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  #26  
Alt 30.11.2015, 05:50
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Der Kleine Waffenschein hat aber den Vorteil, dass ich nun mein Brotzeitmesser - ein Erbstück mit Rehgeweih-Griff - in meiner Lederhose zum Biergarten mitnehmen darf!

Gruß

Volker

Hi!

Der kleine Waffenschein bezieht sich auf ansonsten nicht WBK-pflichtiges Zeugs. Die Signalpistole ist in D WBK-pflichtig. Da richtet sich der Transport allgemein nach dem Waffenrecht (nicht geladen pipapo). Da bräuchte man nach der Logik des Gesetzgebers einen "richtigen" Waffenschein, den man ohnehin nicht bekäme.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #27  
Alt 30.11.2015, 08:13
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Der kleine Waffenschein bezieht sich auf ansonsten nicht WBK-pflichtiges Zeugs. Die Signalpistole ist in D WBK-pflichtig. Da richtet sich der Transport allgemein nach dem Waffenrecht (nicht geladen pipapo). Da bräuchte man nach der Logik des Gesetzgebers einen "richtigen" Waffenschein, den man ohnehin nicht bekäme.
Habe mich bei wikipeda mal 'kundig' gemacht: Eine Signalpistole zählt wohl nicht als Waffe (und ist deshalb nicht waffenscheinpflichtig), weil kein Projektil verschossen wird, sondern ein Gasgemisch!

Wenn ich das Messer als Brauchtum im Biergarten zum Schweinshaxen-schneiden mitnehme - brauche ich da eine "Bayern-Lizenz" oder den Mitgliedsausweis eines Heimat- und Trachtenvereins?

Aber im Ernst: was passiert, wenn ich mit dem Teil auf's Landratsamt gehe und einfach frage? Darf ich das einfach dahin transportieren? Nehmen sie mir das Ding sofort ab???

Habe jetzt mal nachgemessen:
Die Klinge ist 14cm lang - wobei der "scharfe" Teil nur 11cm hat.
Sie ist einseitig geschliffen und vorne spitzig.

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #28  
Alt 30.11.2015, 09:50
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Hallo

Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Wenn ich das Messer als Brauchtum im Biergarten zum Schweinshaxen-schneiden mitnehme - brauche ich da eine "Bayern-Lizenz" oder den Mitgliedsausweis eines Heimat- und Trachtenvereins?
So unbefriedigend das ist: Dazu gibt es keine allgemein rechtsverbindliche Auskunft. Der §42a WaffG ist ein furchtbarer Gummiparagraph!
Es liegt letztendlich im Ermessen des Beamten, ob er Dir das "berechtigte Interesse Brauchtumspflege" abkauft, oder eben das Messer kassiert und eine Owi schreibt.
Gegen die Dir dann natürlich der juristische Weg vors Gericht offen steht...

Man macht sich selber das Leben aber leichter, wenn man unter den 12cm Länge bleibt

Viele Grüße,

Oliver
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  #29  
Alt 30.11.2015, 09:55
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Habe mich bei wikipeda mal 'kundig' gemacht: Eine Signalpistole zählt wohl nicht als Waffe (und ist deshalb nicht waffenscheinpflichtig), weil kein Projektil verschossen wird, sondern ein Gasgemisch!. ...
Hier muss man zwischen der (Seenot-)Signalpistole Kal. 4 (26,77mm) und den Schreckschusspistolen zum Verschießen von Signalmunition (Kaliber 15mm) unterscheiden.
In D sind beides Waffen, nur ist die Kal. 4 WBK-Pflichtig während die Schreckschusspistolen ab 18 Jahren frei erworben werden dürfen.

Zum Führen der Kal. 4 ist der "richtige" Waffenschein erforderlich, während die Schreckschusspistolen mit dem "kleinen Waffenschein" geführt werden dürfen.

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 30.11.2015, 10:08
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Bezüglich Messer immer einen Fotoapparat (hat ja jedes Smartphone drin ) dabei haben, dann kann man sich auf Fotoaufnahmen berufen

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 30.11.2015, 11:11
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Brotzeit ist doch Brauchtum(spflege), also darfst Du Dein Brotzeitmesser ohne Ausnahmegenehmigung führen.
Nur wenn er das auch in Lederhose macht und zu einer Bayrischen Traditionskleidung das entsprechende Messer gehört.

Ansonsten ist das strenggenommen kein Brauchtum und das Messer ist auch kein notwendiges Werkzeug für diese Aufgabe.

