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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.10.2015, 20:39
Albert1150 Albert1150 ist offline
Commander
 
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Boot: ALPA 1150
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Standard Kasko-Versicherung will nicht voll entschädigen

Mir ist mein Beiboot mit Außenborder und Ausrüstung und Effekten gestohlen worden (5500,-)
Meine Versicherung spricht von Totalverlust des Beibootes. Und ersetzt nur Zeitwert (2200,-).

Die Summe der Versicherung (feste Taxe liegt aber 10mal so hoch - 50.000) es kann also nicht von Toalverlust (des Schiffes) die Rede sein.
Und so gilt nach versicherungsparagaph 10.2 kein Abzug neu für alt, nach der entschädigt werfen müsste.

Die Versicherung, Allianz-Eda, sitzt meine Forderung aus. Der Makler, Neubauer, Schwerin, tut nichts.

Soll ich die Zahlung (2200,-) zurücksenden; ich habe sie als Anzahlung akzeptiert.

Mein Anwalt rät zur Klage.

Kann ich den Vorgang beschleunigen?
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  #2  
Alt 17.10.2015, 20:57
Benutzerbild von Andywmotorrad
Andywmotorrad Andywmotorrad ist offline
OMC-Forum-Papst
 
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Rufzeichen oder MMSI: Hallo Andy
9.718 Danke in 4.033 Beiträgen
Standard

Wenn der Anwalt schon zur Klage rät ........ .Was spricht dagegen ?
__________________
mfg Andy


Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
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  #3  
Alt 17.10.2015, 21:07
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Boot: Holl.Stahlbau
5.456 Danke in 2.183 Beiträgen
Standard

Wenn dir ein studierter Jurist zur Klage rät, was erwartest du dann vom Forum für eine Antwort?
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #4  
Alt 17.10.2015, 21:09
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard

Wenn kein Abzug neu für alt und Anwalt zur Klage rät, dann sollte doch alles tutti sein
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #5  
Alt 17.10.2015, 21:24
HansH HansH ist offline
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Boot: Jeanneau Merry Fisher 580
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Standard

Zu was sollte denn ein Anwalt raten? Zum Brötchen kaufen oder Antifouling streichen?
Anwälte raten zum klagen, Chirurgen wollen schnippeln, Klempner neue Rohre verlegen...
Lies lieber deine Versicherungsbedingungen mal richtig durch!
__________________
Grüße
HansH
......full throttle ahead!
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  #6  
Alt 17.10.2015, 21:42
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Wenn dir ein studierter Jurist zur Klage rät, was erwartest du dann vom Forum für eine Antwort?
Ist nicht in §1 des Rechtsberatungsgesetzes ausdrücklich erwähnt, dass für Fragen zu Rechtsstreitigkeiten rund um Boote nicht der niedergelassene Anwalt, sondern die Schwarmintelligenz des Boote-Forums zuständig ist?

Matthias
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  #7  
Alt 17.10.2015, 21:42
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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7.019 Danke in 3.378 Beiträgen
Standard

http://www.yacht.de/panorama/versich...xe/a96639.html

Schwierig - ohne den Vertrag zu kennen wird dir hier keiner ne richtige Antwort geben können.

Gruß
Chris
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  #8  
Alt 17.10.2015, 23:25
Juisas Juisas ist offline
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368 Danke in 160 Beiträgen
Standard

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anwalt zur Klage rät ist hoch. Davon lebt er schließlich.
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  #9  
Alt 18.10.2015, 08:30
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Boot: Pedro Donky 30
4.661 Danke in 1.627 Beiträgen
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Gut, dass das hier kein Juristenforum ist, sonst wäre jemandem aufgefallen, dass es das Rechtsberatungsgesetz schon lange nicht mehr gibt...

Matthias
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  #10  
Alt 18.10.2015, 09:35
Albert1150 Albert1150 ist offline
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Boot: ALPA 1150
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Kann man die Versicherungsaufsicht bemühen?
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  #11  
Alt 18.10.2015, 09:40
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
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Boot: Bolger Micro und andere
4.462 Danke in 1.971 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Albert1150 Beitrag anzeigen
Kann man die Versicherungsaufsicht bemühen?
Man kann sich beim Vorstand der Versicherung beschweren. Das hilft manchmal auch und kostet nichts.

Ansonsten hilft in der Regel bei Versicherungen nur klagen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #12  
Alt 18.10.2015, 11:45
G Leiter G Leiter ist offline
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568 Danke in 289 Beiträgen
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Du fragst ob Du beschleunigen kannst. Kannst Du:
1) Du akzeptierst und die Sache ist sofort beendet.
2) Du akzeptierst nicht, dann setzt Du eine Frist und musst nach erfolglosem Verlauf dem Rat Deines Anwalt folgen.

