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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#226
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Der Raser, der einen anderen, der sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält gefährdet, wird bestimmt nichtwegen Verstoßes gegen § 1 StVO belangt, auch da gibt es spezial gesetzliche Regelungen....
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![]() Gruß Berni ![]() |
#227
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![]() Wegen §1 des Grundgesetzes wirst du auch nie belangt werden ...... |
#228
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Nur pauschal den §1 StVO zu nennen ist nämlich wenig hilfreich. .
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![]() Gruß Berni ![]() |
#229
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Du verstehst nicht auf was ich hinaus will.
§1 in STVO ist kein § nach dem du jemals belangt werden wirst, ist wie mit §1 GG. Aber du hast dich dran zu halten und wenn du es nicht machst wird sich ein anderer § finden der das näher regelt und nach dem wirst du dann belangt. Ich bin juristisch absoluter Laie, aber so weit hab ich unsere Gesetzgebung verstanden. ![]() Ins Spiel gebracht hab ich das eh nur weil da jemand mit den Regeln auf der BAB daher gekommen ist. Die oberste Regel ist eben §1 und den hat derjenige seinen Aussagen hier im Thread nach anscheinend nicht ganz begriffen. Ach ja deine "Frage": Der Drängler gefährdet zumindest bei höheren Geschwindigkeiten sehr wohl, Paragraphen sind mir da egal. Ansonsten begeht er bei gewisser Aufdringlichkeit Nötigung. |
#230
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Doch Wolf, ich verstehe ganz genau, was du damit sagen willst - und ich stimme dir auch 100%ig zu, dass sich die Meisten mal den § 1 StVO durchlesen und vor allem daran orientieren sollten.
Nur, bei einer solchen Diskussion ist es wenig hilfreich, wenn die Einen (die notorischen Raser) mit dem Rechtsfahrgebot argumentieren, und die anderen (die ohne Grund Linksfahrer) den § 1 StVO ins Spiel bringen - den § könnten nämlich auch die "Raser" für sich anführen. Du sagst selbst, du bist ein juristischer Laie, auch nicht weiter schlimm, nur werfen hier viele mit juristischen Dingen um sich, obwohl allenfalls oberflächliche Kenntnisse vorliegen. Nochmal zum Drängler, man spricht von einem konkreten Gefährdungsdelikt, wenn der Abstand zum vorausfahrenden unter der Strecke liegt, die man in 0,3 sec. zurück legt (mit anderen Worten, je schneller man ist, desto größer muss der Abstand sein) - bei 200 km/h legt man in einer zehntel Sekunde 5,556m zurück, liegt der Abstand bei 200 km/h also unter gerundet 16,67m liegt ein konkretes Gefährdungsdelikt vor (es sei denn, es hat sich in den letzten drei Jahren bei der Rechtsprechung etwas geändert). Das heißt aber natürlich nicht, dass ich auf der sicheren Seite bin, wenn ich bei 200 km/h einen Abstand von 20m einhalte, auch das ist natürlich viel zu wenig, es ging nur um die konkrete Gefährdung....
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![]() Gruß Berni ![]() |
#231
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![]() Vor allem auf dem langen Weg in den Skiurlaub. In der Gegend um München herum stehen ne Menge Schilder "Seitenstreifen mitbenutzen!" und demzufolge mit 4 Spuren. Die meisten denken aber "Die müssen wohl die LKWs damit gemeint haben". Und ganz links geht dann max. 120km/h weil alles voll is. Und noch was zum Thema: ich denke, dass wir wegen der wenigen Tempolimits gewohnt sind, schneller zu fahren und der "Rest der Welt" demzufolge eher gewohnheitsmäßig langsamer und damit auch ruhiger unterwegs ist. An der Nationalität selbst würde ich das sicher nicht fest machen. |
#232
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war irgendwie doppelt....
