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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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TÜV bei ungeb. Trailer
Hallo zusammen,
weis jemand wie das mit den TÜV bei einen ungebr. 450kg Trailer ist wenn der TÜV schon seit 07/2002 abgelaufen ist (weil der Trailer seit dem nicht benutzt wurde) und ich jetzt neu TÜV machen möchte......??? Normaler weise bekomme ich doch immer nur 2 Jahr ab dem Datum der letzten Untersuchung..... Was kostet so etwas dann??? MfG Axel |
#2
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Re: TÜV bei ungeb. Trailer
Zitat:
damit beantwortest Du die Frage schon selbst. Es werden wohl 2 Hauptuntersuchungen fällig. Ist zwar in meinen Augen Blödsinn aber es spült Geld in die Kasse
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#3
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Das kann ja wohl nicht sein oder???
Wären dann ja sogar 3 Hauptuntersuchungen wenn ich TÜV NEU möchte oder??!! 1. 07/2002 - 07/2004 2. 07/2004 - 07/2006 3. 07/2006 - 07/2008 Gibt es da keine Möglichkeit das anderes zu machen?? Hab mal was von einer Vollabnahme gehört - hört sich aber irgendwie dann auch nicht billiger an |
#4
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Hallo,
nein es müssen keine 3 HU durchgeführt werden. Wer es geschafft hat 2 Jahre zu überziehen wird belohnt Allerdings darf ein Fahrzeug nicht unendlich lange abgemeldet sein ohne Vollgutachten. Also wenn er angemeldet war-no Problem. Ciao Barracuda |
#5
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Barracuda hat recht, ich war mit meinem Trailer vom alten Boot 4 Jahre drüber. Hatte mich damals auch auf zwei HU's eingestellt. Habe dann die freudige Erfahrung gemacht, dass ich die Plakette für zwei Folgejahre nach dem Vorstellungstermin erhielt. Ich weis allerdings nicht ob alle TÜV-Prüfer sich so verhalten.....auf jeden Fall viel Glück beim vorstellen.
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_____________________ Gruß Lutz |
#6
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Ein Anruf beim örtlichen TÜV würde die Frage eigentlich schnell beantworten.
Trotzdem hier nun die Antwort(en): Falls der Trailer noch angemeldet ist, und nur der TÜV-Termin um mehr als 2 Jahre überzogen --> normale Hauptuntersuchung und 2 Jahre neuer TÜV. Wenn der Trailer mehr als 18 Monate stillgelegt war, ist die Betriebserlaubnis erloschen --> Vollgutachten inkl. 2 Jahre neuer TÜV. Wenn der Trailer weniger als 18 Monate stillgelegt war, aber der TÜV schon länger als 2 Jahre abgelaufen ist --> normale Hauptuntersuchung und 2 Jahre neuer TÜV. Falls in so einem Fall der TÜV-Termin z.B. um 1 Jahr überzogen wurde, dann gilt der neue TÜV nur 1 Jahr (2 Jahre ab altem Ablaufdatum).
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Marquis Caribbean 20,5 mit Merc. 470 / Alpha One ... |
#7
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Na das hört sich doch mal gut an....
Abgemeldet war der Trailer ja nicht, also ist auch keine Vollabnahme notwendig. (Warum auch abmelden, ist ja eh steuer und versicherungsfrei) Werde ich dann morgen mal zum TÜV fahren und hoffen das er mir nur einen HU berechnet.... Danke für die Infos!! Axel |
#8
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dann wünsche ich dir mal viel glück, mindestens soviel wie ich vor einem jahr hatte. lass dann mal hören wie es ausgegangen ist
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_____________________ Gruß Lutz |
#9
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Hallo Axel,
ich hatte auch mal einen Trailer, der 5 Jahre keinen TÜV gesehen hatte. Ich durfte seinerzeit die Gebühren für eine Vollabnahme zahlen, hatte dann für 2 Jahre die Plakette. Gruß Bernd-Andreas |
#10
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Wie teuer
Hallo,
ich habe auch einen gebremsten 850kg Hänger der mußte das letzte mal Juni 2004 zum Tüv. Ist es besser jetzt bis August zu warten oder jetzt noch zum Tüv bringen? Wie groß ist der UNterschied zwischen Normaler Tüv Abnahme und Neuabnahme. Der Hänger ist noch angemeldet zwar noch auf einen bekannten aber das würde ja wieder nur Geld kosten. mfg
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Gruß Carsten |
#11
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Re: Wie teuer
Zitat:
Da der Hänger ja noch angemeldet ist, braucht es kein Vollgutachten, sondern normale HU, darfst dich eben nur nicht von der "Rennleitung" auf der Strasse erwischen lassen. Gruß, Jo
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Marquis Caribbean 20,5 mit Merc. 470 / Alpha One ... |
#12
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Noch einmal TÜV
Darf ich auch noch eine Frage an die TÜV-Expertenrunde hier stellen? Ich habe einen Trailer in 2005 gekauft, aber bisher nur als Hafentrailer benutzt und deshalb noch nicht angemeldet. Zum ersten TÜV muß ich nach 3 Jahren - ab dem Kaufdatum oder ab der Anmeldung? Gibt es eine Regelung, bis wann er nach dem Kauf angemeldet werden sollte? Oder anders, wann wäre es sinnvoll, ihn anzumelden, kurz vor dem Ablauf der 3 Jahre? Es ist alles so schrecklich kompliziert ....
