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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Muss ein Tender registriert sein ?
Moin,
zu meinem Boot habe ich mir ein kleines Schlauchboot gekauft. Damit will ich zum Angeln fahren. Eine Aufschrift: "Tender zur ......" müsste beim Rudern doch reichen? Wie verhält sich das aber, wenn ich einen 5 PS - Außenborder benutze? Für eine klärende Antwort wäre ich sehr froh.
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard __________________________________________________ Alt wird man wohl, wer aber schon klug? Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?
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#2
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Hallo Erhard,
das mit dem "Tender to..." klappt nur, wenn du in Sichtweite des Mutterbootes bleibst. Einfach irgendwo hinfahren ist dann nicht. Sichere Variante: einmal 18,- € ausgeben, das Teil beim WSA anmelden und den Motor eintragen lassen, Kennzeichen anbringen und du hast keine Probleme.
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Gruß, Nicole __________
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#3
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Zitat:
Beim IBS hat man ja die Möglichkeit ein Beiboot inkl. Motor mit zu registrieren, wie ist es da rechtlich geregelt? Ich hab viel in Videos von Langzeitseglern gesehen, das die dann mit Ihren Dingi's z.B. Hafenrundfahrten machen oder längere wege fahren, also nicht nur wie Seehexe schreibt, in Sichtweite des Mutterboot. Ich bin mir auch nicht mehr ganz sicher, meine aber das man bei der Versicherung (ADAC) auch das Beiboot mit angeben konnte, so das es im Vers. schutz mit drin ist. Und interessant wäre noch, wie muss man es beschriften? "Tender of 12345-A" oder "Tender of Bootsname"??
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen |
#4
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Zitat:
Gibt hier im BF diverse Aussagen, dass rund um Berlin die WSP kassiert hat, weil man mit Tender to ... um ne Landzunge rum ist und das Boot nicht mehr in klarer Sichtlinie zu erreichen war. Ob die angeln z.B. da überhaupt "genehmigen" weiß ich nicht. Könnte mir aber vorstellen, dass das nicht mehr zur Beförderung "von und zum Schiff" zählt - denn nur dafür ist ein Tender da, alles andere sind ja "Zweckentfremdungen". Das Theater lohnt sich nicht für 18€ und Kennzeichen draufmalen .... 5 Ps müssen binnen registriert und mit amtlichem oder amtlich anerkanntem Kennzeichen versehen werden - Ausnahme dieses "Tender to ...
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#5
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Laut WSA mit denen hatte ich telefoniert reicht Tender to und das Kennzeichen des Bootes.
Versichert hab ich das Boot natürlich auch also Haftpflicht und Kasko mit dem Boot zusammen. Kostet ein paar Euronen. mehr aber das hält sich in Grenzen. Und ich hab den Mitarbeiter des WSA so verstanden das die Gummiwurst im Bereich des Hauptbootes bewegen muss ob du nu in den Hafen fährst und draußen ankerst wird wohl noch passen, denn Sichtweite kann auf dem Wasser auch sehr dehnbar sein.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#6
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Zitat:
Alles richtig meine Gummiwurst hat aber lediglich ne CE Plakette und mir fehlt die Bescheinigung, leider ist das Typenschild nicht mehr am Boot hats wohl mal abgerissen somit bekomme ich weder ne CE Bescheinigung noch sonst was. Bleibt nur noch die Lösung als Tender to oder wegschmeißen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#7
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Wegen den 18 Euro wäre es mir Egal, im Binnenbereich wo ich mich bewege, werde ich auch kein Tender mit nehmen. Aber in Kroatien macht es ein unterschied, ob ich das Beiboot als Tender mit dem Boot zusammen beim Hafenkapitän anmelde oder ob ich separat anmelde und nochmal die Gebühr (Ehem. Vignette) bezahle.
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#8
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Zitat:
unter / bis 250cm Länge brauchst du keine CE
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#9
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Im Zweifelsfall würde ich zu den 18,- für den WSA Ausweis lieber auch noch die kroatische Anmeldung als eigenständiges Boot für den Tender vornehmen.
Mir wären die 150 kn (20,-EUR) keine Strafanzeige Wert, wenn ich außer Sichtweite des Mutterschiffs, beim Brot kaufen mim Schlauchi im nächstgelegenen Hafen, von der Kapetanija aufgebracht würde.
