boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 56
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 29.04.2015, 19:34
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard Ist hier jemand mit Ahnung zu Kündigungsfristen des Arbeitnehmers?

Hallo,
da ich mich beruflich verändern möchte, habe ich mal meinen Arbeitsvertrag genauer (nach 12 Jahren) angeschaut.
Zum Thema Kündigungsfrist steht: "Danach (nach der Probezeit) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende als vereinbart. Die Kündigung muß schriftlich per Einschreiben fristgemäß mitgeteilt werden."
Das würde heißen, wenn ich zum 30. April kündige, könnte ich zum 1. Juli neu starten. Kündige ich im Mai oder später, könnte ich erst im Oktober neu starten.
Für ein Neustart beim neuen Arbeitgeber ein sehr langer Zeitraum, wer wartet schon solange.
Habe schon viel nachgelesen, als AN in einem nicht tariflich oder öffentlichen Dienst mit über 20 Angestellten, finde ich nur
"... bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers."
Oder dies
"
Regelt ein außertariflicher Arbeitsvertrag die Kündigungsfristen, können auch längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Will der Arbeitnehmer kündigen, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist stets 4 Wochen, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Nicht erlaubt sind Vereinbarungen, die kürzer als die gesetzliche Regelung sind."
Gegen zwei Monate Kündigungsfrist hätte ich ja nichts, aber der Vermerk "zum Quartalsende" stört mich schon gewaltig. Ein Kumpel meinte, es sei sittenwidrig.

So, und nun sind die Sportsfreunde hier gefragt, aber um unendliche Spekulationen zu ersparen, bitte nur Meinungen vom Fach.

Sage schon mal Danke
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 29.04.2015, 19:42
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.11.2009
Ort: Lübeck
Beiträge: 375
Boot: Scanmar 35
365 Danke in 192 Beiträgen
Standard

Da ist leider nichts Sittenwiedrig.
Warum auch?
Wenn es so vereinbart wurde, dann kommste da nicht rum.
Bei mir sind es 3 Monate zum Quartal.

Wenn Du weg willst, besteht immer noch die Möglichkeit eines Aufhebeunsvertrages bzw. im gegenseitigen Einvernehmen die
Kündigungsfrist abzukürzen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 29.04.2015, 19:45
Benutzerbild von StephanK14
StephanK14 StephanK14 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 05.07.2008
Ort: In Mitteldeutschland
Beiträge: 520
Boot: Monterey 270 CR
Rufzeichen oder MMSI: Whatever
329 Danke in 226 Beiträgen
Standard

Moin,

Meines Erachtens nach ist das nicht Sittenwidrig, dein jetziger Arbeitgeber hat ja die gleichen Fristen wie Du einzuhalten.
Per Einschreiben brauchst Du nicht zwingend Kündigen, geht auch per Übergabe mit bestätigung.
Ich weiß ja nicht in welcher Branche Du tätig bist allerdings solltest Du auch mal Bedenken das dein jetziger Arbeitgeber ersatz für Dich Einarbeiten muss. Das bedarf auch seiner Zeit. Gehe doch zu deinem jetzigen Arbeitgeber und Sprechen das in Ruhe mit Ihm durch. Eventuell aktzeptiert er ja auch eine kürzere Kündigungsfrist.
Außerdem hättest Du den Vorteil eventuell zurück zu kommen falls es in der Neuen Firma nicht klappt.

