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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Gerade lag bei mir ein Brief der Bundesnetzagentur im Postkasten, mit der Bitte doch den "Frequenznutzungsbeitrag" und den "Beitrag für das Gesetz über die elektromagnetische Veträglichkeit von Betriebsmitteln" zu leisten.
Bisher konnte ich mich soweit schlau machen, dass das Bundesverfassungsgericht im September über die Verfassungsmäßigkeit dieser Beiträge entschieden hat und die Verfahren an ein OLG zurückverwiesen hat. Ich bin nicht sicher, ob damit die OLG Urteile rechtskräftig werden oder die Bundesnetzagentur hier mal schnell Bescheide verschickt und wenn sie dann vor Gericht verlieren das Geld schon mal eingesackt hat und nur wieder rausgibt, wenn man Widerspruch eingelegt hat. Hat jemand aktuelle Informationen zu dem Thema. Die trööts hier im Forum sind aus 2010 oder älter. Störschipper
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#2
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Ich habe bisher keinen Bescheid bekommen.
Hast du mal einen Link zu dem Verfahren, dann würde ich wenn etwas kommt mit Verweis darauf die Zahlung verweigern.
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#3
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Hallo Wolf,
hier der Link zur Pressemitteilung des BVerwG ( http://www.bverwg.de/presse/pressemi...ahr=2015&nr=52 ) und die Entscheidung ist hier (http://www.bverwg.de/entscheidungen/...0615U9C24.14.0 ) veröffentlicht. Bei der Bundesnetzagentur kannst Du zwar lesen das für 2009 bis 2001 die Beiträge eingezogen werden sollen (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/S...2009-2011.html ) aber die Info ist offensichtlich schon vom 02.07.2013. Gruß Störschipper
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#4
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Wie werden denn die Beiträge berechnet?
Was möchten die denn von Dir haben und für welchen Zeitraum? Rüdiger
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#5
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Hat eigentlich schon mal jemand gelesen, dass es hier um Rundfunkanstalten geht. Ich habe dann nicht weiter gelesen!
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#6
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Ich glaube, hier läuft einiges durcheinander.
Zunächst einmal wurde nicht über die "Verfassungsmäßigkeit" entschieden sondern es wurde um eine Verwaltungsentscheidung durch verschiedene Instanzen hindurch bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)gestritten. Das BVerwG ist Revisionsinstanz und hat selbst keine Entscheidung getroffen sondern weist nur auf einen Verfahrensfehler in der vorinstanzlichen Entscheidung hin. Gleichzeitig weist es das OLG an, erneut unter Berücksichtigung des festgestellten Fehlers zu entscheiden. D.h. es liegt noch nicht einmal ansatzweise Rechtskraft vor sondern das Verfahren läuft noch. Wenn Musterverfahren laufen, können die Behördenmühlen natürlich nicht still stehen, sonst wäre unser Staat bei der Klageflut (schließlich hat ja heute jeder eine Rechtsschutzversicherung) schnell handlungsunfähig. Bescheide werden dann unter einem Entscheidungsvorbehalt weiter verschickt. Das kann man jedes Mal z.B. in den jährlichen Steuerbescheiden lesen. Klagegegenstand sind nicht die Frequenzzuteilungen im Seefunk für den Endverbraucher sondern hier geht es um die Bemessung von Beiträgen für zugeteilte TV-/Radiofrequenzen. Strittig ist die Bemessungsgrundlage für die Rundfunksender. Ob eine wenn überhaupt erstrittene Änderung (das Urteil steht ja noch aus) an der Endnutzer, sprich den Fernsehzuschauer weitergegeben wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Für den Seefunk spielt das aber alles keine Rolle.
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#7
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Ich bin nicht sicher, ob das für den Seefunk keine Rolle spielt!