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![]() Gruß Berni ![]() |
#233
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Moin,
diese Diskussionen sind interessant. Aber sie nützen nur dafür, uns selbst zu überprüfen. Ich habe mit 15 meinen Mopedschein und mit 16 meinen Führerschein für LKW gemacht, habe alles gefahren, auch Traktor, Bagger usw. Ich weiß, wovon ich spreche. Jetzt bin ich 71, fahre bei SIXT immer noch alles, vom Smart bis zum LKW, "rase" auch sehr gern (260 km/h), ärgere mich oft über andere Verkehrsteilnehmer. In meinem doch schon ziemlich langen Leben hatte ich drei Unfälle, nie selbst verschuldet, ohne Personenschaden. Das geht nur, wenn man sich im Griff hat und, auch wenn man sie im geschlossenen Auto Arschloch nennt, brüllt, sich zur Ruhe zwingt. Man muss sich sagen, die können nichts dafür. Dann ist alles gut.
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard __________________________________________________ Alt wird man wohl, wer aber schon klug? Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?
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#234
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Jeder Autofahrer, der es als persönliche Niederlage betrachtet, überholt zu werden, sollte sich einer fachkundigen Beratung unterziehen.
Ich würde es begrüßen, wenn Verkehrsrüpel für andere sichtbar gemacht werden ![]() ![]() Zusätzlich kann man dann noch ein Autobahnverbot aussprechen ![]() Wer nicht hören will, muss kleben! ![]() |
#235
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Ich bin zwar erst 50, weiß aber trotzdem, dass es reine Glücksache gewesen ist, dass ich meine ersten 10 motorisierten Jahre überlebt habe. Und ich bin nicht stolz auf diese Zeit sondern auf die danach. Hoffentlich haben meine Kinder ebenso viel Glück.
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#236
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![]() Zitat:
Dann wird es keine Drängler mehr geben, dessen Freiheit durch diese Verkehrshindernisse beschränkt wird. Übrigens ist die Benutzung der Lichthupe als Warnsignal wörtlich erlaubt, solange sie nicht dauerhaft ( mehr als 1-2 mal) benutzt oder in Kombination mit zu dichtem Auffahren benutzt wird. D.h. ein Anblinken aus 2-300 m ist ausdrücklich erlaubt als Hinweis ( aufwecken!).
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]() |
#237
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Trotzdem traurig,das man die Lichthupe überhaupt betätigen muß
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Gruß,Matze |
#238
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Stimmt, aber wie würdest Du Schläfer oder Handytelefonierer auf der linken Spur wecken und auf Ihr Fehlverhalten hinweisen?
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]() |
#239
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Eine Lichthupe ohne dichtes Auffahren empfinde ich auch überhaupt nicht als aufdringlich. Dichtes Auffahren ohne LH dagegen schon.
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#240
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Nur leider gibt es wirklich viele Autofahrer die sehr aggressiv auf Schnellere reagieren und sich selbst und mich in Gefahr bringen.
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]() |
#241
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Ich bin kein Raser, fahre aber auch nicht langsam. Für mich habe ich herausgefunden, dass die angenehmste Reisegeschwindigkeit bei 140 liegt - auf diese Geschwindigkeit stelle ich auch den Tempomat ein. Ich bin deutlich schneller als die LKW und habe auch noch deutlich Luft nach oben.... Wenn ich überholen möchte und sehe im Spiegel, dass von hinten ein deutlich schnellerer PKW kommt, bremse ich notfalls ab und warte, bis der "Schnelle " vorbei ist. Ich will doch überholen und muss den Fahrstreifen wechseln, deshalb bin auch ich es, der notfalls abbremsen muss - bei meinem Rechtsverständnis eine Selbstverständlichkeit! Wenn ich denn doch mal einen Termin habe und mit 200 Richtung Hamburg fahre, stelle ich sehr häufig genau das fest, was @Fortune oben genannt hat. Hinzu kommt noch, dass meiner Meinung nach viele nicht schnallen, dass man lieber mal in den Innenspiegel gucken sollte, als in den Aussenspiegel - dann würden viele auch merken, dass der nachfolgende Verkehr schon deutlich dichter hinter einem ist. Und nicht nur, dass einige mit 100 gnadenlos auf den linken Fahrstreifen ziehen , sie schaffen es auch häufig nicht, wenigstens während des Überholvorganges etwas Gas zu geben - und tuckern dann mit 100 an einem mit 95 vorbei.... In solchen Momenten muss ich mich immer selbst daran erinnern, dass es jetzt besser ist ein paar Mal tief durchzuatmen...
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![]() Gruß Berni ![]() |
#242
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Interessantes Thema!