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Gruß Ingo |
#10
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Moin,
falls der 5PS Motor nur eine Überlegung ist, die Registrierungspflicht für Sportboote Binnen in Deutschland beginnt erst bei über 2,21 kW (3 PS) . Es gibt 2-3PS Motoren mit integrierten Tank für einen reinen Tender eventl. ausreichend und praktischer. Mein Tender hat einen 2PS Motor. Ruderboote sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen: "Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung" Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/ Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (02.04.2015 um 19:05 Uhr)
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#11
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Zitat:
Ich bin der ganzen Sache aus dem Wege gegangen und habe mein Gummiboot überhaupt nicht beschriftet. Der Entenschutz hatte genug Gelegenheit, das zu bemängeln - und was soll ich sagen - keine S... interessiert das. Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern
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#12
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Ich habe jetzt nochmal Google bemüht und folgende Texte dazu gefunden, bisher aber nirgend wo etwas, das man in Sichtweite des Mutterboot bleiben muss, nur das es innen oder Außen gekennzeichnet sein muss, zu welchem Boot es gehört, z.B. durch Tender to .......! Und zu welchem zweck es genutzt werden darf, nämlich übersetzen Boot zu Land oder Boot zu Boot, Gütertransport (Ausrüstung, Einkauf), Rettungsboot, Anker bergen u.s.w., aber nirgendwo stand etwas von Sichtweite. Ist auch irgendwo unlogisch, ein Beispiel: Eine Boot ankert vor einer Stadt in einer Bucht (Ich denke hier gerade an Rab), muss aber um zum Hafen zu kommen, um eine Landzunge herum fahren, auf der die mehrere Meter hohe Stadtmauer steht. Luftlinie sind beide Boot nicht sehr weit entfernt aber nicht mehr sichtbar. Machen die sich jetzt alle Strafbar oder was?
Steht es irgendwo offiziell? Zitat:
Zitat:
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#13
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Guckst du hier, und binnen oder buten sind große Unterschiede
https://elwis.de/Schifffahrtsrecht/K...nen/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/se...345710002.html
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#14
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Zitat:
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#15
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Zitat:
Und die Definition von Beiboot gibt's auch, must du nur länger suchen: Das Bundesverkehrsministerium hat uns dazu bereits 1996 folgende Definition eines Beibootes übermittelt: ”"Der Begriff "Beiboot" wird in verschiedenen schiffahrtspolizeilichen Verordnungen erwähnt, jedoch nicht definiert. Aus dem Inhalt des § 10.04 der Rheinschiffsuntersuchungsordnung, aber auch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch läßt sich ableiten, daß ein Beiboot Zubehör zu einem größeren Wasserfahrzeug und selbst in die Kategorie kleiner Fahrzeuge wie Nachen oder Jollen einzuordnen ist. Es verfügt entweder über keinen eigenen Antrieb oder über einen Hilfsmotor. Es dient zum Übersetzen an Land oder auch als Rettungsmittel. Solange ein "Beiboot" in dieser Funktion eingesetzt wird, unterliegt es den erleichterten Vorschriften der Verkehrsordnungen. Ein Kennzeichen nach den bestimmungen der "Kennzeichnungsverordnung" ist nicht erforderlich. Statt dessen genügt nach § 2.02 Nr. 2 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung (gleichlautend die übrigen Verkehrsordnungen) ein innen oder außen angebrachtes Kennzeichen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet und sei es nur durch einen eindeutigen Hinweis auf das Hauptfahrzeug, zu dem es gehört (Tender to). Sobald ein "Beiboot" in anderer Funktion, also zu Fahrten, eingesetzt wird, unterliegt es den allgemeinen Vorschriften, in der Regel den Vorschriften für Kleinfahrzeuge. Ist es beispielsweise mit mehr als 2,21 kW (3 PS) motorisiert, unterliegt es den Vorschriften der "Kennzeichnungsverordnung-Binnen".
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#16
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Zitat:
Wenn ich es richtig verstehe, zahlen einige lieber die Gebühr für Zulassung und ggf. in Kroatien die Ehem. Vignette, um Ärger aus dem weg zu gehen, aber warum? Das einzige wo ich hier ein Problem sehe, ist der 5PS Motor des Themenerstellers, denn laut dem Text unterliegt es ab 3 PS der "Kennzeichnungsverordnung-Binnen" und die Tatsache, das er zum Angeln fahren will.
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen Geändert von Der Bodo (03.04.2015 um 00:00 Uhr) |
#17
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Zitat:
Zum Angeln brauchst du die 5 PS eh nicht.
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#18
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Moin,
ich danke allen, die mir hier geholfen haben. Nun weiß ich, dass ich die Registrierung brauche, da ich den vorhandenen 5 PS-Motor auch nutzen möchte. Ein schönes Osterfest.
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard __________________________________________________ Alt wird man wohl, wer aber schon klug? Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überlässt?
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#19
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Zitat:
Aber ich werde es als Tender to mit dem 5 PS Quirl betreiben. Für Griechenland wird das reichen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#20
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Zitat:
https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...gen/index.html
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#21
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Ich hab aber nichts zu dem Boot außer der CE Plakette.
Kein Rupfnummer oder so. Und ein Schlauchboot als Eigenbau anmelden könnte auch schwierig werden. Der Mitarbeiter vom WSA meinte das es so nicht klappen wird mit den Unterlagen die ich habe. Sorry hab mich eben vertippt das Boot ist 2,70 m lang
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#22
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Moin,
wir sind mit LENA und dem Beiboot unten um die halbe Welt, aber auch mal binnen und buten in Deutschland unterwegs gewesen: mit der Bezeichnung ' Beiboot LENA 020924 F' . Nie Ärger gehabt, trotz diverser Besuche von Wapo, coast guard usw. Grüße Hanse
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