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  #26  
Alt 10.06.2015, 09:38
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Im Prinzip ist das Flugzeug wie ein Boot anzusehen, nur beim Start und der Landung muss es selber allen anderen Fahrzeugen ausweichen...
Nicht nur beim Start und der Landung, sondern auch beim "Taxiing". Also der Pilot muss auf die Tretboote aufpassen, nicht umgekehrt. Die "Rollwege" sind ja dort ziemlich lang, also da kann einiges kommen.

Matthias
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  #27  
Alt 10.06.2015, 09:42
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Darum geht's doch überhaupt nicht !

Logisch machen dem alle Platz und lassen ihn passieren, denn seine

Manövrierfähigkeit ist ja sehr eingeschränkt, aber trotzdem ist diese

Frage nach der Vorfahrt doch sehr interessant.
Wenn ich bedenke, das dieses Gerät keinen Rückwärtsgang hat, erübrigt sich die Frage und wird meiner Meinung nach uninteressant. Das Ding kann nur vorwärts oder treiben.

Gruß
Willy
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  #28  
Alt 10.06.2015, 09:45
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Ich würde in der Praxis auch immer warten, bis das Flugzeug durch ist. Allerdings weiß ich nicht, ob der Vogel UKW-Binnenschifffahrtsfunk an Bord hat bzw. überhaupt haben darf. Wenn man sich nicht absprechen kann, dann wartet er womöglich, weil er nicht sicher sein kann, dass ich auf ihn warte...

Matthias
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  #29  
Alt 10.06.2015, 09:45
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Nicht im Hamburger Hafen. Und genau darüber sprachen wir weiter oben. Gekommen sind wir darauf, weil jemand noch weiter oben etwas von Hauptfahrwasser schrieb. Und das gilt eben nicht im Bereich der BinSchStrO, sondern im Hamburger Hafen, wo die Hafenverkehrsordnung gilt.

Matthias
jetzt lass doch mal den Hamburger Hafen aus dem Spiel. Hier geht es um ein Wasserflugzeug auf der Spree und die Hamburger Hafenordnung gilt sicher nicht auf der Spree
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  #30  
Alt 10.06.2015, 09:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
jetzt lass doch mal den Hamburger Hafen aus dem Spiel. Hier geht es um ein Wasserflugzeug auf der Spree und die Hamburger Hafenordnung gilt sicher nicht auf der Spree
Das habe ich doch nur geschrieben, weil vorhin jemand was von Haupt- und Nebenwasserstraße ins Spiel gebracht hat, und das würde uns binnen auf die falsche Fährte bringen.

Matthias
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  #31  
Alt 10.06.2015, 09:48
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

das Wasserflugzeug kreuzt von Backbord nach Steuerbord das Fahrwasser.
Das Foto ist von einen Motorboot aus fotografiert, welches die Spree zu Tal befährt und sich im betonnten Fahrwasser befindet.

Wer hat Vorfahrt?
Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Wir sind doch in Deutschland, also gibt es natürlich eine Regelung dazu
Hier der §19 LuftVO:

