boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 65Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 65 von 65
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 30.11.2015, 08:55
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der Frist und Form möglich.


Warum auch nicht?

Selbst Eheversprechen sind schon gekündigt worden. Nennt sich dann nur anders.
Für beides brauchste aber Gründe ...letzteres hab ich ja schon durch
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 30.11.2015, 09:09
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Auszug aus meinem Mietvertrag :

"Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen."

Aha..
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 30.11.2015, 09:28
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.272
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
29.103 Danke in 11.663 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Hendrik...ich glaube ich erzähl dir beim Wichteln mal wer hier wem quer kommt. Glaub mir,du hättest dann diesen Mist nicht geschrieben
Wozu hätte ich noch zum Telefon greifen sollen? War doch soweit alles klar und bei den anderen Mietern ging das schriftliche doch auch. Auch wenn bei denen das schriftliche genauso knapp geschrieben wurde wie bei mir am Samstag

Genau,es fehlte ja nur das schriftliche. Ich hätte es seinerzeit gebraucht.

Gerade deswegen würde ich es intern klären und nicht in einem Internetforum breittreten..

Denn was bringt es dir, willst du raus aus dem Vertrag, dann kündige!
Willst du 2x 10% sparen, dann hättest du nicht direkt zusagen dürfen.
Willst du sie einfach nur Piesacken? Dann wundere dich nicht das sie es mit dir macht!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 30.11.2015, 09:38
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.840
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.995 Danke in 21.732 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Auszug aus meinem Mietvertrag :

"Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen."

Aha..
na dann muss es auch schriftlich erfolgen. Ob es in die Vergangenheit geht ist natürlich fraglich. Da bin ich jetzt auch überfragt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 30.11.2015, 09:41
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Gerade deswegen würde ich es intern klären und nicht in einem Internetforum breittreten..

Denn was bringt es dir, willst du raus aus dem Vertrag, dann kündige!
Willst du 2x 10% sparen, dann hättest du nicht direkt zusagen dürfen.
Willst du sie einfach nur Piesacken? Dann wundere dich nicht das sie es mit dir macht!
Ich habe hier nach Antworten gesucht und wollte mal ein paar aussagekräftige Meinungen von Vermietern oder Menschen mit Ahnung.

Außerdem trete ich hier nix breit sondern bitte um Rat

Piesacken? Lese mal genau nach und frag dich dann nochmal wer damit angefangen hat.
Und ja, ich unterstelle meinem Vermieter sogar "volle Absicht", dass ich nix schriftliches bekommen habe.(Als Einzige) Du kennst hier die Verhältnisse nicht....
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 30.11.2015, 09:50
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.272
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
29.103 Danke in 11.663 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Und ja, ich unterstelle meinem Vermieter sogar "volle Absicht", dass ich nix schriftliches bekommen habe.(Als Einzige) Du kennst hier die Verhältnisse nicht....
Ich auch, nur welches Ziel verfolgst du? Die 100?? Euro für die zwei Monate sparen? Dafür das ganze vor Gericht bringen??

Ihr habt mündlich zugestimmt, alle!

Es ist dein gutes Recht auf die schriftliche Bestätigung zu drängen und so lange nicht zu zahlen, aber die hast du nun.

Worum geht es jetzt noch?
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #32  
Alt 30.11.2015, 10:51
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Ich auch, nur welches Ziel verfolgst du? Die 100?? Euro für die zwei Monate sparen? Dafür das ganze vor Gericht bringen??

Ihr habt mündlich zugestimmt, alle!

Es ist dein gutes Recht auf die schriftliche Bestätigung zu drängen und so lange nicht zu zahlen, aber die hast du nun.

