermieter mitteilen. Ab Zugang der formgerechten Mieterhöhung zahlen und gut ist es, rechtlich zumindest.
Fraglich bleibt nur, ob das gestörte Innenverhältnis zum Vermieter das ganze Hickhack wert ist. Könnte z.B. bei der Rückzahlung etwaiger Kautionen zu Problemen führen. Ich bin übrigens selbst Vermieter mehrere WE und Gewerbeeinheiten.....normal sollte man da sich schon auskennen, oder halte eine Hausverwaltung mit solchen Dingen beauftragen.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
|
#37
|
||||
|
||||
![]()
Leider auch nicht richtig, siehe BGB 573:
(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat, 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will. (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Quelle: gesetze-im-internet.de In Deutschland ist es also nicht so einfach einen unliebsamen Mieter einfach zu kündigen....eine große Verwandschaft für Eigenbedarfskündigung macht es einfacher!
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#38
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Mein Vermieter wird auch sicherlich wissen, dass er da wohl was versäumt hat. Aber ich denke das er es trotzdem mal versuchen will so an die Nachzahlung zu kommen..für nen Anwalt ist der viel zu geizig. Andersrum stehen wir aber auch in einem Verhältnis in dem man nicht gleich mit Anwalt droht ![]()
__________________
Gruß Andrea ![]() |
#39
|
||||||
|
||||||
![]() Zitat:
Eingangsbeitrag nicht gelesen ?? Zitat:
__________________
Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
|
#40
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]()
__________________
Gruß Andrea ![]() |
#41
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Also muss der Vermieter in den sauren Apfel beisen und die Mieterhöhung z.B. zum Dezember (wobei ich hier nicht mehr dran glaube wegen Fristen) oder Januar zu erhöhen. Da hat er dann halt die "Verluste" zu tragen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#42
|
||||
|
||||
![]()
Hab alles gelesen, Du auch?
Wie gesagt, steht doch alles im Gesetz und der Vermieter hat es hier verbockt....um ihm das mitzuteilen braucht man doch keinen Anwalt. Kostet alles nur Geld.... Falls der Vermieter jetzt die Erhöhung durchsetzen will kann Sie ja immer noch dahin.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
|
#43
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Zitat:
__________________
Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#44
|
||||
|
||||
![]()
Aber schriftlich hat er jetzt (Gestern) erst dies Rückwirkend gemacht und dies halte ich für nicht zulässig. Das schriftliche hätte direkt im August (wie bei den anderen) erfolgen müssen. nicht 2 Monate danach.
nur das Schriftliche zählt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
|
#45
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Zitat:
__________________
Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#46
|
||||
|
||||
![]()
Mann Jörg, ich habe es gelesen! Lesen hilft nämlich ne Ecke weiter und erspart so manchen Anwalt.
Das Schreiben vom Vermieter kann Andrea aber locker aussitzen. Sein Anwalt wird dem Vermieter das mit dem Durchsetzen dann schon erklären.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#47
|
|||
|
|||
![]()
Mit welcher Begründung -denkst Du- hat er alle anderen Mieter schriftlich über die bereits vereinbarte Erhöhung nochmal schriftlich informiert, aber Dich nicht ?
Warum sollte er das tun, wenn er doch damit seine Erhöhung lediglich nochmal absichert und in trockene Tücher bringt. Die Sache war doch schliesslich im gegenseitigen Einvernehmen klar. Nebenfrage: Eine Begründung ist wirklich nicht erforderlich? Oder liegt es am Grad der Erhöhung, hier 10%. Gibt es da eine Grenze?
__________________
Gruss Wolfgang |
#48
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() Wobei ich eine andere Philosophie vertrete: Ein Mieterwechsel kostet immer Arbeit. Ich habe in laufenden Mietverhältnissen noch nie die Miete erhöht, weil ich den Verzicht auf die Mieterhöhung als eine Art Treuerabatt sehe. Bei 1 bis 2% Inflation muss das IMO drin sein.
__________________
Gruß, Thorsten
|
#49
|
|||
|
|||
![]()
Das kann man aber nicht verallgemeinern.
Wir haben einen Mieter der seit 35 Jahren bei uns wohnt. Der ist mit 150 DM angefangen ..... ![]()
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#50
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Grenze weiß ich nicht genau, glaube das sie bei Altbau 20% alle 3 Jahre liegt ![]()
__________________
Gruß Andrea ![]() |
![]() |
|
|