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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Kollegen,
ich möchte im Sommer ein gebrauchtes Boot kaufen, welches in Österreich gemeldet und versteuert ist. Der derzeitige Eigner wird noch seinen Sommerurlaub damit in Kroatien verbringen und wir möchten es gerne danach für unseren Urlaub nutzen. Wir wollen einen Vorvertrag mit Anzahlung ausmachen und den finalen Vertrag, Bezahlung des Restebetrages und die offizielle Übergabe danach in Österreich durch führen. Meine Frage ist nun, ob ich dieses Boot in Kroatien ohne Eigner an Board führen darf und es ohne Probleme wieder über die Grenze nach Österreich bringen kann? Wo kann ich mich hierzu erkundigen? LG Peter |
#2
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Beste Grüße John
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#3
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Servus
Mit diesem Dokument sollte das, entsprechendes Patent und Funkzeugniss vorausgesetzt, nach meiner Erfahrung kein Problem sein. http://en.m.wikipedia.org/wiki/Power_of_attorney Mfg Markus
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Navigare Veritas Est
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#4
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Es verdichtet sich die Meinung, dass eine unentgeltliche Überlassung mit einer notariell beglaubigten Vollmacht ausreicht. Ist es ein nicht kroatischer Notar, so muss der Notar seine notarielle Befugnis vom Gericht bestätigen lassen. Die Vollmacht muss (auch) in kroatischer Sprache ausgestellt sein.
Siehe auch: http://kroatien-news.net/2011/06/kos...n-in-kroatien/ da gibt es auch einen link zu einem Vordruck Mal sehen ob ich das auch noch offiziell bestätigt bekomme. |
#5
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Wir haben es einfach über eine Eignergemeinschaft geregelt.
Das kostete bei der Anmeldung beim Deutschen Motoryachtverband grad mal 17,50€ und schon war für Kroatien alles abgesichert und legal. Da du doch eh schon eine Anzahlung leistest, bist Du ja im Grunde auch Miteigner....
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Gruß - Georg |
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