Was steht denn im Vertrag und wie ist Dein Anwalt so gebürstet ?
Ich erwarte von meinem Anwalt das er mir sagt wenn mein Gerechtigkeitsempfinden von den juristischen Regelungen abweicht bzw. sich meine Position vor Gericht nicht durchsetzen läßt.

Welche Vertragsedition hast Du denn abgeschlossen ?
In der Edition Basis ist z.B. folgendes vereinbart:
Zitat:
Eine „Feste Taxe“, sofern der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen 75 % und 100 % der Versicherungssumme liegt.
Eine Regulierung ohne Altersabzüge im Teilschadenfall, sofern das versicherte Teil nicht älter ist als 10 Jahre. Dies gilt ebenfalls für Segel, Takelage und Persenninge, sofern diese zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter sind als 4 Jahre.
Wenn also Dein Schiff einen Zeitwert von unter 37,5K hat oder das Beiboot älter als 10 Jahre ist, dann wäre nix mehr mit fester Taxe. Zeitwert ist nicht das was Du meinst zu bekommen sondern der Marktwert. Das die Preise für Boot Deiner Kategorie in den letzten Jahren heftig gefallen sind ist Dir sicher nicht entgangen.
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  #13  
Alt 18.10.2015, 11:52
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Boot: Grand 650 RIB
3.056 Danke in 1.512 Beiträgen
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Es kommt drauf an was in den Vertrag steht , bei mir steht 30000 Euro drin , dafür zahle ich jede Jahr . Säuf mein Boot mal ab , bekomme ich 30000 Euro , so einfach ist . Ich habe mir mal einen kleinen Tender gekauft , war Ca 2000 Euro Wert . Die Versicherung hat mit angeboten 32000 Euro zu zahlen oder 28000 Euro und 2000 Euro für den Tender . So habe ich es dann gemacht .
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  #14  
Alt 18.10.2015, 11:55
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Miracle Man Miracle Man ist offline
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Boot: Wellcraft 23 SE Excel
1.492 Danke in 836 Beiträgen
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Was steht denn in deinen Versicherungsbedingungen?
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #15  
Alt 18.10.2015, 14:00
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
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809 Danke in 423 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Albert1150 Beitrag anzeigen
Mir ist mein Beiboot mit Außenborder und Ausrüstung und Effekten gestohlen worden (5500,-)
Meine Versicherung spricht von Totalverlust des Beibootes. Und ersetzt nur Zeitwert (2200,-).

Die Summe der Versicherung (feste Taxe liegt aber 10mal so hoch - 50.000) es kann also nicht von Toalverlust (des Schiffes) die Rede sein.
Und so gilt nach versicherungsparagaph 10.2 kein Abzug neu für alt, nach der entschädigt werfen müsste.

Die Versicherung, Allianz-Eda, sitzt meine Forderung aus. Der Makler, Neubauer, Schwerin, tut nichts.

Soll ich die Zahlung (2200,-) zurücksenden; ich habe sie als Anzahlung akzeptiert.



Mein Anwalt rät zur Klage.

Kann ich den Vorgang beschleunigen?
Mich würde Dein Versicherungsvertrag interessieren . Bin Beim gleichen Markler versichert, hatte aber noch keinen Schaden.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #16  
Alt 18.10.2015, 14:29
Hesti Hesti ist offline
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Wie ist das mit dem Ombudsmann für Versicherungen? Ist der Zuständig? Das wäre noch eine Stufe unter Klage - und meines Wissens für Dich kostenlos.
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  #17  
Alt 18.10.2015, 14:51
Benutzerbild von Nille72
Nille72 Nille72 ist offline
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922 Danke in 468 Beiträgen
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Wie alt war das Beiboot denn? Eine Neuwertentschädigung bei Diebstahl kenn ich nur in den ersten 12 Monaten.