Zunächst beziehen sich beide Beitragsforderungen (13,10 € für einen Frequenznutzungsbeitrag + 3,49 € für einen EMVG-Beitrag = 16,59 € für 2011) auf meine abgeneldete Seefunkstelle, sprich meine UKW-Funke an Bord. Das auch andere Funknutzer (z.B. Flugfunknutzer) betroffen sind ist unbestritten. In der Frequenzschutzbeitragverordnung ( http://www.gesetze-im-internet.de/fsbeitrv/anlage.html ) sind Beiträge für die Jahre 2003 bis 2011 aufgelistet. Auf die Frage von Schlauchi20, wie die Beiträge berechnet werden steht in dem Schreiben der Bundesnetzagentur, das diese "seit vielen Jahren eine moderne Kosten- und Leistungsrechnung" betreibt, "mit deren Hilfe festgestellt werden kann, in welchen Bereichen welche Kosten enstabdeb sind". Es steht auch in § 3 der Frequenzschutzbeitragverordnung ( http://www.gesetze-im-internet.de/fsbeitrv/__3.html ) den ich aber nicht vertsanden habe. Mercurius kannst Du uns einen Hinweis geben, ob die Beitragbescheide trotz des laufenden Verfahren rechtsverbindlich sind oder nicht? Von einem Vorbehalt einer noch zutreffenden Entscheidung steht im Beitragbescheid nichts. Dafür aber " der Beitrag ist fällig zum 01.12.2016" und "Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben". Das die Klage auch von Rundfunkanstalten betrieben wurde, wie rudergänger schreibt, habe ich auch gelesen, aber mir geht es darum, ob Sportschiffer mit UKW-Funke rechtmäßig zur Kasse gebeten werden oder ob die Bundesnetzagentur hier einen Versuchsballon startet und dann wie schon einmal den Gebühreneinzug einstellen muss. Gruß Störschipper
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#8
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Kurzgefasst: Behördliche Bescheide sind sogenannte Verwaltungsakte. Sie sind immer rechtsverbindlich. Allerdings schützt das Grundgesetz den Bürger vor staatlicher Willkür. Deshalb sind als Schutzfunktion Rechtsmittel erlaubt. Darüber ist in dem Bescheid in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung zu informieren. Die Entscheidungshoheit liegt letztendlich bei den Verwaltungsgerichten. Das Verfahren ist kostenpflichtig und wird mit Gebühren belegt. Das alles und noch viel mehr kannst Du im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nachlesen.
Die Rundfunksender haben für ihr spezielles Problem mit der "theoretischen Versorgungsfläche" als Bezugsgröße für die Gebührenbemessung für ihre Sender den Rechtsweg beschritten und stehen nun vor der letztinstanzlichen Entscheidung. Da das nicht den Seefunk betrifft, steht Dein Gebührenbescheid auch nicht unter Vorbehalt. Aber auch ein Vorbehalt würde nicht von der aktuellen Rechtsverbindlichkeit befreien. Fazit: Du musst zahlen, kannst aber Widerspruch einlegen, wenn Du glaubst, unrechtmäßig zur Kasse gebeten worden zu sein.
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#9
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Im Luftsport streiten die Sportverbände seit langem mit der Bundesnetzagentur über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Frequenznutzungsgebühren und vor allem über die angemessene Höhe der Beiträge.
Ich empfehle dazu mal auf den Seiten des DAeC e.V.: http://www.daec.de/service/musterverfahren/ nachzulesen. Ich vermute, es geht hier um ein und dieselbe Sache und die Behörde hat nun begonnen, auch für Schiffs-Funkstellen auf Sportbooten Gebühren zu erheben. Fragt sich nur, ob die Wassersport-Verbände endlich mal wach werden, dem Beispiel der Luftsportler folgen und für ihre Mitglieder auch eine Musterklage einreichen. Ich finde es hanebüchen, dass eine Behörde den Breitensport (ja, auch Wasser- und Luftsport sind Breitensport!) in Deutschland durch Gebühren belastet, deren Erhebung und Eintreibung vermutlich mehr kostet, als jemals eingenommen werden wird! ![]() Gruss Gerd
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#10
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Das da eine Gebühr fällig ist,ist nicht neu.Früher also vor 25 Jahren wo das alles noch von der Bundespost abgewickelt wurde gab es alle paar Jahre auch diesen Bescheid.