Man kann auch mit einem kleineren Messer seine Brotzeit durchführen, somit ist es nicht erforderlich.


Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Aber im Ernst: was passiert, wenn ich mit dem Teil auf's Landratsamt gehe und einfach frage? Darf ich das einfach dahin transportieren? Nehmen sie mir das Ding sofort ab???
Meist gibt es eine Abteilung in Richtung Jagd und Waffen, die schätze es aber garnicht Anschauungsobjekte zu sehen. Zudem darfst du es rechtlich überhaupt nicht mit dir führen, auch nicht zum vorzeigen.

Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Habe jetzt mal nachgemessen:
Die Klinge ist 14cm lang - wobei der "scharfe" Teil nur 11cm hat.
Sie ist einseitig geschliffen und vorne spitzig.
Es gilt die gesamte Klinge, von der Spitze bis zum Griffstück, also im Prinzip die Länge die man in einen Körper stossen könnte. Dein Messer darf in DE nicht mehr geführt werden. Ausnahme sind notwendiger Bedarf oder Brauchtum. Wie oben gesagt ist das Zubereiten einer Brotzeit kein notwendiger Bedarf und es ist auch kein Brauchtum. Gehst du auf längere Wanderung in den Wald dürftest du es hingegen mitnehmen - jedoch nicht zur Verteidigung (als Argument).

Du könntest von einem Messerschleifer 2cm abschleifen lassen.

Beste Grüße
Alex
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  #32  
Alt 30.11.2015, 12:06
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... Zudem darfst du es rechtlich überhaupt nicht mit dir führen, auch nicht zum vorzeigen. ....
Im verschlossenen Behältnis überhaupt kein Problem.

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 30.11.2015, 16:59
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Entschuldigt wenn meine Frage dumm ist, aber - bedeutet das, dass man größere Messer nicht transportieren darf? Als mein Schwiegervater neulich umzog, hat meine Herzdame sein altes Tauchermesser aus den 70ern geerbt. Das ist so mächtig, dass ich erst dachte, es sei ein Seitengewehr. Sie hat es in die Handtasche gesteckt und ist damit nach Hause gefahren. Angenommen sie wäre aus irgendeinem Grund kontrolliert worden - hat sie sich tatsächlich strafbar gemacht?
Und wenn ein Taucher sowas in seiner Tauchkiste auf dem Weg zum Tauchen hat? Strafbar?
Dritte Frage: wenn der Taucher ein so genanntes "Taucherwerkzeug", also ein dieser Messer ohne Spitze, dabei hat?
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  #34  
Alt 30.11.2015, 18:33
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Da Tauchen Sport ist, dürfen Taucher auch Tauchermesser mit mehr als 12cm Klingenlänge führen.
Auch Deine Herzdame hätte m.E. keine Probleme bekommen, da ein Tauchermesser keine Waffe ist und sie das berechtigte Interesse hatte, das Erbstück nach hause zu bringen.

Gruß Lutz
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  #35  
Alt 30.11.2015, 20:45
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Moin Lutz,

beim Punkt zwei würde ich dir widersprechen. Ein Tauchermesser darf vom Taucher als Sportgerät verwendet werden, die Herzdame ist aber anscheinend keine Taucherin. Sie hat also kein berechtigtes Interesse zur Verwendung des Messer und zu dessen Führung (bei sich tragen ist führen). Es hat damit nicht mehr den Status des Sportgerätemessers. Ein Erbstück ist kein berechtigtes Interesse, wäre das Messer eine Schusswaffe würde sich aus der Erbschaft auch kein Recht ableiten.

Meines Erachtens ein Verstoss gegen das Waffengesetz.

Du hast aber recht, im geschlossenen Behältnis darf es durchaus transport werden (Post davor).

@Ostsee

Viele Taucher gehen dazu über das Tauchermesser gegen das Taucherwerkzeug zu ersetzen. Der einzige Grund ein Messer zu führen ist es sich aus Leinen zu befreien beim Tauchen - als Waffe zur Verteidigung ist es nicht einsetzbar (dazu führen Taucher bei bedarf einen Stab). Tauchwerkzeuge sehen meist auch nicht mehr aus wie ein Messer, sondern wie eine Art Plastikhaken mit Klinge mit denen man Leinen zerteilen kann. Begründung ist sie möchten der waffenrechtlichen Diskussion gerade beim reisen aus dem Weg gehen und das Taucherwerkzeug reduziert die Verletzungsgefahr.

