boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 19.05.2015, 12:31
nightingale nightingale ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 13.05.2013
Ort: Weinviertel
Beiträge: 99
Boot: Four Winns - 248 Vista
27 Danke in 20 Beiträgen
Standard Motorboot fahren ohne Eigner an Bord Kroatien

Hallo Kollegen,
ich möchte im Sommer ein gebrauchtes Boot kaufen, welches in Österreich gemeldet und versteuert ist. Der derzeitige Eigner wird noch seinen Sommerurlaub damit in Kroatien verbringen und wir möchten es gerne danach für unseren Urlaub nutzen. Wir wollen einen Vorvertrag mit Anzahlung ausmachen und den finalen Vertrag, Bezahlung des Restebetrages und die offizielle Übergabe danach in Österreich durch führen.
Meine Frage ist nun, ob ich dieses Boot in Kroatien ohne Eigner an Board führen darf und es ohne Probleme wieder über die Grenze nach Österreich bringen kann?
Wo kann ich mich hierzu erkundigen?
LG
Peter
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 19.05.2015, 12:40
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.728
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

http://www.bootfahren-in-kroatien.de
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 20.05.2015, 08:20
Benutzerbild von Markus.Gaugl
Markus.Gaugl Markus.Gaugl ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 19.09.2010
Ort: Wien / Klosterneuburg
Beiträge: 851
Boot: Crownline 5,0 l MPI & diverse Segler
974 Danke in 453 Beiträgen
Standard

Servus
Mit diesem Dokument sollte das, entsprechendes Patent und Funkzeugniss vorausgesetzt, nach meiner Erfahrung kein Problem sein.

http://en.m.wikipedia.org/wiki/Power_of_attorney

Mfg
Markus
__________________
Navigare Veritas Est
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 20.05.2015, 13:36
nightingale nightingale ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 13.05.2013
Ort: Weinviertel
Beiträge: 99
Boot: Four Winns - 248 Vista
27 Danke in 20 Beiträgen
Standard

Es verdichtet sich die Meinung, dass eine unentgeltliche Überlassung mit einer notariell beglaubigten Vollmacht ausreicht. Ist es ein nicht kroatischer Notar, so muss der Notar seine notarielle Befugnis vom Gericht bestätigen lassen. Die Vollmacht muss (auch) in kroatischer Sprache ausgestellt sein.

Siehe auch:
http://kroatien-news.net/2011/06/kos...n-in-kroatien/

da gibt es auch einen link zu einem Vordruck

Mal sehen ob ich das auch noch offiziell bestätigt bekomme.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 20.05.2015, 14:17
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2004
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.439
Boot: z.Zt. mal ohne
17.208 Danke in 8.794 Beiträgen
Standard

Wir haben es einfach über eine Eignergemeinschaft geregelt.
Das kostete bei der Anmeldung beim Deutschen Motoryachtverband grad mal 17,50€ und schon war für Kroatien alles abgesichert und legal.

Da du doch eh schon eine Anzahlung leistest, bist Du ja im Grunde auch Miteigner....
__________________
Gruß - Georg
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.