Ansonsten gehe ich immer davon aus, dass ich bei Diebstahl immer nur den aktuellen Zeitwert der gestohlenen Sache erhalte. Ansonsten wäre die Anzahl von Versicherungsbetrügereien noch höher.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #18  
Alt 18.10.2015, 15:12
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Dete66 Dete66 ist offline
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Beschleunigen/anschieben kann man den Vorgang insofern, als das man durch seinen Anwalt die Klage übersenden lässt, i.d.R. erfolgt dann relativ zweitnah (innerhalb der gesetzten Frist) eine Reaktion, die entweder ein Vergleichsangebot/Nachzahlung beinhaltet oder eine Klageerwiderung/-ablehnung.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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  #19  
Alt 19.10.2015, 08:13
Benutzerbild von michei1
michei1 michei1 ist offline
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Hallo,

Ich denke:

-Wenn Du das Beiboot mit 5500€ versichert hast, müssen Sie Dir das Geld geben.
-Wenn Du es nur mit 2200€ versichert hast, dann dieses Geld.
-Wenn Du es garnicht speziell mit einer Summe versichert hast, dann berechnet die Versicherung den Wert des Beibootes (so wie im Vertrag angegeben).

Wenn spezielle Klauseln "alt für neu" oder so was im Vertrag stehen, muss man diese genau studieren.

Schönen Gruß

Michi
__________________


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Mein Flohmarkt https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=300010
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  #20  
Alt 19.10.2015, 08:22
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Wie alt war das Beiboot denn? Eine Neuwertentschädigung bei Diebstahl kenn ich nur in den ersten 12 Monaten.

Ansonsten gehe ich immer davon aus, dass ich bei Diebstahl immer nur den aktuellen Zeitwert der gestohlenen Sache erhalte. Ansonsten wäre die Anzahl von Versicherungsbetrügereien noch höher.
Das ist bei Boots Kasko Versicherungen anders,

dort ist wie weiter oben im Detail beschrieben i.d.R. eine feste Taxe vereinbart die beim Totalverlust ausgezahlt wird.

Die Versicherung argumentiert in diesem Fall aber so , dass kein Totalverlust des versicherten Objektes (Mutterschiff) vorliegt und nur ein Zubehörteil geklaut wurde. Diese werden nur mit dem Zeitwert entschädigt...

Dabei wäre wichtig zu wissen, ob das Beiboot als eigene Sache mit separater fester taxe im Vertrag aufgeführt ist ...
__________________
Gruß Olli
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  #21  
Alt 19.10.2015, 08:41
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waschbär waschbär ist offline
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Genau wegen solchen Situationen bin ich bei Norman (blaue Elise). Top Makler mit top Versicherungen im Boot!
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  #22  
Alt 19.10.2015, 08:51
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von waschbär Beitrag anzeigen
Genau wegen solchen Situationen bin ich bei Norman (blaue Elise). Top Makler mit top Versicherungen im Boot!
Und wieoft ist Dir Dein Beiboot schon gestohlen und von Deiner Versicherung ersetzt worden?
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  #23  
Alt 19.10.2015, 09:02
Benutzerbild von El Bavario
El Bavario El Bavario ist offline
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Seit Tagen wird dieser Thread diskutiert.....

Dabei ist es doch ganz einfach.....es gibt etliche Bootsversicherer auf dem Markt....somit gibt es aber auch etliche Bedingungen auf dem Markt, welche sich oftmals nicht decken....

Daher wäre es doch insbesondere für Dich, Albert, von Vorteil, wenn Du einfach mal in den Bedingungen deines Vertrags lesen würdest, dort ist alles explizit hinterlegt.

Eine Neuwertentschädigung haben die meisten zeitlich befristet auf 12/24 Monate ( ähnlich dem Pkw )

Da wir aber nahezu alle eine feste Versicherungssumme eindecken lassen und dafür unsere Jahresprämie entrichten, sollte diese auch entsprechend bei den versichernden Gefahren gedeckt sein.

Somit bei Diebstahl die von Dir zu versichernde Höhe....

Natürlich kann es sein, dass dein Beiboot mit den Effekten nur anteilig erstattet wird! Dies liegt aber wie erwähnt, an den Bedingungen.
__________________
2. Liga, Hamburg ist dabei

Gruß

Marijan
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  #24  
Alt 19.10.2015, 09:26
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Und wieoft ist Dir Dein Beiboot schon gestohlen und von Deiner Versicherung ersetzt worden?

Beiboot nicht aber bei einem Schaden kein Problem gehabt Norman hat das alle zur vollsten Zufriedenheit geregelt und sich eingesetzt.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #25  
Alt 19.10.2015, 09:33
Benutzerbild von waschbär
waschbär waschbär ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Und wieoft ist Dir Dein Beiboot schon gestohlen und von Deiner Versicherung ersetzt worden?
Es ging mir dabei um die Untätigkeit des Maklers, der offenbar mit der Situation überfordert ist! Und das ist bei Norman noch nicht vorgekommen.

Und wenn man hier nur Antworten darf, wenn einem genau die gleiche Situation widerfahren ist, dann kann man auch das Fragestellen sein lassen.
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