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  #26  
Alt 18.08.2015, 08:32
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piranha miura piranha miura ist offline
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Aha, Rolf Dreyer, bei dem habe ich vor zig Jahren alle meine Scheine gemacht Eine "grobe Fahrlässigkeit" zu unterstellen, weil man kein Funkgerät an Board hat, halte ich für Quatsch, das ist in meinen Augen Panikmache, damit die ihre Kurse vollkriegen, solange es nicht zwingend vorgeschrieben ist, ein Sportboot mit UKW-Funk auszurüsten, kann auch nichts grob fahrlässig sein, wenn man es nicht macht.
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  #27  
Alt 18.08.2015, 09:05
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
Aha, Rolf Dreyer, bei dem habe ich vor zig Jahren alle meine Scheine gemacht Eine "grobe Fahrlässigkeit" zu unterstellen, weil man kein Funkgerät an Board hat, halte ich für Quatsch, das ist in meinen Augen Panikmache, damit die ihre Kurse vollkriegen, solange es nicht zwingend vorgeschrieben ist, ein Sportboot mit UKW-Funk auszurüsten, kann auch nichts grob fahrlässig sein, wenn man es nicht macht.
Es gilt nicht zwangsläufig, dass keine grobe Fahrlässigkeit gegeben sein kann wenn etwas nicht zwingend vorgeschrieben ist. Jenseits von 3 sm braucht man theoretisch keinen Schein mehr. Bist Du da draußen ohne entsprechenden Sachkundenachweis unterwegs und es passiert was, dann wird die Versicherung je nach Situation grobe Fahrlässigkeit unterstellen und nicht zahlen. Kommt es zu Personenschäden, dann steht man als verantwortlicher Schiffsführer vor Gericht u.U. ganz schlecht da.

So hab ich es zumindest von zwei voneinander unabhängigen Fahrlehrern gelernt (die mich nicht mehr von einem Schein überzeugen mussten um Geld von mir zu bekommen)

Keine Ahnung in wie weit die Publikation 'Sicherheit auf dem Wasser' des Verkehrsministeriums rechtlich bindend ist, aber dort ist insbesondere für den Seebereich eine Funkanlage unter 'Mindestausrüstung' gelistet.
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  #28  
Alt 18.08.2015, 09:29
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Na ja, ist kein Funkgerät an Bord, kann die Nichtbenutzung des selben keine grobe Fahrlässigkeit sein.
Ist ein Funkgerät an Bord, kann die Nichtbenutzung grob fahrlässig sein, wenn durch das Funken der Versicherungsfall hätte verhindert werden können. (Mit Beweispflicht der Versicherung).
In der "Einhandscene" gibt es eine Fraktion, die bewußt aquf ein funkgerät verzichtetr. Dort ist nur ne Handfunke für die "Nahbereichskommunikation" an Bord.
Die Argumentation dazu:
Ich fahre aus Lust und zu meiner persönlichen Befriedigung auf offener See. Dann soll das auch mein Risiko sein, Ich möchte nicht, das sich andere Menschen in Lebensgfahr begeben, weil ich aus Spass in der SCheiss... sitze.

Ne Einstellung, die ich für Einhand gut nachvollziehen kann, sobald ich allerdings Mitfahrer habe, passt die Argumentation natürlich nicht mehr.

Hans
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  #29  
Alt 18.08.2015, 09:35
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von She's_a_Lady Beitrag anzeigen
Notiere Dir die 124124 und Du hast Bremen Rescue dran.
Ohne irgendeine Vorwahl, als allgemeingültige Kurzwahl?
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  #30  
Alt 18.08.2015, 09:41
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
Ohne irgendeine Vorwahl, als allgemeingültige Kurzwahl?
Moin,

ja, ohne Vorwahl.
Die Sende- und Empfangstationen (die "Sendemasten") sind so programmiert, dass bei Eingang der Nummer 124124 automatisch zu Bremen Rescue durchgestellt wird. Wie bei der 112 oder 110, wo auch ohne Vorwahl zur nächsten Rettungsleitstelle durchgestellt wird.
Zumindest war es früher so, dass nur die küstennahen Stationen die 124124 weitergeleitet hatten.