1) Wenn sich Luftfahrzeuge oder ein Luftfahrzeug und ein Wasserfahrzeug auf dem Wasser einander nähern und die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, hat jedes Luftfahrzeug die Umstände sorgfältig zu berücksichtigen und sich entsprechend der Manövrierfähigkeit der Fahrzeuge zu verhalten. Im einzelnen gilt folgendes:
1.Hat ein Luftfahrzeug ein anderes Luftfahrzeug oder ein Wasserfahrzeug bei kreuzendem Kurs auf seiner rechten Seite, so hat das von rechts kommende Fahrzeug Vorfahrt.
2.Nähert sich ein Luftfahrzeug einem anderen Luftfahrzeug oder einem Wasserfahrzeug in entgegengesetzter oder nahezu entgegengesetzter Richtung, hat es seinen Kurs nach rechts zu ändern und ausreichend Abstand zu halten.
3.Das Luftfahrzeug oder Wasserfahrzeug, das überholt wird, hat Vorfahrt; das überholende Luftfahrzeug hat ausreichend Abstand zu halten.
4.Bei Start und Landung auf Wasserflächen haben Luftfahrzeuge einen so großen Abstand von Wasserfahrzeugen zu halten, daß jede Gefahr eines Zusammenstoßes ausgeschlossen ist und die Führung der Wasserfahrzeuge nicht behindert wird.
(2) Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang haben Luftfahrzeuge auf dem Wasser die Lichter nach Anlage 1 zu führen, sofern sie sich nicht in einem Gebiet befinden, in dem Wasserfahrzeuge nicht verpflichtet sind, Lichter zu führen; sie dürfen keine Lichter führen, die mit diesen verwechselt werden können.
(3) Die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anhang B des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages - Seestraßenordnung) und die besonderen Vorschriften für einzelne Gewässer bleiben unberührt.
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ich würde in der Praxis auch immer warten, bis das Flugzeug durch ist. Allerdings weiß ich nicht, ob der Vogel UKW-Binnenschifffahrtsfunk an Bord hat bzw. überhaupt haben darf. Wenn man sich nicht absprechen kann, dann wartet er womöglich, weil er nicht sicher sein kann, dass ich auf ihn warte...

Matthias
naja wenn ich den geschilderten Fall hier betrachte hat theoretisch der TO hier vorfahrt gehabt vor dem Wasserflugzeug. Er kam ja von Steuerbord bzw. Das Flugzeug von Backbord.

wie man es in der Praxis handhabt sieht ja oft anders aus.
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  #32  
Alt 10.06.2015, 09:50
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das habe ich doch nur geschrieben, weil vorhin jemand was von Haupt- und Nebenwasserstraße ins Spiel gebracht hat, und das würde uns binnen auf die falsche Fährte bringen.

Matthias
Im Hamburger Hafen würde aber auch nicht die Binnenordnung gelten wenn die Hafenordnung nicht bestehen würde dort ist eine Seeschifffahrtstrasse.
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  #33  
Alt 10.06.2015, 09:52
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Ja, aber immerhin darfst Du dort mit dem SBF binnen fahren. Deshalb habe ich als Einwand den Hamburger Hafen genommen.

Matthias
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  #34  
Alt 10.06.2015, 09:54
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ja, aber immerhin darfst Du dort mit dem SBF binnen fahren. Deshalb habe ich als Einwand den Hamburger Hafen genommen.

Matthias
es geht immer noch um die Spree. Also lass den Hamburger Hafen jetzt hier raus.

Und auch wenn man den Hafen mit Binnenführerschein befahren darf steht in der Hamburger Hafenordnung, dass Seeschiffahrtsrecht und KVR gelten.
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Geändert von billi (10.06.2015 um 10:05 Uhr)
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  #35  
Alt 10.06.2015, 10:04
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Moin,

na, hab ich mir es doch gedacht, das das eine echte Expertenfrage ist!

Also in der Praxis habe ich mich natürlich von dem kreuzenden Wasserflugzeug frei gehalten. Es befand sich auf dem Weg zum Startpunkt in der Rummelsburger Bucht und hat über Funk (Kanal 10) angekündigt auf der Spree zu Berg starten zu wollen. Es geht hier also mehr um die theoretische Regelung nach Gesetz und Verordnung.

Wir befinden uns Binnen. Also gilt nicht die KVR und nicht die Hamburger Hafenverordnung. Das ist schon mal klar.

Die Frage, die sich wohl stellt: Ist das sich auf dem "Rollweg" befindliche, bzw. das startende und landende Flugzeug ein Wasserfahrzeug?

Und dazu scheint mir §19 LuftVO und auch § 1.21 BinSchStrO dienlich.

Aber ist das jetzt die Begegnung zweier gleichberechtigter Kleinfahrzeuge, dann würde ja wohl steuerbord vor backbord gelten. Oder ist es Berufsschifffahrt (woran erkenne ich das?) und diese hat Vorfahrt vor dem Sportboot?