Worum geht es jetzt noch?
Um klare und kompetente Antworten....die ja hier auch schon von einigen geschrieben wurden.
Berufen werd ich mich nun auf die Klausel in meinem Mietvertrag
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 30.11.2015, 11:01
Benutzerbild von Mork
Mork Mork ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.06.2009
Ort: Oberbayern
Beiträge: 2.624
Boot: Chris Craft Continental
7.670 Danke in 2.405 Beiträgen
Standard

Aus der Sicht eines Mieters und Vermieter - allerdings aus Bayern, wo das Wort noch gilt :

Sowohl mit meinen Mietern (Wohnen) als auch mit meinem Vermieter (Gewerbe) regle ich alles mündlich, egal was.
Beidseits immer wieder mit dem Vermerk, dass ich daran gerne so lange nichts ändern möchte (weil es einen Haufen
Verwaltungsscheiß spart), bis es Schwierigkeiten gibt, denn dann sähe man sich ja quasi gezwungen das gesprochene
Wort aufzuschreiben - das dann mit dem Hinweis "was man sagt kann man ja auch aufschreiben".

Auch gelegentlich notwendige Mietanpassungen (sogar einmal nach unten korrigiert) gingen bislang reibungslos ohne
Papierkram über die Bühne, es gilt ja zuallererst "wo kein Kläger, da kein Richter".
Falls jemand aus welchem Grund auch immer ein Schriftstück benötigt, dann bekommt er dieses natürlich - tut ja auch
nicht wirklich weh.

Den vorliegenden Fall rechtlich zu beurteilen fehlt mir jede Kompetenz, ihn rechtlich prüfen zu lassen allerdings ginge
ganz sicher mit einer drastischen Verschlechterung des Verhältnisses einher.
Nachdem du ja der Erhöhung zugestimmt hast geht es doch gar nicht um die Erhöhung an sich - geht es um Kostenüber-
nahme kann man die - nötigenfalls mit Begründung - sicherlich einen überschaubaren Zeitraum lang auch nachreichen.

Ein Gespräch bringt sicherlich mehr als eine Verhärtung der Front - als Vermieter finde ich Mittel und Wege dich loszu-
werden wenn ich das will, glaube mir.
Dann bist du die, die kündigt.

Auch wenn der Gesetzgeber tendenziell immer noch pro Mieter positioniert ist, so sind trotzdem bestimmte Umstände
seitens des Mieters hinzunehmen - und wenn davon zu viele auf einmal und immer wieder stattfinden, dann will der
recht bald nicht mehr da sein wo er ist.

Oder ganz simpel: Streiten bringt auf Dauer gesehen nie etwas - außer dem Anwalt.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 30.11.2015, 11:13
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.024 Beiträgen
Standard

Offensichtlich hat hier der Vertragspartner einen Formfehler begangen.
Mir ist auch mal so was passiert, ich habe auf meinem formellen Recht bestanden, dadurch einen hohen vierstelligen Betrag gewonnen, und nach mehrjährigen Streitereien eine rechtskräftige Kündigung bekommen. Mein nach Abzug der Kosten verbleibender Stundenlohn für die daraus resultierenden Schriftwechsel war akzeptabel aus der Sicht eines jungen und kämpferischen Unternehmers - aber nun rückblickend doch zu wenig für den Aufwand.
Wenn man den Vertragspartner für die Zukunft behalten will, würde ich keinen derartigen Streit mehr empfehlen.

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 30.11.2015, 11:35
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.943 Danke in 2.196 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ich finde, Andrea ist hier eindeutig im Recht:

Zitat:
Mein Vermieter hat sich im August mit uns Mietern zusammengesetzt und uns mitgeteilt,dass die Miete ab Oktober 10% erhöht werden soll. Gründe wurden nicht genannt ...Alle Mieter waren mit der Erhöhung einverstanden.

Ich bat meinen Vermieter mir dieses schriftlich zu geben...nix passierte.
Sie hat der Erhöhung zugestimmt, unter der Voraussetzung,
dass sie diese Vertragsänderung auch noch einmal schriftlich bekommt (da kannte sie sozusagen die Mietvertragsklauseln besser als ihr Vermieter ).
Da der Vermieter es aber (absichtlich) verpennt hat, dieses Schriftstück zu erbringen, sehe ich auch kein Versäumnis bei Andrea. Der Vermieter hat seinen Teil der Vereinbarung nachweislich 2 Monate zu spät geleistet, warum sollte der Mieter das nicht auch tun ?