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#13
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Hallo XJR,
in Deinem Falle könnte es passieren, das die Zulassungsstelle das Datum des Kaufbeleges als Grundlage für die TÜV-Plakette nimmt. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, das es auch in den Zulassungsstellen Personen mit Wissenslücken gibt; so bekam ich auf meinen damals Nagelneuen Kastenanhänger nur 2 Jahre TÜV , mein Hinweis auf den bisher ungenutzten Neuanhänger wurde nicht beachtet ,ein Nachbar einen Tag später für das gleiche Hängermodell 3 Jahre. Gruß Bernd-Andreas |
#14
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Hallo kaptainkoch,
den Jungs vom TÜV ist es fast egal, wenn ein Anhänger / Fahrzeug früher zur Hauptuntersuchung kommt, im Endeffekt wird die Plakette auf den aktuellen Monat geklebt: Wenn zum Beispiel die Hauptuntersuchung im Oktober fällig ist, man jedoch aus Zeitgründen im Juni zum TÜV fährt, wird die Plakette mit Juni bei erfolgreichem Prüfungsbestehen geklebt. Fährt man verspätet zur Hauptuntersuchen, zum Beispiel im November statt Oktober, wird die Plakette mit eventuellem Kommentar auf den überzogenen Monat zurückgeklebt -als in diesem Beispiel auf Oktober. Gruß Bernd-Andreas |
#15
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Gibt es nicht bei Anhängern grundsätzlich nur 2 Jahre TÜV
Bei meinem neuen Trailer gab es auch nur zwei Jahre, obwohl Herstellungsdatum nur 2 Wochen vor Neuzulassung lag.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#16
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Zitat:
So is es. Auch bei neuen. Ciao Barracuda |
#17
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hmmmm, haben sich eventuel die Bestimmungen geändert?
Ich hatte 2001 einen Neuen Bootstrailer für meinen damaligen Holzflitzer anfertigen lassen, bei der Zulassung bekam ich -da Neuanhänger- für die ersten 3 Jahre die TÜV-Plakette. Ein Arbeitskollege hat sich einen Neuen Kastenanhänger letztes Jahr gekauft -bekam auch 3 Jahre TÜV drauf Gruß Bernd-Andreas |
#18
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Bald wieder vom Oberrhein. |
#19
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Zitat:
das stimmt leider nicht ganz, da ich auch letzten Monat mit meinem 450kg-Modell zum Tüv musste. Ab der ersten Zulassung bei Trailern bis 750kg =36 Monate, danach alle 24 Monate.Ist der Tüv-Termin mehr als 1 Jahr überschritten erfolgt eine Neuabnahme.
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Mit baltischen Grüssen Marco |
#20
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Zitat:
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Bald wieder vom Oberrhein. |
#21
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meine Erfahrung mit Trailer-Eigenbau gebremst beim TÜV-Brühl im Jahre 1999:
2 Jahre, da die Regel 3 Jahre nach Erstabnahme nur eine Ausnahmeregel darstellt, die für neue PKW angewendet werden KANN.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#22
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Hallo Alaska,
hast`ja Recht, da hab ich wieder meine Augen zu weit geschlossen gehabt Kommt von salzhaltiger Luft im Norden!
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Mit baltischen Grüssen Marco |
#23
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Re: Wie teuer
Zitat:
Der Unterschied ist, daß du bei einer Vollabnahme neue Papiere (Brief) bekommst. Und ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, daß (offiziell) eine Vollabnahme immer MÄNGELFREI bestanden werden muss (also auch keine Geringen Mängel zulässig!) MfG Chrischan |
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