Kannst aber auch über diese Telefonnummer mit Bremen Rescue kommunizieren: +49 (0) 421 / 536 87 0

Jörg
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Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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  #31  
Alt 18.08.2015, 09:42
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Die Argumentation dazu:
Ich fahre aus Lust und zu meiner persönlichen Befriedigung auf offener See. Dann soll das auch mein Risiko sein, Ich möchte nicht, das sich andere Menschen in Lebensgfahr begeben, weil ich aus Spass in der SCheiss... sitze.

Ne Einstellung, die ich für Einhand gut nachvollziehen kann, sobald ich allerdings Mitfahrer habe, passt die Argumentation natürlich nicht mehr.
Naja, ich nicht unbedingt. Jeder fast von uns fährt mit einem Sportboot aus "Spass" herum und nicht weil es sein Beruf ist bzw. weil dies das einzige mögliche Reisemittel ist.

Auch um Menschen aus Freizeitaktivitäten zu retten wurde die Infrastruktur aufgebaut. Ist ja bei anderen Aktivitäten auch nicht anders, wenn ich mal Richtung Bergsteigen oder Skifahren gucke.

Beste Grüße
Alex
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  #32  
Alt 18.08.2015, 10:07
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Die Sache mit der Fahrlässigkeit ist Geschäft mit der Angst, sonst nichts. Es gibt zwar manchmal Urteile, die in so eine Richtung gehen, z.B. neulich das mit dem Fahrradhelm. Aber der Amtsrichter, der es gesprochen hatte wurde inzwischen auch wieder eingefangen. Niemand ist gezwungen, sich über bestehende Vorschriften hinaus bestmöglich abzusichern. Funk ist eine klare Empfehlung, mehr nicht. Aber auch nicht weniger.
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  #33  
Alt 18.08.2015, 13:35
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Die Sache mit der Fahrlässigkeit ist Geschäft mit der Angst, sonst nichts. Es gibt zwar manchmal Urteile, die in so eine Richtung gehen, z.B. neulich das mit dem Fahrradhelm. Aber der Amtsrichter, der es gesprochen hatte wurde inzwischen auch wieder eingefangen. Niemand ist gezwungen, sich über bestehende Vorschriften hinaus bestmöglich abzusichern. Funk ist eine klare Empfehlung, mehr nicht. Aber auch nicht weniger.
Zitat aus 'Sicherheit im See- und Küstenbereich' vom BSH:


Zitat:
Die Mindestausrüstung für die sichere Navigation
aufgrund seemännischer Sorgfaltspflichten
umfasst die folgenden Gerätschaften und
Unterlagen:
a) Navigation
• Echolot oder Handlot
• ...
• Bleistift, Zirkel und Kursdreiecke
Seefunkanlage zur Teilnahme am GMDSS
(mit DSC) (s. Abschnitt 6.5)
• Empfangsanlage für Schiffssicherheitsinformationen
Die Beachtung dieser Seemännischen Sorgfaltspflichten ist bindend, auch wenn diese keine Gesetze sind. s. Kap. 1.3 des o.g. Dokumentes

Zitat:
Damit kommt
den Sorgfaltspflichten die gleiche rechtliche
Bedeutung zu wie den Verkehrsvorschriften.
Verletzungen der Verkehrsvorschriften und der
seemännischen Sorgfaltspflichten sind gemäß
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO bußgeldpfl ichtig.
Ebenso wie die Verkehrsvorschriften werden
auch die seemännischen Sorgfaltspfl ichten
in einer Seeunfalluntersuchung als Maßstab
der Prüfung eines gegebenenfalls fehlerhaften
Verhaltens der Besatzungsmitglieder
zugrunde gelegt
. Wurden die seemännischen
Sorgfaltspflichten nicht beachtet, müssen die
am Seeunfall Beteiligten nachweisen ...
So einfach ist das mit 'Nur eine Empfehlung' eben doch nicht ... spätestens wenn jemand zu Schaden kommt und auch nur der leiseste Verdacht besteht dass man das z.B. durch Funk hätte verhindern oder mildern können sieht man unter Umständen ziemlich alt aus ...