Weil hier schon ein paar Mal von Lichthupe, Raser und Drängler zu lesen war, möchte ich mal nachfragen, wie die Mehrheit der (flotten) deutschen Autofahrerkollegen das in Bereichen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 130 Km/h sehen? (soviel ich weiß, gilt in D ja die s.g. Richtgeschwindigkeit eh nur noch auf relativ wenigen Abschnitten) Also, sollte da der Fahrer mit 130 (meinetwegen 140) am Tacho ebenfalls die linke Spur freimachen, weil's der Hintermann so will? ![]() Ich frage deswegen, weil bei uns im Ösiland ja grundsätzlich max. 130 erlaubt sind und man dennoch auf der linken Spur sehr häufig die Lichthupe zu sehen bekommt, obwohl man eh schon die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mehr als ausreizt. (wir haben in Ö auch das Rechtsfahrgebot, aber bei Tempo 130 macht es ja grundsätzlich keinen wirklichen Unterschied, ob ich nun links od. rechts die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ausreitze, wenn mich ohnehin niemand überholen darf) Ich mache das jetzt nicht unbedingt nur auf Kollegen mit D-Kennzeichen fest, sondern mehr auf Fahrzeuge von deutschen s.g. "Premiumherstellern" - da sind bei Rasern nicht selten Kennzeichen mit Herkunft aus Ostblockstaaten drauf. (freilich auch österreichische - die möchte ich nicht unter den Tisch kehren) Obwohl ich die Marke Audi prinzipiell mag (manche Modelle gefallen mir ganz gut), fällt mir auf, dass Fahrer dieser Marke oft der Meinung sind, dass sie die linke Spur für sich gepachtet haben. (ganz besonders "gut leiden" mag ich die, die mit der Funsel blinken, obwohl sie genau sehen, dass die komplette linke und mittlere Spur über laaaange Strecken zu sind und trotzdem meinen, dass sie alle mit ihrer Glühbirne zur Seite blinken können - manchmal glaube ich sogar, dass das nur ein Extra aus der Aufpreisliste ist und der Fahrer vielleicht gar nichts dafür kann...) Ich frag u.a. auch deswegen, ob ich meinen VW (angeblich ja auch schon ein, naja, "Fast-" Premiumhersteller) auf einen Audi "upgraden" soll, oder ob ich dann auch ein "Lichthupensyndrom" zu befürchten habe? ![]() Achja - bitte keine Ratschläge zu einem Benz - den hab ich schon gehabt, aber der obligatorische Hut dazu hat mir nicht gepasst! ![]() L.G. Edwin PS: Nur damit niemand auf falsche Gedanken kommt - wenn wer glaubt, dass er schneller als ich in Ö unterwegs sein muß, mache ich ihm freilich Platz! Nur wünsche ich ihm dann schon auch klammheimlich eine Streife, die ihm die Regelungen bei uns genau erklärt und für die "Beratung" entsprechendes Entgelt einhebt... ![]()
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#243
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![]() Zitat:
![]() schade nur dass meine topfavoriten aus der ersten haelfte des fadens ein wenig die lust verloren haben....
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#244
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Nein, man darf niemanden nötigen, wie es das absichtliche Blockieren einer Spur wäre , um ihn am Begehen der Ordnungswidrigkeit des zu schnellen Fahrens zu hindern. Sie zu verhindern und zu verfolgen ist Aufgabe der Polizei.