Ich hingegen führe beim Tauchen ein Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm, damit gibts dann auch keine Probleme.

Beste Grüße
Alex
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  #36  
Alt 01.12.2015, 09:23
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... Ein Tauchermesser darf vom Taucher als Sportgerät verwendet werden, die Herzdame ist aber anscheinend keine Taucherin. Sie hat also kein berechtigtes Interesse zur Verwendung des Messer und zu dessen Führung (bei sich tragen ist führen). Es hat damit nicht mehr den Status des Sportgerätemessers. Ein Erbstück ist kein berechtigtes Interesse, wäre das Messer eine Schusswaffe würde sich aus der Erbschaft auch kein Recht ableiten.

Meines Erachtens ein Verstoss gegen das Waffengesetz.
...
Hallo Alex,

deshalb schrieb ich ja m.E. (meines Erachtens), so wie Du auch .

Im §42a 3. sind ja lediglich einige wenige ("insbesondere") berechtigte Interessen aufgezählt. Daher hätte ich keine Bedenken das gerbte/ geschenkte Tauchermesser in einer Tasche mit nach hause zu nehmen.

Dein Vergleich mit der Schusswaffe hinkt (wieder ) m. E., denn eine Schusswaffe ist und bleibt eine Schusswaffe, das Tauchermesser hingegen ist (wegen seiner herstellermäßigen Bestimmung) eben keine Waffe.

Aber das ist ja gerade der Unsinn dieses Gesetzes, um es einhalten zu können müsste man Volljurist sein .

Kann so etwas nicht klar und eindeutig nieder geschrieben werden

Gruß Lutz
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  #37  
Alt 01.12.2015, 09:52
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Danke. Gut, dass das Messer mittlerweile sicher (und nutzlos) im Regal liegt.
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  #38  
Alt 01.12.2015, 10:21
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Aber das ist ja gerade der Unsinn dieses Gesetzes, um es einhalten zu können müsste man Volljurist sein .
Da hast du absolut Recht, das Gesetz ist ziemlicher Unsinn. So ist ein Brotmesser, egal welcher Klingenlänge niemals eine Waffe nach dem Gesetz. Selbst Minderjährige können 20cm lange Brot-/Fleischmesser kaufen und mit sich rumtragen.

Auch das Signalpistolen (Cal. 4) so streng reguliert sind hilft der Sicherheit auf See nicht, den Bedarf zu prüfen ist ja korrekt. Jemand ohne seegängiges Schiff muss sowas nicht besitzen, aber diese Waffenkontrolle und alles ist viel zu extrem. (*1)

Auch der kleine Waffenschein ist aus meiner Sicht Unsinn, immerhin ist er mit einem einmaligen Verwaltungsakt zu bekommen.

Beste Grüße
Alex

*1, mir ist die Gefährlichkeit einer Cal.4 Pistolen bekannt.
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  #39  
Alt 01.12.2015, 11:51
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... *1, mir ist die Gefährlichkeit einer Cal.4 Pistolen bekannt.
Ja, müsste es ja nicht im Supermarkt gleich neben der Kasse geben, aber von einer Schreckschusspistole oder einem Nico-Signalgeber möchte ich auch keine "Leuchtkugel" abbekommen ...

Gruß Lutz
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  #40  
Alt 01.12.2015, 16:15
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Da hast du absolut Recht, das Gesetz ist ziemlicher Unsinn. So ist ein Brotmesser, egal welcher Klingenlänge niemals eine Waffe nach dem Gesetz. Selbst Minderjährige können 20cm lange Brot-/Fleischmesser kaufen und mit sich rumtragen.
Bitte ... zieht jetzt das Waffengesetz nicht ins Lächerliche.
Das kann ganz gewaltig nach hinten losgehen wenn man aus Dummheit eine Waffe (auch ein Messer kann sowas sein) bei sich trägt.

Wie fälschlich im Post vorher geschrieben: "Selbst Minderjährige können 20cm lange Brot-/Fleischmesser kaufen und mit sich rumtragen", dem ist einfach nicht so.
WARUM sollte er sowas kaufen wollen und mit sich rumtragen?

Bitte bleibt mal auf dem Teppich und konstruiert nicht irgend welche obstrusen Konstellationen!
Das Waffengesetz ist durchaus ernst zu nehmen und man kann bei Verstößen dagegen (ich schrieb schon dazu) sich erhebliche Schwierigkeiten einhandeln.
Noch ein Merksatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Ich bitte doch eindringlich, das zu beachten.