VG

Markus
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  #34  
Alt 18.08.2015, 13:43
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
...
Frei erfunden oder kannst Du auf ein veröffentlichtes Urteil verweisen?
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  #35  
Alt 18.08.2015, 13:51
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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@NL Rhein
Wenn du jetzt noch dazuschreibst, dass am Anfang jeden Unfallberichts des BSH steht, dass die Ergebnisse eben dieser Seeunfalluntersuchung nicht in Gerichtsverfahren verwendet werden sollen und nicht dazu dienen, ein Verschulden festzustellen, dann wird die Sache rund. Allerdings stört das deine Argumentation.
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  #36  
Alt 18.08.2015, 13:53
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
Moin,

ich überlege, in mein Bötchen ein Seefunkgerät einzubauen, bin mir aber nicht sicher, ob das unbedingt sein muss. Scheine habe ich alle (noch die "alte" Regelung, "beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker I"), mein Fahrgebiet ist die Ostsee im Bereich Kieler Förde, aber auch mal jaaaanz weit draußen.
Ich weiß jetzt nicht, ob du bei dem ganz alten Schein noch die Erweiterung auf DSC brauchst. Da würde ich mich mal erkundigen.
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  #37  
Alt 18.08.2015, 13:56
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt nicht, ob du bei dem ganz alten Schein noch die Erweiterung auf DSC brauchst. Da würde ich mich mal erkundigen.
Ich hab auch noch den alten Schein, allerdings mit DSC.
Da konnte man damals eine Zusatzprüfung ablegen.
Ob das heute noch geht hab ich keine Ahnung.
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  #38  
Alt 18.08.2015, 14:01
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piranha miura piranha miura ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt nicht, ob du bei dem ganz alten Schein noch die Erweiterung auf DSC brauchst. Da würde ich mich mal erkundigen.
DSC habe ich mitgemacht, war damals ein extra Ausbildungs- und Prüfungsteil, genauso wie der ganze Kram auf Englisch.
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  #39  
Alt 18.08.2015, 14:09
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das habe ich noch gerade gefunden, geht doch

Zu 4.

Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst mit Zusatzprüfung GMDSS als “Beschränkt

Gültiges Betriebszeugnis für Funker I“.

Frage:


Ich habe ein altes allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst und habe das„Beschränkt gültige

Betriebszeugnis für Funker I“ im Jahr 199x zusätzlich erworben und möchte mich generell darüber informieren, was

für Geräte ich dann wo betreiben darf?
Antwort

National und international dürfen Sie auf Sportbooten, die eine Seefunkstelle eingerichtet haben, alle Geräte, auch mit DSC-Einrichtung, betreiben. Sie dürfen ferner am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen und das mit Grenzwellen-, Kurzwellen- und UKW-Seefunkgeräten mit Zulassungsnummern und gültigen
Frequenzzuteilungen.

Fazit: Sie dürfen alles, mit allen Geräten, wo auch immer, Binnen und Buten.





















Quelle : http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...99804247,d.bGQ



























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  #40  
Alt 18.08.2015, 14:20
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Frei erfunden oder kannst Du auf ein veröffentlichtes Urteil verweisen?
Was ich zitiert habe steht so in der Publikation des BSH und ich gehe mal davon aus dass die keinen Grund haben Unsinn zu veröffentlichen.

Den Hinweis dass man u.U. haftbar gemacht werden kann obwohl man nicht direkt gegen ein Gesetz verstoßen hat hab ich wie schon geäußert unabhängig von der möglicherweise eigennützigen Quelle 'Rolf Dreyer' von zwei verschiedenen Fahrlehrern bekommen (von denen einer Berufsschiffer ist).
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  #41  
Alt 18.08.2015, 14:22
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich hab auch noch den alten Schein, allerdings mit DSC.
Da konnte man damals eine Zusatzprüfung ablegen.
Ob das heute noch geht hab ich keine Ahnung.
Moin,

geht schon jahrelang nicht mehr. IMHO als der DSV die Prüfungen übernommen hatte, also wo es plötzlich zwei Scheine (SRC und UBI) gab.

