boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 13.03.2015, 10:12
Benutzerbild von Conni
Conni Conni ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 23.12.2006
Ort: Nähe Mönchengladbach und Punat
Beiträge: 4.118
Boot: Merry Fisher 1095 mit Yamaha AB
4.618 Danke in 1.664 Beiträgen
Standard Nachweis der gezahlten MwSt - F/D/I/HR

Hallo,

wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gekauft. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose.
Angemeldet war es auf Korsika.

Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler.

Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis der Transport enthalten ist.

Von Italien aus bringe ich dann das Boot auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll.

Nun zu meinen Fragen:

Ich habe vom Händler eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst bekommen.
Allerdings wird die Steuer nur auf den Aufschlagsbetrag des Händlers berechnet. Zwischen netto und brutto stecken nur 8.32%.

Reicht das als Nachweis der gezahltlen Mwst aus?

Habe die Information, dass ich zusätzlich ein sog. T2L Dokument brauche.

Der Händler hat wohl Probleme ein T2L Dokument zu beschaffen, da "das Boot Frankreich nicht über See verlässt". Er wartet aber noch auf Informationen vom italienischen Spediteur.

Der Händler hat ursprünglich das Boot auch an den Erstbesitzer verkauft, hat es dann beim Kauf eines größeren Bootes wieder in Zahlung genommen.
Wenn ich eine Kopie der ursprünglichen Rechnung (ich hoffe, es war kein Leasing) bekomme, reicht das aus?

Wo und wann mus ich überhaupt nachweisen, dass die Mwst. bezahlt wurde?

Fragen über Fragen ....
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 13.03.2015, 10:23
Michael G. Michael G. ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.12.2003
Ort: Homburg
Beiträge: 2.355
Boot: Golfinho
1.750 Danke in 944 Beiträgen
Standard

Auf jeden Fall würde ich auf der Originalrechnung mit der ausgewiesenen Mwst bestehen. Die Mwst auf den Differenzbetrag ist zwar ok, aber alleine sicher nicht ausreichend.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 13.03.2015, 10:56
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.04.2005
Ort: MV (mehr V als M)
Beiträge: 510
Boot: Nimbus
490 Danke in 244 Beiträgen
Standard

EU-Mehrwertsteuer und Gebrauchtbootkauf:

Eine im Kaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, dass er die Mehrwertsteuer bezahlt hat, ist steuerrechtlich wertlos.
Der Verkäufer muss dem Käufer einen Originalkaufvertrag des Erstbesitzers mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorlegen. Nur dies befreit den neuen Besitzer von der Steuerschuld.
Auf einer Rechnung muss generell der gesamte Rechnungsbetrag inklusive der vollständigen Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
Nur der aktuelle Bootsbesitzer hat die Nachweispflicht der bezahlten Mehrwertsteuer innerhalb der EU vorzulegen, nicht mehr der Vorbesitzer!

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Deutschland_57399.pdf
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 13.03.2015, 18:38
Benutzerbild von Boots-Klaus
Boots-Klaus Boots-Klaus ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.04.2014
Ort: Langenselbold
Beiträge: 44
Boot: Quicksilver Activ Cabin 595 mit 115 PS Mercury
Rufzeichen oder MMSI: Hast du mal 'ne Zange?
11 Danke in 7 Beiträgen
Standard

Hallo zusammen,
ich habe zwar ein altes Boot, Bj.1988, aber um allen Fragen aus dem Weg zu gehen, habe ich mir vom deutschen Zoll ein T2L Dokument ausstellen lassen.
Mein Boot habe ich gebraucht gekauft, ohne Originalrechnung.
Die Empfehlung des ADAC lautet auch auf dieses Formular, sollte die Originalrechnung nicht vorgelegt werden können.

Ich hoffe, es hat ein wenig geholfen.

Grüße, Klaus.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 14.03.2015, 06:34
Justforfun Justforfun ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.11.2012
Ort: Bad Blumau
Beiträge: 2.417
Boot: Sense 43
2.537 Danke in 1.027 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Conni Beitrag anzeigen
Hallo,

wir haben bei einem französischen Händler unser neues, gebrauchtes Boot gekauft. Es ist Baujahr 2010 und der Vorbesitzer war ein Franzose.
Angemeldet war es auf Korsika.

Momentaner Eigentümer ist definitiv der Händler. Die Löschung in Frankreich übernimmt der Händler.

Übernehmen werde ich das Boot in Italien, da im Kaufpreis der Transport enthalten ist.

Von Italien aus bringe ich dann das Boot auf dem Seeweg nach Kroatien, wo es seinen permanenten Liegeplatz bekommen soll.



Nun zu meinen Fragen:

Ich habe vom Händler eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst bekommen.
Allerdings wird die Steuer nur auf den Aufschlagsbetrag des Händlers berechnet. Zwischen netto und brutto stecken nur 8.32%.

Reicht das als Nachweis der gezahltlen Mwst aus?

Habe die Information, dass ich zusätzlich ein sog. T2L Dokument brauche.

Der Händler hat wohl Probleme ein T2L Dokument zu beschaffen, da "das Boot Frankreich nicht über See verlässt". Er wartet aber noch auf Informationen vom italienischen Spediteur.

Der Händler hat ursprünglich das Boot auch an den Erstbesitzer verkauft, hat es dann beim Kauf eines größeren Bootes wieder in Zahlung genommen.
Wenn ich eine Kopie der ursprünglichen Rechnung (ich hoffe, es war kein Leasing) bekomme, reicht das aus?

Wo und wann mus ich überhaupt nachweisen, dass die Mwst. bezahlt wurde?

Fragen über Fragen ....
Ich würde mit der Händlerrechnung einfach zum Finanzamt gehen und fragen...unter Umständen reicht es aus....aber Verlass Dich nicht hier auf Forumsteilnehmer....sondern frag einfach direkt, dann hast Sicherheit...lg. Bernhard
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 14.03.2015, 06:51
Justforfun Justforfun ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.11.2012
Ort: Bad Blumau
Beiträge: 2.417
Boot: Sense 43
2.537 Danke in 1.027 Beiträgen
Standard

Kleiner Nachsatz.....an und für sich kann der Händler die Differenzbesteuerung nur bei Booten mit Unionscharakter anwenden...sprich bei versteuerten Booten....da trifft die Nachweispflicht schon den Händler....als Privatkäufer vom Händler kannst vertrauen, dass der Händler sich an die Gesetze gehalten hat....aber der Händler hat Unterlagen, die das belegen, ansonsten müsste er die Mehrwertsteuer an das Finanzamt vom vollen Kaufpreise abliefern...du als Privatkäufer bist normalerweise mit der Differenzbesteuerungsrechnung auf der sicheren Seite.....frag halt vorsichtshalber nochmals beim Finanzamt nach....lg. Bernhard
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.