EDIT: A bissl gesunder Menschenverstand hilft bestimmt ganz ungemein bei diesem schwierigen Thema!

Geändert von Janus (01.12.2015 um 17:48 Uhr)
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  #41  
Alt 01.12.2015, 16:50
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Bitte ... zieht jetzt das Waffengesetz nicht ins Lächerliche.
Das kann ganz gewaltig nach hinten losgehen wenn man aus Dummheit eine Waffe (auch ein Messer kann sowas sein) bei sich trägt.
Das Waffengesetz bzgl. Messer ist lächerlich, es legt scheinbar willkürliche Grenzen fest und definierte enorm viele Ausnahmen. Wenn das Gesetz das Ziel hätte die Gefährdung herunterzusetzen könnte man es ja verstehen, aber das scheint nicht im Fokus zu sein.

Feststehende Messer ab 12cm gelten als Waffe, nicht selbst arretierende, ggf. zur Seite aufspringende aber nicht Butterfly Klappmesser beliebiger Klingenlänge sind wiederrum keine Waffe. Wohlgemerkt ein Einstich in den Brustkorb kann so ab 5-6cm tödlich sein.

Messer die der Bauform nach klappbar sind aber mit einer Hand aufgrund einer Vorrichtung zu öffnen sind, sind unabhängig der Klingenlänge wiederum Waffen, dieses gilt auch für 5cm Klingenlänge z.b..

Messer wie das Opinel, welches ein Klappmesser ist wo die Messerklinge aber manuell durch einen Schiebering festgestellt werden kann gilt egal welcher Klingenlänge nicht als Waffe, es darf also auch mehr als 12cm lang sein, obwohl es mit einem Handgriff feststehend gemacht werden kann. Es darf auch feststehend geführt werden (gibts extra Gürteltaschen für).

Messer die einen Haushaltszweck erfüllen sind egal welcher Klingenlänge nie Waffe, wie das genannte Brot-/Fleischmesser. Sie unterliegen keiner Kontrolle, jeder darf sie kaufen. Das gilt auch für Messer die ihrer Verwendung nach Werkzeuge sind, dazu gehört z.b. die Machete. Aber auch alles an Äxten oder Beilen. Im Zweifel sind es gefährliche Gegenstände aber keine Waffen.

Und was bitte ist daran nicht lächerlich?

Bei der Bauart nach nicht tödlichen Schusswaffen geht es weiter. Signalpistole Cal 4. ist eine Waffe und benötig entsprechende Genehmigungen. Die kleinere Schreckschuss/Signal-Pistole (meist 9mm Patrone + 14mm Signalaufsatz) benötigt immerhin eine Prüfung des Käufers auf Eignung durch den kleinen Waffenschein. Eine Armbrust jeglicher Bauart und Größe oder ein Komposit oder Compound-Bogen welche noch auf über 100m tödlich sind, sind hingegen Sportgerät und unterliegen keiner Kontrolle.

Gut man muss zugebenen ein Signalgeschoss Cal. 4 auf die Körpermitte wird auch sehr wahrscheinlich tödlich ausgehen. Das brennt so dermaßen heiss und ist weder mit Wasser noch mit irgendwas anderen zu löschen. Das brennt selbst im Vakum weiter und dann einfach in den Körper rein.

Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Wie fälschlich im Post vorher geschrieben: "Selbst Minderjährige können 20cm lange Brot-/Fleischmesser kaufen und mit sich rumtragen", dem ist einfach nicht so.
WARUM sollte er sowas kaufen wollen und mit sich rumtragen?
Um Brot zu schneiden, dafür ist das Messer ja da .

Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Das Waffengesetz ist durchaus ernst zu nehmen und man kann bei Verstößen dagegen (ich schrieb schon dazu) sich erhebliche Schwierigkeiten einhandeln.
Natürlich, dies bezweifelt auch keiner. Aber trotzdem kann man sich ja über seine absurden Regeln und Festlegungen wundern.
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  #42  
Alt 01.12.2015, 17:28
timboot timboot ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Das Waffengesetz bzgl. Messer ist lächerlich, es legt scheinbar willkürliche Grenzen fest und definierte enorm viele Ausnahmen. Wenn das Gesetz das Ziel hätte die Gefährdung herunterzusetzen könnte man es ja verstehen, aber das scheint nicht im Fokus zu sein.