Allerdings denke ich, dass hier nichts weiter übrig bleibt, als der Weg zum Anwalt (oder mit selbigem erst mal "drohen" ...), eine entsprechende Rechtsschutzversicherung sollte da aber vorhanden sein !
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 30.11.2015, 11:43
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 621
Boot: Sea Ray SDX 250 Mj. 2023
919 Danke in 466 Beiträgen
Standard

Warum sollte Andrea denn jetzt zum Anwalt rennen? Ist doch gar nichts passiert? Die Erhöhung ist nicht formgerecht und das müsste man dem Vermieter mitteilen. Ab Zugang der formgerechten Mieterhöhung zahlen und gut ist es, rechtlich zumindest.

Fraglich bleibt nur, ob das gestörte Innenverhältnis zum Vermieter das ganze Hickhack wert ist. Könnte z.B. bei der Rückzahlung etwaiger Kautionen zu Problemen führen.

Ich bin übrigens selbst Vermieter mehrere WE und Gewerbeeinheiten.....normal sollte man da sich schon auskennen, oder halte eine Hausverwaltung mit solchen Dingen beauftragen.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 30.11.2015, 11:50
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 621
Boot: Sea Ray SDX 250 Mj. 2023
919 Danke in 466 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der Frist und Form möglich.
Leider auch nicht richtig, siehe BGB 573:

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1.
der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2.
der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3.
der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Quelle: gesetze-im-internet.de

In Deutschland ist es also nicht so einfach einen unliebsamen Mieter einfach zu kündigen....eine große Verwandschaft für Eigenbedarfskündigung macht es einfacher!
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 30.11.2015, 11:51
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen

Allerdings denke ich, dass hier nichts weiter übrig bleibt, als der Weg zum Anwalt (oder mit selbigem erst mal "drohen" ...), eine entsprechende Rechtsschutzversicherung sollte da aber vorhanden sein !
Ich denke nicht das es soweit kommen wird.
Mein Vermieter wird auch sicherlich wissen, dass er da wohl was versäumt hat.
Aber ich denke das er es trotzdem mal versuchen will so an die Nachzahlung zu kommen..für nen Anwalt ist der viel zu geizig. Andersrum stehen wir aber auch in einem Verhältnis in dem man nicht gleich mit Anwalt droht
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 30.11.2015, 11:54
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.943 Danke in 2.196 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Warum sollte Andrea denn jetzt zum Anwalt rennen? Ist doch gar nichts passiert? Die Erhöhung ist nicht formgerecht und das müsste man dem Vermieter mitteilen. Ab Zugang der formgerechten Mieterhöhung zahlen und gut ist es, rechtlich zumindest.

....

Ganz einfach, weil hier Sachen zur Klärung anstehen und man so etwas schlecht aussitzen sollte !

Eingangsbeitrag nicht gelesen ??

Zitat:
Anfang diesen Monats kam dann ein Schreiben in dem stand, dass ich nun schon 2x die Erhöhung nicht bezahlt habe und ich diese bis 27.diesen Monats bezahlen und dafür sorgen soll das der Dauerauftrag ab Dezember geändert wird.

Ich schrieb dann zurück,dass ich die Nachzahlung nicht bezahlen werde, da ich ja immer noch keine schriftliche Mieterhöhung bekommen habe.

Gestern dann ein erneutes Schreiben vom Vermieter...einen ganzen Satz lang:

Frau L. ist mit einer Mieterhöhung ab Oktober 15 um 10% einverstanden

Das soll ich nun unterschrieben zurück geben
....
Eine Rechtsberatung macht da für mich schon Sinn. Das Forum hier kann da nicht wirklich umfassend helfen.
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 30.11.2015, 11:56
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Warum sollte Andrea denn jetzt zum Anwalt rennen? Ist doch gar nichts passiert? Die Erhöhung ist nicht formgerecht und das müsste man dem Vermieter mitteilen. Ab Zugang der formgerechten Mieterhöhung zahlen und gut ist es, rechtlich zumindest.