Gruß
Stephan
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 29.04.2015, 19:53
Benutzerbild von winetouu
winetouu winetouu ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4.313
14.878 Danke in 4.028 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
Zum Thema Kündigungsfrist steht: "Danach (nach der Probezeit) gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Quartalsende als vereinbart. Die Kündigung muß schriftlich per Einschreiben fristgemäß mitgeteilt werden."
Das würde heißen, wenn ich zum 30. April kündige, könnte ich zum 1. Juli neu starten. Kündige ich im Mai oder später, könnte ich erst im Oktober neu starten.
Servus,
Der 30.4. ist kein Quartalsende !!
Dein nächster Kündigungszeitpunkt ist spätestens der 30.6. (Ende des zweiten Quartals.)
Danach mußt du noch bis zum 31.8. arbeiten und kannst am 1.9. bei deinem neuen Dienstgeber anfangen.
Die nächste Möglichkeit hast du dann bis spätestens 30.9. (Ende des dritten Quartals.)
Danach mußt du noch bis zum 30.11. arbeiten und kannst am 1.12. bei deinem neuen Dienstgeber anfangen, usw.
Ich habe keine Ahnung was du beruflich machst und wie wichtig deine Position
für Deinen DG ist, hast du zufällig auch eine Konkurenzklausel in deinem DV?
Erfahrungsgemäß gibt es zwei Möglichkeiten, dein DG verzichtet sofort auf deine Arbeitsleistung und stellt dich frei, passiert meistens wenn du zur Konkurenz wechselst, oder es kommt zu einer Einigung und die Kündigungsfrist lässt sich für beide auf ein erträgliches Ausmaß reduzieren, meist ist auch noch Resturlaub zu verbrauchen.
__________________
Beste Grüße Andy
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 29.04.2015, 19:58
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Auch wenn es überheblich klingen mag, so glaube ich nicht an ein Entgegenkommen, da es angeblich schwierig ist, Ersatz zu finden.
Mein Arbeitsweg beträgt täglich 160 Kilometer, natürlich mit meinen Privat-PKW. Diverse Anfragen um näher am Wohnort eingesetzt zu werden, schlagen seit ca. 8 Jahren auf taube Ohren. Im näheren Umfeld (mein Wohnort) wurden schon öfters neue Kollegen eingesetzt, nur in meinen Einsatzort soll es nichts geben.
Allein wegen der Fahrzeit gehen täglich ca. 2,5 Stunden drauf und die Freizeit wird für mich immer wertvoller. Ein Umzug zum Job ist ausgeschlossen!
Solltest Du recht haben, ist es schon Sch....

Trotzdem Danke
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 29.04.2015, 20:04
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.272
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
29.098 Danke in 11.662 Beiträgen
Standard

Kündigung morgen Abgeben!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 29.04.2015, 20:04
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Servus,
Der 30.4. ist kein Quartalsende !!
Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte, wenn die Kündigung am 30. April vorliegt. Darin heißt es, ich kündige zum 30. Juni=Quartalsende. Macht 2 Monate zum Quartalsende.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 29.04.2015, 20:05
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.728
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
(..) Das würde heißen, wenn ich zum 30. April kündige, könnte ich zum 1. Juli neu starten. Kündige ich im Mai oder später, könnte ich erst im Oktober neu starten. (..)
Die Kündigungsregelung ist zulässig, und Deine Rechnung stimmt. Mit "wenn ich zum 30. April kündige" meinst Du ja gewiss, "wenn ich bis spätestens 30. April kündige".
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 29.04.2015, 20:08
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Kündigung morgen Abgeben!
Wenn ich die Zusage zur Anstellung schon hätte, würde ich es tun.
Um auf die Branche zu kommen, es geht um den Job eines Hörgeräteakustiker als Filialleiter.
Eine Konkurenzklausel gibt es zum Glück nicht.

Geändert von infiniti (29.04.2015 um 20:13 Uhr) Grund: Nachtrag
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 29.04.2015, 20:12
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.272
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
29.098 Danke in 11.662 Beiträgen
Standard

Dann solltest du morgen früh zum neuen fahren, Unterschrift holen (Druck, so zum 01.07 sonst erst zum 01.09), dann Kündigung dem Chef persönlich geben.
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 29.04.2015, 20:14
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.056
9.921 Danke in 4.173 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
Wenn ich die Zusage zur Anstellung schon hätte, würde ich es tun.
Um auf die Branche zu kommen, es geht um den Job eines Hörgeräteakustiker als Filialleiter.
Warte bis der neue Arbeitsvertrag unter Dach und Fach ist und suche dann das Gespräch mit deinem jetzigen Arbeitgeber. Ich würde niemals einen Mitarbeiter in seinen Vertrag zwingen, da kommt doch für den Arbeitsgeber nix gutes bei rum. Wenn du bis zum letzen Tag einen guten Job ablieferst, ist beiden Parteien mehr gedient.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 29.04.2015, 20:25
Benutzerbild von winetouu
winetouu winetouu ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4.313
14.878 Danke in 4.028 Beiträgen
Standard

Kündigung Morgen abgeben bringt nichts, da der 30.4. kein Quartal beendet!!
Wenn dich der Mitbewerber haben will wird er auch bis zum 1.9. warten.
__________________
Beste Grüße Andy
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 29.04.2015, 20:26
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Dann solltest du morgen früh zum neuen fahren, Unterschrift holen (Druck, so zum 01.07 sonst erst zum 01.09), dann Kündigung dem Chef persönlich geben.
So schnell geht es bei Chef´s, welche weit weg sind und über Bundesländergrenzen hinweg, diverse Filialen verwalten, leider nicht.
Habe die Ausschreibung wohl zu spät gelesen.

