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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi,
ich habe vor eine Ware im Net anzubieten aber ohne Shopsystem und nur eine Art von Teil. Ich möchte diese Ware mit Preis und dem aufzeigen der Vorteile meiner Ware im Net präsentieren. Hierbei wird auch der Preis genannt. Frage: Muß ich hierbei meine AGB's auch mit im Netz veröffentlichen? Ich habe mal rumspioniert und Herr K. aus HH hat das zb. auch nicht nun habe ich gedacht vielleicht kann ich mir das Abgeschreibe schenken. Hat jmd eine fundierte Antwort? Bitte nicht " ich glaube" oder meine", das hilft mir hier nicht weiter.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#2
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Hallo André,
Du brauchst überhaupt keine AGB. Weder im Netz noch im wahren Leben. Das alles ist vom Gesetzt her geregelt. Bei einem Online Shop muß mal nur zweimal auf das Widerrufsrecht hinweisen
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#3
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Hallo,
die AGB müssen in dem Moment vorhanden sein, wenn im Internet bestellt werden kann. Zitat:
Quelle: http://www.anwaltskanzlei-cvw.de/deu.../fall_it5.html |
#4
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![]() Zitat:
Alles was in den AGB steht und vom Gesetz abweicht ist eh nichtig.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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![]() Zitat:
Nicht umsonst sind in den § 305 - 309 die Bedingungen der AGB geregelt. |
#6
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![]() Zitat:
Was bist du (GmbH, AG, Gbr...)?
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Man sollte immer eine kleine Flasche Whiskey dabeihaben - für den Fall eines Schlangenbisses - außerdem sollte man immer eine Schlange dabeihaben. |
#7
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![]() Zitat:
AGB sind niemals zwingend notwendig - im B2B geht es meist um Eigentumsvorbehalt und was bei Lieferverzug geschieht. Im BGB geht es um Rücktritt, Teilzahlung und so'n gedöns. Cyrus hat einfach recht - AGB sind keinesfalls notwendig, denn bei nichtvorhandensein gilt im Konsumentengeschäft das BGB und bei Businessgeschäft das HGB - wobei es richtig ist, dass das HGB viele Lücken und interpretationsspielräume hat. Beilegen muß man AGB nicht mehr, es genügt der Hinweis, dass man diese anfordern kann oder im Web einsehbar sind. zumindest bei B2B Geschäften. Abschreiben bringt nichts, denn man regelt in den AGB das, was man regeln will - einzig die salvatorische Klausel ist ein muß, denn ohne die sind die gesamten AGB ungültig wenn ein Punkt gegen das Gesetz verstößt.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
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