Edit: Dieses konkrete Flugzeug macht gegen Bezahlung Rundflüge über Berlin (gewerblich). Es könnte aber auch ein "privates" Wasserflugzeug sein.
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Klaus


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Geändert von Fronmobil (10.06.2015 um 10:11 Uhr)
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  #36  
Alt 10.06.2015, 10:48
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Da die LuftVO nicht nach Binnen oder See unterscheidet, gibt es wohl auch keine Unterscheidung zwischen Berufsfahrzeugen und Kleinfahrzeugen. Ich wüsste auch nicht woran man das bei einem Flugzeug zuverlässig erkennen soll. Außerdem bedarf das Flugzeug meiner Meinung nach keine "Vorteile" der Berufsschiffahrt gegenüber Kleinfahrzeugen, da die Ausweichregeln für die Sicherheit ausreichen. Das Flugzeug wird nie wie z.B. ein Schubverband berufsmäßigen Vorrang brauchen (=um schneller und effektiver Fahren zu können), da es sich ja nur relativ kurz auf dem Wasser bewegt.
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  #37  
Alt 10.06.2015, 10:48
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Och mensch, mir fällt gerade sein Name nicht ein, hier ist doch ein "Südberliner" der auf solche Fragen immer gleich die passenden Gesetzestexte parat hat .... ach Mensch wo ist der denn wenn man ihn braucht....
Oh mann, ich glaube ich brauche Gingko...mein Namensgedächtnis
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  #38  
Alt 10.06.2015, 11:12
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Den Lutz meine ich, wo ist der B4-Skipper ???
Lutz weis das sicher....
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  #39  
Alt 10.06.2015, 11:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es geht immer noch um die Spree. Also lass den Hamburger Hafen jetzt hier raus.
Sag das bitte dem Hein, der hat mit Hauptfahrwasser angefangen...

Matthias
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  #40  
Alt 10.06.2015, 11:25
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Die Frage, die sich wohl stellt: Ist das sich auf dem "Rollweg" befindliche, bzw. das startende und landende Flugzeug ein Wasserfahrzeug?
Das Wasserflugzeug ist und bleibt ein Wasserflugzeug. Aber immerhin hat es UKW-Binnenschifffahrtsfunk, das ist ja eine nützliche Information.

Matthias
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  #41  
Alt 10.06.2015, 11:54
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Soweit mir bekannt gilf für das wasserflugzeug in dem moment wenn es auf dem wasser ist die gleichen regelungen.
Der Pilot muss soweit ich weiss auch den passenden Schein haben.
Ansonsten müssten die schwimmenden autos ja auch anders behandelt werden
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  #42  
Alt 10.06.2015, 12:03
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Sag das bitte dem Hein, der hat mit Hauptfahrwasser angefangen...

Matthias
Hauptfahrwasser und Nebenfahrwasser gibt es auch Binnen und somit hat Hein recht. Und du bist derjenige der völlig Sinnbefreit den HH-Hafen ins Spiel gebracht hat.
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  #43  
Alt 10.06.2015, 12:14
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Dann sage mir mal bitte, wo ein Kleinfahrzeug in einer Gegend, die mit dem SBF Binnen befahren werden darf, Vorrang gegenüber einem Nicht-Kleinfahrzeug haben kann. Und mäßige bitte Deinen Ton.

Matthias
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  #44  
Alt 10.06.2015, 12:18
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Dann sage mir mal bitte, wo ein Kleinfahrzeug in einer Gegend, die mit dem SBF Binnen befahren werden darf, Vorrang gegenüber einem Nicht-Kleinfahrzeug haben kann. Und mäßige bitte Deinen Ton.

Matthias
wo bitte wurde das behauptet ?

Die Hauptwasserstrasse hat Vorrang da ist egal was aus der Nebenwasserstrasse kommt.