Er kam von der Bundeskasse in Trier dort hin musste auch überwiesen werden. Gruß Holger Bremen |
#11
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Moin.
In den 70 er und 80 er Jahren des letzten Jahrtausends wurden 6 D Mark pro Monat erhoben. Die Gesprächsminute kostete 2,10 DM , dann sogar 2,40 DM. Es wurden aber mindestens 6,30 bzw. 8,40 DM Für ein Gespräch bis zu 3 Minuten abgerechnet. Wir Skipper waren froh und glücklich , dass es überhaupt möglich war ,.telefonischen Kontakt nach Hause oder sonst wohin zu haben. Auch , dass wir problemlos mit anderen Booten , mit Schleusen ..... sprechen konnten. Heute sind die Gebühren von der "hohen Hand" geradezu lächerlich gering . Pro JAHR kaum mehr als ein vernünftiges Essen im Hafen Restaurant. Also , Gelassenheit. Freut euch über das Boot fahren Und genießt es , gemeinsam mit euren Lieben oder der Liebsten. Gruß Hermann seit den 70 ern des letzten Jahrtausends auf dem nassen Element unterwegs.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (11.10.2015 um 21:19 Uhr) |
#12
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Ja Gina genau so war das. Man musste für den Funkschein noch Telegramme und Kosten dafür lernen. Goldfranken weißt das noch.
Gruß Holger
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#13
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Moin Holger.
Ja , wir mussten die komplette Ausbildung zum Seefunker im Sprechfunkdienst mit Telegrammabrechnung und Unmengen an Abrechnungsarten und Verordnungen machen. Dafür durften Wir auch auf 1599 BRT Frachtschiffen auf weltweite Fahrt gehen. Als alleiniger Funker an Bord. Bei der Ausgabe des Gelben Funkzeugnisses wurden Wir auch alle einen Kopf größer. Bis auf die , welche einen selbigen kürzer gemacht worden sind. Gab's leider auch. Zum Glück ist das für die Nachrücker vorbei. Man beschränkt sich mehr auf die funknotwendigen Bereiche. Was die Gebühren anging , habe ich die 72 DM Pro Jahr gerne als Grundgebühr bezahlt. (s.o.) , wenngleich alle Gebühren aus heutiger Sicht ziemlich hoch waren. Dazu kamen bei mir noch 36 DM Pro Jahr Für den "Einseitigen Sprechfunk" mit dem Grenzwellenempfänger. Da war dann der DAN / DAO Wetterfunk eingeschlossen. Den gab's damals auch nicht kostenfrei. Auch wenn heute alles noch besser und viel preiswerter ist , waren wir doch dennoch in einer sehr zufriedenstellenden Lage. Gut 60 Jahre früher gab's nur Brieftauben oder die Bord Post Alle paar Monate oder so. Gruß Hermann Nachtrag. Neben dem Goldfranken, der real nicht einmal existierte , gab's noch das SZR (Sonderziehungsrecht ! ) als internationale Telegramm - Abrechnungs - Währung. Waren so ungefähr 1,78 DM. Kannten noch weniger Leute. Auf dem Weg zum Euro gab's dann als nächstes den ECU. Erstaunlich , welche tollen , wenngleich völlig idiotischen Einfälle die EU - Super - Politiker hatten. Der Biege Winkel der EU -Banane ist dagegen kalter Kaffee.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (11.10.2015 um 21:08 Uhr)
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#14
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Ja ja so war das, die sollen doch heute froh sein das sie das alles nicht mehr lernen müssen. Gruß Holger
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#15
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Irgendwann müssen wir zahlen, wenn wir mal einen fahren lassen....