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#245
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Jeder hat da, wie so oft, seine eigene Ansicht und wird diese nicht durch Forengeschreibsel (nicht negativ gemeint) grundsätzlich ändern. Aber ganz allgemein kann man doch im nahezu gesamten EU-Ausland beobachten, dass dort in den meisten Lebenssituationen gelassener und ruhiger miteinander umgegangen wird. Es geht viel weniger hektisch zu. Egal ob an der Supermarktkasse, auf der Autobahn oder sonstwo. Da könnten wir deutsche uns so einiges abschauen. In Deutschland wird immer alles persönlich genommen.. wird man auf der Autobahn angeblinkt, so fühlt man sich gleich angegriffen.. der dahinter ist "der Feind" und dann nimmt man mal eben den Fuss vom Gas. Teilweise ärgert man ihn noch um mehrere Kilometer - dem hat man es ja so richtig gezeigt. Bravo. Anders herum ist es "Der Penner" der vor einem keinen Platz macht und einem seine Lebenszeit klaut. Im Ausland ist da eben ein schnellerer, man macht Platz, hupt vielleicht kurz, wenn etwas nicht so sein sollte wie man es meint - und dann ist es auch gut. Ich erlebe das regelmässig mit dem Wohnwagen.. obwohl 100er Zulassung und Tachoanzeige 110 .. wenn ich nach links wechseln möchte um einen LKW zu überholen (und dabei nochmals leicht beschleunige), wird regelmäßig die schon vorhandene Lücke schnell zugezogen.. damit "der mit dem Wohnwagen" ja nicht 13 Sekunden die Überholspur mit 112 Km/h blockiert. Sobald man ins umliegende Ausland kommt, wird einem in der Regel die Lücke frei gehalten, es wird sogar das Gas gelupft und oftmals sogar mit Lichthupe signalisiert das man schnell rein- und vorbeihuschen kann. Vielleicht würde ein generelles Tempolimit das Verhalten auf der Autobahn ändern und letztendlich alle sicherer, fliessender, entspannter und am Ende schneller dahin bringen wo sie hin wollen - vielleicht auch nicht. Vielleicht ist es einfach entgegen der deutschen Mentalität. Wie dem auch sei und bereits eingangs erwähnt, solange dermassen Lobbyarbeit verrichtet wird, die Automobilkonzerne an die großen Parteien millionen Euros spenden, beispielsweise BMW Motorradtouren für auserwählte Abgeordnete sponsort (Motorräder zur Verfügung stellt usw) und man Angst haben muss sämtliche ADAC-Mitglieder als Wähler zu verlieren - wird kein Tempolimit kommen. Soviel steht zumindest für mich fest. Hoffe das war jetzt nicht zu politisch ![]() Gruß, Jörg |
#246
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![]() Zitat:
![]() Im §7(5) heißt es: In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dann könnte auch noch §7(2) zutreffen: Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Fazit: Auch mit "dem Rechtsüberholer" ist zu rechen. Meines Erachtens ist bei §7(5) ist eine Teilschuld und bei §7(2) sogar eine Alleinschuld des "Spurwechsler" möglich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#247
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![]() Zitat:
![]() ![]() "Ein Kraftfahrer, der innerhalb einer sich auf der Überholspur einer Autobahn vorwärtsbewegenden Kolonne fährt, darf nicht in der Absicht, sich alsbald wieder in diese Kolonne einzureihen, auf den rechten Fahrstreifen hinüberlenken und dort einige in der Kolonne fahrende Fahrzeuge rechts überholen; dies gilt auch dann, wenn die Geschwindigkeit der Kolonne nicht mehr als 60 km/h und die Mehrgeschwindigkeit des Überholenden nicht mehr als 20 km/h beträgt." ... und das beobachtet man tatsächlich täglich ![]() Gruß, Jörg |
#248
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Das heisst, das Blockieren einer Fahrspur ohne weitere Gründe (z.b. Überholen eines anderen Fahrzeuges) mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist eine Belästigung wenn nicht Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer über den Maßen - zudem gilt ja weiterhin das Rechtsfahrgebot. Die Überwachung des Verkehrs und der Geschwindigkeiten ist Aufgabe der entsprechenden Behörden und nicht die beliebiger Verkehrsteilnehmer. Zitat:
Beste Grüße Alex
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#249
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Warum sollte hier §7(5) nicht gelten, es heißt doch "in allen Fällen", also Ausnahmslos.
Vom §1, der jegliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbietet, mal ganz abgesehen - auch der, der sich falsch verhält, darf nicht gefährdet werden. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#250
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Moin,
natürlich darf man nicht einfach von links nach rechts wechseln, ohne sich vorher überzeugt zu haben, dass dort kein Hinderniss/Fahrzeug o.ä. ist. Egal wie schnell man unterwegs ist. Genau dafür wird einem in der Fahrschule der Schulterblick nahezu eingeprügelt.. ist vielleicht bei einigen zu lange her ? ![]() Auch ein Rechtsüberholer ist nicht automatisch zum Abschuss frei gegeben, nur weil er sich falsch verhält. Gruß, Jörg
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