Fraglich bleibt nur, ob das gestörte Innenverhältnis zum Vermieter das ganze Hickhack wert ist. Könnte z.B. bei der Rückzahlung etwaiger Kautionen zu Problemen führen.

Ich bin übrigens selbst Vermieter mehrere WE und Gewerbeeinheiten.....normal sollte man da sich schon auskennen, oder halte eine Hausverwaltung mit solchen Dingen beauftragen.
Das,lieber Nils, ist schon seid Jahren gestört...mal mehr,mal weniger
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 30.11.2015, 11:58
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.840
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.995 Danke in 21.732 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Ganz einfach, weil hier Sachen zur Klärung anstehen und man so etwas schlecht aussitzen sollte !

Eingangsbeitrag nicht gelesen ??

Eine Rechtsberatung macht da für mich schon Sinn. Das Forum hier kann da nicht wirklich umfassend helfen.
Naja die sollte sich mal der Vermieter nehmen. Das Schriftstück ist das Papier nicht WErt auf dem Es steht. Eine Mieterhöhung kann nur in der Zukunft entstehen nicht rückwirkend.
Also muss der Vermieter in den sauren Apfel beisen und die Mieterhöhung z.B. zum Dezember (wobei ich hier nicht mehr dran glaube wegen Fristen) oder Januar zu erhöhen. Da hat er dann halt die "Verluste" zu tragen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #42  
Alt 30.11.2015, 11:58
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 621
Boot: Sea Ray SDX 250 Mj. 2023
919 Danke in 466 Beiträgen
Standard

Hab alles gelesen, Du auch?

Wie gesagt, steht doch alles im Gesetz und der Vermieter hat es hier verbockt....um ihm das mitzuteilen braucht man doch keinen Anwalt. Kostet alles nur Geld....

Falls der Vermieter jetzt die Erhöhung durchsetzen will kann Sie ja immer noch dahin.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 30.11.2015, 12:49
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.943 Danke in 2.196 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Naja die sollte sich mal der Vermieter nehmen. Das Schriftstück ist das Papier nicht WErt auf dem Es steht. Eine Mieterhöhung kann nur in der Zukunft entstehen nicht rückwirkend.
Also muss der Vermieter in den sauren Apfel beisen und die Mieterhöhung z.B. zum Dezember (wobei ich hier nicht mehr dran glaube wegen Fristen) oder Januar zu erhöhen. Da hat er dann halt die "Verluste" zu tragen.
Im August, war der Oktober noch in der Zukunft

Zitat:
Mein Vermieter hat sich im August mit uns Mietern zusammengesetzt und uns mitgeteilt,dass die Miete ab Oktober 10% erhöht werden soll ...
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 30.11.2015, 12:50
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.840
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
35.995 Danke in 21.732 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Im August, war der Oktober noch in der Zukunft
Aber schriftlich hat er jetzt (Gestern) erst dies Rückwirkend gemacht und dies halte ich für nicht zulässig. Das schriftliche hätte direkt im August (wie bei den anderen) erfolgen müssen. nicht 2 Monate danach.

nur das Schriftliche zählt.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 30.11.2015, 12:52
Benutzerbild von Jörg 07
Jörg 07 Jörg 07 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 598
Boot: Vieser,Anka:-),BRIG
6.943 Danke in 2.196 Beiträgen
Jörg 07 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Hab alles gelesen, Du auch?

Wie gesagt, steht doch alles im Gesetz und der Vermieter hat es hier verbockt....um ihm das mitzuteilen braucht man doch keinen Anwalt. Kostet alles nur Geld....