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#16
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Weil´s damals alles ganz anders war und von Behörden´s immer Verbindliches kommt, lasst uns froh und glücklich sein und mal einen ...
Abschiedsgruß Störschipper |
#17
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![]() Zitat:
Ja dann Tschüß und sei froh , dass es noch nicht einmal halb so viel kostet , wie vor 35 Jahren. Gruß
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#18
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![]() Zitat:
es geht hier nicht um Telefon-, sondern um reine Funk-Gebühren! Telefoniert wird heute mit dem Handy (sorry Smartphone, Handy war gestern). Wenn ich also freiwillig, zu meiner eigenen und möglicherweise auch mal zur Sicherheit Dritter ein Funkgerät einbaue, um Notfall-Meldungen abgeben zu können - dafür soll ich nun Gebühren zahlen? Gebühren, deren Erhebung den Staat mehr kostet, als sie einbringen? Vielleicht nur, (sorry für die Blasphemie!), weil ein paar Sesselpfurzer bei der Behörde ihre Daseinsberechtigung zur Schau stellen müssen? Dem Staat bringt das Ganze außer einem immensen Verwaltungsaufwand doch gar nichts! Aber den Wassersport-Vereinen und den Bootseignern greift man gerne mal kurz ins Portomonnai. Die "elitären" Wassersportler haben's ja. Gruss Gerd
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#19
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Gerd ! Bitte genauer lesen ! Dann antworten!
In meiner von dir zitierten Antwort steht eindeutig , dass die 6 DM die monatliche Gebühr für die Zulassung eines UKW Gerätes waren. Ohne alles. Die Telefongebühren habe ich lediglich als Zugabe erwähnt , damit man sieht , wie billig Heute das Telefonieren ist. Heute kostet Die Leistung der "hohen Hand" , nur ein UKW Gerät benutzen Zu dürfen , weniger als die Hälfte von früher. Und NUR darum ging es in meinem Beitrag. Gruß H
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#20
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Genau habe ich auch schon geschrieben. Gruß Holger
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#21
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Habe meine Rechnung nun auch. 16,59 nach Bundeskasse Trier. Da hat sich nix geändert ist für 2011. Die hängen immer nach. Nächste Rechnung dann 2019 vieleicht.
Gruß Holger |
#22
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Habe auch den Bescheid erhalten.
Kennt da jemand eigentlich die Verjährungsfristen für Forderungen der BNetz-Agentur, ich meine da was von 4 Jahren gelesen zu haben?
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Gruß Jürgen ![]() "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#23
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![]() Zitat:
![]() Damals Ortsgespräch ohne Taktung, ins Nachbardorf schon mit. Ein Gespräch von Bayern nach Hamburg richtig teuer. Ich sehe es nicht ein, für mein permanent im Ausland befindliches Boot ohne jede Gegenleistung laufende Kosten zu haben. Da geht es ums Prinzip, nicht um die Summe. Für den Verwaltungsakt der Anmeldung zu zahlen sehe ich ja noch ein. Ich denke, gegen diese völlig überholte Gebühr zu klagen hätte durchaus Chancen. Bei der Online-Anmeldung hab ich vergeblich nach laufenden Kosten gesucht. Es gibt etliche höchstrichterliche Urteile, daß versteckte Kosten nicht erlaubt sind, siehe kürzlich bei den Flugpreisen.
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#24
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Hallo Wolf,
finde ich super, dass Du das nicht einsiehst und klagst. Halte uns bitte über das Verfahren auf dem Laufenden. Hallo liebe Mods, ein eigener thread wäre nicht schlecht dafür - Viele von uns haben ja eine Funke und Wolfs Erfahrungen interessieren bestimmt eine ganze Menge Foris.
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#25
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![]() ![]() Habe übrigens auch so eine Rechnung für 2011 bekommen.......
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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