Wenn ich auf dem Rhein fahre und ein Berufsschiff aus dem Neckar kommt muss sich dieses Anmelden über Funk ob frei ist.
Wenn ich mich dann melde, dass ich Talfahrer bin hat auch das Berufsschiff zu warten bis ich vorbei bin. Er kann mich nicht zwingen meinen Kurs zu ändern oder aufzutoppen. genau wie er dies nicht von einem anderen Berufsschiff erwarten kann.
es gibt auch Kleinfahrzeuge die auf dem Rhein fahren die dies nicht mal könnten.

und warum sollte ich meinen Ton mässigen wenn du immer wieder 800 km vom Gebiet abschgweifst
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  #45  
Alt 10.06.2015, 12:28
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Beziehst Du Dich auf § 6.16 RheinSchPV?

Matthias
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  #46  
Alt 10.06.2015, 12:33
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Beziehst Du Dich auf § 6.16 RheinSchPV?

Matthias
Jupp da steht es zum Beispiel drinnen.
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  #47  
Alt 10.06.2015, 12:40
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Nach meinem juristischen Verständnis steht dort das Gegenteil drin. In diesem Paragraphen ist nur von Fahrzeugen die Rede, nicht jedoch von Kleinfahrzeugen. An anderen Stellen ist jedoch explizit von Kleinfahrzeugen die Rede. Somit interpretiere ich das so, dass diese Regelung (wie so häufig) nicht für Kleinfahrzeuge gilt.

Du bist dort sicher revierkundig, ich werde kaum mal den Rhein befahren, folglich wirst Du die Regelungen dort besser kennen als ich. Aber so rein nach den Buchstaben des Verordnungstextes würde ich nicht davon ausgehen, dass ein aus dem Neckar kommendes Güterschiff auf ein Sportboot auf dem Rhein warten muss.

Kann dazu sonst noch jemand was beitragen, der sich dort auskennt?

Matthias
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  #48  
Alt 10.06.2015, 12:42
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Nach meinem juristischen Verständnis steht dort das Gegenteil drin. In diesem Paragraphen ist nur von Fahrzeugen die Rede, nicht jedoch von Kleinfahrzeugen. An anderen Stellen ist jedoch explizit von Kleinfahrzeugen die Rede. Somit interpretiere ich das so, dass diese Regelung (wie so häufig) nicht für Kleinfahrzeuge gilt.

Du bist dort sicher revierkundig, ich werde kaum mal den Rhein befahren, folglich wirst Du die Regelungen dort besser kennen als ich. Aber so rein nach den Buchstaben des Verordnungstextes würde ich nicht davon ausgehen, dass ein aus dem Neckar kommendes Güterschiff auf ein Sportboot auf dem Rhein warten muss.

Kann dazu sonst noch jemand was beitragen, der sich dort auskennt?

Matthias
Wenn in den Verordnungen von Fahrzeugen gesprochen wird, dann sind alle gemeint. ansonsten steht dort meist "ausgenommen Kleinfahrzeuge"

Ich stell mir gerade vor wie der Vorstand des Segelclubs bei uns im Hafen, mit seinem Boot, am Neckar vorbeifährt und ein Berufsschiff kommt raus. Er hat keine Chance gegen den Strom anzukommen daher fährt er die Rundtour wenn er mal rausfährt und ist 3 Wochen unterwegs bis er wieder in Germersheim eintrifft (dann wieder von Berg)
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  #49  
Alt 10.06.2015, 12:43
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Hallo Volker,

leider steht in § 6.02 folgendes:

Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09 Nr. 2, §§ 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.

Liebe Grüsse,
Lorenz
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Lorenz
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  #50  
Alt 10.06.2015, 12:49
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Zitat:
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Hallo Volker,

leider steht in § 6.02 folgendes:

Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09 Nr. 2, §§ 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.

Liebe Grüsse,
Lorenz
entbindet aber nicht von §6.16 punkt 2 und 3 und an der Neckarmündung steht meiner Meinung nach das Schild B9 a.


allerdings schweifen wir jetzt von Hamburg an den Neckar ab und das Flugzeug ist immer noch an der Spree
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