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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Matthias |
#27
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Gruß Willy |
#28
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Ich würde in der Praxis auch immer warten, bis das Flugzeug durch ist. Allerdings weiß ich nicht, ob der Vogel UKW-Binnenschifffahrtsfunk an Bord hat bzw. überhaupt haben darf. Wenn man sich nicht absprechen kann, dann wartet er womöglich, weil er nicht sicher sein kann, dass ich auf ihn warte...
Matthias |
#29
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#30
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Matthias |
#31
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wie man es in der Praxis handhabt sieht ja oft anders aus.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#32
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Im Hamburger Hafen würde aber auch nicht die Binnenordnung gelten wenn die Hafenordnung nicht bestehen würde dort ist eine Seeschifffahrtstrasse.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#33
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Ja, aber immerhin darfst Du dort mit dem SBF binnen fahren. Deshalb habe ich als Einwand den Hamburger Hafen genommen.
Matthias |
#34
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Und auch wenn man den Hafen mit Binnenführerschein befahren darf steht in der Hamburger Hafenordnung, dass Seeschiffahrtsrecht und KVR gelten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (10.06.2015 um 10:05 Uhr) |
#35
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Moin,
na, hab ich mir es doch gedacht, das das eine echte Expertenfrage ist! ![]() Also in der Praxis habe ich mich natürlich von dem kreuzenden Wasserflugzeug frei gehalten. Es befand sich auf dem Weg zum Startpunkt in der Rummelsburger Bucht und hat über Funk (Kanal 10) angekündigt auf der Spree zu Berg starten zu wollen. Es geht hier also mehr um die theoretische Regelung nach Gesetz und Verordnung. Wir befinden uns Binnen. Also gilt nicht die KVR und nicht die Hamburger Hafenverordnung. ![]() Die Frage, die sich wohl stellt: Ist das sich auf dem "Rollweg" befindliche, bzw. das startende und landende Flugzeug ein Wasserfahrzeug? Und dazu scheint mir §19 LuftVO und auch § 1.21 BinSchStrO dienlich. Aber ist das jetzt die Begegnung zweier gleichberechtigter Kleinfahrzeuge, dann würde ja wohl steuerbord vor backbord gelten. Oder ist es Berufsschifffahrt (woran erkenne ich das?) und diese hat Vorfahrt vor dem Sportboot? Edit: Dieses konkrete Flugzeug macht gegen Bezahlung Rundflüge über Berlin (gewerblich). Es könnte aber auch ein "privates" Wasserflugzeug sein.
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Gruß aus Potsdam Klaus >> Das GRÖSSTE Ankermanöver Deutschlands am 19. Juli : Stern-von-Berlin.de - Jetzt anmelden! << Geändert von Fronmobil (10.06.2015 um 10:11 Uhr)
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#36
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Da die LuftVO nicht nach Binnen oder See unterscheidet, gibt es wohl auch keine Unterscheidung zwischen Berufsfahrzeugen und Kleinfahrzeugen. Ich wüsste auch nicht woran man das bei einem Flugzeug zuverlässig erkennen soll. Außerdem bedarf das Flugzeug meiner Meinung nach keine "Vorteile" der Berufsschiffahrt gegenüber Kleinfahrzeugen, da die Ausweichregeln für die Sicherheit ausreichen. Das Flugzeug wird nie wie z.B. ein Schubverband berufsmäßigen Vorrang brauchen (=um schneller und effektiver Fahren zu können), da es sich ja nur relativ kurz auf dem Wasser bewegt.
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#37
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Och mensch, mir fällt gerade sein Name nicht ein, hier ist doch ein "Südberliner" der auf solche Fragen immer gleich die passenden Gesetzestexte parat hat .... ach Mensch wo ist der denn wenn man ihn braucht....
Oh mann, ich glaube ich brauche Gingko...mein Namensgedächtnis ![]() |
#38
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Den Lutz meine ich, wo ist der B4-Skipper ???
Lutz weis das sicher.... |
#39
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![]() Matthias |
#40
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Matthias |
#41
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Soweit mir bekannt gilf für das wasserflugzeug in dem moment wenn es auf dem wasser ist die gleichen regelungen.
Der Pilot muss soweit ich weiss auch den passenden Schein haben. Ansonsten müssten die schwimmenden autos ja auch anders behandelt werden
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995 |
#42
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Hauptfahrwasser und Nebenfahrwasser gibt es auch Binnen und somit hat Hein recht. Und du bist derjenige der völlig Sinnbefreit den HH-Hafen ins Spiel gebracht hat.
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#43
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Dann sage mir mal bitte, wo ein Kleinfahrzeug in einer Gegend, die mit dem SBF Binnen befahren werden darf, Vorrang gegenüber einem Nicht-Kleinfahrzeug haben kann. Und mäßige bitte Deinen Ton.
Matthias
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#44
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Die Hauptwasserstrasse hat Vorrang da ist egal was aus der Nebenwasserstrasse kommt. Wenn ich auf dem Rhein fahre und ein Berufsschiff aus dem Neckar kommt muss sich dieses Anmelden über Funk ob frei ist. Wenn ich mich dann melde, dass ich Talfahrer bin hat auch das Berufsschiff zu warten bis ich vorbei bin. Er kann mich nicht zwingen meinen Kurs zu ändern oder aufzutoppen. genau wie er dies nicht von einem anderen Berufsschiff erwarten kann. es gibt auch Kleinfahrzeuge die auf dem Rhein fahren die dies nicht mal könnten. und warum sollte ich meinen Ton mässigen wenn du immer wieder 800 km vom Gebiet abschgweifst
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#45
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Beziehst Du Dich auf § 6.16 RheinSchPV?
Matthias |
#46
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Jupp da steht es zum Beispiel drinnen.
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#47
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Nach meinem juristischen Verständnis steht dort das Gegenteil drin. In diesem Paragraphen ist nur von Fahrzeugen die Rede, nicht jedoch von Kleinfahrzeugen. An anderen Stellen ist jedoch explizit von Kleinfahrzeugen die Rede. Somit interpretiere ich das so, dass diese Regelung (wie so häufig) nicht für Kleinfahrzeuge gilt.
Du bist dort sicher revierkundig, ich werde kaum mal den Rhein befahren, folglich wirst Du die Regelungen dort besser kennen als ich. Aber so rein nach den Buchstaben des Verordnungstextes würde ich nicht davon ausgehen, dass ein aus dem Neckar kommendes Güterschiff auf ein Sportboot auf dem Rhein warten muss. Kann dazu sonst noch jemand was beitragen, der sich dort auskennt? Matthias
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#48
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![]() Zitat:
Ich stell mir gerade vor wie der Vorstand des Segelclubs bei uns im Hafen, mit seinem Boot, am Neckar vorbeifährt und ein Berufsschiff kommt raus. Er hat keine Chance gegen den Strom anzukommen daher fährt er die Rundtour wenn er mal rausfährt und ist 3 Wochen unterwegs bis er wieder in Germersheim eintrifft (dann wieder von Berg)
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#49
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Hallo Volker,
leider steht in § 6.02 folgendes: Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09 Nr. 2, §§ 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden. Liebe Grüsse, Lorenz
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allzeit gute Fahrt Lorenz |
#50
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![]() Zitat:
allerdings schweifen wir jetzt von Hamburg an den Neckar ab und das Flugzeug ist immer noch an der Spree
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