Feststehende Messer ab 12cm gelten als Waffe, nicht selbst arretierende, ggf. zur Seite aufspringende aber nicht Butterfly Klappmesser beliebiger Klingenlänge sind wiederrum keine Waffe. Wohlgemerkt ein Einstich in den Brustkorb kann so ab 5-6cm tödlich sein.

Messer die der Bauform nach klappbar sind aber mit einer Hand aufgrund einer Vorrichtung zu öffnen sind, sind unabhängig der Klingenlänge wiederum Waffen, dieses gilt auch für 5cm Klingenlänge z.b..

Messer wie das Opinel, welches ein Klappmesser ist wo die Messerklinge aber manuell durch einen Schiebering festgestellt werden kann gilt egal welcher Klingenlänge nicht als Waffe, es darf also auch mehr als 12cm lang sein, obwohl es mit einem Handgriff feststehend gemacht werden kann. Es darf auch feststehend geführt werden (gibts extra Gürteltaschen für).

Messer die einen Haushaltszweck erfüllen sind egal welcher Klingenlänge nie Waffe, wie das genannte Brot-/Fleischmesser. Sie unterliegen keiner Kontrolle, jeder darf sie kaufen. Das gilt auch für Messer die ihrer Verwendung nach Werkzeuge sind, dazu gehört z.b. die Machete. Aber auch alles an Äxten oder Beilen. Im Zweifel sind es gefährliche Gegenstände aber keine Waffen.

Und was bitte ist daran nicht lächerlich?

Bei der Bauart nach nicht tödlichen Schusswaffen geht es weiter. Signalpistole Cal 4. ist eine Waffe und benötig entsprechende Genehmigungen. Die kleinere Schreckschuss/Signal-Pistole (meist 9mm Patrone + 14mm Signalaufsatz) benötigt immerhin eine Prüfung des Käufers auf Eignung durch den kleinen Waffenschein. Eine Armbrust jeglicher Bauart und Größe oder ein Komposit oder Compound-Bogen welche noch auf über 100m tödlich sind, sind hingegen Sportgerät und unterliegen keiner Kontrolle.

Gut man muss zugebenen ein Signalgeschoss Cal. 4 auf die Körpermitte wird auch sehr wahrscheinlich tödlich ausgehen. Das brennt so dermaßen heiss und ist weder mit Wasser noch mit irgendwas anderen zu löschen. Das brennt selbst im Vakum weiter und dann einfach in den Körper rein.



Um Brot zu schneiden, dafür ist das Messer ja da .



Natürlich, dies bezweifelt auch keiner. Aber trotzdem kann man sich ja über seine absurden Regeln und Festlegungen wundern.
Hallo Alex,

ich bin mir ziemlich sicher, dass es kaum eine "gerechte" Abgrenzung bei Stichwaffen geben kann zwischen Werkzeugen, Hobbygeräten und Waffen. Jeder Cutter mit ausschiebbarer rasierklingenscharfer Schneide kann eine todbringende "Waffe" sein, wenn sie als solche eingesetzt wird. Aber auch ein 911er oder irgendein anderes Auto, vom Sohnemann Zweck entfremdet, kann zur tödlichen Waffe werden, wie Amokläufe schon zur Genüge gezeigt haben. Soll das alles in ein Waffengesetz?

Sehr, sehr viele Staaten beneiden uns um unser Waffengesetz, vor allem die Regelungen zu Schusswaffen und Herr Obama z.B. würde noch heute Abend seiner Michelle ein Drillingsbrötchen in den Ofen legen, wenn er nur annähernd die Chance hätte, gegen die "Texas-Waffen-Lobby" ein Gesetz nach deutschem Vorbild durch die Instanzen zu bringen.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass hier neben dem Bootfahren die Suche nach gekräuseltem Schamhaar in einer durchaus schmackhaften Suppe Priorität hat oder ist das Bootfahren doch nicht ganz so wichtig?
__________________
LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #43  
Alt 01.12.2015, 17:30
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
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Das brennt selbst im Vakum weiter
Glaub' ich nicht
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  #44  
Alt 01.12.2015, 19:09
stefan307 stefan307 ist offline
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Hallo

Sagt mal gibt es irgendwo eine Ausrüstungsvorschrift die einen zwingt solche "Problematischen" Signalmittel mitzuführen? Oder darf ich zu lasten meiner eigenen Sicherheit darauf verzichten?
Warum ich das Frage? Ich habe wegen diesen ganzen unlogischen Regelungen im Waffengesetz (und letzten endes wegen der mangelnden gesellschaftlichen Akzeptanz zum privaten Waffenbesitz) meine Sportschützen Aktivitäten an den Nagel gehängt und hoffe jetzt inständig das mich das Thema beim bootsfahren nicht einhohlt...

