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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
da ich mich beruflich verändern möchte, habe ich mal meinen Arbeitsvertrag genauer (nach 12 Jahren) angeschaut. Zum Thema Kündigungsfrist steht: "Danach (nach der Probezeit) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende als vereinbart. Die Kündigung muß schriftlich per Einschreiben fristgemäß mitgeteilt werden." Das würde heißen, wenn ich zum 30. April kündige, könnte ich zum 1. Juli neu starten. Kündige ich im Mai oder später, könnte ich erst im Oktober neu starten. Für ein Neustart beim neuen Arbeitgeber ein sehr langer Zeitraum, wer wartet schon solange. Habe schon viel nachgelesen, als AN in einem nicht tariflich oder öffentlichen Dienst mit über 20 Angestellten, finde ich nur "... bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers." Oder dies "Regelt ein außertariflicher Arbeitsvertrag die Kündigungsfristen, können auch längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Will der Arbeitnehmer kündigen, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist stets 4 Wochen, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Nicht erlaubt sind Vereinbarungen, die kürzer als die gesetzliche Regelung sind." Gegen zwei Monate Kündigungsfrist hätte ich ja nichts, aber der Vermerk "zum Quartalsende" stört mich schon gewaltig. Ein Kumpel meinte, es sei sittenwidrig. So, und nun sind die Sportsfreunde hier gefragt, aber um unendliche Spekulationen zu ersparen, bitte nur Meinungen vom Fach. ![]() Sage schon mal Danke ![]() Gruß Jörg |
#2
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Da ist leider nichts Sittenwiedrig.
Warum auch? Wenn es so vereinbart wurde, dann kommste da nicht rum. Bei mir sind es 3 Monate zum Quartal. Wenn Du weg willst, besteht immer noch die Möglichkeit eines Aufhebeunsvertrages bzw. im gegenseitigen Einvernehmen die Kündigungsfrist abzukürzen.
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#3
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Moin,
Meines Erachtens nach ist das nicht Sittenwidrig, dein jetziger Arbeitgeber hat ja die gleichen Fristen wie Du einzuhalten. Per Einschreiben brauchst Du nicht zwingend Kündigen, geht auch per Übergabe mit bestätigung. Ich weiß ja nicht in welcher Branche Du tätig bist allerdings solltest Du auch mal Bedenken das dein jetziger Arbeitgeber ersatz für Dich Einarbeiten muss. Das bedarf auch seiner Zeit. Gehe doch zu deinem jetzigen Arbeitgeber und Sprechen das in Ruhe mit Ihm durch. Eventuell aktzeptiert er ja auch eine kürzere Kündigungsfrist. Außerdem hättest Du den Vorteil eventuell zurück zu kommen falls es in der Neuen Firma nicht klappt. Gruß Stephan |
#4
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![]() Zitat:
Der 30.4. ist kein Quartalsende !! Dein nächster Kündigungszeitpunkt ist spätestens der 30.6. (Ende des zweiten Quartals.) Danach mußt du noch bis zum 31.8. arbeiten und kannst am 1.9. bei deinem neuen Dienstgeber anfangen. Die nächste Möglichkeit hast du dann bis spätestens 30.9. (Ende des dritten Quartals.) Danach mußt du noch bis zum 30.11. arbeiten und kannst am 1.12. bei deinem neuen Dienstgeber anfangen, usw. Ich habe keine Ahnung was du beruflich machst und wie wichtig deine Position für Deinen DG ist, hast du zufällig auch eine Konkurenzklausel in deinem DV? Erfahrungsgemäß gibt es zwei Möglichkeiten, dein DG verzichtet sofort auf deine Arbeitsleistung und stellt dich frei, passiert meistens wenn du zur Konkurenz wechselst, oder es kommt zu einer Einigung und die Kündigungsfrist lässt sich für beide auf ein erträgliches Ausmaß reduzieren, meist ist auch noch Resturlaub zu verbrauchen.
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Beste Grüße Andy |
#5
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Auch wenn es überheblich klingen mag, so glaube ich nicht an ein Entgegenkommen, da es angeblich schwierig ist, Ersatz zu finden.