Falls der Vermieter jetzt die Erhöhung durchsetzen will kann Sie ja immer noch dahin.
Na will er doch ! (Eingangsbeitrag lesen ...!)

Zitat:
Anfang diesen Monats kam dann ein Schreiben in dem stand, dass ich nun schon 2x die Erhöhung nicht bezahlt habe und ich diese bis 27.diesen Monats bezahlen und dafür sorgen soll das der Dauerauftrag ab Dezember geändert wird.
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 30.11.2015, 13:22
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 621
Boot: Sea Ray SDX 250 Mj. 2023
919 Danke in 466 Beiträgen
Standard

Mann Jörg, ich habe es gelesen! Lesen hilft nämlich ne Ecke weiter und erspart so manchen Anwalt.

Das Schreiben vom Vermieter kann Andrea aber locker aussitzen. Sein Anwalt wird dem Vermieter das mit dem Durchsetzen dann schon erklären.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 30.11.2015, 13:41
Wolli45 Wolli45 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 23.11.2013
Ort: Siegerland
Beiträge: 373
918 Danke in 424 Beiträgen
Standard

Mit welcher Begründung -denkst Du- hat er alle anderen Mieter schriftlich über die bereits vereinbarte Erhöhung nochmal schriftlich informiert, aber Dich nicht ?

Warum sollte er das tun, wenn er doch damit seine Erhöhung lediglich nochmal absichert und in trockene Tücher bringt. Die Sache war doch schliesslich im gegenseitigen Einvernehmen klar.

Nebenfrage: Eine Begründung ist wirklich nicht erforderlich? Oder liegt es am Grad der Erhöhung, hier 10%. Gibt es da eine Grenze?
__________________
Gruss Wolfgang
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 30.11.2015, 13:56
Benutzerbild von TB!
TB! TB! ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.08.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 526
Boot: Derzeit bootlos
664 Danke in 328 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
dass die Miete ab Oktober 10% erhöht werden soll. Gründe wurden nicht genannt ...Alle Mieter waren mit der Erhöhung einverstanden.
Wow! Solche handzahmen Mieter hätte ich auch gerne!


Wobei ich eine andere Philosophie vertrete: Ein Mieterwechsel kostet immer Arbeit. Ich habe in laufenden Mietverhältnissen noch nie die Miete erhöht, weil ich den Verzicht auf die Mieterhöhung als eine Art Treuerabatt sehe. Bei 1 bis 2% Inflation muss das IMO drin sein.
__________________
Gruß,
Thorsten
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 30.11.2015, 13:59
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.969
7.783 Danke in 4.718 Beiträgen
Standard

Das kann man aber nicht verallgemeinern.
Wir haben einen Mieter der seit 35 Jahren bei uns wohnt.
Der ist mit 150 DM angefangen .....
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 30.11.2015, 18:12
Benutzerbild von nasowas66
nasowas66 nasowas66 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.12.2008
Ort: Im schönsten Teil von Weyhe
Beiträge: 617
Boot: Wiking wst und Luftmatratze mit Loch
Rufzeichen oder MMSI: Hallo Rehlein
33.197 Danke in 9.444 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Mit welcher Begründung -denkst Du- hat er alle anderen Mieter schriftlich über die bereits vereinbarte Erhöhung nochmal schriftlich informiert, aber Dich nicht ?

Warum sollte er das tun, wenn er doch damit seine Erhöhung lediglich nochmal absichert und in trockene Tücher bringt. Die Sache war doch schliesslich im gegenseitigen Einvernehmen klar.

Nebenfrage: Eine Begründung ist wirklich nicht erforderlich? Oder liegt es am Grad der Erhöhung, hier 10%. Gibt es da eine Grenze?
Wolfgang, ich weiß das weil ich mit den anderen Mietern gut kann und ich deren schriftliche Erhöhung gesehen habe.

Grenze weiß ich nicht genau, glaube das sie bei Altbau 20% alle 3 Jahre liegt
__________________
Gruß Andrea
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 65Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 65 von 65



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.