MFG S
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  #45  
Alt 01.12.2015, 19:22
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
Soll das alles in ein Waffengesetz?
Nein, es sollen sinnvolle Sachen rein und bezüglich tödlicher Schusswaffen bin ich ganz auf der Seite unserer Gesetze. Und natürlich macht es keinen Sinn jemanden für eine Heckenschere einen Waffenschein ausfüllen zu lassen. Du hast mich verkehrtrum verstanden.

Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Sagt mal gibt es irgendwo eine Ausrüstungsvorschrift die einen zwingt solche "Problematischen" Signalmittel mitzuführen? Oder darf ich zu lasten meiner eigenen Sicherheit darauf verzichten?
Warum ich das Frage? Ich habe wegen diesen ganzen unlogischen Regelungen im Waffengesetz (und letzten endes wegen der mangelnden gesellschaftlichen Akzeptanz zum privaten Waffenbesitz) meine Sportschützen Aktivitäten an den Nagel gehängt und hoffe jetzt inständig das mich das Thema beim bootsfahren nicht einhohlt...
Nein, du musst auf See überhaupt keine Signalmittel mitführen solange du nicht unter irgendwelche Solas-Regeln fällst.
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  #46  
Alt 01.12.2015, 19:28
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
Nein, du musst auf See überhaupt keine Signalmittel mitführen solange du nicht unter irgendwelche Solas-Regeln fällst.
Ok, und ab wan ist das der Fall? So wie ich das verstanden habe gilt nur der Abschnitt 5 Navigation für uns Freizeitskipper...

MFG S
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  #47  
Alt 01.12.2015, 20:26
alexhb alexhb ist offline
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Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ok, und ab wan ist das der Fall? So wie ich das verstanden habe gilt nur der Abschnitt 5 Navigation für uns Freizeitskipper...
Das ist eine offene Diskussion ab wann Freizeitboote darunter fallen, du kannst also fast immer argumentieren das gilt nicht für mich. Es ändert sich wenn du z.b. Fahrgäste mitnimmst, dann wird es eindeutig.

Solas benennt ja in der neusten Fassung große Sportboote als ausrüstungspflichtig, sagt aber nicht genauer was mit groß gemeint ist. Hier wurde versäumt z.b. eine Länge wie 20m zu definieren. Stattdessen gibt es sowas schwammiges wie:

"Das sind Sportboote mit Kajüte und Übernachtungs*möglichkeit, die für Fahrten seewärts der Basis*linie (Küstenmeer, küstennahe Seegewässer und hohe See) geeignet sind."

Die Verwendung von Signalraketen fällt übrigens nicht unter das Waffengesetz. Noch braucht man dafür zwar den Fachkundenachweis, aber der wird wohl 2016 wegfallen.
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  #48  
Alt 01.12.2015, 20:38
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Ich kann mir zwar nicht vorstellen das in Deutschland mal eine Vorschrift wegfällt aber hoffen wir mal das beste...

MFG S
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  #49  
Alt 01.12.2015, 20:48
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Zitat:
Zitat von stefan307 Beitrag anzeigen
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das in Deutschland mal eine Vorschrift wegfällt aber hoffen wir mal das beste...
Doch doch, gibts zwar selten aber kommt durchaus vor. Für Chartercrews ist diese Vorschrift 2015 gefallen, eigentlich haben alle es auch für Eigner erwartet. (s. m. Beitrag früher).
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  #50  
Alt 02.12.2015, 11:00
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
... Gut man muss zugebenen ein Signalgeschoss Cal. 4 auf die Körpermitte wird auch sehr wahrscheinlich tödlich ausgehen. ...
Eine T2-Signalrakete hat mit Sicherheit die gleiche Wirkung, aber wie oft kommt das denn vor
Warum brauchen Eigner eine WBK und Charterer nicht
Was ist in z.B. Ö anders als in D, dass die SigPi Cal. 4 nicht als Waffe gesehen wird sondern als ein Notsignalgeber

So gesehen enthält das deutsche Waffengesetz schon Regelungen die lächerlich sind. Der Verstoß gegen diese Regelungen ist natürlich trotzdem nicht lächerlich.

Gruß Lutz
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