Mein Arbeitsweg beträgt täglich 160 Kilometer, natürlich mit meinen Privat-PKW. Diverse Anfragen um näher am Wohnort eingesetzt zu werden, schlagen seit ca. 8 Jahren auf taube Ohren. Im näheren Umfeld (mein Wohnort) wurden schon öfters neue Kollegen eingesetzt, nur in meinen Einsatzort soll es nichts geben. ![]() Allein wegen der Fahrzeit gehen täglich ca. 2,5 Stunden drauf und die Freizeit wird für mich immer wertvoller. ![]() Solltest Du recht haben, ist es schon Sch.... ![]() Trotzdem Danke |
#6
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Kündigung morgen Abgeben!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#7
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Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte, wenn die Kündigung am 30. April vorliegt. Darin heißt es, ich kündige zum 30. Juni=Quartalsende. Macht 2 Monate zum Quartalsende. |
#8
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![]() Zitat:
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Beste Grüße John
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#9
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Wenn ich die Zusage zur Anstellung schon hätte, würde ich es tun.
![]() Um auf die Branche zu kommen, es geht um den Job eines Hörgeräteakustiker als Filialleiter. Eine Konkurenzklausel gibt es zum Glück nicht. Geändert von infiniti (29.04.2015 um 20:13 Uhr) Grund: Nachtrag |
#10
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Dann solltest du morgen früh zum neuen fahren, Unterschrift holen (Druck, so zum 01.07 sonst erst zum 01.09), dann Kündigung dem Chef persönlich geben.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#11
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Warte bis der neue Arbeitsvertrag unter Dach und Fach ist und suche dann das Gespräch mit deinem jetzigen Arbeitgeber. Ich würde niemals einen Mitarbeiter in seinen Vertrag zwingen, da kommt doch für den Arbeitsgeber nix gutes bei rum. Wenn du bis zum letzen Tag einen guten Job ablieferst, ist beiden Parteien mehr gedient.
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#12
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Kündigung Morgen abgeben bringt nichts, da der 30.4. kein Quartal beendet!!
Wenn dich der Mitbewerber haben will wird er auch bis zum 1.9. warten.
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Beste Grüße Andy |
#13
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![]() Zitat:
Habe die Ausschreibung wohl zu spät gelesen. ![]() Nach euren Meinungen, brauch ich wohl erstmal noch ne Bier ![]() Am liebsten wäre es mir, wenn mein Chef hier mitlesen würde, dann wüßte er, das ich es mit dem Versetzungswunsch ernst meine. ![]() Danke für die super schnellen Ansagen / Tipp´s |
#14
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![]() Zitat:
Gruß Jörg
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#15
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Die müsste auch mit einer Geldsumme als Ausgleichszahlung kombiniert sein.
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Beste Grüße John
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#16
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Richtig.
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#17
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![]() Zitat:
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#18
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Oh Mann, jetzt mußte ich erstmal "Email-Addy" googeln
![]() Muß aber noch drüber nachdenken. Ich glaub, ich mach mir erstmal noch ne Bier auf. ![]() ![]() Gruß Jörg Die Welt kann doch sooo link aussehen. ![]() Gruß Jörg |
#19
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![]() Zitat:
Lass das mit der Mail Addy mal bleiben....
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Beste Grüße Andy
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#20
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![]() Zitat:
![]() "Frist zum .." heißt "vor dem .."
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Beste Grüße John
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#21
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![]() Zitat:
![]() ![]() Danke, für die Verwirrung Gruß Jörg ich glaube, es sind nun genug Biere gewesen ![]() |
#22
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Guck mal in 622 BGB rein! Sorry, mein Tablet kennt kein Paragraphenzeichen
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#23
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Hab ich schon. Nichts, bis auf das erste Zitat, gefunden.
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#24
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Warum? Hier wurde einzelvertraglich abweichendes verienbart.
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Beste Grüße John
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#25
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Danach kann es sein, dass deine Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist und
Du eine kürzere Frist hâttest
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
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