Nach euren Meinungen, brauch ich wohl erstmal noch ne Bier
Am liebsten wäre es mir, wenn mein Chef hier mitlesen würde, dann wüßte er, das ich es mit dem Versetzungswunsch ernst meine.

Danke für die super schnellen Ansagen / Tipp´s
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 29.04.2015, 20:28
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Kündigung Morgen abgeben bringt nichts, da der 30.4. kein Quartal beendet!!
Wenn dich der Mitbewerber haben will wird er auch bis zum 1.9. warten.
Wie schon geschrieben, ich kündige zum 30. Juni=Quartalsende und diese müßte morgen 30. April (2 Monate vorher) vorliegen.

Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 29.04.2015, 20:41
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.728
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
(..) Eine Konkurenzklausel gibt es zum Glück nicht.
Die müsste auch mit einer Geldsumme als Ausgleichszahlung kombiniert sein.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 29.04.2015, 20:44
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.056
9.921 Danke in 4.173 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
Wie schon geschrieben, ich kündige zum 30. Juni=Quartalsende und diese müßte morgen 30. April (2 Monate vorher) vorliegen.

Gruß Jörg
Richtig.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 29.04.2015, 20:45
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.056
9.921 Danke in 4.173 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
Am liebsten wäre es mir, wenn mein Chef hier mitlesen würde, dann wüßte er, das ich es mit dem Versetzungswunsch ernst meine.
Email-Addy und die Sache wird erledigt.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 29.04.2015, 20:56
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Email-Addy und die Sache wird erledigt.
Oh Mann, jetzt mußte ich erstmal "Email-Addy" googeln Danke für den Wink.
Muß aber noch drüber nachdenken.
Ich glaub, ich mach mir erstmal noch ne Bier auf.
Gruß Jörg
Die Welt kann doch sooo link aussehen.
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 29.04.2015, 20:57
Benutzerbild von winetouu
winetouu winetouu ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4.313
14.878 Danke in 4.028 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von infiniti Beitrag anzeigen
Wie schon geschrieben, ich kündige zum 30. Juni=Quartalsende und diese müßte morgen 30. April (2 Monate vorher) vorliegen.

Gruß Jörg
Da bist du m.M. am Holzweg, du mußt nicht zwei Monate vor Quartalsende kündigen sondern zum Quartalsende und dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. So lese ich das aus deinem DV.

Lass das mit der Mail Addy mal bleiben....
__________________
Beste Grüße Andy
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 29.04.2015, 21:02
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.728
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Da bist du m.M. am Holzweg, du mußt nicht zwei Monate vor Quartalsende kündigen sondern zum Quartalsende und dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate. So lese ich das aus deinem DV. (..)
Juristisch formuliert, ist das eine Mindermeinung zu dieser üblichen Klausel.

"Frist zum .." heißt "vor dem .."
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 29.04.2015, 21:09
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Da bist du m.M. am Holzweg, du mußt nicht zwei Monate vor Quartalsende kündigen sondern zum Quartalsende und dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate.
Ich glaube, ich frage einfach mal meinen Chef. Der muß es ja wissen und damit hat es sich mit der Mail Addy auch erübrigt.
Danke, für die Verwirrung
Gruß Jörg
ich glaube, es sind nun genug Biere gewesen
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 29.04.2015, 21:10
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.655
Boot: Bolger Micro und andere
4.459 Danke in 1.970 Beiträgen
Standard

Guck mal in 622 BGB rein! Sorry, mein Tablet kennt kein Paragraphenzeichen
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 29.04.2015, 21:11
infiniti infiniti ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.05.2010
Ort: Westhavelland
Beiträge: 374
Boot: Aqualine 640
397 Danke in 221 Beiträgen
Standard

Hab ich schon. Nichts, bis auf das erste Zitat, gefunden.
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 29.04.2015, 21:13
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.728
Boot: Hellwig Milos
7.873 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Guck mal in 622 BGB rein! Sorry, mein Tablet kennt kein Paragraphenzeichen
Warum? Hier wurde einzelvertraglich abweichendes verienbart.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 29.04.2015, 21:14
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.655
Boot: Bolger Micro und andere
4.459 Danke in 1.970 Beiträgen
Standard

Danach kann es sein, dass deine Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist und
Du eine kürzere Frist hâttest
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 56



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.