Jörg
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Alt 18.08.2015, 14:24
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
National und international dürfen Sie auf Sportbooten, die eine Seefunkstelle eingerichtet haben, alle Geräte, auch mit DSC-Einrichtung, betreiben. Sie dürfen ferner am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen und das mit Grenzwellen-, Kurzwellen- und UKW-Seefunkgeräten mit Zulassungsnummern und gültigen Frequenzzuteilungen.
Fazit: Sie dürfen alles, mit allen Geräten, wo auch immer, Binnen und Buten.
Da wage ich mal zu bezweifeln.
Der Part mit UKW und DSC ist korrekt, aber in meinem "Begrenzt gültigen Betriebszeugnis für Funker I" steht klipp und klar überall dazu "Seefunkstellen für UKW".
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  #43  
Alt 18.08.2015, 14:26
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ich war einer der letzten, die damals (11/2002) den "alten" Schein mit DSC in der Form ablegen durften, der nächste Lehrgang wurde schon nach den neuen Richtlinien geprüft.
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  #44  
Alt 18.08.2015, 14:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da wage ich mal zu bezweifeln.
Der Part mit UKW und DSC ist korrekt, aber in meinem "Begrenzt gültigen Betriebszeugnis für Funker I" steht klipp und klar überall dazu "Seefunkstellen für UKW".
bei mir steht auf der Rückseite :"Der Inhaber ist berechtigt, die Funkeinrichtungen bei deutschen Sprech-Seefunkstellen für UKW und alle Funkeinrichtungen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) bei deutschen Seefunkstellen für UKW zu bedienen."

am Besten ruf ich mal bei der Behörde in Münster an.
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  #45  
Alt 18.08.2015, 14:38
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boah, die haben schon lange Feierabend,morgen geht's weiter
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  #46  
Alt 18.08.2015, 14:38
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Zitat:
Zitat von Ostsee2015 Beitrag anzeigen
@NL Rhein
Wenn du jetzt noch dazuschreibst, dass am Anfang jeden Unfallberichts des BSH steht, dass die Ergebnisse eben dieser Seeunfalluntersuchung nicht in Gerichtsverfahren verwendet werden sollen und nicht dazu dienen, ein Verschulden festzustellen, dann wird die Sache rund. Allerdings stört das deine Argumentation.
Es geht doch nicht darum ob die Berichte der BSU in Gerichtsverfahren verwendet werden sollen ... im Falle von Sach- oder Personenschäden wird es doch wahrscheinlich auch eine Untersuchung geben die genau diesem Zweck dient ... wer auch immer die dann durchführt.
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  #47  
Alt 18.08.2015, 14:38
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Es steht auf (für) See eigentlich nicht die Frage ob Funk oder nicht, sondern lediglich die Frage welches Funkgerät es sein soll.
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  #48  
Alt 18.08.2015, 14:40
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Zitat:
Zitat von piranha miura Beitrag anzeigen
bei mir steht auf der Rückseite :"Der Inhaber ist berechtigt, die Funkeinrichtungen bei deutschen Sprech-Seefunkstellen für UKW und alle Funkeinrichtungen des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) bei deutschen Seefunkstellen für UKW zu bedienen."

am Besten ruf ich mal bei der Behörde in Münster an.
Genau das steht bei mir auch. Ich lese das so, daß ich alle UKW Geräte bedienen darf.

Sollte was anderes beim Anruf rauskommen, wäre interessant zu Wissen wo man das nachlesen kann.
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  #49  
Alt 18.08.2015, 14:56
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Zitat:
Zitat von NL_Rhein Beitrag anzeigen
von zwei verschiedenen Fahrlehrern bekommen
Fahrlehrer hin oder her. Gibt es nun ein Urteil oder gibt es keins? (Es gibt natürlich keins und wenn, dann kein letztinstanzliches.) Behaupten kann man alles Mögliche und Hoaxes zu verbreiten ist nicht einmal strafbar. Deshalb kann man auf diese Weise sein Geschäftchen fördern, sich einen Spaß draus machen, die Hühner aufzuscheuchen oder aus sonst irgendeiner Motivation heraus anderen einen Bären aufzubinden und sei es nur, um sich selbst zu gefallen.

Was nichts daran ändert, dass Funk auch für nicht ausrüstungspflichtige Boote gut und sinnvoll ist. Aber auf dem Boden der Wahrheit sollte man schon bleiben.
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  #50  
Alt 18.08.2015, 15:13
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Moin,

für mich war es wichtig, Kartenplotter / GPS und Sprechfunkgerät mit DSC an Bord zu haben. Man wird ja auch nicht jünger und im Extremfall könnten meine Frau oder auch andere Mitfahrer ohne weitere Kenntnis über das Betätigen der Distress-Taste die erforderlichen Rettungsmassnahmen einleiten.

Viele Grüße, Frank
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